Am 1. November 2024 ist in Deutschland das stark umstrittene Selbstbestimmungsgesetz in Kraft getreten. Frauen und Mädchen müssen dort jetzt aufpassen, wenn sie eine öffentliche Toilette benützen. Jederzeit muss in bis anhin Frauen vorbehaltenen Räumen in Restaurants, Hotels, Einkaufszentren, Kinos, Thermalbädern oder in der Sauna mit einer speziellen Sorte von Männern gerechnet werden: Mit «Transfrauen». Gewalt und Missbräuche durch Sexualstraftäter drohen. Bei Zuwiderhandlungen gegen das Selbstbestimmungsgesetz können hohe Bussen ausgesprochen werden.
Per blossem Sprechakt kann jeder Bürger in Deutschland seit anfangs November seinen Geschlechtseintrag und seinen Vornamen ändern lassen. Medizinische oder psychologische Abklärungen sind nicht mehr nötig. Das gilt auch für Kinder! Für Kinder von 0 bis 14 Jahren dürfen nur die Eltern die Geschlechtsänderung beim Standesamt beantragen. Ab 14 Jahre dürfen Teenager ihren Antrag selbst abgeben. Sind die Eltern nicht einverstanden, wird ein Familiengericht eingeschaltet, welches nach Abklärungen durch einen Richterspruch die Zustimmung für die Änderung des Geschlechtseintrages und den neuen Vornamen anstelle der Eltern geben kann.
Zahlreiche Mediziner, Juristen, feministische und christliche Gruppierungen lehnen das Selbstbestimmungsgesetz aus gewichtigen Gründen ab.
Sogar eine jordanische UN-Sonderberichterstatterin für Gewalt gegen Frauen und Mädchen, Reem Alsalem, fordert Deutschland auf, unverzüglich Massnahmen zu ergreifen, um weibliche Schutzräume zu erhalten. Ein Missbrauch des Verfahrens durch Sexualund Gewalttäter müsse verhindert werden. Alsalem ist ebenso besorgt über das gesetzliche Verbot, das tatsächliche Geschlecht einer Person offenzulegen, zu erforschen oder zu erfragen. Denn: Es drohen Bussen bis zu 10’000 Euro!
Das neue Gesetz wird nicht abschätzbare Auswirkungen auf die Meinungs-, Gewissens- und Religionsfreiheit haben. Zudem wird die Tür zur «Umoperation» von Kindern weit aufgestossen.