Das «Kompetenzzentrum Sexualpädagogik und Schule» der Pädagogischen Hochschule Zentralschweiz hat vom Bundesamt für Gesundheit den Auftrag erhalten, Grundlagen für eine schweizweite Verankerung von Themen in Sexualität und Beziehung für die Schule zu erstellen. Unter diesem Titel wurde ein Grundlagenkonzept «Sexualpädagogik und Schule» erarbeitet. (…). Für das Alter von fünf Jahren beispielsweise wird unter «Entwicklungsschritte» geschrieben: «Spielerisches Erkunden von Geschlechterrollen: Rollenspiele, Vater-Mutter-Spiele, Familien mit zwei Müttern / Vätern, einem Elternteil, Verliebtsein, Geschlechtsverkehr». Sie können es nachher anschauen. Es ist von einer Hochschule, es sind wirklich Fachleute, die das geschrieben haben. Sehen Sie, ich unterstütze die Initiative, weil solch theoretische, gesellschaftsfremde pädagogische Höhenflüge eingeschränkt werden müssen. Das ist der Grund meiner Unterstützung für diese Initiative.
Nationalratsdebatte 04.03.2015
Der Kindergarten soll ein Ort bleiben, wo Kinder gesellschaftliche Normen spielerisch lernen und sich auf das Schulleben der nächsten zehn Jahre vorbereiten. Es geht nicht darum, Sexualkundeunterricht zu verbieten, sondern darum, Sexualkundeunterricht zu einem Zeitpunkt anzubieten, der dem Alter der Kinder entspricht. Das Kindergartenalter – erlauben Sie mir diese Bemerkung – ist ganz sicher das falsche Alter dazu. (…) Wer meint, dass diese Initiative nicht in die Verfassung gehört, sei daran erinnert, dass wir kürzlich in der Verfassung selbst die musikalische Bildung, die ausserschulische Kinderbetreuung und die Förderung des Filmwesens geregelt haben. Ich glaube, die Regelung der Sexualerziehung unserer Kinder ist ein Thema, das noch viel viel wichtiger ist, als die vorher genannten.
Die Initiative «Schutz vor Sexualisierung in Kindergarten und Primarschule» verdient unsere Unterstützung. (…) Eltern zu sein heisst, auch in diesem Bereich Verantwortung zu tragen. Eltern müssen sich damit auseinandersetzen, wer bei ihrem Kind die Verantwortung für den Sexualunterricht übernehmen soll, Eltern oder Schule. Es scheint mir wichtig, dass die Eltern in die Pflicht genommen werden. (…) Die Initiative stärkt die Familie. Sie gibt in Fällen, in denen die Eltern diese wichtige Aufgabe nicht wahrnehmen können, aber auch die Möglichkeit, sie ab dem neunten Lebensjahr an den Staat zu delegieren. Daher ist ein Ja zur Initiative auch ein Ja zur Familie!
Der Staat sollte sich hüten, Sexualkundeunterricht für obligatorisch zu erklären, schon gar nicht einen ausufernden und ideologisch gefärbten. Das Thema Sexualität gehört in die Privatsphäre. Die Gewissensfreiheit als vornehmste aller Freiheiten, und das glückliche und harmonische Zusammenleben in der Gesellschaft können nur erhalten bleiben, wenn der Staat neutral bleibt und sich aus allen Bereichen fern hält, die mit Wertvorstellungen und Ideologien zu tun haben. Der Philosoph Walter Benjamin zeichnete sich durch grosse Klugheit aus, indem er sagte: Im Wesen des Menschen gibt es einen Teil, der notwendigerweise eigenständig, unabhängig und jedem gesellschaftlichen Zugriff entzogen bleiben muss.
Le rôle de l’éducation en général consiste à aider les enfants et les jeunes à faire des choix responsables, à se respecter et à entretenir des relations respectueuses avec les autres, dans les différents contextes de la vie, également dans le domaine de la sexualité et des relations affectives. L’école, lieu de transmission du savoir, a également pour mission de transmettre des compétences sociales, notamment en matière de communication et de relations. Cela aussi en matière de sexualité.
