Stellen Sie sich vor: Ein Kind im Vorschulalter kommt verstört nach Hause und erzählt seinen Eltern schluchzend, dass es nie mehr in den Kindergarten möchte. «Was ist passiert», fragen die Eltern. «Heute kam eine Hebamme, die eine Geschichte von nackten Kindergartenkindern erzählte und dazu Bilder zeigte», antwortet das Kind. «Oh nein und dann», fragen die Eltern? «Und dann kamen noch ganz viel andere gruselige Dinge, aber ich möchte eigentlich nicht darüber sprechen, ich möchte einfach nicht mehr in den Kindergarten».

Im Hebammenfachmagazin Obstetrica erschien kürzlich unter dem Titel «Eine Hebamme klärt im Kindergarten auf» ein erschreckender Artikel über die «Aufklärung» von Vorschulkindern im Bündnerland. Die Autorin und Hebamme Ruth Niederreiter beschreibt darin ihre Aktivitäten beim Kindergartenbesuch. Bereits im Untertitel des Artikels wird in grosser Schrift postuliert, dass «die Sorge vor Frühsexualisierung unbegründet sei». Wer sich entschuldigt, bevor es überhaupt los geht, dürfte unter den bekannten französischen Terminus «qui s’excuse s’accuse», zu Deutsch «wer sich entschuldigt klagt sich an» fallen.

Was im Artikel folgt ist eine toxische Mischung aus Frühsexualisierung, feministischer Indoktrination und LGBT+-Propaganda. Beginnen tut diese Schulung mit Anschauungsunterricht zu unterschiedlichen «Familienkonstellationen». Was das bedeutet, kann man sich vorstellen: Kindern wird ein Haus gezeigt, indem homo- und heterosexuelle Paare mit und ohne Kinder wohnen. Der Begriff der Familie wird damit inhaltslos und ausserordentliche Lebenskonstellationen werden als die neue Normalität verkauft.

Als nächstes werden Papierfiguren bekleidet. Hebamme Niederreiter animiert die Kinder, der Mädchenfigur Bubenkleider anzuziehen und der Bubenfigur dafür Röcke anzuziehen. Der Bubenfigur wird zudem gleich auch noch eine lange Haarpracht verpasst. Transgender-Propaganda für vier- bis sechsjährige vom Feinsten.

Die Krönung bilden in der Folge die aufklärerischen Praxisübungen. Getreu nach dem immer stärker aufkommenden Konzept der «sexuellen Bildung», wonach Sexualität nur erzogen werden kann wen auch etwas Sexuelles passiert, wird Wort in Tat umgesetzt. Dazu werden beispielsweise die Körperteile der Kinder mit Taschenlampen angeleuchtet. Die Kinder müssen dann erklären, ob sie am angeleuchteten Körperteil angefasst werden möchten oder nicht. Selbstverständlich wird auch der Genitalbereich und der Hinter gründlich ausgeleuchtet. Ob ein Kind an diesen Stellen angefasst werden kann, bleibt offen.

Solche sexuellen Übungen nehmen den Kindern ihre Scham. Die Normalisierung zerrütteter Familienverhältnisse nimmt ihnen die Orientierung. Und die Auflösung der Geschlechter nimmt ihnen ihre Identität. Ohne Scham, ohne Orientierung und ohne Identität, sind Menschen gefährdet gegenüber Übergriffen jeglicher Art.

Der Verein Schutzinitiative wurde deshalb aktiv. Mehr dazu im Kasten unten.

WARNBRIEF AN BÜNDNER ELTERN

Was sich zurzeit in Kindergärten abspielt muss gestoppt werden! Der Verein Schutzinitiative wurde deshalb aktiv und hat über tausend Eltern von Kindergartenkindern im Kanton Graubünden einen Warnbrief gesendet. Der Warnbrief fordert betroffene Eltern dazu auf folgendes zu tun:

  • Sexualerziehung ist Sache der Eltern. Grundsätzlich ist der Kindergarten nicht der geeignete Ort für Sexualaufklärung. Das ist nicht altersgemäss. Wehren Sie sich dagegen! Wenn von Präventionsunterricht vor Kindsmissbrauch die Rede ist, soll das der Polizist tun.
  • Haben Sie den Mut und reklamieren Sie im Ereignisfall beim Kindergarten oder bei der Primarschule ihres Kindes. Sie werden sehen, dass Sie damit Wirkung erzielen. Vernetzen Sie sich mit anderen Elternpaaren.
  • Erzählen Sie uns Ihre Geschichte und melden Sie sich, wenn wir Ihnen helfen können.

