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Die Tanzgruppe bei einer ihrer anderen Aufführungen (Bild ab Website alfredozinola.com).

Es geschah am helllichten Tag an einer Grundschule in Köln: In einer Tanzvorführung vor Kindern gaben sich zwei Männer Zungenküsse und leckten sich gegenseitig. Entsetzte Eltern riefen die Polizei. Die Verantwortlichen verteidigen diese perverse Form der Frühsexualisierung.

Die Schlagzeilen lassen die Alarmglocken schrillen: «Skandal-Theater an der Grundschule: Tänzer leckten sich vor den Augen der Kinder ab», berichtete die «Bild»-Zeitung. «Fussfetisch und Zungenküsse: Was es früher nur im Hinterzimmer gab, macht nun Schule. Grundschule, um genau zu sein», schrieb die «Junge Freiheit». «Zungenküsse vor Grundschülern – Tänzer sorgen für Entsetzen bei Eltern», so der «Fokus». «Küssende Tänzer lassen Eltern die Polizei rufen», meldete die «Rheinische Post».

Was ist passiert? Der Vorfall fand im April dieses Jahres an der Montessori-Grundschule im Kölner Stadtteil Mülheim statt. Zwei offenbar homosexuelle Männer zeigten ein Theaterstück mit dem Namen «Dornröschen Kiss». Dabei kam es zu Zungenküssen und Fetisch-Praktiken wie das Lecken von Füssen.

Die Skandalaufführung war kein Einzelfall und auch nicht zufällig, sondern Teil eines «längerfristig angelegten Projektes», wie die Schulleiterin in einem Brief an die Eltern schreibt. Das Projekt wird sogar durch Steuergelder unterstützt. Es gehört zur sogenannten «Spitzenförderung des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen». Dabei wurde die Montessori-Grundschule in Köln als eine von zwei «Projektschulen» für die Aufführung des Tanzensembles ausgewählt.

Bereits im November letzten Jahres fand der erste Teil des Projekts statt. Der zweite Teil war nun eine Improvisation «zum Thema Kiss – Nähe und Distanz». Das explizite Theater mit Zungenküssen und Fusslecken von erwachsenen Männern ist bereits für Kinder ab 6 Jahren zugelassen. Die Schulleiterin rechtfertigt die Skandalaufführung mit schwammigen Worten: «Mit Bezug zu den Richtlinien für die Grundschule ist es Aufgabe der Schule, die Entwicklung von Werthaltungen und Einstellungen zu unterstützen, die für das Leben in einer demokratischen Gesellschaft unverzichtbar sind.» Es gehöre «auch in der Grundschule für die Schülerinnen und Schüler dazu, Gemeinsamkeiten und Unterschiede der Lebenssituationen von Menschen in ihrem Umfeld (u.a. Familienformen) zu beschreiben und sich mit gender- und kulturbezogenen Vorurteilen und Stereotypen auseinanderzusetzen», so die Schulleiterin.

Wie gezielt und ideologisch die Primarschüler sexualisiert und mit sexuellen Fetisch1-Praktiken konfrontiert werden, zeigen die Reaktionen der Verantwortlichen: Weder die Lehrer noch die Schulleitung, noch die Schulpflege zeigten sich empfänglich für die Kritik betroffener Eltern. Im Gegenteil: In einem «Elternbrief der Schulpflegschaft» verteidigt diese die Theateraufführung offensiv. Dabei behauptet die Schulpflege: «Alles, was gezeigt wurde, war angemessen.» Es ist aus Sicht der Verantwortlichen also «angemessen», dass bereits Erstklässler im Unterricht sich küssende und leckende Tänzer anschauen müssen. Schliesslich versucht sich die Schulpflege mit dem Argument herauszureden, «Ästhetik» sei subjektiv. Als ob es sich hier um ästhetische Fragen handelte.

Statt sich ernsthaft der Problematik zu stellen, geht die Schulpflege in die Gegenoffensive und behauptet, die Performance sei in den Medien «falsch» dargestellt worden. «Die Berichterstattung ist rufschädigend für Schule und Künstler, demotivierend für die Lehrkräfte und verursacht darüber hinaus jede Menge Arbeit, die auch wir Elternvertreter auffangen, da wir nun natürlich Anfragen aus allen möglichen Medien bekommen.»

Weiter schreibt sie: «Darüber hinaus machen wir uns mächtig Sorgen, dass wir mit einem solchen Verhalten und solcher Berichterstattung unsere Lehrerinnen und Lehrer vergraulen. Und das wollen wir auf gar keinen Fall!» Zum Schluss fordert die Schulpflege das «liebe» Lehrerkollegium auf, «bitte macht weiter so, ihr macht das toll».

Aufruf: Der Verein Schutzinitiative setzt sich für den Schutz unserer Kinder und für ihre gesunde Entwicklung ein und bittet sie, solche Kindsgefährdungen an Schulen zu melden.