Cela n’est pas contesté par l’initiative. Ce qui est contesté, c’est l’instauration de l’éducation sexuelle obligatoire dès l’école maternelle, c’est le contenu à caractère pornographique de cours dispensés dès le plus jeune âge, avec des dessins incitatifs et provocateurs. Car très souvent, les spécialistes en éducation sexuelle font une certaine proactivité éducative, ce qui finalement banalise la sexualité chez les jeunes enfants.
L’initiative a pour objectif d’adapter l’éducation sexuelle à l’âge et surtout à la maturité des enfants. Son titre est explicite: „Protection contre la sexualisation à l’école maternelle et à l’école primaire.“
Pourquoi est née cette initiative? En mai 2011, des reportages médiatiques présentent la „Sex box“ bâloise destinée à l’école maternelle. Des parents inquiets examinent la „Sex box“ avec certains contenus pornographiques. La poste bloque l’envoi d’une feuille d’information jugée pornographique. En décembre 2011, plusieurs interpellations à ce sujet sont déposées au Conseil national.
L’intérêt supérieur du bien-être de l’enfant, invoqué par les opposants et le Conseil fédéral dans ses arguments contre l’initiative, ne passe surtout pas par ces faits relevés dans le canton de Bâle, à savoir par l’utilisation d’images pornographiques dans un contexte scolaire avec des enfants en bas âge, mais par un cours de prévention contre les abus sexuels dès l’école maternelle, permettant de mettre en garde, en partie, contre les images que montrent les grands frères ou soeurs.
Cette initiative populaire permet la prévention contre les abus sexuels et l’éducation sexuelle facultative et prévoit un enseignement obligatoire en biologie. Elle a pour objectif la mise sur place de cours de prévention contre les abus sexuels envers les enfants, dès l’école maternelle, des cours d’éducation sexuelle facultatifs à partir de 9 ans ainsi que des cours de biologie obligatoires à partir de 12 ans.
Un autre reproche fait à cette initiative, c’est qu’elle porte atteinte à la souveraineté cantonale. Pas du tout! Le texte du message dit clairement que les dispositions de l’initiative s’inscrivent dans le chapitre de la Constitution sur les droits fondamentaux. Un droit fondamental ne crée pas de transfert de compétence entre la Confédération et les cantons, puisque c’est un droit qui doit être respecté par toutes les autorités. La seule entité qui pourrait voir ses compétences limitées par cette initiative, c’est l’Office fédéral de la santé publique dans la mesure où il édicte des éléments obligatoires concernant certains programmes des cantons.
Cette initiative est respectueuse de la sexualité des enfants, qu’elle inscrit comme un droit fondamental, n’empiétant nullement sur la compétence cantonale. Ce droit fondamental doit pouvoir être garanti de manière adaptée à l’âge et à la maturité de l’enfant, cela sans provocation inutile avec certaines images pornographiques. Elle garantit mieux que la pratique actuelle l’égalité des chances des enfants dès leur jeune âge mais sans provoquer.
Je vous demande donc de soutenir la proposition de la minorité et de recommander au peuple et aux cantons d’accepter cette initiative.
Als Co-Präsident des Initiativkomitees möchte ich Ihnen kurz erläutern, wie es zu dieser Volksinitiative kam, und ich möchte einige Unwahrheiten, die in der Botschaft des Bundesrates auftauchen, richtigstellen. Der Bundesrat behauptet in seiner Botschaft, Auslöser der Initiative seien irreführende Medienberichte gewesen. Das ist nicht wahr: Die Medienberichte waren zutreffend. (…) Der Bundesrat behauptet weiter, dass Kinder im Rahmen des sexualkundlichen Unterrichts mit pornografischem Material geschockt würden, entbehre jeglicher Grundlage. Auch das ist falsch, die Inhalte der Basler Sexbox waren tatsächlich fragwürdig. Bilder aus der Basler Sexbox für Kindergartenkinder haben zum Beispiel den sexuellen Höhepunkt thematisiert. Bei einer anderen Übung wurde ein Tuch über ein Kind gelegt, und dann durften alle anderen Kinder die Geschlechtsorgane des zugedeckten Kindes abtasten – das ist eine Sauerei! Als die Basler Eltern Prospekte mit den Bildern aus der Sexbox für Kindergärtler offen an die Haushalte in Basel-Stadt versenden wollten, hat die Schweizerische Post das verweigert mit der Begründung, sie dürfe keine Werbung mit pornografischem und anstössigem Inhalt versenden. Diese Bilder waren aber für unsere Kindergartenkinder gut genug. (…) Zusammenfassend lässt sich Folgendes sagen: Die Botschaft des Bundesrates enthält unwahre und irreführende Aussagen. Dadurch wird die Initiative in ein falsches Licht gestellt. Durch die Volksinitiative gibt es neu sinnvolle und moderate Leitplanken für den Sexualkundeunterricht. Die Volksinitiative sieht neu einen Präventionsunterricht gegen Kindsmissbrauch vor. Sie schützt die kleinen Kinder vor grenzverletzendem Sexualkundeunterricht, und sie stärkt die Rechte der Eltern bei der Sexualerziehung ihrer Kinder. Ich bitte Sie deshalb zum Wohle der Kinder unseres Landes, dieser Volksinitiative zuzustimmen!
