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Parcours-Posten: Mein Körper gehört mir!. Prof. Dr. Karla Etschenberg meint dazu: «Es ist inakzeptabel, unbekleidet posierende Kinder grossformatig öffentlich darzustellen – ein animierender Augenschmaus für Pädophile und eine effektive Taktik, Passanten und Kinder an den Anblick und die Wahrnehmung von Kindern als «Sexualwesen» zu gewöhnen!» Die Kinder sollen mit grünen und roten Magneten angeben, wo sie angefasst werden wollen und wo nicht. Der Lehrer soll sich dabei absondern und sich im Hintergrund aufhalten. Die externe «Fachperson» ist mit den Kindern alleine an diesem Posten!

Immer wieder fragen Eltern den Verein Schutzinitiative, ob das Präventionsprogramm «Mein Körper gehört mir!» für Schulkinder empfohlen werden kann. Wissenschaftliche Experten haben diesbezüglich Zweifel und ziehen eine andere Form von Missbrauchsprävention vor.

Neben dem gleichnamigen Theaterprojekt «Mein Körper gehört mir!», welches im deutschsprachigen Raum von lokalen Theatergruppen angeboten wird, existiert auch ein gleichnamiger interaktiver Parcours. Dieser wird von der Stiftung Kinderschutz Schweiz für Kitas, Kindergärten und Primarschulen angeboten. Die Durchführung vor Ort liegt jedoch meist bei kantonalen Präventionsfachstellen.

Der Parcours arbeitet mit der Unterscheidung von «Ja-und-Nein-Gefühlen» oder «angenehmen und unangenehmen Berührungen». Der zentrale Massstab für eine Grenzverletzung ist somit das subjektive Empfinden des Kindes. Damit soll die Autonomie des Kindes gestärkt werden.

Subjektive Missbrauchsprävention
Diese subjektive Missbrauchsprävention hat über die Jahre alle Bildungseinrichtungen durchdrungen. Kinder sollen lernen, sich zu wehren. Dabei stellt sich aber sogleich die Frage, wie und ab wann sie sich wehren sollen. Soll man das dem subjektiven Empfinden der Kinder überlassen oder soll man hierfür objektive Regeln aufstellen?

Es zeichnet sich bereits ab, dass die subjektive Missbrauchs-Prävention bei Kindern keinen wirksamen Schutz bietet.

So wundert es nicht, dass es bisher noch keine empirischen Studien oder Belege dafür gibt, dass Programme subjektiver Missbrauchsprävention bei Kindern wirksam sind.

Der erfahrene niederländische Tätertherapeut Ruud Bullens weist darauf hin, dass in der Anbahnungsphase, dem sogenannten Grooming, Kinder praktisch keine Chance haben sich gegen Erwachsene abzugrenzen. Aus kriminologischer Sicht biete Subjektivität allein keinen verlässlichen Schutz (Dr. med. Christian Spaemann, Psychiater).

Der deutsche Sexualwissenschaftler Prof. Dr. Jakob Pastötter beschreibt Grooming wie folgt: «Man will das Vertrauen von Kindern gewinnen und sagt ihnen, was sie zu tun haben – auch mit ihren Genitalien.

Dann sagt man ihnen: Das ist eine gute Sache, das ist eine feine Sache. Um dann im letzten Schritt zu sagen: Ich helfe dir dabei!»

Und das sei keine reine Behauptung, sondern die Forderung in modernen sexualpädagogischen Konzepten. Sie gehe ja tatsächlich dahin, so Pastötter, dass Eltern und Erziehungsbeauftragte bereits kleine Kinder dabei manuell unterstützen sollen, ihre Sexualität zu entdecken.

Die deutsche Erziehungswissenschafterin Prof. Dr. Karla Etschenberg kritisiert diesen subjektiven Ansatz scharf: «Ich teile die Meinung der Kritiker, dass es für die Prävention von sexuellem Missbrauch ein gefährlich falscher Ansatz ist, Kinder zu ermuntern, ‹nein› zu subjektiv unangenehmen Gefühlen und ‹ja› zu subjektiv angenehmen Gefühlen zu sagen.» Es ist äusserst riskant, so Etschenberg, «die immanente Ermunterung ‹ja› zu angenehmen intimen Handlungen zu sagen, die von Erwachsenen oder anderen Kindern oder auch vom Kind selbst initiiert werden, da das sexuellen Übergriffen Tür und Tor öffnet.»

Etschenberg hält fest: «Die Botschaft, dass jedes Kind das Recht hat, ‹nein› zu unangenehmen Handgreiflichkeiten zu sagen, bürdet den betroffenen Kindern, deren ‹nein› nicht respektiert wird, die Mitschuld an Übergriffen auf». Insbesondere dann, «wenn diese von Fachkräften als wertvolle ‹Doktorspiele› (z. B. in Kitas oder Kindergärten) verharmlost werden». Dies sei «eine ideale Ausgangssituation für Missbraucher, die gerne behaupten, das Kind habe es selber gewollt, sonst hätte es sich ja gewehrt.»

Objektive Missbrauchsprävention
Der Kern der objektiven Herangehensweise besagt, dass die Verantwortung für den Schutz vor sexuellem Missbrauch bei den Erwachsenen (Eltern und Pädagogen) liegt und durch klare, äussere und objektive Regeln und eine permanente Überwachung umgesetzt werden muss, anstatt die Schutzkompetenz auf das Kind zu delegieren.

Nicht das subjektive Empfinden des Kindes darf die Barriere sein, sondern nur vordefinierte Schutzregeln, welche tatsächlich Schutz vor Missbrauch bieten: Was ist in der Kita erlaubt und was ist verboten?

Eine banale, aber wichtige Grundregel lautet: «Die Hosen bleiben oben».

Weiter darf es keine unbeaufsichtigten Rückzugsräume geben. So sollten Kinder in Institutionen keine Gelegenheiten haben, unbeobachtet und völlig abgetrennt von anderen oder Erwachsenen Räume aufzusuchen, zum Beispiel «Kuschelzelte » für «Doktorspiele» oder zu zweit auf die Toilette zu gehen.

Das natürliche Schamgefühl von Kindern – als Schutzschild gegen Missbräuche – darf nicht durch sexualisierende «Missbrauchspräventionsprogramme» oder sexualisierende «Bilderbücher» oder «Spiele» in Kitas und Kindergärten geschwächt werden.

Aus den oben genannten Gründen kann der Verein Schutzinitiative den Parcours «Mein Körper gehört mir!» keinesfalls empfehlen.

Bild: Symbolbild (KI generiert)

Häufung von Missbrauch und Übergriffen: Augen auf und Frühsexualisierung stoppen!