Die Zitate machen deutlich, dass die Verantwortlichen nicht die geringste Einsicht zeigen und nicht von ihrer ideologischen Mission abzubringen sind. Dabei ist der Chef der Tänzer-Truppe, Alfredo Zinola, einschlägig bekannt. Sein Interesse am Kindertheater habe ihn dazu geführt, Werke über «Familie und Intimität» zu schaffen. Er wolle Fragen über «intime Sphären und die Notwendigkeit und Neugier des Voyeurismus» aufwerfen. 2015 zeigte er eine Tanzperformance, die «eine mögliche Revolution kindlicher Objekte» aufwerfe. In der Performance «Pelle» («Haut») liess Zinola nackte Tänzer mit verbundenen Augen, die nur eine Unterhose trugen, von Kindern berühren. Ziel sei es gewesen, sich mit «der Neugier, die nackte Körper auslösen können, zu beschäftigen», erklärte er.

Die Tanzaufführung sorgte gemäss Medienberichten «für entsetzte Eltern und irritierte Kinder». «Als ich meine Tochter aus der Schule abholte, erzählte sie mir davon. Weil ich prüfen wollte, ob das wirklich so stimmt, fragte ich bei den anderen Eltern nach. Sie bestätigten mir diese Handlungen. Ich verstehe bis heute nicht, welchen pädagogischen Aspekt das Ganze hatte», sagte eine Mutter gegenüber «Bild». Und weiter: «Den Eltern ist wichtig zu betonen: ‹Wir sind nicht homophob. Wir hätten genauso reagiert, wenn das gleiche ein Mann und eine Frau getan hätten.›» Die Aufführung wurde schliesslich zu einem Fall für die Polizei. «Kinder sollen sich wohl geekelt haben und sind hinausgelaufen, wurden dann aber nach Angaben der Eltern wieder reingeschickt», so ein Sprecher der Kölner Polizei.

Umso wichtiger ist es, dass der Widerstand gegen solch gefährliche Exzesse einer perversen Frühsexualisierung in den Schulen gestärkt wird.

1 Fetisch: Hier übersteigerte Zuneigung zu einzelnen Körperteilen als Stimulus der sexuellen Erregung.

Das Theaterstück «Ich heisse Name – wenn ich gross bin, werde ich dann eine Frau oder ein Mann?» zielt darauf ab, Kinder ab 5 Jahren gezielt von ihrem biologischen Geschlecht zu «befreien». Das hochproblematische und perfide Gendermachwerk wurde in diesem Jahr bereits in der Aula eines Schulhauses in Zollikon/ZH aufgeführt. Der Verein Schutzinitiative hat Prof. Dr. Jakob Pastötter2 um eine Einschätzung gebeten und den Eltern in Zollikon ein Kurzdossier zugesandt. Der Wissenschaftler warnt mit deutlichen Worten vor der Zerstörung des Ich-Bewusstseins und vor drohenden Psychosen.

SCHUTZINITIATIVE AKTUELL: Im (Trans-)Gendertheaterstück «Ich heisse Name – wenn ich gross bin, werde ich dann eine Frau oder ein Mann?» wird kleinen Kindern vorgegaukelt, dass das biologische Geschlecht ein reines Konstrukt sei. Ob man als Junge oder als Mädchen geboren würde, sei genauso wenig relevant wie ob man im Sommer oder im Winter geboren werde, oder ob man hellblaue oder rosa Socken tragen würde. Was steckt dahinter?

Prof. Pastötter: «Kunstschaffende» und Lehrer wollen erziehen. Mit der Betonung auf Ziehen. Die Sozialpädagogik, an sich schon eine Scheinwissenschaft, hat gekreist und zuerst die Sexualwissenschaft geboren, die dann zu einer Soziales-Geschlecht-Umerziehungslehre transmutiert ist. Deshalb wird versucht, die vormals ideologisch unbelastete Biologie als eine «Erfindung alter weisser Männer» und als sexistisch zu diskreditieren. Mit anderen Worten: Alles, was genetisch vorbestimmt ist und als normal angesehen wird, gilt es zu eliminieren. Ersetzt werden soll das Naturgegebene mittels einer «heilbringenden» Verunsicherung durch die daraus entstehende Geschlechter-Unordnung. Diese beansprucht zwar die Freiheit des Individuums für sich, kreiert aber in Wirklichkeit eine Diktatur.

SCHUTZINITIATIVE AKTUELL: Was sind die Folgen für die Kinder und die Gesellschaft?

Prof. Pastötter: Gendernomaden proklamieren das reine, freie und permanent das Geschlecht wechselnde Individuum und die Entdeckung der «vielfältigen» Welten der Sexualität. Im Laufe des Prozesses der Verunsicherung wird das Individuum in seinem Wesenskern gespalten. Bei der Erschaffung des neuen Menschen drohen aber Schizophrenie und Psychosen, hat es doch Millionen von Jahren gebraucht, bis wir wurden, wer wir heute sind: Ja, es gibt nun mal nur Männer und Frauen!

SCHUTZINITIATIVE AKTUELL: Was meinen Sie konkret mit «es drohen Psychosen»?

Prof. Pastötter: Der Schweizer Vater der analytischen Psychologie, C. G. Jung, hat es dramatisch so formuliert: Wer jemanden in eine Psychose führt, sollte erst einmal wissen, ob und wie er ihn auch wieder aus dieser herausführen kann. Diese Antwort bleiben die selbsternannten Soziales-Geschlecht-Reformer jedoch bisher schuldig. Dabei würde ein Studium der Entwicklungspsychologie auf die Sprünge helfen. So wird aus kleinkindhaftem Trotz erst einmal alles kaputtschlagen. Die Mütter und die Väter können sich dann um die zerbrochenen Scherben kümmern!

