Als Co-Präsident des Initiativkomitees möchte ich Ihnen kurz erläutern, wie es zu dieser Volksinitiative kam, und ich möchte einige Unwahrheiten, die in der Botschaft des Bundesrates auftauchen, richtigstellen. Der Bundesrat behauptet in seiner Botschaft, Auslöser der Initiative seien irreführende Medienberichte gewesen. Das ist nicht wahr: Die Medienberichte waren zutreffend. (…) Der Bundesrat behauptet weiter, dass Kinder im Rahmen des sexualkundlichen Unterrichts mit pornografischem Material geschockt würden, entbehre jeglicher Grundlage. Auch das ist falsch, die Inhalte der Basler Sexbox waren tatsächlich fragwürdig. Bilder aus der Basler Sexbox für Kindergartenkinder haben zum Beispiel den sexuellen Höhepunkt thematisiert. Bei einer anderen Übung wurde ein Tuch über ein Kind gelegt, und dann durften alle anderen Kinder die Geschlechtsorgane des zugedeckten Kindes abtasten – das ist eine Sauerei! Als die Basler Eltern Prospekte mit den Bildern aus der Sexbox für Kindergärtler offen an die Haushalte in Basel-Stadt versenden wollten, hat die Schweizerische Post das verweigert mit der Begründung, sie dürfe keine Werbung mit pornografischem und anstössigem Inhalt versenden. Diese Bilder waren aber für unsere Kindergartenkinder gut genug. (…) Zusammenfassend lässt sich Folgendes sagen: Die Botschaft des Bundesrates enthält unwahre und irreführende Aussagen. Dadurch wird die Initiative in ein falsches Licht gestellt. Durch die Volksinitiative gibt es neu sinnvolle und moderate Leitplanken für den Sexualkundeunterricht. Die Volksinitiative sieht neu einen Präventionsunterricht gegen Kindsmissbrauch vor. Sie schützt die kleinen Kinder vor grenzverletzendem Sexualkundeunterricht, und sie stärkt die Rechte der Eltern bei der Sexualerziehung ihrer Kinder. Ich bitte Sie deshalb zum Wohle der Kinder unseres Landes, dieser Volksinitiative zuzustimmen!