Immer mehr Kinder werden Opfer sexueller Übergriffe in Kitas und Kindergärten. Eine fehlgeleitete Sexualpädagogik fördert dies zusätzlich – statt Kinder zu schützen. Die gefährliche Frühsexualisierung muss gestoppt werden.

In Kitas, Kindergärten und Primarschulen nehmen Missbrauchsfälle an Kindern durch Erwachsene und intime Übergriffe von Kindern untereinander deutlich zu. Der Tages-Anzeiger berichtet von einer Neunjährigen, die von einem älteren Knaben über Monate missbraucht worden ist. Das sei «kein Einzelfall». Fälle von Sexualdelikten bei Minderjährigen würden sich häufen.

Auch aus Deutschland werden vermehrt Übergriffe gemeldet. Allein im Bundesland Nordrhein-Westfalen wurden den Jugendämtern im Jahr 2024 75 Fälle sexualisierter Gewalt in Kitas an Kindern durch Erwachsene gemeldet und 323 von Kindern untereinander. Ein Jahr später, 2025, waren es bereits 162 Fälle, bei denen sich Erwachsene an Kindern vergriffen haben, und 501 Fälle, wo Kinder Sexualdelikte an anderen Kindern verübten. Ein dramatischer Anstieg, der zeigt: Wir haben es mit einem Massenphänomen zu tun.

Wie gross die Dunkelziffer ist, weiss dabei keiner. Die Vermutung liegt nahe, dass die intimen Übergriffe der Kinder nicht nur durch sexualisierte Bilder in den Medien, sondern auch durch die in letzter Zeit propagierte und praktizierte Betonung der Geschlechts- und Ausscheidungsorgane in Spielen und Darstellungen und durch die Förderung sogenannter Doktorspiele beeinflusst sind.

Vieles geht weit über die wünschenswerte Aufklärung der Kinder hinaus und ignoriert Missbrauch und Übergriffe fördernde Nebeneffekte.

Der Fall Baunatal
In einem Aufsehen erregenden Fall im deutschen Baunatal bei Kassel haben sich die Eltern Hans und Kübra Hoti entschieden, an die Öffentlichkeit zu gehen und zu schildern, was ihrem Kind widerfahren ist. Im April wurde ihr vierjähriger Junge in einem Nebenraum der Turnhalle Opfer eines mutmasslichen Sexualdelikts beziehungsweise einer Nötigung unter Kindern. Die Eltern des betroffenen Kindes werfen der Kita-Leitung einen schweren Vertrauensbruch und eine Verletzung der Aufsichtspflicht vor.

Die betroffene Familie geht auch juristisch gegen die Einrichtungsleitung vor und hat Strafanzeige wegen Nötigung im Amt sowie Verletzung der Fürsorge- und Aufsichtspflicht erstattet. Zudem wurden Anzeigen gegen die mutmasslich übergriffigen Kinder eingereicht, um den Vorfall polizeilich lückenlos zu dokumentieren. Ausserdem wurde eine Fach- und Dienstaufsichtsbeschwerde beim hessischen Sozialministerium wegen Behördenversagens deponiert. Die Diskussion entzündete sich insbesondere am Gewaltschutzkonzept der Kita. Dieses tolerierte und förderte eine einvernehmliche «Körpererkundung» unter Kindern (sogenannte Doktorspiele).

Einfallstor für Täter
Genau hier liegt der skandalöse Kern des Problems, das sich genauso in Schweizer Kitas und Kindergärten präsentiert.

Unter dem Etikett der «Missbrauchsprävention» wird eine ideologisierte Sexualerziehung betrieben,

die eben gerade nicht vor Missbrauch schützt, sondern Missbrauch begünstigt. Aus Gewaltschutz wird (sexuelle) Gewalt.

Diese ideologische Sexualpädagogik erhöht auch die Grooming-Gefahr, also die Annäherung von Erwachsenen an Minderjährige in Missbrauchsabsicht: Wenn Schamgrenzen im Kita-Alltag gezielt abgebaut werden, verlieren Kinder ihr natürliches Warnsystem. Ein gefundenes Fressen und ein Einfallstor für potenzielle Täter.

Doch wie können Eltern ihre Kinder konkret schützen? Die Schutzinitiative rät, ganz genau hinzuschauen, welche Bücher und Lehrmittel vorliegen. Oft enthalten diese Anleitungen zum Erkunden eigener und fremder Geschlechtsteile (wie etwa die queer-ideologische Fibel «Wuschelkopf und Pupspopo», ein «Mitmachbuch für die Kleinsten ab 18 Monaten»). Weiter sollten Eltern fragen, wie das Gewaltschutz- und Präventionskonzept aussieht und dieses herausverlangen. Werden ideologische Workshops und Unterrichtseinheiten abgehalten, kann man das Kind auch dispensieren lassen.

Es muss gelten: keine Doktorspiele, keine Experimente und ein sofortiger Stopp einer ideologischen Frühsexualisierung!

Nur so können wir erreichen, dass die Kinder eher in einer Umgebung aufwachsen, die sie stärkt und schützt.

Für den letzten Willen ist es nie zu früh

Im Herbst erinnern sich Menschen öfter an ihre eigene Vergänglichkeit. «Was geschieht mit meinem Hab und Gut, wenn ich sterbe?» Klären und regeln Sie diese Frage rechtzeitig. Es ist eine Erleichterung für Sie selbst, aber auch für die zukünftigen Hinterbliebenen.

Neben einer Spende an den Verein Schutzinitiative besteht auch die Möglichkeit, ihn testamentarisch zu berücksichtigen, sei es mittels eines Legats oder einer Erbeinsetzung. Bei Interesse melden Sie sich bei unserem Sekretariat unter Tel. 061 702 01 00 oder per E-Mail: info@schutzinitiative.ch.

Sehr geehrter Herr Staatsrat Darbellay

Mit diesem Offenen Brief fordern wir Sie und den Staatsrat dringend auf, die Beeinflussung und Indoktrination der Kinder durch die LGBTIQ*-Ideologie an den Schulen des Kantons Wallis zu stoppen. Denn unter dem Deckmantel der Missbrauchsprävention werden schon die Kleinsten auf Regenbogenkurs gebracht.

Wie unter anderem der TV-Sender Canal 9 berichtete (Sendung vom 19. Juni 2026), wird im Wallis bereits «Sexualunterricht im Kindergarten» vermittelt. Durchgeführt wird dieser Unterricht von den mit Steuergeldern finanzierten und vom Staat mandatierten SIPE-Beratungszentren. Das Ziel des Kinderschutzes ist dabei unbestritten.