SCHUTZINITIATIVE AKTUELL: Welche Rolle spielen die Bildungsverantwortlichen in den Schulen?

Prof. Pastötter: Ausgerechnet der Staat in seiner Rolle als offizielle Bildungsbehörde lässt sich vor diesen sich auf einem Selbstzerstörungskurs befindlichen Überheblichkeits-Karren spannen. Das kommt wohl daher, dass sich Bildungsbürokraten und Social-Engineering-Technokraten nicht selten aus demselben sozialpädagogischen Pool rekrutieren. Bildungsverantwortliche sind sich nicht bewusst, dass am Ende des Prozesses nicht die imaginierten pflichtschuldig ergebenen «Untertan*innen» stehen, sondern Psychiatriefälle. Damit ist aber nun wirklich kein Staat mehr zu machen, denn Schizophrenie ist die ultimative Anarchie.

SCHUTZINITIATIVE AKTUELL: Was raten Sie den Schulverantwortlichen bezüglich des Theaterstücks «Ich heisse Name»?

Prof. Pastötter: Als Sexualwissenschaftler kann ich nur dafür plädieren, einem solchen aus psychologischer Sicht hochproblematischen Theaterstück nicht dadurch ein offiziöses Gewicht zu verleihen, dass man es an einer Schule aufführen lässt und Kinder im schulpflichtigen Alter damit verunsichert.

Hier ein Auszug aus dem genderideologischen Theaterstück: (…)

«Dabei scheuen sich die Theatermacher nicht, einen Blick in die Unterhose zu werfen. So fällt der Satz: ‹Ich will auch, dass man meine Unterhose sieht.› Darauf skandieren die erwachsenen Schauspieler vor den anwesenden Kindern: ‹Unterho, Unterse, Unterhose!› Ob das nur geschmacklos ist oder schon mehr?» (…)

  1. Aula Buechholz, Zollikon, 18.1.2023.
  2. Prof. (US) Dr. phil., M. A., Jakob Pastötter, Sexualwissenschaftler und
    Kulturanthropologe, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Sozialwissenschaftliche Sexualforschung (DGSS)

Wahlen 2023: Wer wird uns unterstützen?

Es ist mir eine Freude, für unser Vereinsmagazin «Schutzinitiative aktuell» meinen ersten Bericht aus Bern zu schreiben und damit die Nachfolge meines früheren Nationalratskollegen Sebastian Frehner anzutreten.

Die Anliegen des Vereins Schutzinitiative sind sehr wichtig. Unser Hauptaugenmerk richten wir auf unser Engagement für eine vernünftige Sexualaufklärung. Eine stufengerechte Sexualkunde, bei der Jugendliche beispielsweise über Fortpflanzung oder die Gefahr von Geschlechtskrankheiten informiert werden, ist sinnvoll.

Wir wehren uns aber vehement gegen die sogenannte «ganzheitliche Sexualaufklärung» nach WHO, welche die Kinder und Jugendlichen mit nicht stufengerechter Sexualkunde konfrontiert und diese möglichst früh, zu «kompletten sexuellen Wesen» machen möchte.

Mit Sorge verfolgen wir seit langem die Arbeit der privaten Organisation «Sexuelle Gesundheit Schweiz», die vom Bund finanziell unterstützt wird. Neben der oben angesprochenen Frühsexualisierung in den Schulen, fällt diese Organisation beispielsweise mit flächendeckenden Masturbationskampagnen oder Aufklärungsbroschüren auf, die in der Öffentlichkeit auf grosse Kritik stossen.

Ich bin grundsätzlich ein freiheitlich eingestellter Mensch und finde, jede Person hat das Recht so zu leben, wie es ihr gefällt. Wenn es aber darum geht, dass Minderheiten versuchen, mit teils illegalen Mitteln, die Mehrheit von ihrem «Way of life» zu überzeugen, geht mir das zu weit. Wenn Strömungen aus der LGBT-Community Drag Queens in die Schulen schicken, um Kindern ihre «diverse» Welt beizubringen, schrillen bei mir die Alarmglocken.

Und auch mit unserer unterdessen so «woken» Welt kann ich nichts anfangen: Weisse, die Rastalocken tragen, werden stigmatisiert, Winnetou soll nicht mehr gelesen und Lieder, die gewissen Leuten nicht gefallen, dürfen nicht mehr abgespielt werden. Ganz zu schweigen von vielen Grossfirmen, die sich mit Regenbogen-Logos brüsten, aber auch ganz gerne in Saudi Arabien geschäften.

In weniger als einem Jahr sind Wahlen. Wer wird uns helfen, diesen oben beschriebenen «Wahnsinn» zu bekämpfen? Wir wollen eine vernünftige Sexualaufklärung für unsere Kinder, keine flächendeckenden und staatlich finanzierten Masturbations- und krude Aufklärungskampagnen, keine Drag Queens in Schulen und eine weniger woke Welt…

Wenn ich mir die Debatten im Bundeshaus so anschaue und das Stimmverhalten analysiere, sind es vor allem die Vertreterinnen und Vertreter der SVP-Fraktion (inklusive EDU), denen man vertrauen kann. Zudem gibt es auch solche Mitglieder in der Mitte-Fraktion.