Andreas Gafner
Nationalrat / BE

In meinem letzten Bericht aus Bern ging es um die zunehmende Frühdigitalisierung unserer Kinder und ob diese eine Gefahr darstellt. Der deutsche Hirnforscher Manfred Spitzer hatte hierfür eine ziemlich klare Antwort. Gemäss ihm machen Smartphones unsere Kinder «krank, dumm und süchtig». Etwas, das in den vergangenen Wochen vermehrt auch von sämtlichen Schweizer Medien wie Blick und 20 Minuten aufgenommen wurde. So forderte etwa der bekannte Schweizer Schriftsteller Rolf Dobelli ein Social Media-Verbot für unter 16-Jährige und die Medien berichteten weiter bis hin zur Fragestellung, ob Smartphones aus Schweizer Klassenzimmern verbannt werden sollen.

Ich will in dieser Ausgabe den Bogen ein wenig weiter spannen, nämlich ob Frühdigitalisierung auch gleich Frühsexualisierung bedeutet. Eine Frage, die ich mir angesichts kürzlich publizierter und erschreckender Zahlen der Strafverfolgungsbehörden schon öfters gestellt habe. Wurden im Jahr 2012 erst 83 Jugendliche wegen Pornografie verurteilt, waren es 2018 bereits 419. 2022 überschritt der Wert mit 1024 erstmals die Grenze von 1000 Verurteilungen. Und das dürfte nur die Spitze des Eisbergs sein, denn vielfach gelangt die Verbreitung von illegaler Pornografie gar nicht erst zur Anzeige.

Die Waadtländer Polizei hat deshalb der Frühsexualisierung auf dem Pausenhof und im Klassenzimmer den Kampf angesagt und kürzlich zusammen mit der Schweizerischen Kriminalprävention ein Video ausgearbeitet. «Hey, du! Ich beobachte dich und ich weiss, was du gestern getan hast. Du hast einen Porno geschaut. Oh Mann, das ist nicht okay.» So beginnt das dreiminütige Video, das Kinder und Jugendliche vor Gefahren durch legale und illegale Pornografie sowie dem Teilen von Nacktbildern warnen soll.

In besagtem Video warnt eine Stimme den Zuschauer vor dem Konsum von legalen Pornos durch Minderjährige. Gemäss Schweizer Strafgesetzbuch ist nämlich die Weiterverbreitung bei unter 16-Jährigen strafbar. Auch vor den Folgen von Sexting zwischen Minderjährigen – also dem Verschicken intimer Fotos und Videos untereinander – wird im Clip der Kantonspolizei Waadt gewarnt. Wer intime Bilder von sich teile, müsse damit rechnen, dass die Polizei «in deine Schule, in deine Klasse, an deinen Tisch» komme und «dich mitnimmt». Und weiter: «Denk immer dran: Ich beobachte dich, Tag und Nacht. Denn ich bin es.» In der Folge zeigt sich, dass hinter dem Mann mit Bart eine Frau steckt, welche die Rolle der Mutter der angesprochenen Minderjährigen einnehmen soll, die sagt: «Ich will doch nur dein Bestes, Schatz.»

Zugegeben, das Video ist durchaus drastisch und deutlich gehalten. Und es ging auch nicht lange, bis von einer «Expertin für sexualisierte Gewalt und Opferberatung» umgehende Kritik in den Medien kam, dass das Video als «furchteinflössend und auf diversen Ebenen höchst problematisch» sei. Doch wie sollen in Zeiten von TikTok, Snapchat und Instagram und entsprechend immer kürzer werdenden Aufmerksamkeitspannen die Kinder und Jugendlichen erreicht werden? Meiner Meinung nach genau mit solchen Videos, die auf eben jenen Social Media-Kanälen veröffentlicht werden und so die Jugendlichen erreichen. Und Ammenmärchen werden in dem Clip auch nicht erzählt: so fährt mittlerweile die Polizei in Zürich ein- bis zweimal pro Woche bei einem Jugendlichen vor und durchsucht das Haus, frühmorgens, in Anwesenheit von Eltern und Geschwistern, um Beweismittel in Fällen von unerlaubter Pornografie sicherzustellen. Eine Erfahrung, die man keinen Eltern wünscht.

