Sehr geehrte Frau Regierungsrätin
Erlauben Sie, dass wir uns in einer ernsten und wichtigen Angelegenheit direkt an Sie wenden. Wie Ihnen nicht entgangen sein dürfte, hat die Sexualaufklärungsbroschüre «Hey You» für Schlagzeilen in diversen Medien gesorgt. «Bund erklärt 12-Jährigen den Gebrauch von Anal Plugs», titelte «20 Minuten» in einer Coverstory. Manche Parlamentarier fänden dies «viel zu explizit». Auch andere Medien, vom «Blick» bis zur «Neuen Zürcher Zeitung», griffen das Thema kritisch auf. Die NZZ befand, die Broschüre lese sich «wie eine Anleitung zum Porno».
Gewiss sind wir uns einig: Niemand hat etwas gegen eine altersgerechte und respektvolle Sexualaufklärung. Wie die zitierten Medienberichte zeigen, schiesst «Hey You» aber weit über das Ziel hinaus. Eine «Anleitung zum Porno» (NZZ) hat in der Schule nichts verloren. Schon gar nicht bei 12-Jährigen, die noch nicht einmal im Teenager-Alter sind.
Die Medienberichte widerspiegeln leider die Fakten: «Hey You» gibt den Schülerinnen und Schülern ab 12 explizite Tipps für diverse Sexualpraktiken, besonders auch im Analbereich. So ist von «Anal Plugs», «Lecktüchern» und «Umschnall-Dildos» die Rede – und davon, wie die Kinder und Jugendlichen solche Sexspielzeuge verwenden sollen (Beispiele s. Anhang).
Herausgegeben wurde die schändliche und viele Eltern empörende Broschüre von der Stiftung «Sexuelle Gesundheit Schweiz», die zu grossen Teilen durch Steuergelder finanziert wird. Wie die Reaktionen auf die entsprechenden Medienberichte zeigen, stösst dies in der Öffentlichkeit auf wenig Verständnis. Nun geht es aber vor allem darum, die Schülerinnen und Schüler – besonders die ganz jungen – vor solchen deplatzierten und nicht altersgemässen Darstellungen zu schützen. Denn hier werden erwachsene Vorstellungen von Sexualität auf Minderjährige projiziert; und diese werden in eine Sex-Welt gedrängt, die nicht die ihre ist und von der sie noch gar nichts wissen wollten, wie die NZZ schrieb. Dabei wird insbesondere das eklatante Machtgefälle zwischen den Erwachsenen und den Kindern und Jugendlichen ausser Acht gelassen. Diese Machtdifferenz öffnet Tür und Tor für Missbrauch. In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, ob solche expliziten pornografischen Anleitungen juristisch sogar als Anstiftung zu einer strafbaren Handlung zu betrachten sind, was derzeit Gegenstand einer Abklärung ist.
Dies alles zeigt zur Genüge, dass «Hey You» nicht geeignet ist, zu einer angemessenen, alters- und kindesgerechten Sexualaufklärung beizutragen.
Wir ersuchen Sie, sehr geehrte Frau Regierungsrätin, deshalb dringend, sich dafür einzusetzen, dass die Verwendung von «Hey You» im Schulunterricht untersagt wird. Dabei sind wir uns der föderalistischen Struktur des eidgenössischen Bildungswesens bewusst. Gerne erwarten wir von Ihnen, dass Sie Ihrer Verantwortung als EDK-Präsidentin nachkommen und alles in Ihrer Macht Stehende tun, um Ihre Mitglieder entsprechend zu informieren und aufzuklären. Ziel muss es sein, dass «Hey You» aus dem Programm der Lehrmittel gestrichen wird. Es kann nicht Aufgabe der Schule sein, bereits 12-jährigen Kindern Anweisungen zum Gebrauch von Anal- und anderen Sexspielzeugen zu geben.
Dürfen wir Ihre zeitnahe Stellungnahme erwarten, wie Sie im Rahmen Ihres verantwortungsvollen Amtes den Schutz der Schülerinnen und Schüler vor dieser schädlichen Form der Frühsexualisierung gewährleisten wollen?
Wir danken Ihnen für Ihren Einsatz zum Wohl unserer Kinder.
Freundliche Grüsse
Verein Schutzinitiative
Jérôme Schwyzer
Vereinspräsident
Nationalrätin Verena Herzog
Vorstandsmitglied