Ich werbe nicht für mich, denn ich werde mich für die nächsten Wahlen nicht mehr zur Verfügung stellen. Nein, ich sorge mich um unsere Kinder und Jugendlichen, die darauf angewiesen sind, dass Parlamentarierinnen und Parlamentarier nach Bern gewählt werden, die sich für ihr Wohl interessieren.

Die Wahlen sind zwar erst in ein paar Monaten. Aber überlegen Sie sich doch schon jetzt, wer Ihre – wer die Interessen des Vereins Schutzinitiative – in Bern vertreten wird. Und werben Sie für diese Personen in Ihrem Umfeld: Unseren Kindern zuliebe.

Verena Herzog,
Nationalrätin Frauenfeld (TG)

Aufgebrachte Väter und Mütter aus verschiedenen Gemeinden des Kantons Zürich beklagen die schamlosen Versuche, an der Schule ihrer Kinder eine gefährliche und klar übergriffige Sexualideologie zu implementieren. Dabei werden auch Methoden durch die Schule angewandt, die dem sogenannten Grooming Pädophiler entsprechen.

Bei Regierungsrätin Dr. Silvia Steiner, Vorsteherin der Bildungsdirektion des Kantons Zürich, sollten eigentlich alle Alarmglocken läuten.

Im Oktober wurde der Fall aus der dritten Primarklasse in Zollikon bekannt, wo 9-Jährige auf einem Arbeitspapier ihr Geschlecht wählen mussten. Neben «Mädchen» oder «Knabe» war auch die Auswahl «non-binär» möglich.

Aus einer anderen Gemeinde des Kantons Zürich meldeten Eltern, dass die pornografische Broschüre «Hey You» an 12-jährige Kinder abgegeben worden ist. Diese enthält Methoden, die dem Grooming Pädophiler entlehnt sind (siehe Berichterstattung über «Hey You» auf den Seiten 2 und 3 dieser Ausgabe).

Das ist die Position des Vereins Schutzinitiative

  • Ja, Sexualerziehung ist Elternsache ✓
  • Ja zur Wissensvermittlung über die biologischen Fakten der menschlichen Fortpflanzung ✓
  • Ja zum Unterricht über Prävention von Kindsmissbrauch ✓
  • Ja, zum Schutz vor Sexualisierung von Kindern und Jugendlichen ✓
  • Nein zur sogenannten «Umfassenden Sexualaufklärung» (Comprehensive sexuality education) ab Geburt (WHO-Standards)!
  • Nein zu Begriffen wie Kinder sind «sexuelle Wesen», Kinder haben «sexuelle Rechte» (IPPF), Kinder brauchen «sexuelle Gesundheit»!
  • Nein zur sexuellen Aktivierung von Kindern ab Geburt (keine «Information» über Masturbation)!
  • Nein zur Kinder gefährdenden Sexualideologie!

Eine Mutter aus einer weiteren Zürcher Gemeinde zeigte sich in ihrer Anfrage an den Verein Schutzinitiative entsetzt über die Inhalte von «Hey You», welche von der Neuen Zürcher Zeitung als Porno-Anleitung bezeichnet wurde.

Der Verein Schutzinitiative hat die vier Fälle aus dem Kanton Zürich in anonymisierter Form an die Bildungsdirektorin Dr. Silvia Steiner weitergeleitet und sie aufgefordert, die nötigen Massnahmen zu ergreifen.

An alle Väter und Mütter

Helfen Sie mit, die indoktrinierende Genderideologie von den Bildungseinrichtungen fernzuhalten.

Falls Ihr Kind fragwürdige Lerninhalte nach Hause trägt, schreiben Sie an den Verein Schutzinitiative, Postfach, 4142 Münchenstein. Oder senden Sie Ihr E-Mail an info@schutzinitiative.ch. Alle Angaben werden diskret behandelt. Beratungen zum weiteren Vorgehen erfolgen kostenlos und kompetent.

Die Broschüre «Hey You», die sich an Kinder ab 12 Jahren richtet, ist eine krude Porno-Anleitung. Sie wird da und dort an Schülerinnen und Schüler verteilt. Die Bildungsdirektoren schauen tatenlos zu. Nun geht der Verein Schutzinitiative juristisch gegen die Verantwortlichen vor.

Dank unseren Aktivitäten und dank eines entsprechenden politischen Vorstosses des Vorstandsmitglieds Verena Herzog im Nationalrat ist der schändliche Inhalt von «Hey You» einer breiten Öffentlichkeit bekannt geworden. Die Broschüre, getarnt als «Sexualaufklärung», ist eine krude und explizite Porno-Anleitung, wie selbst die «Neue Zürcher Zeitung» (NZZ) feststellte. Die Kinder und Jugendlichen werden animiert, Lecktücher, Umschnalldildos, Anal Plugs und andere Sexspielzeuge zu verwenden. Bestimmte Medien haben das Thema aufgenommen, durchaus auch kritisch.

Nichts gesehen, nichts gehört und nichts gesagt!

Doch was unternehmen die Verantwortlichen? Der Verein Schutzinitiative hat sämtlichen Bildungsdirektoren sowie der Präsidentin der Eidgenössischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK), Silvia Steiner, einen Brief geschrieben und sie aufgefordert, dafür zu sorgen, dass diese Porno-Anleitung für 12-Jährige nicht mehr im Unterricht verwendet wird. Die Antworten fallen abweichend bis rechtfertigend aus. So wird zum Beispiel festgehalten, dass diese Broschüre nicht auf der kantonalen Lehrmittelliste stehe. Das bedeutet aber nicht, dass die Lehrer davon abgehalten würden, «Hey You» an Kinder abzugeben.

