In dieser Ausgabe der «Schutzinitiative aktuell» verleiht der Verein Schutzinitiative symbolisch eine Rose an Personen oder Organisationen, welche durch ihr vorbildliches Verhalten der woken Genderideologie entgegengetreten sind. Einen Kaktus wiederum erhalten die Promotoren der Genderideologie.

Preisträger der Kategorie «Rose» ist ein mutiger Familienvater aus Luzern, der sich vehement und erfolgreich gegen die zunehmende Indoktrinierung seines Kindes mit der LGBTIQ-Ideologie gewehrt hat. Im Sommer 2025 erhielt er ein Schreiben seiner Gemeinde, welches direct an sein 7-jähriges Kind gerichtet war. In der Anschrift wurde das Kind genderneutral angesprochen («Liebe*r»), worauf sich der erzürnte Familienvater sofort schriftlich bei der zuständigen Stelle beschwerte. Der Vater verlangte per E-Mail ultimativ eine erneute Zustellung des Schreibens, aber mit einer korrekten und ideologiefreien Anrede.

Die zuständige Stelle der Gemeinde kam dieser Forderung erfreulicherweise auch sofort nach und sandte erneut den gleichen Brief, aber dieses Mal mit der korrekten Anrede ohne Gender-Sternchen!

Und nun zum Preisträger der Kategorie «Kaktus», welcher dem Übersetzungsbüro «24translate» in St. Gallen verliehen wird. Im Rahmen der Pressearbeit hat der Verein Schutzinitiative 24translate mit der Übersetzung eines Kontaktschreibens und eines Informationsdossiers beauftragt. Die Antwort kam jedoch postwendend: Aussagen im Text und auf der Website des Vereins Schutzinitiative würden sich nicht mit ihren Ansichten vereinbaren lassen, weshalb der Auftrag nicht entgegengenommen werde. Gemäss 24translate würden Texte des Vereins Schutzinitiative künftig nicht mehr übersetzt.

Der Verein Schutzinitiative lässt sich dadurch nicht beeindrucken und wird sich weiterhin unerschrocken zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor ideologischer Sexualisierung in allen gesellschaftlichen Bereichen einsetzen.

Aufruf: Wehren Sie sich gegen die Verwendung der Gender-Sprache in Gemeinden und Schulen. Ein Anruf oder eine Mail signalisiert die Ablehnung dieser woken Gendersprache durch die Bevölkerung. Der Verein Schutzinitiative hilft Ihnen gerne bei der Formulierung solcher Beschwerden

Das Bundesverwaltungsgericht in St. Gallen

Frösche haben mehr Rechte als Kinder!

Oder: Weshalb der Verein Schutzinitiative ans Bundesgericht geht.

Andrea Geissbühler
Alt-Nationalrätin Bäriswil (BE)

Die vom Bund finanzierte Aufklärungsbroschüre HEY YOU sorgt seit Monaten für Schlagzeilen. Kritiker werfen ihr vor, Kinder mit pornografisch anmutenden Inhalten zu konfrontieren. Jetzt hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden: Der Verein Schutzinitiative hat kein Recht, die Millionen-Subventionen an die Stiftung «Sexuelle Gesundheit Schweiz» anzufechten.

Das Gericht argumentierte, der Verein sei nicht direkt betroffen – es gehe ja nicht um seine eigenen Rechte, sondern um staatliche Gelder für eine andere Organisation. Damit schiebt das Bundesverwaltungsgericht die Verantwortung wie eine heisse Kartoffel ab. Für den Kinderschutz bleibt das ein Schlag ins Gesicht. Kinder und Jugendliche bleiben auf der Strecke.

Der Verein Schutzinitiative kündigt an, den Entscheid nicht zu akzeptieren. Der Weg führt nun vors Bundesgericht. Dort will der Verein klären lassen, ob ihm wirklich die Legitimation abzusprechen ist. Warum sollen Umweltverbände seit Jahren die Möglichkeit von Verbandsbeschwerden haben – und damit praktisch jedes Bauprojekt stoppen können –, während der Schutz von Kindern gegen staatlich finanzierte Sexualbroschüren im luftleeren Raum hängen bleibt?

HEY YOU – Aufklärung oder Porno?

Die Diskrepanz ist offensichtlich: Jeder noch so kleine Naturoder Tierschutzverein darf Einsprachen erheben und Grossprojekte über Jahre blockieren. Doch wenn es um die seelische und körperliche Unversehrtheit von Kindern geht, bleibt alles beim Staat und seinen Günstlingen.

Für die Kritiker ist klar: HEY YOU verharmlost riskantes Verhalten, unterläuft die Elternrolle und überschreitet jede Grenze von seriöser Aufklärung. Dass das Bundesverwaltungsgericht dem Verein Schutzinitiative nun die Türe vor der Nase zuschlägt, macht die Sache noch brisanter.