In meiner Ausbildung zur Kindergärtnerin wurden wir unter anderem auch über die Entwicklungspsychologie der Kinder unterrichtet. Die Sexualisierung der Kinder im Kindergarten und in der Unterstufe war nie ein Thema, weil es für die Kinder in diesem Alter zu früh dafür ist. Die heutige Praxis, zum Beispiel diejenige im Kanton Bern, hat sich bewährt. Die Eltern, Lehrer und Kinder sind mit der Sexualerziehung ab dem zwölften Lebensjahr zufrieden. Wir haben mit dieser Praxis gute Erfahrungen gemacht, und es hat auch keine unter Zwölfjährigen, die schwanger wurden. Es reicht daher, die Kinder ab zwölf sexuell aufzuklären. Damit diese bewährte Praxis weiterhin umgesetzt werden kann, braucht es diese Volksinitiative. Ich bitte Sie daher, diese auch zu unterstützen.
Warum soll es für Kindergarten und ersten und zweiten Primarklasse keinen Sexualkundeunterricht geben? Ganz einfach: Ein früher Sexualkundeunterricht bringt nichts, sondern schadet eher. Kleine Kinder sind leicht beeinflussbar und leicht manipulierbar. Vor dem 10. Altersjahr braucht es keinen Sexualkundeunterricht. Das bestätigen auch Fachkräfte wie zum Beispiel der Kinderarzt und Professor Remo Largo. Ein Präventionsunterricht mit Sexualkunde könne kleine Kinder gar nicht abholen in ihrer Welt und führe nur zu einer Verletzung ihrer Schamgefühle. Die Vorstellung, Sexualkundeunterricht könne präventiv vor Übergriffen schützen, ist schlicht und einfach falsch und ein Irrglaube unserer von der Rundumprävention beseelten Zeit.
Die sexuelle Erziehung und Aufklärung der Kinder und Jugendlichen ist ein sensibles Thema. Eltern spüren wohl am
besten, zu welchem Zeitpunkt und in welcher Portion ihr Kind dazu bereit ist und wie viel es über Sexualität erfahren will. Eltern haben auch die Chance, ganz natürlich auf die Fragen ihres Kindes einzugehen. (…) Erziehung, und dazu gehört auch die sexuelle Erziehung, ist Sache der Eltern, Bildung ist Sache der Schule. Bis Ende der Primarschule wurde bis jetzt auf obligatorischen Sexualunterricht verzichtet. Sexualkundlicher Unterricht wird mehrheitlich auf Sekundarstufe innerhalb des Biologieunterrichts erteilt. (…) Auch soll die Schule nicht immer mit weiteren Themen, die Sache des Elternhauses sind, belastet werden.
Das Bundesamt für Gesundheit treibt unter den Stichworten Prävention und sexuelle Gesundheit schon seit Jahren eine ideologische Sexualerziehung voran, welche eine sexualisierte Beeinflussung schon ab dem Kindergarten fordert. Wer denkt, es gehe nur um Missbrauchsbekämpfung, Prävention und herkömmliche Aufklärung, liegt falsch. Die Basler Sexkoffer waren nur der Anfang. (…) Die Initiative bietet momentan die einzige Handhabung, diesen Bestrebungen des Bundesamtes für Gesundheit angemessen zu begegnen. Ich bitte Sie, die Initiative zur Annahme zu empfehlen.