Der allgemeine Tenor lautet: «Hey You» stütze sich auf Expertenwissen und diene bloss der Aufklärung der Schüler. Auch der Bundesrat weicht in den Antworten auf den Vorstoss von Verena Herzog den drängenden Fragen aus.

Der Eindruck verfestigt sich, dass die Verantwortlichen auf den hochproblematischen Inhalt gar nicht eingehen und sich mit einer formalen Antwort begnügen. Der Bundesrat schiebt es auf die Kantone ab, die Bildungsdirektoren auf die Lehrer – und die Lehrer auf externe Experten. Diese wiederum betätigen sich als Sprachrohre des Frühsexualisierungskartells.

Methoden des pädophilen Groomings

Doch ein Eingreifen der Behörden ist dringend geboten, wie der international renommierte Sexualwissenschaftler Professor Jakob Pastötter erklärt. Die Porno-Anleitung «Hey You» sei in keiner Weiser altersgerecht und die Altersspanne von 12 bis 18 Jahren viel zu gross. Die Broschüre von «Sexuelle Gesundheit Schweiz» öffne Tür und Tor für sexuellen Missbrauch. So lehne sich, laut Pastötter, «Hey You» an das sogenannte Grooming an, also an das gezielte Heranmachen an Kinder und Jugendliche durch Pädophile. Lesen Sie die ausführliche Expertise zu «Hey You» von Professor Pastötter: www.schutzinitiative.ch/medien/downloads

Das bedeutet mit anderen Worten, dass Lehrpersonen mit der Abgabe dieser Broschüre an Kinder in die Rolle von sexuellen Verführern schlüpfen. Deshalb hat nun der Verein Schutzinitiative Massnahmen ergriffen und Strafanzeige gegen die Herausgeber eingereicht.

Strafanzeige gegen die Herausgeber

Es ist unhaltbar und schlicht skandalös, dass die mit Steuergeldern finanzierte Porno-Anleitung in Grossauflage an Kinder und Jugendliche verteilt und sogar im Unterricht eingesetzt wird. Der Verein Schutzinitiative setzt sich für eine gesunde Entwicklung unserer Kinder ein und geht deshalb auch juristisch gegen die Verantwortlichen vor.

Einerseits reicht der Verein Strafanzeige gegen die Herausgeber («Sexuelle Gesundheit Schweiz») sowie die verantwortlichen Redaktorinnen und Redaktoren ein. Dabei geht es insbesondere um sexuelle Handlungen mit Kindern (Art. 187 Ziff. 1 StGB). Wichtig zu wissen ist in diesem Zusammenhang, dass es sich beim angezeigten Delikt um ein sogenanntes abstraktes Gefährdungsdelikt handelt: Eine konkrete Gefährdung oder Schädigung muss zur Erfüllung des Tatbestands nicht vorliegen. Geschützt wird die ungestörte psychisch-emotionale und sexuelle Entwicklung des Kindes. Diese wird von der bundesgerichtlichen Rechtsprechung hoch eingeschätzt.

Verboten sind dabei nicht nur sexuelle Handlungen mit Kindern, sondern auch das Verleiten dazu. Doch genau dies macht «Hey You» auf Schritt und Tritt: Die Minderjährigen ab 12 werden dazu angehalten, ihre Sexualität «lustvoll» auszuprobieren und sich vom Gebrauch von Sexspielzeugen inspirieren zu lassen. Dabei schreckt die Porno-Anleitung auch nicht vor gezielten und expliziten Handlungsanweisungen zurück.

Kein Steuergeld für Kindesmissbrauch!

Der Gipfel dieser offenkundigen Verleitung zu sexuellen Handlungen ist, dass unter dem Titel «Medienkompetent unterwegs» Websites und Kanäle auf sozialen Medien empfohlen werden, wo unter anderem perverse Praktiken wie das Rimming, auch als «Afterlecken» beschrieben, propagiert werden. Auch Sex-Workshops und Bondage-Kurse sind im Angebot. Damit werden die Kinder ab 12 an Veranstaltungen mit sexuellem Hintergrund gelockt, wo sie zwangsläufig in Kontakt mit Erwachsenen kommen.

Verwaltungsrechtliches Verfahren gegen BAG

Neben der Strafanzeige will der Verein Schutzinitiative diesen Wahnsinn auch verwaltungsrechtlich bekämpfen. Deshalb hat er beim Bundesamt für Gesundheit (BAG) ein Gesuch um Erlass einer anfechtbaren Verfügung eingereicht. Dies, weil das BAG die für die Porno-Anleitung verantwortliche Stiftung «Sexuelle Gesundheit Schweiz» mit Steuergeldern finanziert. Es kann nicht sein, dass die Eltern noch dafür bezahlen müssen, dass ihre Kinder auf solch gravierende Weise in ihrer gesunden Entwicklung gestört, nachhaltig geschädigt oder sogar missbraucht werden.

Und wenn es zu den nötigen Gerichtsverfahren kommt, ist der Verein Schutzinitiative auch auf die Unterstützung vieler Gönnerinnen und Gönner angewiesen.