Doch das ist nicht der Fall. Dieser Unterricht ist keineswegs so weltanschaulich neutral, wie er sich gibt, sondern ein potentielles Einfallstor für die Gender- und Transgenderideologie («LGBTIQ*»), wie faktenbasierte Recherchen belegen. Auf schweizerischer Ebene sind die SIPE-Zentren Mitglied von Sexuelle Gesundheit Schweiz. Auf internationaler Ebene teilen sie nach eigenen Angaben «die Werte der International Planned Parenthood Federation, die das Recht auf sexuelle und reproduktive Gesundheit für alle verteidigt». Auch berufen sie sich auf die Weltgesundheitsorganisation, die sexuelle Rechte ab Geburt stipuliert und allen Ernstes ebenfalls ab 0 Jahren Sexualerziehung fordert, was eigentlich Sache der Eltern ist.

Weiter haben die SIPE-Zentren im Juli 2024 mit der Aidshilfe des Kantons Wallis fusioniert. Dadurch habe das «Engagement für die Schlüsselpopulationen» verstärkt werden können. Und wer sind diese «Schlüsselpopulationen»? An erster Stelle werden «LGBTIQ-Personen» erwähnt, noch vor «Sexarbeitenden» und «Migrant:innen aus Ländern mit hoher HIV/STI-Prävalenz».

Mehr noch: Ein von Canal 9 als Kronzeugin für den angeblich neutralen Sexualunterricht zitierte Sexualpädagogin hat eine Diplomarbeit bei der Lobbyorganisation Sexuelle Gesundheit Schweiz zum Thema «Kinderbücher und LGBTIQ*» geschrieben. Darin will sie «exemplarisch zeigen, wie man LGBTIQ*-Themen anhand von Büchern behandeln kann».

Die offenkundige pädagogische Absurdität, bereits Kinder ab 0 Jahren als sexuelle Wesen anzusprechen, sexuell zu erziehen und mit der LGBTIQ*-Ideologie zu berieseln, wird in dieser Arbeit als erklärtes Ziel deklariert. Ausserdem heisst es, die Abschlussarbeit sei «hilfreich, um auf die Bedürfnisse der Lehrpersonen im Umgang mit LGBTIQ*-Themen einzugehen und um konkrete Ideen zu liefern». Das Ergebnis der Überlegungen sei die Zusammenstellung eines «Regenbogenkoffers», der das «Endprodukt des Projekts» darstelle.

Damit steht die angeblich rein sachliche Missbrauchsprävention in einem hochideologisierten Zusammenhang. Es geht ganz offensichtlich (auch) darum, schon den Kleinsten LGBTIQ*-Inhalte näher zu bringen. Die Gefahr ist deshalb konkret und akut, dass die Kinder sexuell verunsichert und indoktriniert werden können. Unter dem Deckmantel der «Prävention» soll also im Wallis bereits im Kindergarten «Sexualaufklärung» angeboten werden, welche eine übergriffige Sexualideologie transportieren kann. Sehr viele Eltern und Bildungsverantwortliche gehen jedoch davon aus, dass es sich nur um «Präventionsunterricht» handelt.

Der Kanton Wallis verkennt dies vollständig, wenn er solchen «sexualpädagogischen Unterricht auch für die ganz Kleinen» empfiehlt. Offenbar wird die Entscheidung dabei den Gemeinden überlassen: Lötschental, Goms, Brig und Naters nehmen das Angebot der SIPE-Zentren bereits in Anspruch. Ab nächstem Jahr will es auch Visp einführen.

Vor dem Hintergrund dieser bedenklichen Fakten bitten wir Sie deshalb eindringlich, dieser gefährlichen Beeinflussung der Kinder durch die LGBTIQ*-Ideologie an den Walliser Schulen und Kindergärten Einhalt zu gebieten. Bitte bestätigen Sie uns den Erhalt dieses Briefes und den Inhalt und Umfang der getroffenen Massnahmen, damit keine LGBTIQ-Inhalte im Unterricht unter dem Deckmantel «Prävention vor Missbrauch» transportiert werden können, was Kinder sexuell verunsichern und psychisch schädigen kann.

Gerne stehen wir auch für einen persönlichen Austausch zur Verfügung.

Wir sind gespannt auf Ihre Antwort und verbleiben mit

freundlichen Grüssen

Verein Schutzinitiative
Postfach
4142 Münchenstein
info@schutzinitiative.ch
schutzinitiative.ch

PS: Unsere aktuelle Berichterstattung über die Walliser Kindergärten:
schutzinitiative.ch/schutzinitiative-aktuell

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Bundesgericht in Lausanne. Urteilt es bald nach EU-Recht?

Weht auf dem Bundesgericht in Lausanne bald das Sternenbanner?

Andrea Geissbühler
Alt-Nationalrätin
Bäriswil (BE)

Wer meint, dass die Kritik an den Bilateralen III nur von der SVP kommt, reibt sich dieser Tage wohl gewaltig die Augen: Denn die Studie «Bilaterale III: Ein Studienbericht zu den Auswirkungen der dynamischen Rechtsübernahme auf die Demokratie und den Föderalismus in der Schweiz» des linksliberalen Zentrums für Demokratie Aarau (ZDA), 2026, lässt aufhorchen.

Die Studie kommt zum Schluss, dass die dynamische Übernahme von EU-Recht Demokratie und Föderalismus schwächt. Brüssel statt Bern, lautet die Devise.

Wer glaubt, dies sei eine rein juristische Diskussion, irrt gewaltig. Es geht um die grundlegende Frage, wer künftig bestimmt, nach welchen Werten unsere Gesellschaft lebt. Besonders alarmierend ist die Situation in der Bildungspolitik. Heute entscheiden die Kantone über die Schule. Morgen contend sie immer stärker unter Druck geraten, europäische Rechtsentwicklungen und politische Leitbilder nachzuvollziehen.

In zahlreichen europäischen Staaten wird längst versucht, ideologisch geprägte Vorstellungen zu Geschlecht, Identität und Sexualität bereits im Kindesalter in den Unterricht zu tragen. Eltern, die eine altersgerechte und zurückhaltende Sexualaufklärung verlangen, werden zunehmend an den Rand gedrängt. Niemand kann heute garantieren, dass solche Entwicklungen bei einer immer engeren rechtlichen Anbindung an die EU dauerhaft an der Schweiz vorbeigehen.

