Pressecommuniqué, 09.04.14

Aussagen des Bundesrates sind vierfach falsch

Mit Empörung hat das Initiativkomitee die irreführenden Aussagen des Bundesrates zur Initiative «Schutz vor Sexualisierung in Kindergarten und Primarschule» zur Kenntnis genommen. Die Initiative sieht eine moderate Regelung der schulischen Sexualaufklärung vor, die die Erziehungshoheit der Eltern sicherstellt: Unterricht zur Prävention vor Kindsmissbrauch soll ab dem Kindergarten möglich sein, freiwilliger Sexualkundeunterricht ab dem 9. Altersjahr und obligatorischer Biologieunterricht ab dem 12. Altersjahr. Die Aussagen des Bundesrates sind vierfach falsch:

1. Die Initiative richtet sich nicht gegen die heute gültige Praxis in den Primarschulen. Obligatorischer Sexualkundeunterricht ist heute keine gültige Praxis in Schweizer Primarschulen. Mit Ausnahme von Basel-Stadt sind heute durchwegs Dispensationen möglich. Die Basler Regelung ist derzeit Gegenstand einer bundesgerichtlichen Überprüfung.

2. Absurd und zynisch ist die Aussage des Bundesrats, die Befürchtungen der Initianten seien unbegründet. Die Volksinitiative ist eine direkte Folge der Bemühungen des Bundesamtes für Gesundheit (BAG), mit Millionen von Steuergeldern ein Kompetenzzentrum Sexualpädagogik und Schule in Luzern aufzubauen und schweizweit obligatorischen Sexualkundeunterricht ab Kindergarten einzuführen. Das Kompetenzzentrum musste inzwischen wieder geschlossen werden, an den Plänen eines staatlich verordneten Sexualkundeunterrichts ab Kindergarten im Sinne des Gender-Mainstreamings will das BAG aber festhalten.

3. Irreführend ist die Aussage, die Initiative greife in die verfassungsmässige Kompetenzverteilung zwischen Bund, Kantonen und Gemeinden ein. Die Initiative sieht keine Kompetenzverschiebung vor. Die Initiative erinnert einzig daran, dass auch die Kantone sich an die verfassungsmässigen Grundrechte zu halten haben: Obligatorischer Sexualkundeunterricht im Kindergarten und in der Primarschule verletzt die Grundrechte der Kinder auf persönliche Freiheit und Unversehrtheit und auf Schutz der Privatsphäre.

4. Unwahr ist schliesslich die Aussage des Bundesrates, durch die Annahme der Volksinitiative würde die Prävention vor sexuellen Übergriffen behindert. Der Initiativtext sieht ausdrücklich die Prävention von Kindsmissbrauch bereits ab Kindergartenstufe vor.

 

Download