Politischer Sprengstoff

Im Bundeshaus dürfte der Fall weiter Wellen schlagen. Schon jetzt fordern Parlamentarier, dass Kinderschutzorganisationen denselben Rechtsschutz erhalten wie Umweltverbände. Es ist grotesk, dass man Bäume und Frösche besser schützen kann als Kinder. Wir werden diesen Entscheid nicht einfach hinnehmen und kämpfen bis vor Bundesgericht.

Die Fronten sind damit klar: Während der Bund an seiner Broschüre festhält, will die Schutzinitiative den Kampf vor dem Bundesgericht weiterführen. Ob die Richter in Lausanne den Kinderschutz stärker gewichten als die Kollegen in St. Gallen, bleibt offen. Sicher ist nur: Der Streit um HEY YOU ist längst mehr als eine Detailfrage der Aufklärung – er wird zum Politikum. Bitte helfen Sie mit!

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Alt-Nationalrätin Andrea Geissbühler, Kindergärtnerin,
Polizistin, Präsidentin Verein Schutzinitiative, Bäriswil (BE)

Von Prof. Dr. Karla Etschenberg, Köln

Menschen, die an gewaltfreien «einvernehmlichen» sexuellen Handlungen von und mit Kindern in der Familie, in der Kita, im Sportverein oder sonst wo interessiert sind, brauchen unauffällige Zugänge («Türöffner») zum Kind, durch die sie seine Ansprechbarkeit testen können. Mit pornografischem Material könnten sie sich strafbar und sowohl bei Kindern als auch bei unbeteiligten Erwachsenen, die das bemerken, verdächtig machen.

Ideal «geeignet» sind Abbildungen von «sexuell» aktiven Kindern mit unverhüllter Präsentation ihrer Geschlechtsorgane in sexualfreundlichen Kinderbüchern. Diese kann man – pädagogisch legitimiert – gemeinsam mit einem Kind anschauen und besprechen. Wenn das Kind das mag, helfen sie, die Intimität des Umgangs zu steigern bis hin zum «einvernehmlichen» Missbrauch (der hier wohl nicht näher beschrieben werden muss).

Helmut Kentler war als Mitverantwortlicher für das Buch «Zeig Mal!» (1974) der Erste, der solches Bildmaterial geboten hat. Während nun allerorts von Pädagogen und Behörden Schutzkonzepte zur Missbrauchsprävention erarbeitet werden, erscheinen unhinterfragt Kinderbücher mit geeignetem «Türöffner» – Bildmaterial u. a. vom Achse Verlag in Wien («Gefördert von der Stadt Wien Kultur»). Drei Bände präsentieren Kinder als aktive «Sexualwesen»: «Wuschelkopf und Pupspopo» (3. Aufl. 2024), «Bruno will hoch hinaus» (3. Aufl. 2024) und «Lina die Entdeckerin» (6. Aufl. 2024, siehe Abbildung).

Schon 1991 dokumentierte das Buch «Lisa und Jan» (U. Sielert1 & F. Herrath) mit realistischen Zeichnungen die für Kinder riskante Tendenz, sie als aktive «Sexualwesen» zur Schau zu stellen. Die hier zitierten aktuellen Bücher zeigen die Weiterentwicklung. Es ist m. E. unverantwortlich, Kinder bei intimen Handlungen zur Schau zu stellen und durch solche Bilder pädosexuell lnteressierten zu Hause oder in der Kita Material für Anbahnungsgespräche zu liefern.

Ausführlichere Informationen:
www.schutzinitiative.ch/medien/downloads/

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Durch Bilderbuch zum Missbrauch

Ein ideologisch aufgeladenes Bilderbuch für die «Kleinsten» in einer Schweizer Kita zeigt kinderpornografische Abbildungen und fordert zur gegenseitigen Erkundung der Geschlechtsteile auf. Prompt kommt es zu einem sexuellen Übergriff. Die Mutter des Kindes reicht Strafanzeige ein. Und die Erziehungswissenschaftlerin Prof. Karla Etschenberg meint zum Buch: «Freude an solchen Darstellungen hätten insbesondere Pädophile!» 

Das Buch heisst «Wuschelkopf und Pupspopo» und bezeichnet sich im Untertitel ausdrücklich als «Mitmachbuch für die Kleinsten ab 18 Monaten». Mitmachen heisst in diesem Fall: eigene und fremde Körper erkunden, anschauen, anfassen. Das Buch für Kleinkinder ist auch bildlich mehr als explizit: Es zeigt nackte Menschen und allerlei Nahaufnahmen von männlichen und weiblichen Geschlechtsteilen von Kindern und Erwachsenen.