Genau deshalb dürfen wir unsere Demokratie nicht leichtfertig preisgeben. Die Studie beschreibt den Mechanismus, der den Einfluss europäischer Institutionen vergrössert. Meine politische Schlussfolgerung daraus ist klar: Wo die Schweiz ihre Hoheit verliert, wächst das Risiko, dass auch gesellschaftspolitische Agenden aus Brüssel zunehmend den Takt vorgeben – bis ins Klassenzimmer.

Ich will nicht, dass die Frage, was unseren Kindern in Kindergarten und Schule über Sexualität oder Familie vermittelt wird, schleichend von internationalen oder europäischen Ideologien beeinflusst wird. Darüber müssen weiterhin die Eltern entscheiden. Der Verein Schutzinitiative steht deshalb für weit mehr ein als Kinderschutz.

Wir stehen ein für die Verteidigung unserer direkten Demokratie, unserer föderalen Ordnung und des Rechts der Schweiz, ihre Werte selbst zu bestimmen. Wer heute bei den Bilateralen III wegschaut, könnte morgen feststellen, dass nicht mehr Bern, sondern Brüssel darüber entscheidet, welche gesellschaftspolitischen Leitbilder unseren Kindern vermittelt werden. Darum gibt es nur eine richtige Antwort: nämlich ein Nein zu diesen Knebelverträgen der EU.

sign
aNR Andrea Geissbühler, Mitglied des Grossen Rates im
Kanton Bern, Kindergärtnerin, Polizistin, Präsidentin Verein
Schutzinitiative, Bäriswil (BE)
Rechtsanwältin Nicole Burger: «Engagement gegen Übersexualisierung lohnt sich, und wo mit kritischer Prüfung zu rechnen ist, wird erfahrungsgemäss auch zurückhaltender agiert.»

Eine Lobbyistin der Aidshilfe St. Gallen-Appenzell überschritt im Sexualkundeunterricht Grenzen. Ein betroffener Schüler wehrte sich juristisch. Nun bekommt er teilweise recht. Auch die Politik befasst sich mit dem Fall. Er zeigt beispielhaft, was schief läuft – und wie sich Betroffene wehren können.

Liest man die Gerichtsakten, traut man seinen Augen kaum: Zum Vorschein kommt eine regelrechte Anleitung zum Porno für Primarschüler. Eine Lobbyistin der Fachstelle für Aids- und Sexualfragen, die sich selbst als homosexuell vorstellte, besuchte eine fünfte Primarklasse in Bütschwil-Ganterschwil mit zehn- und elfjährigen Kindern und überschritt dort Grenzen – wogegen ein betroffener Schüler klagte. Die «Fachfrau» sprach über Samenspende und die in der Schweiz verbotene Leihmutterschaft. Die Kinder mussten Kärtchen legen von einem heterosexuellen und einem lesbischen Paar, von der ersten Begegnung bis zum Geschlechtsverkehr.

Die Lobbyistin zeigte ihnen einen 3D-Penis sowie eine Scheide aus Stoff, stülpte vor den Zehn- und Elfjährigen ein Kondom über den Penis, welches die Kinder auch anfassen sollten. Sie sagte, Pornos zu schauen sei ab einem gewissen Alter normal, und zeigte ihnen eine Internetseite, wo sie «die richtige Kondomgrösse für ihren Penis» herausfinden könnten, wie es in den Akten heisst.

Einbezug in sexuelle Handlungen
Dies habe die Kinder verwirrt und in ihrer sexuellen Entwicklung nachhaltig gestört, heisst es weiter.

Sie seien im Untericht in sexuelle Handlungen einbezogen worden, die sie «weder gewollt noch gesucht haben».

Eine solcher Missbrauch von minderjährigen Schulkindern zum Zweck einer forcierten Frühsexualisierung und gender – ideologischen Indoktrination ist an Schweizer Schulen leider keine Seltenheit. Besonders aber ist an diesem Fall, dass sich der betroffene Schüler und seine Eltern auch juristisch zur Wehr setzen – und dies mit Erfolg.

Die Staatsanwaltschaft des Kantons St. Gallen nahm zwar eine entsprechende Anzeige nicht anhand und stellte das Verfahren gegen die Lobbyistin ein. Dadurch liessen sich der Junge und seine Eltern aber nicht unterkriegen. Sie reichten Beschwerde bei der Anklagekammer des Kantons St. Gallen ein. Die Rekursinstanz gab dem Schüler mit Entscheid vom 28. Mai 2026 teilweise recht. Der Fall wird nun doch zur Eröffnung eines Strafverfahrens gegen die Mitarbeiterin der Fachstelle an die Vorinstanz zurückgewiesen. Gleichzeitig läuft eine Aufsichtsbeschwerde beim Bildungsdepartement.

Strafrechtlich relevant
Rechtsanwältin Nicole Burger, die den Primarschüler und dessen Eltern juristisch vertritt, zeigt sich erfreut über den Etappensieg.

Dies bestätige, dass sich das Engagement gegen eine Übersexualisierung lohnt.

Schulen, beziehungsweise die in diesem Bereich häufig beigezogenen externen Organisationen, können nicht beliebig und ohne Aufsicht Inhalte vermitteln.

Die Anklagekammer habe unmissverständlich festgehalten, dass das Zeigen pornographischer Inhalte «durchaus strafrechtlich relevant» sein könne. Diese Frage werde nun von der Staatsanwaltschaft vertieft zu prüfen sein.

Schulen müssen Eltern informieren
Der Fall, über den die Weltwoche und andere Medien berichtet hatten, ist inzwischen auch zum Politikum geworden. Die Kantonsräte Heinz Herzog (EDU) und Esther Granitzer (SVP) haben einen Vorstoss eingereicht, der darauf abzielt, dass beim Sexualkundeunterricht immer eine qualifizierte Lehrperson anwesend sein müsse. Zudem seien Eltern vorgängig umfassend zu informieren und einzubeziehen. Externe Organisationen mit ideologischem oder aktivistischem Hintergrund sollen keinen Zugang mehr zu Primarschulen erhalten und kein Kind soll durch unangebrachte Inhalte in seiner Entwicklung gestört werden.

In seiner Antwort vom 19. Mai 2026 bleibt der Regierungsrat formalistisch. Er hält aber fest, dass Schulen und Lehrer verantwortlich für die vermittelten Inhalte bleiben, auch wenn der Unterricht von externen Personen durchgeführt wird. Ausserdem seien die Schulen verpflichtet, die Eltern vorgängig über Art, Durchführung und Ziele des sexualkundlichen Unterrichts zu informieren – schriftlich oder mündlich.