Ich werde in dieser Angelegenheit eine Anfrage an den Bundesrat stellen und möchte wissen, was er gegen die Zunahme von Pornografie-Delikten bei Minderjährigen unternimmt.

Andreas Gafner,
Nationalrat, Oberwil im Simmental (BE)

Mehrere empörte Eltern berichteten in den letzten Wochen dem Verein Schutzinitiative von übergriffiger «Sexualaufklärung» an den Schulen ihrer Kinder. Im Zentrum der Kritik steht ein Verein mit dem Namen «Achtung Liebe». Privatpersonen ohne pädagogische Ausbildung erzählen Schulkindern von «kreativen» Sexualpraktiken und verletzen damit deren Schamgefühl.

Der Verein «Achtung Liebe» ist nach eigenen Angaben eine Non-Profit-Organisation mit Lokalsektionen an den Universitäten Basel, Bern und Zürich. Die Mitarbeit im Verein steht «motivierten» Studierenden aller Fachrichtungen offen. «Schutzinitiative aktuell» hat das Konzept von «Achtung Liebe» dem bekannten Experten Prof. Dr. Jakob Pastötter, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Sozialwissenschaftliche Sexualforschung, vorgelegt und ihn um eine Einschätzung gebeten. Sein Urteil fällt vernichtend aus.

Grenzverletzungen in Kauf genommen
Pastötter kritisiert zunächst die Tatsache, dass die Kinder weder urteilsfähig noch skeptisch genug sind und diesen «Sex-Workshop» ohne Widerstand über sich ergehen lassen müssen. Die Lehrer werden vor die Tür gestellt und die Eltern gar nicht oder nur oberflächlich informiert. Den Kindern werde versichert, dass es sich um einen geschützten Raum handle, aus dem nichts nach draussen dringen werde. Wenn die Schulzimmertüre zu ist, haben die ungelernten «Sexualpädagogen» freie Bahn. Sie konfrontieren die Kinder ohne Vorwarnung mit einer Pornosprache bzw. einem Jugendslang und mit intimsten Fragen, die als übergriffig und demütigend erfahren werden. Das sei, so Prof. Pastötter, pädagogisch und psychologisch äusserst fragwürdig und stelle eine gravierende Grenzverletzung dar. Ein Klassenverband sei nicht homogen in der Entwicklung und nicht auf demselben Entwicklungsstand. Trotzdem werde eine «Normalität» und Homogenität einer ganzen Jahrgangsstufe postuliert.

Rein ideologisch, nicht wissenschaftlich
«Achtung Liebe» propagiert eine die Kinder gefährdende «umfassende» oder «ganzheitliche» Sexualerziehung (CSE)1 der WHO und die sogenannten «sexuellen Rechte» der IPPF2.

Im Zentrum dieser globalen Sexualideologie steht vor allem das Ausleben sexueller Lust ab Geburt. Das heisst, alle Kinder hätten das Recht, zu sexuellen Handlungen an sich selber und an Dritten angeleitet zu werden! Ausnahmslos allen Kindern und Teenagern soll dieses Recht zugesprochen werden. «Achtung Liebe» propagiert offen «sexuelle Bildung», «Lustzentrierung», die «feministische» Ausrichtung und den Einsatz für «LGBTQIA+*-Menschen». Mehr Ideologie geht nicht! Von echter Liebe, Verantwortung, Familien und Treue fehlt jede Spur.

«Achtung Liebe» spricht davon, «wissenschaftlich korrekte Informationen» zu vermitteln. Gemäss Prof. Dr. Jakob Pastötter suggeriert dieser Verein jedoch eine Wissenschaftlichkeit, die substanzlos und irreführend ist. Sie diene einzig der Selbstdarstellung dieser Sexualideologen. Den Begriffen «sexuelle Bildung» und «Ganzheitlichkeit» sei «Machbarkeitswahn, Grössenwahn, diktatorische Vollmacht und psychologische Manipulation eingeschrieben». Da entsprechende Studien fehlen, könnten diese Formen der Sexualpädagogik nicht im Geringsten wissenschaftlich erhärtet werden. Langzeitstudien dazu existierten schlicht nicht.