Der Verlag – Achse aus Wien – preist das Buch mit den Sätzen an, nichts fasziniere Kleinkinder mehr als den eigenen Körper. «Simpel und anschaulich» würden «Körperteile und ihre Namen zeitgemäss in Szene gesetzt». Klappen, dicke Pappe und einfache Sprache ergäben «ein tolles erstes Buch für alle, die keine Lust auf veraltete Begriffe und heteronormative Darstellungen» hätten. Als ob Kleinkinder überhaupt eine Vorstellung von Mann und Frau als sexuellen Wesen hätten und wüssten, was «heteronormativ» ist und sich davon verabschieden wollten.

Tatsächlich zeigt das Buch unter anderem ein nacktes schwarzes Mädchen, das mit weit aufgerissenen Augen auf das Geschlechtsteil eines anderen Mädchens schaut – zwischen den gespreizten Beinen hat es einen Penis.

Strafanzeige nach Missbrauch in Kita

Schon an dieser Stelle wird ersichtlich, wie sehr dieses Werk eine Projektion und ein ideologisches Instrument ist: «Nichtheteronormative» Erwachsene wollen Kinder, ja erklärtermassen «Kleinkinder», möglichst früh in eine sexualisierte und Lust orientierte Welt einführen.

Und es wirkt: Das propagierte «Mitmachen» hat ein Knabe in einer Kita in einem Nordwestschweizer Kanton ganz im Sinne der Verfasser derart ernst genommen, dass er einen anderen Jungen missbraucht hat, wie Medien berichten. Die Mutter des Opfers hat in diesem Zusammenhang Strafanzeige bei der zuständigen Staatsanwaltschaft erstattet.

Darin heisst es, die Mutter habe ihren dreijährigen Sohn zu Hause beobachtet, wie er «sexuelle Handlungen mit bzw. an einer männlichen Puppe nachstellte». Sie sei «sehr schockiert» darüber gewesen, habe ihr Sohn «doch noch nie ein solches Verhalten an den Tag gelegt». Im Gespräch habe ihr Sohn dann angegeben, «dass er dies gemacht habe, weil es in der Kita am Vortag zu einer sexuellen Handlung zwischen ihm und einem vierjährigen Jungen gekommen sei». Der ältere Junge soll gemäss Strafanzeige «den Penis des Sohnes der Anzeigestellerin in den Mund genommen und daran gesaugt haben». Anschliessend soll er gesagt haben, dass es ihm «schmecken» würde.

Es müsse, heisst es in der Strafanzeige weiter, davon ausgegangen werden, «dass der Sohn der Anzeigestellerin Opfer des Übergriffs wurde, weil der andere Junge diese Handlung im Buch ‹Wuschelkopf und Pupspopo› gesehen hatte und er dies nachmachen wollte».

Der Fall ist in mehrfacher Hinsicht skandalös: Nicht nur ist ein dreijähriges Kind in einer Kita, der er anvertraut war, Opfer eines sexuellen Übergriffs geworden. Laut der Strafanzeige besteht auch ein Kausalzusammenhang zwischen der Präsentation des «Mitmachbuches» und der anschliessenden, davon inspirierten sexuellen Misshandlung.

Pädophile freut’s

Das ist – insbesondere auch für das Opfer – schon schlimm genug. Das Ganze hat aber noch eine weitere Dimension, jene der Pädophilie und des «Groomings» (Kontaktaufnahme mit Kindern in Missbrauchsabsicht). «Für wen sind diese Bilder?», fragt die Erziehungswissenschaftlerin Prof. Dr. Karla Etschenberg. Ihre Antwort lautet: Eine nicht nur mögliche, sondern sichere Nebenfolge solcher Darstellungen sei es, «dass sie Pädophile und pädosexuell ansprechbare Heranwachsende und Erwachsene» erfreuten.

Weiter schreibt Prof. Etschenberg, das eigentlich Problematische an solchen Bildern sei, dass sie «die unverdächtige Kontaktaufnahme zu Kindern» ermöglichten. «Was eignet sich besser für ein bis zum gewaltfreien Missbrauch steigerungsfähiges Grooming als ein pädagogisch legitimiertes Aufklärungsbuch für Vorschulkinder, das der Freund der Mutter, der spendable Grossonkel, die kinderliebende Nachbarin, der Praktikant als Geschenk mitbringt oder aus dem Bücherregal fischt, um es mit dem Kind gemeinsam anzuschauen und zu besprechen?»

Manche Abbildungen in «Wuschelkopf und Pupspopo» könnten auch den Tatbestand des «Posings» erfüllen. Darunter werden sexualisierte Darstellungen von Kindern und Jugendlichen verstanden, teilweise auch Nacktaufnahmen von Kindern in natürlichen Positionen. Im Strafgesetzbuch sei klargestellt, dass die Abbildung von Kindern in unnatürlicher, geschlechtsbetonter Körperhaltung als Kinderpornografie gelte.