Die Schulleitung einschalten
Rechtsanwältin Burger hofft daher, «dass der Entscheid der Anklagekammer in Verbindung mit der Stellungnahme des Regierungsrates dazu beiträgt, dass Schulen die Eltern künftig rechtzeitig über die zu vermittelnden Inhalte und die einzusetzenden Materialien informieren». Eltern sei zu empfehlen, entsprechende Anlässe zu besuchen und kritische Fragen zu stellen. Bestünden Anhaltspunkte dafür, dass Inhalte wissenschaftsfremd seien oder nicht altersgerecht vermittelt würden, solle unverzüglich über die Schulleitung beziehungsweise den Gemeinderat interveniert werden.

Den Kindern sollte vorgängig klar kommuniziert werden, dass es ihnen freisteht, den Unterricht zu verlassen, sofern sie sich unwohl fühlen.

Und schliesslich gelte: «Wo mit kritischer Prüfung zu rechnen ist, wird erfahrungsgemäss auch zurückhaltender agiert.»

Bild: ahsga.ch

Unentschuldbar: Aids-Hilfe St. Gallen-Appenzell wirbt auf Homepage für die umstrittene Porno-Broschüre „HEY YOU“.

Schutzinitiative als Anlaufstelle
Der Fall Bütschwil zeigt, dass sich Widerstand und das Kämpfen für seine Rechte lohnen. Die Schulen und externen Lobbyisten dürfen sich nicht alles leisten.

Kritisch bleibt anzumerken, dass der St. Galler Regierungsrat der Frage komplett ausweicht, ob er die Auffassung teile, dass Inhalte wie Leihmutterschaft, Pornographiekonsum und Kondomgrössen für zehn- bis elfjährige Kinder lehrplankonform oder altersgerecht seien. Damit bringt die Regierung zum Ausdruck, dass sie die schulische Freiheit nicht einschränken will, lässt aber auch die Fürsorgepflicht für die Schüler vermissen.

Es gilt mithin wachsam zu bleiben und unangemessene Inhalte zu melden. Die Schutzinitiative ist auch dafür eine Anlaufstelle und kann Betroffene unterstützen: Tel. 061 702 01 00, info@schutzinitiative.ch

Bild: KI generiert

Empfehlung: Schützen Sie ihr Kind, allenfalls auch mit der Polizei!

Unter dem Deckmantel der Missbrauchsprävention warden im Wallis schon die Kleinsten auf Regenbogen-Kurs gebracht. Die Schutzinitiative fordert den Staatsrat des Kantons Wallis in einem Offenen Brief dazu auf, die ideologische Beeinflussung der Kindergartenkinder zu stoppen.

Unter dem Deckmantel der Missbrauchsprävention warden im Wallis schon die Kleinsten auf Regenbogen-Kurs gebracht. Die Schutzinitiative fordert den Staatsrat des Kantons Wallis in einem Offenen Brief dazu auf, die ideologische Beeinflussung der Kindergartenkinder zu stoppen.

Schaut man sich den rund fünfminütigen Beitrag auf dem Walliser Lokal-TV-Sender Canal 9 über die «Sexualkunde im Kindergarten» an, wird einem der Eindruck vermittelt, als handle es sich um eine harmlose und vernünftige Sache. Die Sexualpädagogin Viviane Probst erklärt, dass sie den Kindern vermittle, ihr Körper gehöre ihnen und sie hätten Rechte. Erwachsene dürften ihre Geschlechtsteile nicht einfach anfassen oder anschauen. Die Kinder lernten auch, dass es Ausnahmen gebe, etwa beim Arzt oder wenn ihnen jemand helfe, aufs WC zu gehen.

DerFernsehsender stellt sich ganz auf die Seite der Sexualpädagogin, die mit einem «Regenbogenkoffer» unterwegs ist, und macht gleich auch noch Werbung für deren Anliegen. «Unterricht im Kindergarten schützt die Kleinsten besser – und das mit einem spielerischen Ansatz», fasst eine Stimme aus dem Off den Beitrag zusammen. Wer hätte etwas dagegen, Kinder vor Übergriffen zu schützen?

Einfallstor für Transgender-Ideologie

Völlig ausgeblendet wird dabei, dass diese «Sexualkunde» für Kindergärtler keineswegs so sachlich und neutral ist, wie suggeriert wird. Vielmehr ist sie ein Einfallstor für die Gender- und Transgender-Ideologie («LGBTIQ»), wie Recherchen der Schutzinitiative zeigen.

Durchgeführt wird der Unterricht von den sogenannten SIPE1-Beratungszentren, die von öffentlichen Aufträgen leben und darüber hinaus vom Kanton Wallis mit Millionenbeträgen subventioniert werden. Auf schweizerischer Ebene sind die Zentren Mitglied von Sexuelle Gesundheit Schweiz. Auf internationaler Ebene teilen sie nach eigenen Angaben «die Werte der International Planned Parenthood Federation, die das Recht auf sexuelle und reproduktive Gesundheit für alle verteidigt». Auch berufen sie sich auf die Weltgesundheitsorganisation, die sexuelle Rechte ab Geburt stipuliert und allen Ernstes ebenfalls ab 0 Jahren Sexualerziehung fordert.

Auf Reise mit dem «Regenbogenkoffer»

Die Absurdität, bereits Kinder ab 0 Jahren als sexuelle Wesen anzusprechen, sexuell zu erziehen (was Sache der Eltern ist) und mit der LGBTIQ-Ideologie zu berieseln, wird in Probsts Arbeit offen als Ziel deklariert. Schliesslich heisst es, die Abschlussarbeit sei «hilfreich, um auf die Bedürfnisse der Lehrpersonen im Umgang mit LGBTIQ-Themen einzugehen und um konkrete Ideen zu liefern». Das Ergebnis der Überlegungen sei die Zusammenstellung eines Regenbogenkoffers», der das «Endprodukt des Projekts» darstelle.

Damit steht die angeblich rein sachliche Missbrauchsprävention in einem hochideologisierten Zusammenhang.

Es geht ganz offensichtlich auch darum, schon den Kleinsten LGBTIQ-Inhalte zu vermitteln, auf das Risiko hin, dass die Kinder somit sexuell verunsichert und psychisch geschädigt werden.

Bild: Redaktion SIA

Kurz nach Einführung wurde der Inhalt des Basler Sexkoffers (bzw. «Sexbox», 2011) nach heftiger Kritik entschärft und in der ursprünglichen Form nicht mehr weiterverwendet. Wird er durch den neu kreierten «Regenbogenkoffer» gar weit übertroffen?