Ein aus den USA stammendes Phänomen wird von den Medien unterstützt. Es geht um Drag Queens, also um homosexuelle Männer, die sich als frauenartige Kunstfigur mit oft grotesker Haarpracht Kindern annähern und sie mit Gender-Geschichten in ihrer sexuellen Identität verunsichern.

Ein unter dem Künstlernamen Kitty Demure als Drag Queen kostümierter homosexueller Mann aus San Francisco warnt im Internet immerhin alle Eltern mit eindringlichen Worten davor, Kinder zu Drag Queen Shows vorzulassen:

  • Die Drag Queen-Kultur ist nichts für Kinder. Sie schadet den Kindern und indoktriniert sie.
  • Ich verstehe nicht, wieso Sie wollen, dass diese Kultur Ihr Kind beeinflussten soll.
  • Würden Sie wollen, dass eine Stripperin oder ein Pornostar Ihr Kind beeinflusst? Denn Kinder werden von Drag Queens beeindruckt!
  • Eine Drag Queen tritt in einem Nachtclub für Erwachsene auf. Viel Schmutziges und Sexuelles gehen dort ab! Und hinter der Bühne gibt es viel Nacktes zu sehen, samt Sex und Drogen.
  • Ich glaube nicht, dass dies ein Weg ist, den Ihr Kind erforschen sollte.
  • Die Kinder in die Drag-Kultur zu verwickeln, ist extrem, ja extrem unverantwortlich von Elternseite her.
  • Vielleicht wollen Sie ja nur cool, nicht homophob oder einfach kein Nazi sein!
  • Aber Sie können auch ihr Kind zu einem normalen Kind aufwachsen lassen, ohne es in schwule, sexuelle Dinge miteinzubeziehen.
  • Wenn Sie das Bedürfnis haben, dass Ihr Kind von einem grossen Menschen im Kostüm oder mit Make-Up unterhalten wird, dann bringen Sie es in den Zirkus oder so etwas.
  • Ruinieren Sie also nicht das Leben Ihres Kindes

Zürcher Tanzhaus: Während eines Drag Queen-Anlasses für kleine Kinder im Zürcher Tanzhaus hat am Sonntag, 16. Oktober 2022, eine Gruppe von jungen Männern mit einer lautstarken Aktion vor dem Lokal gegen diese Veranstaltung protestiert. So wurde unter anderem ein Transparent mit der Aufschrift «Familie statt Gender-Ideologie» entrollt.

Im darauffolgenden Medienecho stürzte sich die vereinigte Journalistengilde bloss auf die martialisch auftretenden Störenfriede der Gruppe «Junge Tat», welche extrem rechts stehen soll. Zwar nicht sonderlich überraschend, aber trotzdem irgendwie erschreckend, wurde in den MainstreamMedien keinerlei inhaltliche Kritik an den Drag Queen-«Vorlesestunden» für Kinder laut. Ganz im Gegenteil!

So war in der Neuen Zürcher Zeitung zu lesen, Zitat: «Es hätte ein freudiges Erlebnis sein sollen». Und 20 Minuten titelte: «Kinderveranstaltung gestört…». Thematisiert wurde nur noch ein «drohender Rechtsextremismus».

Nachträglich wurde bekannt, dass Politiker der SVP und der EDU in der Stadt Zürich in Postulaten festhielten, wie «absurd die Idee» ist, Drag Queen Shows für Kinder ab drei Jahren abzuhalten, da damit «bereits Kleinstkinder ihr Geschlecht hinterfragen» und zum Wechseln desselben animiert werden könnten: «Das Programm zielt ja darauf ab, die Vorstellungskraft kleiner Kinder anzuregen und die geschlechtsspezifische Fluidität der Kindheit auszuspielen».

Martigny, Kanton Wallis: Am 29. September 22 hat in der Bibliothek in Martigny Vincent David als Drag Queen «Tralala Lita» vor kleinen Kindern «Gendergeschichten» über Diversität und Toleranz erzählt. Eine Vertrauensperson des Vereins Schutzinitiative war an diesem Abend dabei und sieht darin einen Versuch, Kinder ohne eigene Motivation in die Welt der Erwachsenensexualität zu ziehen, also wieder eine Methode, um Kinder zu sexualisieren. Übrigens: In Martigny sind weitere Anlässe geplant (30.11.2022, 25.3.2023, 26.4.2023 und 7.6.2023). Auch in Vevey (Bibliothek), Fribourg (Memo), Bernex (Bibliothek) und Delémont (Bibliothek) sind solche Anlässe geplant resp. bereits durchgeführt worden. Damit sollen offenbar diese schädlichen Vorstellungen immer salonfähiger gemacht werden

Woher kommt dieses Phänomen?

Eine Drag Queen mag als komische Figur erscheinen, transportiert aber eine trojanische Botschaft: Die Dekonstruktion des Geschlechts, die Verwirrung der kindlichen Identität und die Umwälzung des bürgerlichen Familienlebens. Die subversive Ideologie, die diese Bewegung antreibt, wurde in der homosexuellen Subkultur in San Francisco geboren und ausgedacht . Heute wird sie bei uns bereits in einer Reihe von öffentlichen Bibliotheken verbreitet.

Seien Sie wachsam und melden Sie dem Verein Schutzinitiative die Auftrittsorte der Drag Queens, damit wir gegebenenfalls juristische Schritte einleiten können.