Solche Machwerke aus Kitas und Schulen entfernen!

In Bezug auf «Wuschelkopf und Pupspopo» stellt Etschenberg die Frage: «Zeigen die hier beispielhaft abgebildeten Darstellungen nicht eindeutig die Merkmale des Posings? Oder ist es eine natürliche Körperhaltung, wenn ein Kind mit gespreizten Beinen in die Luft springt, um seine Genitalien im Spiegel zu sehen, die dadurch auch die Leserschaft zu sehen bekommt?»

Der Verein Schutzinitiative ist entsetzt über die Aufmachung und Absicht dieses Skandalbuchs und nimmt Anteil am Fall des mutmasslichen dreijährigen Opfers. Er klärt auf, informiert die Öffentlichkeit und berät und unterstützt betroffene Eltern. In aller Entschiedenheit hält er fest: Solche perversen Machwerke haben an Kitas und Bildungsinstitutionen nichts zu suchen!

Deutscher Politiker fordert: «Verbieten Sie Sexualpädagogik in den Kitas!»

In einer sehenswerten Rede spricht der Deutsche AfD-Politiker anlässlich eines riesigen Missbrauchsskandals im idyllischen Städtchen Lünen (Nordrhein-Westfalen) über den Zusammenhang von Frühsexualisierung und sexuellem Missbrauch. Der Verein Schutzinitiative wünschte sich, dass diese kritische Haltung zur Frühsexualisierung bald auch in Schweizer Kantonsparlamenten Schule macht.

Am 7. Juli 2025 kündigte der Bürgermeister Kleine-Frauns in der deutschen Stadt Lünen wegen eines Missbrauchsskandals um den stellvertretenden Bürgermeister Daniel Wolski an, nicht erneut zu kandidieren. Sein langjähriger Vize und Vorsitzender der Jungsozialistinnen und Jungsozialisten in der SPD (Jusos) hatte Minderjährige sexuell missbraucht und auch mit Geld dafür bezahlt. Über Chats kommunizierte er manipulativ mit Jugendlichen, um sexuelle Handlungen und Nacktbilder zu erlangen. Auf seinen Datenträgern wurden kinder- und jugendpornografische Fotos und Videos gefunden. Nach einem umfassenden Geständnis wurde Wolski am 14. Mai 2024 zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt.

Frühsexualisierung und sexueller Missbrauch

Der Abgeordnete Zacharias Schalley reagierte auf die Verhaftung des SPD-Vizebürgermeisters mit einer äusserst pointierten Rede1 im Landtag von Nordrhein-Westfalen. Darin wirft er der SPD vor, «seit Jahren eine Politik zu betreiben, die diesen Bestien Vorschub leistet». Und weiter: «Frühsexualisierung ist Staatsdoktrin». Er kritisiert die WHO-Standards, welche Babys als «sexuelle Wesen» bezeichnen und «schon Kleinkinder masturbieren sollen». In Kitas würden «abartige Sexualkonzepte» eingeführt – darunter «Doktorspielräume» wo sogar von «oralen Handlungen an den Geschlechtsorganen» die Rede sei.

Gemäss Schalley seien in Burscheid, Nordrhein-Westfalen, «Anfasstabellen» verteilt worden, in die Kinder eintragen sollen, wo sie sich und von wem sie sich intim befummeln lassen wollen. So konnten die Kinder auch ankreuzen, ob sie sich vom Erzieher oder Onkel an «Penis oder Scheide» berühren lassen wollten. Die Behauptung, Kinder könnten doch «nein» sagen, hält er für realitätsfremd, da sie leicht manipulierbar seien. Er verweist auf ein Zitat des ehemaligen SPD-Bundeskanzlers Olaf Scholz, die «Lufthoheit über den Kinderbetten erobern» zu wollen.

«Stampfen Sie die WHO-Standards ein!»

Scharf kritisiert der Abgeordnete Schalley Trans-Aktivisten, welche Drag Queen-Kinderbuchlesungen organisierten. «Wenn Kinder in einem Gender-Kinderbuch lernen, dass es schön sei, wenn es ‹in der Vulva kribbelt›», könne sich das Kind nur mehr schwer gegen Übergriffe wehren.

«Hören Sie auf, Pedos Vorschub zu leisten!»

Am Schluss seiner Rede fordert Schalley die SPD-Abgeordneten und alle anderen Politikerinnen und Politiker dazu auf, dieses «kranke Treiben zu beenden» und «aufzuhören, Pedos Vorschub zu leisten» und weiter: «Stampfen Sie die WHO-Standards ein, verbieten Sie Sexualpädagogik in den Kitas und stoppen Sie den Trans-Hype!».