Forderungen an den Staatsrat

Der Kanton Wallis übersieht oder verschweigt diesen hochideologisierten Zusammenhang grosszügig, wenn er solchen «sexualpädagogischen Unterricht auch für die ganz Kleinen» empfiehlt. Die Entscheidung wird dabei den Gemeinden überlassen. Lötschental, Goms, Brig und Naters nehmen das Angebot der SIPE-Zentren bereits in Anspruch. Ab nächstem Jahr will es auch Visp einführen.

Die Schutzinitiative gibt hier Gegensteuer. In einem Offenen Brief an den Walliser Staatsrat weisen wir auf diese fragwürdigen Hintergründe hin und fordern die politisch Verantwortlichen auf, schriftlich zu bestätigen, dass keine LGBTIQ-Inhalte im Unterricht unter dem Deckmantel «Prävention vor Missbrauch» transportiert werden.

1 Die Abkürzung SIPE steht primär für Sexualität, Information, Prävention und Erziehung. Es handelt sich dabei um ein Netzwerk von Beratungszentren im Kanton Wallis.

Bild zur Verfügung gestellt

Heinz Herzog,
Kantonsrat EDU, Thal SG

Laut Bettina Surber, SP-Regierungsrätin und Vorsteherin des Sankt Galler Bildungsdepartements, sind die kantonalen Lehrpersonen angehalten, den obligatorischen Aufklärungsunterricht «dem Entwicklungsstand und dem Alter der Kinder und Jugendlichen anzupassen.»1 Was in der Theorie vernünftig klingt, sieht in der Realität oft ganz anders aus. Im Interview berichtet EDU-Kantonsrat Heinz Herzog über seine schockierenden Feststellungen.

SCHUTZINITIATIVE AKTUELL: An der Primarschule in Bütschwil-Ganterschwil (SG) steht der Sexualkundeunterricht in der Kritik. Was ist passiert?

Kantonsrat Heinz Herzog: Die genannte Schule hat den Sexualkundeunterricht der 5. Klasse an die Aidshilfe St. Gallen-Appenzell delegiert. In Abwesenheit der Klassenlehrperson wurden ca. 10-jährige Schüler von einer bekennend lesbischen Frau unterrichtet, mit einer Plüschvagina und einem Plüschpenis konfrontiert und aufgefordert, das Kondom, welches über den Plüschpenis gestreift wurde, anzufassen. Zudem wurden sie auf Pornoseiten aufmerksam gemacht und es wurde ihnen gesagt, dass es ab einem gewissen Alter okay sei, sich Pornos anzusehen.

SCHUTZINITIATIVE AKTUELL: Wie beurteilen Sie diese Form von «Sexualkunde»?

Kantonsrat Heinz Herzog: Hier handelt es sich um einen klaren Verstoss gegen die elterlichen Rechte. Die Erziehungsverantwortung liegt bei den Eltern. Es gibt kein Recht der Schule – und auch keine lehrplanmässige Vorgabe – dass Sexualerziehung in dieser indoktrinierenden Form, inkl. Genderideologie, unterrichtet werden muss; schon gar nicht in diesem jungen Alter. Die Kinder werden mit diesem Unterricht beeinflusst und verunsichert.

SCHUTZINITIATIVE AKTUELL: Sie haben im Kantonsparlament eine Interpellation eingereicht. Was erhoffen Sie sich durch diesen Vorstoss?

Kantonsrat Heinz Herzog: Den betreffenden Vorstoss habe ich zusammen mit SVP-Kantonsrätin Dr. Esther Granitzer und rund 20 Mitunterzeichnern eingereicht. Das Ziel ist einfach: Das Bildungswesen soll seinen Auftrag zur Bildung der jungen Menschen korrekt wahrnehmen. Im Sexualkundeunterricht heisst das, dass die Kinder in ihrer Persönlichkeit gestärkt und ihre Fragen altersgerecht beantwortet werden sollen. In Bezug auf die biologischen Körperfunktionen sollen ihnen die Unterschiede zwischen Mann und Frau ideologiefrei erklärt werden. Schliesslich darf
das elterliche Recht auf Erziehung der Kinder im Einklang mit ihren Werten und ihrem Glauben von der Schule nicht beschnitten werden.

Wir wollen mit diesem Vorstoss erreichen, dass Politiker bezüglich dieser Thematik sensibilisiert und «externe Sexualpädagogen» von ideologisch geprägten Institutionen wie der Aidshilfe St. Gallen–Appenzell aus der Schule verbannt werden.

1 Aus einem Schreiben vom 26. November 2025 an die Schutzinitiative.

Bild: bern.ch

Hochideologischer Berner Leitfaden

Seltsamen Blüten der Berner Stadt-Verwaltung

Andrea Geissbühler
Alt-Nationalrätin
Bäriswil (BE)

Als neu gewählte Grossrätin des Kantons Bern freut es mich Ihnen, liebe Leserinnen und Leser, wieder aus der Bundeshauptstadt berichten zu dürfen.

Die Stadt Bern mit ihren rund 135’000 Einwohnern leistet sich eine gut dotierte Stadtverwaltung: über 4’500 Personen arbeiten nicht für den Bund, sondern allein für die Stadt. An der denkmalgeschützten Effingerstrasse 21, die kürzlich für 2,6 Millionen Franken saniert wurde, hat eine relative kleine Abteilung ihre Büros bezogen: die Abteilung «Kultur Stadt Bern». Rund 20 Personen arbeiten dort. Dort denkt man an Museen wie das Berner Historische Museum und nicht zu vergessen die Reithalle, welche in Bern trotz organisiertem Chaotentum weiterhin staatliche Unterstützung erhält.

Hätten Sie bei Kultur auch an «Diversität und Inklusion» gedacht? Ich jedenfalls nicht, die Kulturförderer der Stadt Bern schon. Im Februar dieses Jahres haben diese nämlich einen 22-seitigen Leitfaden für «diversitätsorientierte Kulturförderung für öffentliche und private Trägerschaften» unter dem Titel «Vielfalt fördern, Gerechtigkeit stärken» herausgebracht.

Gegen Vielfalt habe ich persönlich nichts, im Gegenteil: Vielfalt macht die Schweiz und ihre Kultur aus. Was wäre unser Land ohne unsere vier Sprachregionen? Was ohne die vielen verschiedenen Dialekte? Was ohne den Berner Zibelemärit, die Basler Fasnacht oder das Zürcher Sechseläuten? Und selbstverständlich gehört auch dazu, dass Menschen, welche in die Schweiz gekommen sind und durch ihre Kultur uns so leckere Dinge wie Pizza oder thailändisches Curry mitgebracht haben. Diese Liste liesse sich beliebig lange ergänzen, denn die Vielfalt unseres Landes ist schier unendlich. Und darauf bin ich persönlich stolz.