Echte Fakten altersgemäss zu präsentieren sei wichtig, aber «ein Feuerwerk abzubrennen, das alleine der Übernahme einer Ideologie diene, sei im besten Fall Unfug, im schlimmsten Fall sogar brandgefährlich für den Einzelnen wie für die ganze Gesellschaft», so Prof. Pastötter. Nicht ohne Grund sei Sexualität seit jeher durch Normen und Vorschriften eingehegt worden. Ansonsten «mutiere sie zur reinen Raubtiersexualität, die nur
an der Befriedigung der eigenen Lust» interessiert sei.

«Sie konfrontieren die Kinder ohne Vorwarnung mit einer Pornosprache bzw. einem Jugendslang und mit intimsten Fragen, die als übergriffig und demütigend erfahren werden»

Warum lassen wir Eltern das zu?
Erneut stellt er die Frage, «warum wir als Gesellschaft es zulassen, dass Menschen mit äusserst fragwürdiger Motivation und ohne grundlegende Kenntnisse über das Wesen der Sexualität in Klassenzimmer eindringen dürfen» oder sogar dafür bezahlt werden, «ihre Gaukeleien» vorzuführen? Das garantiere zwar Füllmaterial für Unterrichtsstunden, aber «entbehre jeglicher wissenschaftlicher Legitimation». Und das könne man eigentlich, so Prof. Pastötter, nur als menschenverachtend bezeichnen.

Winter 2024: Wie ein Vater und seine 13-jährige Tochter den übergriffigen ideologischen Sex-Workshop von «Achtung Liebe» erlebt haben:

Weltwoche Nr. 06.24, Seite 24
https://www.schutzinitiative.ch/verein-achtung-liebe/

1 CSE: Comprehensive Sexuality Education
2 IPPF: International Planned Parenthood Federation

Die Broschüre «Hey You» wurde zu Zehntausenden in der Schweiz verteilt und richtet sich ausdrücklich an Kinder ab 12 Jahren. Diese gibt Kindern Masturbationstipps, Gebrauchsanweisungen für Sex-Toys, konfrontiert sie mit Illustrationen von Umschnalldildos. Es handelt sich dabei um eine strafbare Verleitung zu sexuellen Handlungen von Kindern. Der Verein Schutzinitiative sammelt Erfahrungsberichte von Familien, deren Kinder mit dieser umstrittenen «Porno-Broschüre» (NZZ) in Kontakt gekommen sind.

Was der Verein bereits unternommen hat
Mit Strafanzeige vom 10. November 2022 wurde ausführlich begründet, dass die Broschüre «Hey You» eindeutig weit über ein gesundes Mass an erlaubter Sexualaufklärung hinausgeht und eine strafbare Verleitung zu sexuellen Handlungen von Kindern vorliegt.

Diese Strafanzeige wurde von der Staatsanwaltschaft Bern-Mitteland nicht an Hand genommen, was das Obergericht des Kantons Bern in der Folge gestützt hat. Begründet wurde dies primär damit, dass der Verein Schutzinitiative – der als Anzeigesteller auftrat – keine Parteistellung bzw. keine Beschwerdelegitimation besitze.

Eltern können unterstützend wirken
Der Verein Schutzinitiative ist nun ganz besonders daran interessiert, Erfahrungsberichte von Familien zu erhalten, deren Kinder mit der besagten Broschüre in Kontakt gekommen sind. Nachdem der Verein möglichst zahlreiche Zusendungen gesichtet hat, überlegt er die weiteren Schritte. Für unterstützende Eltern wird selbstverständlich jede Information im Sinne des Amtsgeheimnisses und des Datenschutzes streng vertraulich behandelt. Eltern erhalten zudem zu ihrem eingesendeten Bericht eine kurze Einschätzung des Sachverhalts durch Berater des Vereins Schutzinitiative und, wenn nötig und erwünscht, auch von psychologisch geschulten Fachkräften.

Diese Kinder gefährdende «Porno-Broschüre» schädigt das Vertrauen in die öffentlichen Schulen. Deshalb fordert der Verein Schutzinitiative, dass sie zurückgezogen und vernichtet wird.

Aufruf an Väter und Mütter
Melden Sie sich beim Verein Schutzinitiative, wenn Ihr Kind mit dieser Broschüre in Berührung gekommen ist. Das Alter ihres Kindes sollte zwischen 11 und ca. 14 Jahre betragen.