1 Rede: Das eindrückliche Video der Rede finden Sie hier: www.schutzinitiative.ch/medien/videos/

Am 1. November 2024 ist in Deutschland das stark umstrittene Selbstbestimmungsgesetz in Kraft getreten. Frauen und Mädchen müssen dort jetzt aufpassen, wenn sie eine öffentliche Toilette benützen. Jederzeit muss in bis anhin Frauen vorbehaltenen Räumen in Restaurants, Hotels, Einkaufszentren, Kinos, Thermalbädern oder in der Sauna mit einer speziellen Sorte von Männern gerechnet werden: Mit «Transfrauen». Gewalt und Missbräuche durch Sexualstraftäter drohen. Bei Zuwiderhandlungen gegen das Selbstbestimmungsgesetz können hohe Bussen ausgesprochen werden. 

Per blossem Sprechakt kann jeder Bürger in Deutschland seit anfangs November seinen Geschlechtseintrag und seinen Vornamen ändern lassen. Medizinische oder psychologische Abklärungen sind nicht mehr nötig. Das gilt auch für Kinder! Für Kinder von 0 bis 14 Jahren dürfen nur die Eltern die Geschlechtsänderung beim Standesamt beantragen. Ab 14 Jahre dürfen Teenager ihren Antrag selbst abgeben. Sind die Eltern nicht einverstanden, wird ein Familiengericht eingeschaltet, welches nach Abklärungen durch einen Richterspruch die Zustimmung für die Änderung des Geschlechtseintrages und den neuen Vornamen anstelle der Eltern geben kann.

Zahlreiche Mediziner, Juristen, feministische und christliche Gruppierungen lehnen das Selbstbestimmungsgesetz aus gewichtigen Gründen ab.

Sogar eine jordanische UN-Sonderberichterstatterin für Gewalt gegen Frauen und Mädchen, Reem Alsalem, fordert Deutschland auf, unverzüglich Massnahmen zu ergreifen, um weibliche Schutzräume zu erhalten. Ein Missbrauch des Verfahrens durch Sexualund Gewalttäter müsse verhindert werden. Alsalem ist ebenso besorgt über das gesetzliche Verbot, das tatsächliche Geschlecht einer Person offenzulegen, zu erforschen oder zu erfragen. Denn: Es drohen Bussen bis zu 10’000 Euro!

Das neue Gesetz wird nicht abschätzbare Auswirkungen auf die Meinungs-, Gewissens- und Religionsfreiheit haben. Zudem wird die Tür zur «Umoperation» von Kindern weit aufgestossen.

 

Der Fall Genf – nur einer von vielen?

Andrea Geissbühler
Alt-Nationalrätin Bäriswil (BE)

Der Verein Schutzinitiative setzt sich seit seiner Gründung für das Kindeswohl ein. Dieses ist in Artikel 3 der UN-Kinderrechtskonvention geregelt, welche die Schweiz 1997 ratifiziert hat und seit März desselben Jahres in Kraft ist. So hält die UN-Kinderrechtskonvention fest: «Bei allen Massnahmen, die Kinder betreffen, gleichviel ob sie von öffentlichen oder privaten Einrichtungen der sozialen Fürsorge, Gerichten, Verwaltungsbehörden oder Gesetzgebungsorganen getroffen werden, ist das Wohl des Kindes ein Gesichtspunkt, der vorrangig zu berücksichtigen ist.»

Zentral in diesem Zusammenhang ist ebenfalls Artikel 9 der UN-Kinderrechtskonvention, welcher garantiert, dass Kinder grundsätzlich nicht von ihren Eltern getrennt werden dürfen.

Mit Verweis auf genau jenes Kindeswohl versucht die LGBTQ+-Lobby derzeit in der Schweiz zunehmend die sogenannte «soziale Transition» (Geschlechtsumwandlung) von Kindern und Jugendlichen am Elternhaus vorbei durchzusetzen. So sollen Eltern, also die nächsten Bezugspersonen jener Kindern und Jugendlichen, die in der Schule «sozial transitionieren» und etwa einen Namen und Pronomen annehmen oder Kleidung tragen wollen, die nicht ihrem biologischen Geschlecht entsprechen, möglichst nichts von der «Transition» mitbekommen. Fälle von verdeckter «sozialer Transition» führten denn auch kürzlich zu einem Protestbrief besorgter Eltern an die Zurcher Gesundheitsdirektorin und Regierungsrätin Natalie Rickli.

