Currently set to Index
Currently set to Follow
  • Home
  • Beiträge
  • Porno-Broschüre «Hey You»: Berner Obergericht will Kinder nicht vor Umschnalldildos, Afterlecken oder Masturbations-Tipps schützen

Porno-Broschüre «Hey You»: Berner Obergericht will Kinder nicht vor Umschnalldildos, Afterlecken oder Masturbations-Tipps schützen

Medienmitteilung vom Dienstag, 24. Oktober 2023

Die Porno-Broschüre «Hey You» hat schweizweit für Schlagzeilen gesorgt. Nun weist das Obergericht des Kantons Bern eine Beschwerde des Vereins Schutzinitiative ab. Es hält sogar fest, dass es unerheblich sei, ob Kinder geschädigt seien. Damit lässt es potenziellem Missbrauch freie Bahn.

Die Broschüre «Hey You» – gemäss der Neuen Zürcher Zeitung eine «Anleitung zum Porno» – wurde zu Zehntausenden in der Schweiz verteilt und richtet sich ausdrücklich an Kinder ab 12 Jahren. Sie gibt den Minderjährigen Masturbationstipps, Gebrauchsanweisungen für Sex-Toys, konfrontiert sie mit Illustrationen von Umschnalldildos und verweist sie per Instagram-Links auf Seiten, die unter anderem Bondage- oder Twerk-Workshops anbieten. Der Verein Schutzinitiative hatte deshalb mit Strafanzeige vom 10. November 2022 ausführlich begründet, dass «Hey You» weit über ein gesundes Mass an erlaubter Sexualaufklärung hinausgeht und eine strafbare Verleitung zu sexuellen Handlungen mit Kindern nach Art. 187 Ziff. 1 Abs. 2 StGB vorliegt. Diese Strafanzeige wurde von der Staatsanwaltschaft Bern-Mitteland mit Verfügung vom 27. Februar 2023 nicht an Hand genommen, da sich kein Tatverdacht gegen die Herausgeberschaft der Broschüre «Hey You» erhärten lasse.

Untätige Justizbehörden öffnen Tür und Tor für Missbrauch

Gegen die Nichtanhandnahme-Verfügung der Staatsanwaltschaft hat der Verein Schutzinitiative Beschwerde eingelegt. Am 22. September 2023 beschloss das Obergericht des Kantons Bern nun, dass auf die Beschwerde mangels Parteistellung bzw. Beschwerderecht nicht eingetreten werde. Dies wurde damit begründet, dass im Strafprozessrecht keine sogenannte «egoistische Verbandsbeschwerde» existiere. Die Verleitung zu sexuellen Handlungen mit Kindern ist jedoch ein Offizialdelikt, somit müsste die Staatsanwaltschaft von Amtes wegen tätig werden. Umso mehr erstaunt es, dass die Strafanzeige nun erneut salopp vom Tisch gewischt wurde. Das Obergericht versteigt sich sogar zur Aussage, es sei unerheblich, ob Kinder und Erziehungsberechtigte direkt geschädigt seien. Damit öffnen die Gerichte Tür und Tor für potenziellen Missbrauch. Der Verein Schutzinitiative wird sich weiterhin vehement gegen solch perverse Formen der Frühsexualisierung und für eine gesunde Entwicklung der Kinder und Jugendlichen einsetzen.

Weitere Auskünfte erteilt: Fürsprecher Patrik Kneubühl, 3127 Mühlethurnen
pk@kneubuehl-recht.ch. +41 31 738 99 91 oder +41 79 309 52 67.