Durchaus fragwürdig scheint mir aber, wenn mit dem Leitfaden «Vielfalt fördern, Gerechtigkeit stärken» auf ideologische Art Kultur gefördert werden soll.

Trotzdem scheinen mir solche hehren Vielfalts- und Gerechtigkeitsvorgaben für die Kulturförderung grundsätzlich weniger problematisch, weil es Erwachsene sind, die sich solchen Vielfalts-Regelungen auch entziehen können.

Ganz anders beurteile ich solche Gerechtigkeit- und Vielfaltsvorgaben, wenn es um Bildungsinstitutionen im Kanton und in den Gemeinden geht.

Durch den obligatorischen Schulunterricht können Kinder einer möglichen Indoktrination nicht ausweichen, weshalb «Gerechtigkeits- und Vielfaltsapostel» in unseren Schulen nichts verloren haben.

Falls Ihnen aus der Schule Ihrer Kinder solche seltsamen Blüten bekannt werden, danken wir Ihnen für einen kurzen Hinweis an unser Vereinssekretariat (Tel. 061 702 01 00 / info@schutzinitiative.ch).

sign
aNR Andrea Geissbühler, Mitglied des Grossen Rates im
Kanton Bern, Kindergärtnerin, Polizistin,
Präsidentin Verein Schutzinitiative, Bäriswil (BE)
Bild: istockphoto.com

«Nur mit meinem KI-Freund kann ich alles und jederzeit besprechen: Er versteht mich immer!»
Und was er sagt, ist nicht immer wahr (Anm. d. Redaktion).

Immer mehr Kinder und Jugendliche entwickeln emotionale Beziehungen zu Chatbots.1 Das schwächt die reale Bindungsfähigkeit und führt zur Verringerung sozialer Kontakte. Einsamkeit, Beziehungsunfähigkeit und schwere Psychosen können die Folgen sein.

Bereits kommunizieren Millionen von jungen Menschen mit Chatbots, was persönliche Gespräche mit Eltern, Geschwistern, Freunden oder Bekannten ersetzt. Tag und Nacht können sich Heranwachsende mit ihren Problemen und Fragen an ihren personalisierten «KI-Freund» wenden, der ihnen stundenlang geduldig zur Verfügung steht und für jede Frage eine Antwort parat hat.

Da KI-Modelle so trainiert werden, dass sie hilfreiche, freundliche und kooperative Antworten geben, führt das dazu, dass dem Nutzer geschmeichelt wird und ihm gesagt wird, was er hören will und nicht einfach was stimmt.

So entwickeln Kinder und Jugendliche eine emotionale und enge Verbindung zu Chatbots, was zwar entlastend wirken, aber auch zu einem völlig verzerrten Bild von menschlichen Beziehungen führen kann.

Im Austausch mit dem KI-Vertrauten fehlen der Widerspruch und Konflikte, was die Entwicklung einer gesunden Bindungsstrategie beeinträchtigt und reale Beziehungen verdrängt oder verunmöglicht.

Kinder lernen Empathie und Vertrauen durch gegenseitige emotionale Resonanz – also durch echtes Mitgefühl, Mimik, Tonfall und Reaktionen anderer Menschen. Chatbots simulieren solche Reaktionen nur sprachlich, wodurch Kinder falsche Erwartungen an soziale Interaktionen entwickeln können. Das führt dazu, dass sie Schwierigkeiten haben, echte Gefühle anderer zu erkennen oder zu erwidern und weniger lernen, Vertrauen auf Basis menschlicher Verlässlichkeit aufzubauen.

Der Verein Schutzinitiative hat mit dem amerikanischen Psychologen Zachary Stein gesprochen. Er ist Mitbegründer der AI Psychological Research Coalition, aiprc.org, und beschäftigt sich mit den psychologischen Auswirkungen der künstlichen Intelligenz auf Heranwachsende. Stein hält fest, dass Chatbots die biologischen Mechanismen beeinträchtigen, welche die Fähigkeiten regulieren, sich auf tiefe zwischenmenschliche Beziehungen einzulassen.

Der amerikanische Psychologe nennt das Beispiel eines Kindes, das von der Schule nach Hause kommt und direkt in sein Zimmer geht, um dem Chatbot freudig von seiner guten Note zu erzählen. Zuvor hat das Kind mit diesem Chatbot auf die Prüfung gelernt. «Das Kind erhält vom Chatbot dasselbe Bindungssignal, das es eigentlich von seiner Mutter erhalten sollte», so Stein.

Die zustimmenden und beruhigenden Antworten der Chatbots fördern emotionale Bindungen. Dadurch bestehe, laut Stein, die Gefahr, dass die für «emotionale Bindungen verantwortlichen neurologischen Strukturen ‹gehackt› werden». «Mögliche Folgen seien Symptome wie Realitätsverlust, Psychosen und tiefe Isolation».
(swissinfo.ch).

Der Verein Schutzinitiative empfiehlt:

  • Zugang zu Chatbots – wenn überhaupt – nur unter strikter Aufsicht zulassen
  • Kein eigenes Smartphone bis zum 14. Lebensjahr
  • Kein eigener Zugang zu den sozialen Medien bis zum 16. Lebensjahr
  • Internet- und Chatzugänge nur über den Familiencomputer
  • Neben den Verboten und der Kontrolle sind Gespräche mit den Heranwachsenden zentral

Bild: zVg

Bitte Datum notieren:

Samstag, 22. August 2026,
11 Uhr, Olten – mit anschliessendem Apéro!

Referat zum Thema:

«Die ideologische Umgestaltung der Gesellschaft.

Diversität, Inklusion und Sprachdiktate»

Referent:

Dr. med. Christian Spaemann,
Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapies,
Braunau am Inn / Österreich.

Sein Vater war der bekannte deutsche Philosoph
Robert Spaemann (1927 bis 2018).

Anmeldungen bitte über
info@schutzinitiative.ch

1 Ein Chatbot ist ein Computerprogramm, das menschliche Konversation in natürlicher Sprache simuliert, um Nutzeranfragen automatisiert zu beantworten. Die Kommunikation mit diesem Chatbot kann mündlich oder schriftlich erfolgen, 24 Stunden am Tag, 7 Tage in der Woche und 365 Tage im Jahr: Angeboten als Webversion im Browser sowie für Smartphones als App für Android und iOS.

Bild: iStock

Finnische Studie belegt: «Geschlechtsänderungen» machen unglücklich

Eine grossangelegte Untersuchung aus Finnland zeigt: Nach einem «Geschlechtswechsel» werden Jugendliche massiv häufiger psychisch krank. Die Befunde müssen Konsequenzen haben – auch in der Schweiz. Der Verein Schutzinitiative fordert die Verantwortlichen auf, die unwissenschaftliche und nachweislich schädliche transaffirmative Methode sofort zu stoppen. Weitere Informationen finden Sie in der Medienmitteilung.