Wer gedacht hat, schlimmer geht es nicht, täuscht sich gewaltig, wie ein kürzlich bekanntgewordener Fall zeigt: Unter Verweis auf das «Kindeswohl» hat die Kinder- und Erwachsenenschutzbehörde KESB im Kanton Genf den Eltern ihre mittlerweile 16-jährige Tochter entzogen, nachdem diese eine «Geschlechtsidentitätsstörung» geltend gemacht hatte. Die Eltern waren aber weder mit der «sozialen Transition» in der Schule noch mit der Einnahme von sogenannten Pubertätsblockern einverstanden. ADF International, eine in Wien ansässige Organisation für unentgeltlichen Rechts-
schutz, unterstützt mittlerweile die Genfer Eltern beim Kampf gegen die Behörden, ihre Tochter zurückzuerhalten.

Dieser Fall zeigt: Die Transgender-Ideologie ist drauf und dran, ihren Weg durch die Institutionen und insbesondere die Gerichte zu gehen. So zuletzt im Juni 2023, als das Bundesgericht unter Vorsitz eines SP-Richters urteilte, dass die Kündigung einer Lehrperson, die sich beständig weigerte, ein Mädchen mit einem Jungennamen und als «er» anzusprechen, zulässig sei. Und es geht noch weiter: So hat die Lobbyorganisation «Transgender Network Switzerland» (TGNS) einen 32-seitigen «Best-Practice-Leitfaden für eine Transition in Schule und Ausbildung» herausgegeben. Hier eine Kostprobe einer für Lehrerinnen und Lehrer gedachten Frage: «Eine Schülerin hat sich für eine Transition entschieden. Was mache ich, wenn ihre Eltern ablehnend reagieren?» Antwort: «Auf jeden Fall sollte man sich als Lehrperson/Schule in dieser Situation an TGNS wenden, um sich beraten zu lassen und die Handlungsmöglichkeiten auszuloten.»

Deshalb drehen wir jetzt den Spiess um: Haben auch Sie Fälle von «sozialer Transition» an der Schule Ihrer Kinder erlebt oder Kenntnis von der Propagierung der Transgender-Ideologie im Klassenzimmer? Dann melden Sie sich noch heute beim Verein Schutzinitiative (Tel. 061 702 01 00, info@schutzinitiative.ch), Sie erhalten unbürokratische und unentgeltliche Unterstützung zum echten Wohl Ihres Kindes.

Alt-Nationalrätin Andrea Geissbühler,
Präsidentin Verein Schutzinitiative, Bäriswil (BE)

Immer mehr Bilderbücher für Kinder zeigen nicht mehr nur die natürliche Familie, sondern vielmehr ideologisch geprägte «Familien»-Formen der «Vielfalts-» und Transgender-Propaganda. In einer Luzerner Kita fand ein besorgter Familienvater sogar Informationen über künstliche Befruchtungsmethoden und die in der Schweiz verbotene Leihmutterschaft. Darüber aufgebracht, wendete er sich an den Verein Schutzinitiative.

«Ein Baby! Wie eine Familie ensteht», so lautet der Titel des Buches, das ein Vater in einer Luzerner Kita vorfand, als er sein Kind in deren Obhut bringen wollte. Bereits die Regenbogenfarben, aber auch der Titel fielen ihm auf.

Die gesellschaftliche «Vielfalt» wird in diesem Buch richtiggehend gefeiert. So ist die natürliche Familienkonstellation Mann-Frau-Kinder unter zehn unterschiedlichen «Familien»-Formen in der Minderheit. Abgebildet sind u.a. ein alleinstehender Mann mit einem Kind und zwei alleinstehende Frauen, einmal mit einem Kind und einmal mit Zwillingen. Auch homosexuelle Männer- und Frauenpaare mit einem Kind sind aufgeführt. Was auch nicht fehlen darf in dieser Vielfaltsgesellschaft sind eine Frau mit Kopftuch und viele interkulturelle Paare mit bunten Hautfarben. Klar ist: Vater und Mutter soll es für die Entstehung eines Babys offenbar nicht mehr brauchen. Eine «Eizelle, eine Samenzelle und eine Gebärmutter» genügen!

Im Bilderbuch wird erklärt, dass das Baby «im Bauch eines Menschen» heranwachse und das Baby «von einer Person in die Welt gebracht» werde. Das Auslöschen des Begriffs «Mutter» ist zutiefst frauen- und familienfeindlich, wobei die Frau zur Gebärmaschine reduziert wird. Gleichzeitig impliziert diese Schreibweise, dass das ungeborene Kind im Mutterleib weder Mensch noch Person ist.

Wenn Babys älter werden, so ist in diesem Bilderbuch zu lesen, «finden manche Menschen heraus, dass ihr biologisches Geschlecht nicht ihr wahres Geschlecht» sei. Einige würden sich dann entschliessen, «ihr Äusseres an ihr Empfinden» anzupassen. Mehr Kinder gefährdende TransgenderPropaganda für Kita-Kinder geht nicht!