Verein Schutzinitiative
Postfach
4142 Münchenstein
E-Mail: info@schutzinitiative.ch

Andreas Gafner
Nationalrat / BE

Zu Beginn dieser Frühlingssession ging ich wie üblich vom Bahnhof in Bern zu Fuss zum Bundeshaus, wo die eidgenössischen Räte tagen. An einer Bushaltestellte bot sich mir ein mittlerweile gewohntes Bild: Kinder, die auf der Bank sitzen und auf den Bus warten. Den Kopf gesenkt und die Augen auf die Smartphones fixiert.

Als Kinder und Jugendliche hatten wir uns damals über alles Mögliche unterhalten, die strengen Lehrer, den neusten Modetrend oder den Schulschatz. Alles, was in dem Alter halt so angesagt ist. Doch heute reden die jungen Leute nicht mehr von Angesicht zu Angesicht, sondern starren stattdessen fortwährend auf einen rechteckigen Bildschirm. Wahrscheinlich chatten die Jugendlichen auch dann noch über ihre Smartphones, wenn sie nebeneinander sitzen…

Sie verbringen immer mehr Stunden auf Social Media, was zu immer weniger sozialer Interaktion im echten Leben führt. Ist die Frühdigitalisierung eine Gefahr für unsere Kinder? Eine Frage, die ich mir schon öfter gestellt habe, und die mittlerweile auch von Fachleuten bestätigt wird, wie etwa dem deutschen Hirnforscher Manfred Spitzer, gemäss dem das Smartphone unsere Kinder «krank, dumm und süchtig» macht.

Doch welche Gefahren bestehen konkret? Ein grosses Thema ist Cybermobbing, also das Belästigen, Beleidigen, Diffamieren und Einschüchtern durch Gleichaltrige auf Social Media und in Messengern, wie WhatsApp, Telegram und andere mehr. Kinder und Jugendliche können leicht Opfer von Cybermobbing werden, was ernsthafte Auswirkungen auf ihr psychisches Wohlbefinden haben kann.

Viele Kinder und Jugendliche wissen zu wenig über Datenschutz. So teilen sie leichtfertig online persönliche Informationen und Bilder, die schnell in die falschen Hände geraten können.

Eine grosse Gefahr stellt auch die ständige Verfügbarkeit von Smartphones dar, was zu einer Sucht nach digitalen Inhalten führen kann: Schlafstörungen, verminderte Konzentration in der Schule und soziale Isolation sind die Folgen.

Die Studie «Adele+» aus dem Jahr 2020 des schweizerischen Gesundheitsobservatoriums kam zu folgenden Schlüssen: Je mehr Zeit Vorschulkinder täglich vor einem Bildschirm verbringen, umso häufiger leiden sie unter Schlafstörungen. Gemäss den Autoren ist guter und ausreichender Schlaf wichtig für die Entwicklung eines Kindes. Längere Bildschirmzeiten sind zudem vermehrt mit Übergewicht oder Fettleibigkeit verbunden, so die Studie weiter.

Doch nicht nur die physische Gesundheit ist in Gefahr: Der Druck, in sozialen Medien perfekt auszusehen oder bestimmten Standards zu entsprechen, kann zu einem negativen Selbstbild und einem erhöhten Risiko für psychische Gesundheitsprobleme wie Depressionen und Angstzustände bei Kindern und Jugendlichen führen.

In Bundesbern scheint das Thema Frühdigitalisierung bis auf wenige Vorstösse noch nicht wirklich angekommen zu sein. Hoffnung macht jedoch ein Bericht des Bundesrates1 vom vergangenen Oktober. Gemäss diesem wird das Bundesamt für Gesundheit im Rahmen der Überarbeitung des Massnahmenplanes 2025-2028 zur Stärkung der Nationalen Strategie Sucht die Folgen der Frühdigitalisierung thematisieren. Wir dürfen gespannt sein, denn zentral und prioritär sind, gemäss Fachleuten, letztlich die Aufklärung und die Information der Eltern über diese Gefahren.

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Andreas Gafner, Nationalrat / BE

1 Bericht: «Stärkung der Nationalen Strategie Sucht durch den Einbezug der Cyberabhängigkeit»

In Davos haben international anerkannte Experten aus den Fachbereichen Medizin, Psychologie und Rechtswissenschaften in einer Parallelveranstaltung zum Weltwirtschaftsforum WEF im Januar 2024 Alarm geschlagen. Mit ihrer in Davos lancierten Human-Change-Kampagne1 soll die Gefährdung der physischen und psychischen Gesundheit von Kindern und Jugendlichen durch Smartphones und Social Media auf die globale Bühne gehoben und der Weltöffentlichkeit präsentiert werden. Der Verein Schutzinitiative war in Davos dabei und hat mit Experten vor Ort gesprochen.

