Currently set to Index
Currently set to Follow
  • Home
  • Beiträge
  • Porno-Broschüre «Hey You»: Strafanzeige gegen Verantwortliche eingereicht

Porno-Broschüre «Hey You»: Strafanzeige gegen Verantwortliche eingereicht

Medienmitteilung vom 14. November 2022

Der Verein Schutzinitiative hat Strafanzeige gegen die Herausgeber und die Redaktorinnen der vom Bund finanzierten Broschüre «Hey You» erstattet. Zugleich geht der Verein verwaltungsrechtlich gegen das Bundesamt für Gesundheit vor. Die Verschleuderung von Steuergeld für Aktivitäten, welche die psychisch-emotionale und sexuelle Entwicklung unserer Kinder schädigen können, muss gestoppt werden.

Die Broschüre «Hey You» ist in die Schlagzeilen geraten, weil sie unter dem Deckmantel der Sexualaufklärung Kinder und Jugendliche ab 12 Jahren zum Gebrauch von Sexspielzeugen wie Umschnalldildos, Lecktücher und Anal Plugs animiert. Nun hat der Verein Schutzinitiative Strafanzeige gegen die Herausgeber erstattet, konkret: gegen die Stiftung Sexuelle Gesundheit Schweiz sowie den gleichnamigen Verein Sexuelle Gesundheit Schweiz. Ausserdem richtet sich die Strafanzeige gegen zwei verantwortliche Redaktorinnen.
Den Verantwortlichen wird vorgeworfen, gegen Art. 187 Ziff. 1 StGB («Sexuelle Handlungen mit Kindern») verstossen zu haben. Dabei handelt es sich um ein sogenanntes abstraktes Gefährdungsdelikt, bei dem zur Erfüllung des Tatbestands keine konkrete Gefährdung oder Schädigung vorausgesetzt wird. Art. 187 StGB soll sicherstellen, dass Kinder unter 16 Jahren vor verfrühten sexuellen Erfahrungen geschützt werden. Das zu schützende Rechtsgut ist daher die ungestörte psychische-emotionale und sexuelle Entwicklung des Kindes. Gemäss bundesrichterlicher Rechtsprechung wiegt dieses Rechtsgut sehr hoch.

Strafbare Verleitung zu sexuellen Handlungen

Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass gemäss Strafgesetz nicht nur sexuelle Handlungen mit Minderjährigen strafbar sind. Bestraft wird laut Art. 187 StGB auch, wer ein Kind zu einer sexuellen Handlung verleitet (Abs. 2) oder es in eine sexuelle Handlung einbezieht (Abs. 3). Verschiedene Passagen der Broschüre belegen eindeutig, dass das Zielpublikum – also schon Kinder ab 12 – zum Gebrauch von Sexspielzeugen inspiriert und animiert – und somit zu einer sexuellen Handlung verleitet werden. Dies ist strafbar. Dasselbe gilt für verschiedene gezielte Handlungsanweisungen, etwa zum Umgang mit Lecktüchern («Ein Tipp: Verwende Gleitmittel, um das Tuch zu befeuchten oder zu befestigen»).
All dies und noch viel mehr – beispielsweise die Empfehlung von Kanälen der sozialen Medien, wo das «Rimming», das sogenannte Afterlecken, oder Bondage-Kurse propagiert werden –, geht weit über ein gesundes Mass an erlaubter Sexualaufklärung hinaus und muss strafrechtlich geahndet werden.

Kein Steuergeld für Porno-Broschüre

Neben der Strafanzeige geht der Verein Schutzinitiative auch verwaltungsrechtlich gegen die Verantwortlichen vor. Wir verlangen vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) den Erlass von anfechtbaren Verfügungen im Zusammenhang mit mehreren Finanzhilfen des Bundes an die Stiftung Sexuelle Gesundheit Schweiz. Diese wird pro Jahr im höheren sechststelligen Bereich mit Steuergeldern alimentiert. Es kann und darf nicht sein, dass die Eltern und die übrigen Steuerzahler durch die Finanzierung dieser Porno-Broschüre auch noch dafür bezahlen müssen, dass ihre Kinder auf unerlaubte und strafbare Weise zu sexuellen Handlungen verleitet werden, die ihre gesunde Entwicklung beeinträchtigen können.
Der Verein Schutzinitiative setzt sich für eine auf biologischen Fakten beruhende, altersgerechte Sexualaufklärung sowie für die Verteidigung der verfassungsmässigen Grundrechte (Schutz der Unversehrtheit der Kinder und Jugendlichen u.a.) ein.

Weitere Auskünfte erteilen Jérôme Schwyzer, Präsident: jerome.schwyzer@schutzinitiative.ch, Nationalrätin Verena Herzog, Vorstandsmitglied: verena.herzog@parl.ch sowie Fürsprecher Patrik Kneubühl: pk@kneubuehl-recht.ch.