Der Fall Genf – nur einer von vielen?
Andrea Geissbühler
Alt-Nationalrätin Bäriswil (BE)
Der Verein Schutzinitiative setzt sich seit seiner Gründung für das Kindeswohl ein. Dieses ist in Artikel 3 der UN-Kinderrechtskonvention geregelt, welche die Schweiz 1997 ratifiziert hat und seit März desselben Jahres in Kraft ist. So hält die UN-Kinderrechtskonvention fest: «Bei allen Massnahmen, die Kinder betreffen, gleichviel ob sie von öffentlichen oder privaten Einrichtungen der sozialen Fürsorge, Gerichten, Verwaltungsbehörden oder Gesetzgebungsorganen getroffen werden, ist das Wohl des Kindes ein Gesichtspunkt, der vorrangig zu berücksichtigen ist.»
Zentral in diesem Zusammenhang ist ebenfalls Artikel 9 der UN-Kinderrechtskonvention, welcher garantiert, dass Kinder grundsätzlich nicht von ihren Eltern getrennt werden dürfen.
Mit Verweis auf genau jenes Kindeswohl versucht die LGBTQ+-Lobby derzeit in der Schweiz zunehmend die sogenannte «soziale Transition» (Geschlechtsumwandlung) von Kindern und Jugendlichen am Elternhaus vorbei durchzusetzen. So sollen Eltern, also die nächsten Bezugspersonen jener Kindern und Jugendlichen, die in der Schule «sozial transitionieren» und etwa einen Namen und Pronomen annehmen oder Kleidung tragen wollen, die nicht ihrem biologischen Geschlecht entsprechen, möglichst nichts von der «Transition» mitbekommen. Fälle von verdeckter «sozialer Transition» führten denn auch kürzlich zu einem Protestbrief besorgter Eltern an die Zurcher Gesundheitsdirektorin und Regierungsrätin Natalie Rickli.
Wer gedacht hat, schlimmer geht es nicht, täuscht sich gewaltig, wie ein kürzlich bekanntgewordener Fall zeigt: Unter Verweis auf das «Kindeswohl» hat die Kinder- und Erwachsenenschutzbehörde KESB im Kanton Genf den Eltern ihre mittlerweile 16-jährige Tochter entzogen, nachdem diese eine «Geschlechtsidentitätsstörung» geltend gemacht hatte. Die Eltern waren aber weder mit der «sozialen Transition» in der Schule noch mit der Einnahme von sogenannten Pubertätsblockern einverstanden. ADF International, eine in Wien ansässige Organisation für unentgeltlichen Rechts-
schutz, unterstützt mittlerweile die Genfer Eltern beim Kampf gegen die Behörden, ihre Tochter zurückzuerhalten.
Dieser Fall zeigt: Die Transgender-Ideologie ist drauf und dran, ihren Weg durch die Institutionen und insbesondere die Gerichte zu gehen. So zuletzt im Juni 2023, als das Bundesgericht unter Vorsitz eines SP-Richters urteilte, dass die Kündigung einer Lehrperson, die sich beständig weigerte, ein Mädchen mit einem Jungennamen und als «er» anzusprechen, zulässig sei. Und es geht noch weiter: So hat die Lobbyorganisation «Transgender Network Switzerland» (TGNS) einen 32-seitigen «Best-Practice-Leitfaden für eine Transition in Schule und Ausbildung» herausgegeben. Hier eine Kostprobe einer für Lehrerinnen und Lehrer gedachten Frage: «Eine Schülerin hat sich für eine Transition entschieden. Was mache ich, wenn ihre Eltern ablehnend reagieren?» Antwort: «Auf jeden Fall sollte man sich als Lehrperson/Schule in dieser Situation an TGNS wenden, um sich beraten zu lassen und die Handlungsmöglichkeiten auszuloten.»
Deshalb drehen wir jetzt den Spiess um: Haben auch Sie Fälle von «sozialer Transition» an der Schule Ihrer Kinder erlebt oder Kenntnis von der Propagierung der Transgender-Ideologie im Klassenzimmer? Dann melden Sie sich noch heute beim Verein Schutzinitiative (Tel. 061 702 01 00, info@schutzinitiative.ch), Sie erhalten unbürokratische und unentgeltliche Unterstützung zum echten Wohl Ihres Kindes.