Studien zeigen auf, dass seit 2012 mit dem Aufkommen von sozialen Netzwerken (Facebook, Instagram, TikTok, Snapchat und WhatsApp) und Smartphones insbesondere der Anteil an jungen Frauen mit Angststörungen, Depressionen, geringem Selbstwertgefühl und Selbstverletzungen bis hin zum Suizid signifikant angestiegen ist.

2021 trat die ehemalige Facebook-Produkt-Managerin und Whistleblowerin2 Frances Haugen an die Öffentlichkeit und enthüllte, dass Facebook über die Schädlichkeit ihrer Dienste sehr wohl im Bilde war und meinte: «Facebook stellt den Profit über die Sicherheit».

USA: Eltern beklagen ihre Kinder
Ende Januar 2024 musste sich nun Mark Zuckerberg, CEO von Meta (u.a. Facebook, Instagram, WhatsApp)3, vor dem US-Justizausschuss des Senats zusammen mit den CEOs von TikTok, Snapchat und X (vormals Twitter) kritischen Fragen stellen. Die Anhörung begann mit aufgezeichneten Aussagen von Eltern, die sagten, dass ihre Kinder in den sozialen Medien ausgebeutet würden. Während der stundenlangen Veranstaltung hielten Eltern, die Kinder durch Selbstmord verloren haben, schweigend Bilder ihrer toten Kinder hoch. Und eine Mutter schilderte, wie ihre Tochter auf TikTok und Instagram in ein «schwarzes Loch mit gefährlichen Inhalten» geriet, nachdem sie begonnen hatte, Videos über gesunde Ernährung und Sport anzusehen. Innert weniger Wochen sei die Tochter an Magersucht erkrankt und beinahe gestorben.

Aber nicht nur problematische Körperinhalte, sondern auch Pornografie und Gewaltinhalte werden von Kindern konsumiert. Und immer mehr Jugendliche werden Opfer von Cybermobbing5 oder Sextorsion5.

Mitte Februar 2024 hat nun der Bürgermeister von New York City, Eric Adams, ein ehemaliger Polizeibeamter, eine Klage gegen Facebook, Instagram, TikTok, Snapchat und YouTube eingereicht. Gemäss Adams ermutigten diese Social Media-Plattformen zu unsicherem Verhalten, machten süchtig und gefährdeten die psychische Gesundheit von Kindern, da Kinder einem ununterbrochenen Strom schädlicher Inhalte ausgesetzt seien.

Der Notstand sollte ausgerufen werden
In Davos beschuldigte die Rechtsprofessorin Gaia Bernstein6 aus New Jersey die Verantwortlichen dieser Plattformen, nicht nur viel zu wenig gegen die Online-Sucht zu unternehmen, sondern diese sogar noch zu fördern. Nur mit staatlichen Regulierungen könnten die Internetgiganten gezähmt werden. Das sei wie bei der Tabakindustrie, welche erst nach jahrzehntelangem Kampf klein beigegeben habe. Und eigentlich sollte die WHO den Notstand ausrufen wie bei Covid-19.

Dr. Mitch Prinstein, wissenschaftlicher Leiter des Amerikanischen Psychologenverbands7, wies auf jüngste Studien hin, welche zeigten, dass die Nutzung von Technologie und sozialen Medien mit Veränderungen in der strukturellen Gehirnentwicklung einhergehen. Das heisst, dass sich die Grösse und die physikalischen Eigenschaften des Gehirns veränderten.

Die leitende Psychiaterin am Kinderspital in Boston, Massachusetts, Dr. Stacy Drury, wiederum beklagte insbesondere die gravierenden Folgen durch zu wenig Schlaf, wenn Kinder das Smartphone ins Schlafzimmer mitnehmen dürfen.

Wie extrem die Handynutzung ausarten kann, schilderte Dr. Michael Rich, Direktor des Digital Wellness Lab in Boston: Es gebe Kinder, welche mit dem Finger (mit Scrolling) auf dem Handy-Bildschirm längere Distanzen zurücklegten als zu Fuss und spricht von 1,3 Meilen täglich!

