Die Broschüre «Hey You», die sich an Kinder ab 12 Jahren richtet, ist eine krude Porno-Anleitung. Sie wird da und dort an Schülerinnen und Schüler verteilt. Die Bildungsdirektoren schauen tatenlos zu. Nun geht der Verein Schutzinitiative juristisch gegen die Verantwortlichen vor.
Dank unseren Aktivitäten und dank eines entsprechenden politischen Vorstosses des Vorstandsmitglieds Verena Herzog im Nationalrat ist der schändliche Inhalt von «Hey You» einer breiten Öffentlichkeit bekannt geworden. Die Broschüre, getarnt als «Sexualaufklärung», ist eine krude und explizite Porno-Anleitung, wie selbst die «Neue Zürcher Zeitung» (NZZ) feststellte. Die Kinder und Jugendlichen werden animiert, Lecktücher, Umschnalldildos, Anal Plugs und andere Sexspielzeuge zu verwenden. Bestimmte Medien haben das Thema aufgenommen, durchaus auch kritisch.
Nichts gesehen, nichts gehört und nichts gesagt!
Doch was unternehmen die Verantwortlichen? Der Verein Schutzinitiative hat sämtlichen Bildungsdirektoren sowie der Präsidentin der Eidgenössischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK), Silvia Steiner, einen Brief geschrieben und sie aufgefordert, dafür zu sorgen, dass diese Porno-Anleitung für 12-Jährige nicht mehr im Unterricht verwendet wird. Die Antworten fallen abweichend bis rechtfertigend aus. So wird zum Beispiel festgehalten, dass diese Broschüre nicht auf der kantonalen Lehrmittelliste stehe. Das bedeutet aber nicht, dass die Lehrer davon abgehalten würden, «Hey You» an Kinder abzugeben.
Der allgemeine Tenor lautet: «Hey You» stütze sich auf Expertenwissen und diene bloss der Aufklärung der Schüler. Auch der Bundesrat weicht in den Antworten auf den Vorstoss von Verena Herzog den drängenden Fragen aus.
Der Eindruck verfestigt sich, dass die Verantwortlichen auf den hochproblematischen Inhalt gar nicht eingehen und sich mit einer formalen Antwort begnügen. Der Bundesrat schiebt es auf die Kantone ab, die Bildungsdirektoren auf die Lehrer – und die Lehrer auf externe Experten. Diese wiederum betätigen sich als Sprachrohre des Frühsexualisierungskartells.
Methoden des pädophilen Groomings
Doch ein Eingreifen der Behörden ist dringend geboten, wie der international renommierte Sexualwissenschaftler Professor Jakob Pastötter erklärt. Die Porno-Anleitung «Hey You» sei in keiner Weiser altersgerecht und die Altersspanne von 12 bis 18 Jahren viel zu gross. Die Broschüre von «Sexuelle Gesundheit Schweiz» öffne Tür und Tor für sexuellen Missbrauch. So lehne sich, laut Pastötter, «Hey You» an das sogenannte Grooming an, also an das gezielte Heranmachen an Kinder und Jugendliche durch Pädophile. Lesen Sie die ausführliche Expertise zu «Hey You» von Professor Pastötter: www.schutzinitiative.ch/medien/downloads
Das bedeutet mit anderen Worten, dass Lehrpersonen mit der Abgabe dieser Broschüre an Kinder in die Rolle von sexuellen Verführern schlüpfen. Deshalb hat nun der Verein Schutzinitiative Massnahmen ergriffen und Strafanzeige gegen die Herausgeber eingereicht.
Strafanzeige gegen die Herausgeber
Es ist unhaltbar und schlicht skandalös, dass die mit Steuergeldern finanzierte Porno-Anleitung in Grossauflage an Kinder und Jugendliche verteilt und sogar im Unterricht eingesetzt wird. Der Verein Schutzinitiative setzt sich für eine gesunde Entwicklung unserer Kinder ein und geht deshalb auch juristisch gegen die Verantwortlichen vor.
Einerseits reicht der Verein Strafanzeige gegen die Herausgeber («Sexuelle Gesundheit Schweiz») sowie die verantwortlichen Redaktorinnen und Redaktoren ein. Dabei geht es insbesondere um sexuelle Handlungen mit Kindern (Art. 187 Ziff. 1 StGB). Wichtig zu wissen ist in diesem Zusammenhang, dass es sich beim angezeigten Delikt um ein sogenanntes abstraktes Gefährdungsdelikt handelt: Eine konkrete Gefährdung oder Schädigung muss zur Erfüllung des Tatbestands nicht vorliegen. Geschützt wird die ungestörte psychisch-emotionale und sexuelle Entwicklung des Kindes. Diese wird von der bundesgerichtlichen Rechtsprechung hoch eingeschätzt.
Verboten sind dabei nicht nur sexuelle Handlungen mit Kindern, sondern auch das Verleiten dazu. Doch genau dies macht «Hey You» auf Schritt und Tritt: Die Minderjährigen ab 12 werden dazu angehalten, ihre Sexualität «lustvoll» auszuprobieren und sich vom Gebrauch von Sexspielzeugen inspirieren zu lassen. Dabei schreckt die Porno-Anleitung auch nicht vor gezielten und expliziten Handlungsanweisungen zurück.
Kein Steuergeld für Kindesmissbrauch!
Der Gipfel dieser offenkundigen Verleitung zu sexuellen Handlungen ist, dass unter dem Titel «Medienkompetent unterwegs» Websites und Kanäle auf sozialen Medien empfohlen werden, wo unter anderem perverse Praktiken wie das Rimming, auch als «Afterlecken» beschrieben, propagiert werden. Auch Sex-Workshops und Bondage-Kurse sind im Angebot. Damit werden die Kinder ab 12 an Veranstaltungen mit sexuellem Hintergrund gelockt, wo sie zwangsläufig in Kontakt mit Erwachsenen kommen.
Verwaltungsrechtliches Verfahren gegen BAG
Neben der Strafanzeige will der Verein Schutzinitiative diesen Wahnsinn auch verwaltungsrechtlich bekämpfen. Deshalb hat er beim Bundesamt für Gesundheit (BAG) ein Gesuch um Erlass einer anfechtbaren Verfügung eingereicht. Dies, weil das BAG die für die Porno-Anleitung verantwortliche Stiftung «Sexuelle Gesundheit Schweiz» mit Steuergeldern finanziert. Es kann nicht sein, dass die Eltern noch dafür bezahlen müssen, dass ihre Kinder auf solch gravierende Weise in ihrer gesunden Entwicklung gestört, nachhaltig geschädigt oder sogar missbraucht werden.
Und wenn es zu den nötigen Gerichtsverfahren kommt, ist der Verein Schutzinitiative auch auf die Unterstützung vieler Gönnerinnen und Gönner angewiesen.