Die Anfang April 2026 im Fachjournal «Acta Paediatrica» veröffentlichte Studie1 untersucht die psychische Gesundheit beziehungsweise Krankheit von Jugendlichen, die sich einer «Geschlechtsänderung» unterzogen haben, und vergleicht sie mit einer Kontrollgruppe ohne solche Behandlungen. Einbezogen wurden alle an Genderdienste überwiesenen Personen unter 23 Jahren zwischen 1996 und 2019 und es wurden über 16 000 Personen in die Kontrollgruppe einbezogen.

Der Befund dieser wissenschaftlichen und statistischen Knochenarbeit ist so eindeutig wie erschütternd: Jugendliche Transgender sind deutlich weniger gesund als Jugendliche ohne Geschlechtsänderung. Sie zeigten eine «signifikant höhere» psychiatrische Erkrankung, heisst es dazu in der Studie.

Viele sind vorher krank und nachher kränker

Eine «Geschlechtsumwandlung» verbessert die psychische Gesundheit der Betroffenen nicht, ganz im Gegenteil: Zwei und mehr Jahre später sind sie deutlich kränker als je zuvor.

Die Zahlen: Die Rate psychiatrischer Erkrankungen lag bei Jugendlichen mit «empfundener Geschlechtsabweichung» bereits vor der Überweisung deutlich höher (45,7 % gegenüber 15,0 % in der Kontrollgruppe) und stieg mehr als zwei Jahre nach der Überweisung sogar weiter auf 61,7 % (gegenüber 14,6 % bei der Kontrollgruppe).

Unter den Jugendlichen, die eine medizinische Geschlechtsangleichung durchliefen, nahm die psychiatrische Erkrankung während der Nachbeobachtung deutlich zu — sie stieg von 9,8 % auf 60,7 % bei «feminisierender Geschlechtsangleichung » und von 21,6 % auf 54,5 % bei «maskulinisierender Geschlechtsangleichung», wie es in der Studie weiter heisst.

Gender-Mode verschärft Problem

Als Schlussfolgerung formulieren die Wissenschaftler: «Schwere psychiatrische Erkrankungen sind bei an Genderdienste überwiesenen Jugendlichen häufig und scheinen bei denen, die nach dem jüngsten Anstieg der Überweisungen zugewiesen wurden, häufiger vorzukommen. Psychiatrische Bedürfnisse klingen nach einer medizinischen Geschlechts- angleichung nicht ab.»

Damit ist auch gesagt, dass die vielerorts geradezu in Mode gekommenen Geschlechtsumwandlungen das Problem psychischer Erkrankungen bei diesen Jugendlichen und jungen Erwachsenen noch erhöht und verstärkt haben. Die Nöte dieser jungen Menschen nahmen dadurch markant zu. Und es sind immer mehr davon betroffen.

Nach der Anpassung: Alles noch viel schlimmer

Die Studie widerlegt ebenfalls die verbreitete Ansicht, dass Jugendliche, die sich im «falschen» Körper wähnen, glücklicher und zufriedener werden, wenn sie ihr Geschlecht «anpassen ». Die Resultate aus Finnland beweisen das Gegenteil: Es wird alles noch viel schlimmer.

Wörtlich heisst es zu dazu: «Diese Jugendlichen hatten sowohl vor als auch nach der Überweisung deutlich öfter psychiatrische Erkrankungen als die Kontrollgruppe; Behandlungsbedürfnisse bestehen häufig fort und verstärken sich nach medizinischen Interventionen teilweise sogar.»

Die Ergebnisse unterstrichen «die Notwendigkeit gründlicher psychiatrischer Abklärungen und einer kontinuierlichen Behandlung während des gesamten Prozesses der medizinischen Geschlechtsangleichung», schreiben die Autoren weiter.

Gesundheit massiv gefährdet

Nimmt man die Studienresultate ernst – und sie sind in jeglicher Hinsicht sehr ernst zu nehmen –, drängt sich vielmehr der Schluss auf, dass hier eine fundamentale Fehlentwicklung mit erheblichen Schädigungen stattfindet – eine Entwicklung, die von staatlichen und privaten Stellen bis in Schulen, Kindergärten und Kitas noch massiv gefördert wird. Wovor der Verein Schutzinitiative immer gewarnt hat, ist nun schwarz auf weiss bewiesen.

Der sogenannte transaffirmative Ansatz, der überall gelehrt und verbreitet wird, gefährdet gemäss der Studie die Gesundheit von Kindern und Jugendlichen nachweislich enorm.

Auch in der Schweiz beginnt die damit verbundene Infragestellung und Verunsicherung der sexuellen Identität der Kinder bereits in Kindertagesstätten, wo entsprechende Bilderbücher gezeigt werden. Sie setzt sich im Kindergarten fort und erreicht in der Schule ihren Höhepunkt – mit entsprechend ideologisiertem Sexualkundeunterricht und mit non-binären und queeren Aktivisten in den Klassenzimmern.

Der Verein Schutzinitiative warnt weiterhin vor dem transaffirmativen Ansatz (siehe Kasten) und unterstreicht diese Forderung mit verschiedenen Aktionen. So schreibt er Aufklärungsbriefe an die Bildungs- und Gesundheitsdirektoren aller 26 Kantone. Auch die Eltern werden einbezogen – sie sollen sich an uns wenden, wenn sie im Unterricht ihrer Kinder auf solch schädliche Inhalte stossen.

Ab sofort ist nun klar: Nichtwissen-Wollen oder Ausreden der Verantwortlichen sind nach dieser Finnischen Studie nicht mehr zu rechtfertigen! Bildungs- und Gesundheitsfachleute sind in die Pflicht zu nehmen und müssen ihrer Verantwortung für das Wohl der Kinder und Jugendlichen nachkommen.

Beim transaffirmativen Ansatz handelt es sich um eine vorschnelle Bestätigung der rein subjektiv empfundenen Geschlechtsidentität ohne ausreichende psychiatrische Abklärungen. Dabei werden psychische und soziale Hintergründe oder medizinische Risiken zu wenig oder gar nicht berücksichtigt. Der Weg zur «Änderung» des Geschlechts erfolgt meist aus rein ideologischen Gründen.

1 Studio: Psychiatric Morbidity Among Adolescents and Young Adults Who Contacted Specialised Gender Identity Services in Finland in 1996–2019: A Register Study