Sogar die in der Schweiz verbotene und äusserst umstrittene Leihmutterschaft (siehe Kasten) wird unkritisch als gleichwertig dargestellt, eine politische Botschaft in der Kita, deren Bedeutung Kinder in diesem Alter noch nicht erfassen können.

Falls Sie, liebe Leserin, lieber Leser, solche ideologischen Machwerke in der Kita oder im Kindergarten entdecken, informieren Sie bitte den Verein Schutzinitiative.

«Ich kauf mir ein Kind – das unwürdige Geschäft mit der Leihmutterschaft»

Vortrag von Birgit Kelle
Samstag, 9. November 2024, 14:00 Uhr
Hotel Arte, Olten
Anmeldung: info@neuer-ruetlibund.ch

Birgit Kelle ist Journalistin, Buchautorin und Mutter von vier Kindern. In der deutschen Medienlandschaft ist sie gefragte Expertin zu den Themen Gender-, Frauen- und Familienpolitik.

Dr. Eithan Haim

In den USA geht die Transgender-Ideologie um. Opfer sind oft Jugendliche, welchen der Weg zu einer Umoperation des Geschlechts allzu leicht gemacht wird, manchmal ohne Wissen der Eltern. Kritische Mediziner schlagen Alarm und sprechen von Verstümmelung von Jugendlichen. In der Schweiz ist die Situation noch nicht so weit fortgeschritten, doch immer mehr gefährden die Auswüchse der Transgender-Ideologie an Schulen und in Kliniken auch hierzulande die Kinder.

In Texas müssen der mutige Chirurg Dr. Eithan Haim und seine Familie einen hohen Preis dafür bezahlen, dass er ein geheimes medizinisches Transgender-Programm für Hunderte von Minderjährigen ab dem 11. Lebensjahr am Kinderspital in Texas an die Öffentlichkeit gebracht hat. Anfang Juni standen um 7 Uhr morgens drei schwer bewaffnete US Marshals vor seiner Haustüre. Sie wollten ihn einschüchtern und eröffneten ihm, dass das US-Justizministerium der Biden-Regierung Strafklage gegen ihn erhoben habe. Es drohen im schlimmsten Fall eine Busse von bis zu 250’000 Dollar und 10 Jahre Haft.

Dr. Eithan Haim ist in der Zwischenzeit mit Anwaltsrechnungen von über 300’000 Dollar konfrontiert, die er nur mit der Auflösung aller Ersparnisse decken kann. Durch eine erfolgreiche Spendenaktion konnte er in der Zwischenzeit ein Geldpolster für die laufenden Prozesskosten anlegen.1 Er rechnet mit Anwaltskosten von insgesamt mehr als einer Million Dollar.

Dr. Ethan Haim weist darauf hin, dass diese «Kids» an verschiedenen psychischen Problemen litten, welche aber gänzlich ignoriert würden. Anstelle einer korrekten Abklärung würden Hormonblocker und gegengeschlechtliche Hormone abgegeben und damit der Weg zu einer späteren Amputation von gesunden Körperteilen eingeschlagen. Und das sei eine Verstümmelung von Kindern. Den Transgender-Aktivisten wirft er vor, eine «Anti-Sprache» zu verwenden, welche nicht der Wahrheit entspricht, sondern der Ideologie. Eine solche Medizin sei nicht auf die Heilung des Patienten ausgerichtet, sondern auf seine Zerstörung. Eigentlich handle es sich um blosse Lügen. Mit medizinischen Erkenntnissen habe das nichts mehr zu tun.

Für Dr. Ethan Haim steht fest: Das Justizministerium will damit allen potentiellen Whistleblowern klarmachen, dass für das Infragestellen der herrschenden politischen Ideologie und für das Festhalten an der Wahrheit die «Staatliche Faust» ausgefahren wird. Und man kriminalisiere ihn nur, um ihn und Drittpersonen einzuschüchtern und an ihm ein Exempel zu statuieren, aber er werde auf keinen Fall vor dieser Ideologie in die Knie gehen.2

In Kalifornien hat Seth Stemen, ein Mitglied der Schulaufsicht des Marysville Joint Unified School District, Anfang August 2024 in einer mutigen Rede die Rechte von Eltern verteidigt und die staatlichen Übergriffe auf die Familie kritisiert. Im Zentrum seiner Kritik stand ein Gesetz, das vom demokratischen Gouverneur Gavin Newsom im Juli unterschrieben wurde und per 1.1.2025 in Kraft treten soll. Es verbietet Schulen, Eltern zu benachrichtigen, wenn ihr
Kind in der Schule mit einem anderen Namen oder Pronomen angesprochen werden möchte. Wenn also z.B. Tim plötzlich Tina heissen will und die Pronomen von «er/ihm» zu «sie/ihr» wechseln will, kann dieser soziale Geschlechterwechsel in der Schule ohne das Wissen der Eltern eingeleitet werden. Die Eltern dürfen dann ohne das Einverständnis des Kindes nicht mehr informiert werden.