Ausschüttung von Dopamin im Gehirn
Suchtforscher warnen seit längerem vor den Dopamin-Kicks im Gehirn (und deren Folgen), welche der Griff nach dem Handy auslöst. Auch die Anzahl der Zugriffe auf die Smartphones sei gemäss einer Studie von Dr. Mitch Prinstein erschreckend hoch. So nahmen Jugendliche in der sechsten Klasse ihr Telefon im Durchschnitt zwischen 100 bis 400 Mal in die Hand – pro Tag! In Stunden gemessen verbrachten sie durchschnittlich 8,2 Stunden an Geräten, viele sogar deutlich mehr!8

Für den klinischen Psychologen und Suchtspezialisten Dr. James H. Winston, mit eigener Praxis in Miami Beach, Florida, ist das Suchtpotential einfach zu gross. Man solle Eltern aufrütteln. Diese würden ihrem Kind ja auch kein Kokain geben! Und niemand stelle einen Geldpielautomaten (slot machine) ins Schlafzimmer seiner Kinder. Dr. Winston rät entschieden davon ab, Kindern bis zum Alter von 14 Jahren ein Smartphone zu geben. Sein Sohn war am WEF in
Davos dabei und stellte klar, dass er das Warten überlebt habe. Heute sei er seinem Vater sogar dankbar dafür. Er habe sich damals eine Kamera gekauft und zu fotografieren begonnen. Heute sei das sein wichtigstes Hobby.

Empfehlungen des Vereins Schutzinitiative

Smartphone

  • An unter 14-Jährige auf keinen Fall ein Smartphone abgeben.
  • Bis 16 Jahre sollen die Eltern proaktiv steuern und kontrollieren, auf welche Inhalte die Heranwachsenden zugreifen können.
  • Spätestens ab 20:00 Uhr Smartphone ausserhalb des Schlafzimmers zuhanden der Eltern deponieren.
  • Während Essenszeiten gehört das Smartphone nicht auf den Tisch.
  • Eltern sind Vorbilder bezüglich Nutzung.
  • Gesellschaftsspiele, Musik oder Sport nach dem Essen ersetzt den Griff auf elektronische Geräte.

Social Media

Bis zum Alter von mindestens 16 Jahren sollen soziale Netzwerke wie Instagram, Snapchat, TikTok, aber auch WhatsApp usw. von Kindern ferngehalten werden.

1 humanchange.com; mit Videos der Podiumsdiskussionen.
2 Whistleblower: Person, die Missstände an ihrem Arbeitsplatz öffentlich macht.
3 Meta, vormals Facebook-Konzern, ist ein US-amerikanisches Unternehmen in Kalifornien. Die sozialen Netzwerke Facebook, Instagram und der Nachrichtendienst WhatsApp gehören dazu.
4 Cybermobbing: Das Schikanieren, Diffamieren von Personen über das Internet.
5 Sextortion: Eine Erpressungsmethode, bei der eine Person mit Bild- oder Videomaterial erpresst wird, das sie nackt oder bei sexuellen Handlungen zeigt.
6 Prof. Gaia Bernstein: Expertin für Datenschutzrecht und Co-Direktorin des Gibbons Institute für Recht, Wissenschaft und Technologie, Seton Hall University, New Jersey/USA.
7 American Psychological Association APA, apa.org
8 https://www.apaservices.org/advocacy/news/testimony-prinstein-protecting-children-online.pdf

(Bild ab Website weltwoche.ch)

(Weltwoche Nr. 06.24): Zu jedem Buchstaben mussten sie einen Begriff nennen. Bei «L» sagte jemand «lecken» nicht etwa «Liebe». «Sexuelle und reproduktive Gesundheit», IPPF, WHO, «Porno-Broschüre» HEY YOU, Magazin «Fritz + Fränzi», Kondome über Bananen abrollen usw. Verein «Achtung Liebe» ist Teil eines internationalen LGBTQIA+*-Netzwerks.

(Bild ab Website weltwoche.ch)

Auch in der Schweiz treten Sexualpädagogen mit solch abstrusen Forderungen an die Öffentlichkeit. So forderte die Sozial- und Sexualpädagogin Tina Reigel im Magazin «Wir Eltern» des Verlags CH Media ebenfalls «Masturbationszimmer» in Kitas.