Sehr geehrte Frau Regierungsrätin

Erlauben Sie, dass wir uns in einer ernsten und wichtigen Angelegenheit direkt an Sie wenden. Wie Ihnen nicht entgangen sein dürfte, hat die Sexualaufklärungsbroschüre «Hey You» für Schlagzeilen in diversen Medien gesorgt. «Bund erklärt 12-Jährigen den Gebrauch von Anal Plugs», titelte «20 Minuten» in einer Coverstory. Manche Parlamentarier fänden dies «viel zu explizit». Auch andere Medien, vom «Blick» bis zur «Neuen Zürcher Zeitung», griffen das Thema kritisch auf. Die NZZ befand, die Broschüre lese sich «wie eine Anleitung zum Porno».

Gewiss sind wir uns einig: Niemand hat etwas gegen eine altersgerechte und respektvolle Sexualaufklärung. Wie die zitierten Medienberichte zeigen, schiesst «Hey You» aber weit über das Ziel hinaus. Eine «Anleitung zum Porno» (NZZ) hat in der Schule nichts verloren. Schon gar nicht bei 12-Jährigen, die noch nicht einmal im Teenager-Alter sind.

Die Medienberichte widerspiegeln leider die Fakten: «Hey You» gibt den Schülerinnen und Schülern ab 12 explizite Tipps für diverse Sexualpraktiken, besonders auch im Analbereich. So ist von «Anal Plugs», «Lecktüchern» und «Umschnall-Dildos» die Rede – und davon, wie die Kinder und Jugendlichen solche Sexspielzeuge verwenden sollen (Beispiele s. Anhang).

Herausgegeben wurde die schändliche und viele Eltern empörende Broschüre von der Stiftung «Sexuelle Gesundheit Schweiz», die zu grossen Teilen durch Steuergelder finanziert wird. Wie die Reaktionen auf die entsprechenden Medienberichte zeigen, stösst dies in der Öffentlichkeit auf wenig Verständnis. Nun geht es aber vor allem darum, die Schülerinnen und Schüler – besonders die ganz jungen – vor solchen deplatzierten und nicht altersgemässen Darstellungen zu schützen. Denn hier werden erwachsene Vorstellungen von Sexualität auf Minderjährige projiziert; und diese werden in eine Sex-Welt gedrängt, die nicht die ihre ist und von der sie noch gar nichts wissen wollten, wie die NZZ schrieb. Dabei wird insbesondere das eklatante Machtgefälle zwischen den Erwachsenen und den Kindern und Jugendlichen ausser Acht gelassen. Diese Machtdifferenz öffnet Tür und Tor für Missbrauch. In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, ob solche expliziten pornografischen Anleitungen juristisch sogar als Anstiftung zu einer strafbaren Handlung zu betrachten sind, was derzeit Gegenstand einer Abklärung ist.

Dies alles zeigt zur Genüge, dass «Hey You» nicht geeignet ist, zu einer angemessenen, alters- und kindesgerechten Sexualaufklärung beizutragen.

Wir ersuchen Sie, sehr geehrte Frau Regierungsrätin, deshalb dringend, sich dafür einzusetzen, dass die Verwendung von «Hey You» im Schulunterricht untersagt wird. Dabei sind wir uns der föderalistischen Struktur des eidgenössischen Bildungswesens bewusst. Gerne erwarten wir von Ihnen, dass Sie Ihrer Verantwortung als EDK-Präsidentin nachkommen und alles in Ihrer Macht Stehende tun, um Ihre Mitglieder entsprechend zu informieren und aufzuklären. Ziel muss es sein, dass «Hey You» aus dem Programm der Lehrmittel gestrichen wird. Es kann nicht Aufgabe der Schule sein, bereits 12-jährigen Kindern Anweisungen zum Gebrauch von Anal- und anderen Sexspielzeugen zu geben.

Dürfen wir Ihre zeitnahe Stellungnahme erwarten, wie Sie im Rahmen Ihres verantwortungsvollen Amtes den Schutz der Schülerinnen und Schüler vor dieser schädlichen Form der Frühsexualisierung gewährleisten wollen?

Wir danken Ihnen für Ihren Einsatz zum Wohl unserer Kinder.

Freundliche Grüsse

Verein Schutzinitiative

Jérôme Schwyzer
Vereinspräsident

Nationalrätin Verena Herzog
Vorstandsmitglied

Die Verfassungs- und somit Rechtswidrigkeit des obligatorischen Sexualkundeunterrichts

Der Zwang zur Teilnahme an Sexualkundeunterricht stellt einen Eingriff namentlich in folgende Grundrechte dar:

  • Das Recht auf persönliche Freiheit des Kindes (Art. 10 BV): Die Sexualität gehört zum Kernbereich der persönlichen Freiheit. Vom Staat erzwungener Sexualkundeunterricht – d.h. die zwangsweise Konfrontation mit sexuellen Themen – greift in dieses Freiheitsrecht ein, so namentlich in das Recht, sich nicht mit einer sexuellen Fragestellung auseinandersetzen zu müssen. Sexualkundeunterricht stellt per se einen Eingriff in das Persönlichkeitsrecht der unterrichteten Kinder dar. Dafür bedarf es keiner spezifisch sexuellen Darstellungen (Bilder, Sprache, Inhalt) und auch keiner Aufforderungen zu Berührungen (Übungen, in denen sich Kinder gegenseitig berühren), wird dort aber besonders augenscheinlich.
  • Der Schutz der Kinder (Art 11 BV): Der Anspruch auf persönliche Freiheit gilt verstärkt für Kinder. Kinder sind besonderes schützenswert. Der Schutz vor Eingriffen in die persönliche Freiheit greift weiter, je jünger ein Kind ist. Der Eingriff in die persönliche Freiheit gemäss Spiegelstrich 1 wiegt in casu somit umso schwerer.
  • Der Schutz des Privat- und Familienlebens des Kindes und der Eltern (Art. 13 BV): Die Sexualität gehört dem Intim- und mithin dem Privatbereich jedes Menschen an. Der Zwang von Kindern zur Teilnahme an Sexualkundeunterricht greift in diesen Schutzbereich und in die damit verbundene Gestaltungsfreiheit der Kinder und der Eltern ein.
  • Die Glaubens- und Gewissensfreiheit der Eltern (Art. 15 BV): Die Glaubens- und Gewissensfreiheit umfasst auch das Recht auf Freiheit in der Weltanschauung. Dies umfasst das Recht der Eltern auf eine Erziehung, die im Kernbereich mit ihren Wertvorstellungen übereinstimmt. Damit umfasst es auch ein Recht der Eltern, ihre Kinder noch nicht bzw. auf individuelle Weise mit sexuellen Fragestellungen zu konfrontieren, sie mithin von staatlichem Sexualkundeunterricht fernzuhalten bzw. dispensieren zu lassen.

Es erscheint bezeichnend, dass die geistigen Väter des neuen Unterrichtskonzepts diese Grundrechtsimplikationen mit keinem Wort erwähnt haben (Grundlagenpapier Sexualpädagogik und Schule, S. 18 ff.). Das im Gegenzug propagierte Recht von Kindern auf altersspezifische Sexualerziehung (S. 30) ist eine Erfindung und findet in der Bundesverfassung keine Stütze. Dies wird auf Stufe Kindergarten besonders offensichtlich.

Eingriffe in Grundrechte können im Einzelfall gerechtfertigt sein. Sie bedürfen aber in jedem Fall einer gesetzlichen Grundlage. An einer solchen mangelt es in casu. Das Schulgesetz enthält keinen Hinweis auf den Sexualkundeunterricht an Kindergärten und Primarschulen. Entsprechend kann die neue Regelung nicht auf einen demokratischen Prozess zurückblicken bzw. ist nicht demokratisch legitimiert. Die Regelung erfolgt normativ vielmehr auf unterster Regelungsstufe (interne Rundschreiben, Verwaltungsverordnung) – Leitfaden zum Lehrplan, Handreichung –, was mit Blick auf die hier zur Diskussion stehenden Grundrechtseingriffe nicht ausreichen kann (auch nicht im sog. Sonderstatusverhältnis Schule).

Selbst wenn es eine gesetzliche Grundlage gäbe, wäre weiter kein nachweisbares, legitimes öffentliches Interesse an Sexualkundeunterricht auf Stufe Kindergarten erkennbar. Der – sodann – zwingend erforderliche Nachweis der Erforderlichkeit, Geeignetheit oder Verhältnismässigkeit der neuen Unterrichtsmethoden fehlt vollständig. Die diesbezügliche Nachweislast obläge einzig und allein den Behörden.

Sexualkundeunterricht am Kindergarten und an der Primarschule nach Massgabe der neuen rechtlichen Grundlagen des Kantons Basel-Stadt ist nach dem Gesagten verfassungswidrig und damit rechtswidrig.

Basler Sexualaufklärungs-«Leitfaden» mit Hilfe eines fragwürdigen Luzerner «Kompetenzzentrums» erstellt
Basel-Stadt orientiert sich mit seinem «Leidfaden Lernziel Sexuelle Gesundheit»

http://www.educationetsante.ch/dyn/bin/87478-90182-1-87478-90164-1-leitfaden_lernziel_sexuelle_gesundheit.pdf

an den Vorgaben des «Kompetenzzentrums Sexualpädagogik und Schule» an der PHZ Luzern. Entsprechend hat man die «Sex-Boxen» denn auch mit Materialien bestückt, die das «Kompetenzzentrum» empfiehlt: So zum Beispiel mit einem «Aufklärungsbuch für Kinder ab 5», das auf mehreren Seiten eindeutig pornografische Illustrationen und Texte enthält. Das «Kompetenzzentrum» empfiehlt es sogar bereits ab dem 4. Lebensjahr!

Das «Kompetenzzentrum» will Sexualisierung pur!
Die Pädagogische Hochschule Zentralschweiz führt in Zusammen­arbeit mit der Hochschule Luzern ein nationales «Kompetenzzentrum Sexualpädagogik und Schule»; dies im zweifelhaften Auftrag des Bundesamtes für Gesundheit – und damit unter verdeckter finanzieller Beteiligung des Steuerzahlers. Das «Kompetenzzentrum» arbeitet darauf hin, dass Sexualerziehung in den neuen, kantonsübergreifenden «Lehrplan 21» integriert und in der ganzen Schweiz auf allen Schulstufen obligatorisch wird, und zwar auf der Basis seines stark ideologisch geprägten Verständnisses von Sexualerziehung (u. a. «Gleichwertigkeit verschiedener sexueller Orientierungen und Identitäten»).