Wie Seth Stemen sagt, kann dieser soziale Wechsel des Geschlechtes zur Verabreichung von Pubertätsblockern und gegengeschlechtlichen Hormonen bis zur körperlichen und psychischen Verstümmelung der Heranwachsenden führen. Beschönigend und aus ideologischen Gründen wird die «Umoperation» dann als «Geschlechtsangleichung» bezeichnet.

Seth Stemen

Ein Journalist, der gar keine Freude an diesem Votum hatte, bezeichnete Seth Stemens Rede als «hasserfüllt» und meint, er sei «transphob», «extrem rechts» und «kümmere sich nur um seinen Gott».

Man kann heute davon ausgehen, dass Tausende Schulen in den USA die Eltern nicht mehr informieren, wenn ihr Kind an der Schule das soziale Gechlecht wechselt. Der Kampf für die Rechte der Eltern in Kalifornien werde aber ungehindert fortgesetzt, hält die Aktionsgruppe «California Family Council» fest. Die Stimmen der Familien dürften in der Politik und im Klassenzimmer nicht zum Schweigen gebracht werden.

In der Schweiz teilten Eltern dem Verein Schutzinitiative mit, dass an der Schule ihres Kindes im Kanton Zürich ohne ihr Wissen das soziale Geschlecht gewechselt worden sei. Als sie später davon erfuhren, seien sie schockiert gewesen und hätten das Vertrauen in die Schule derart verloren, dass sie das Kind nun in eine Privatschule schicken.

Neun Väter und Mütter erhoben Anfang Jahr in einem Elternbrief an die Zürcher Gesundheitsdirektorin Natalie Rickli und an die Kantonsärztin Dr. Christiane Meier schwere Vorwürfe. Im Zentrum der Kritik steht die Klinik für Jugendpsychiatrie und Psychotherapie (KJPP) in Zürich und deren stellvertretende Direktorin, Dr. Dagmar Pauli. Diese Elterngruppe, mit der Bezeichnung «Verein für einen angemessenen Umgang mit Fragen zum Geschlecht bei jungen Menschen» (AMQG/AUFG), kritisiert im Brief, dass man ihre Kinder nicht sorgfältig auf alle psychischen Probleme abgeklärt habe, bevor die Diagnose «Geschlechtsidentitätsstörung» gestellt worden sei. Zudem sei die sofortige «soziale Transition» von den Ärzten und Therapeuten der Klinik «empfohlen und vollzogen worden, ohne Einbezug der Eltern». Weiter wurde von der Klinik mit der Behauptung Druck gemacht, das Kind könnte sonst Selbstmord begehen (SRF Investigativ vom 17.01.2024).

Elon Musk, der CEO von Tesla, hat einen Sohn (unter seinen zwölf Kindern), der sich als Transfrau bezeichnet. Zitat Musk: «Mein Sohn ist durch das ‹Woke-Mind-Virus› getötet worden». Er sei damals hereingelegt worden, als er die Dokumente für Xavier unterschieben habe. Auch habe es eine Menge Verwirrung gegeben. So sei ihm gesagt worden, dass sein Sohn Selbstmord begehen könnte. Heute will sein Sohn nichts mehr mit seinem Vater zu tun haben. Er trägt
den Namen Vivian Jenna Wilson und ist 20 Jahre alt.

Der Verein Schutzinitiative setzt sich dafür ein, dass in Kitas, Kindergärten und Schulen keine Lerninhalte vermittelt werden, welche Kinder auf die Transgender-Schiene «Soziale Transition – Pubertätsblocker – gegengeschlechtliche Hormone – Amputation von gesunden Körperteilen» verleiten.

Am 16. August 2024 hat der Oberste Gerichtshof der USA den Antrag der Regierung Biden-Harris abgelehnt, in einem Bundesgesetz («Title IX») die Bedeutung des Wortes «Geschlecht» zu ändern, um «Geschlechtsidentität» einzuschliessen. «Die radikale Neudefinition von Geschlecht durch die Biden-Harris Regierung bedroht die Sicherheit und die Privatsphäre der Schüler», sagte ein Vertreter von Alliance Defending Freedom (ADF), einer NGO, welche sich für die Religions- und Meinungsfreiheit und für die elterlichen Rechte einsetzt.

1 https://www.givesendgo.com/texas_whistleblower
2 Dr. Eithan Haim, Texas Children’s Hospital Exposed for Illegal Gender Affirming Care, The Jordan B. Peterson Podcast Nr. 459