Lesen Sie den kompletten Artikel in der Weltwoche:
Werden bestimmte Therapien bald kriminalisiert?
Andrea Geissbühler
Alt-Nationalrätin Bäriswil (BE)

Im Sommer vor einem Jahr erreichte meine Kolleginnen und Kollegen im Berner Bundeshaus dicke Post aus Basel-Stadt: «Verbot von Konversionstherapien in der Schweiz» lautete der Titel einer Standesinitiative, welche vom Grossen Rat des Kantons Basel-Stadt angenommen worden war.

Zurück geht diese Initiative auf einen ehemaligen kantonalen Parlamentarier, der sich gemäss eigenen Angaben seit 2005 mit der Plattform Gay- Basel «für die queere Kultur in der Region Basel» engagiere. Oder etwas direkter gesagt: auf einen Lobbyisten der LGBTQ-Gemeinschaft.

Die Standesinitiative aus Basel-Stadt fordert, dass sogenannte «Konversionstherapien» auf nationaler Ebene verboten werden und Therapeuten und Seelsorgerinnen mit einem Berufsverbot belegt werden sollen. Gemäss den Initianten handelt es sich bei «Konversionstherapien» um «psychologische Therapien, die zum Ziel haben, die homosexuelle Veranlagung eines Menschen in eine heterosexuelle Neigung ‹umzupolen› oder die Geschlechtsidentität von betroffenen Personen zu verändern».

Der Begriff «Konversionstherapie» ist ein bewusst gewählter Verwirr-Begriff, der eine sachliche, auf wissenschaftlichen Fakten beruhende Diskussion über diese Thematik verunmöglicht.

Wenn die von der LGBTQ-Lobby propagierte «sexuelle Selbstbestimmung» das Mass aller Dinge sein soll, dann ist ein Verbot von «Konversionstherapien» klar abzulehnen. Denn ein solches steht verfassungsmässigen Grundrechten, wie dem Recht auf persönliche Freiheit (Art. 10), der Glaubens- und Gewissensfreiheit (Art. 15) sowie der Meinungs- und Informationsfreiheit (Art. 16) diametral entgegen. Eine Umsetzung wäre zudem willkürlich, denn wer kontrolliert und wann ist was verboten? Therapeutinnen und Seelsorger müssten aufgrund des schwammigen Begriffs der «Konversionstherapie» ständig ein Berufsverbot befürchten und könnten so Patientinnen und Patienten nicht mehr therapeutisch bzw. seelsorgerisch unterstützen. Konkret könnte die Beratung eines in seiner Sexualität verunsicherten Jugendlichen als «Konversionstherapie» ausgelegt und rechtlich geahndet werden. Wichtig ist natürlich, dass jeder freiwillig eine Therapie beginnen und diese auch jederzeit wieder abbrechen kann.

Basel-Stadt ist längst nicht der einzige Kanton, der ein Verbot der «Konversionstherapien» auf nationaler Ebene fordert. So wurde im Kanton Zürich diesen November eine Motion für ein Verbot im Kantonsrat trotz Gegenstimmen von FDP, SVP und EDU angenommen. Vielmehr wäre es jedoch angezeigt, dass in ihrer geschlechtlichen Identität verunsicherte Menschen weiterhin offen beraten werden können und nicht von Beginn an der rote Teppich zur «Geschlechtsumwandlung» ausgelegt werden muss.

Und hier zeigt sich auch die Widersprüchlichkeit dieser von der LGBTQ-Lobby vertretenen Ideologie, welche die Wissenschaft geflissentlich ignoriert: Weshalb sollen in Zeiten ständig steigender Prämien die Krankenkassen teure Geschlechtsumwandlungen zahlen, die einen massiven Eingriff in die körperliche Unversehrtheit einer Person darstellen, und gleichzeitig die fachliche Beratung von ratsuchenden Menschen durch Therapeutinnen und Seelsorger verboten werden?

Der Ständerat hat während der vergangenen Herbstsession ein wichtiges Signal gesetzt mit seinem Nein zu diesem verfassungswidrigen Verbot sogenannter «Konversionstherapien». Jetzt ist es an meinen Kolleginnen und Kollegen im Nationalrat dem Ständerat zu folgen und diese Standesinitiative klar abzulehnen.

Alt-Nationalrätin Andrea Geissbühler,
Präsidentin Verein Schutzinitiative, Bäriswil (BE)