Bericht aus Bern

Das Bundesverwaltungsgericht in St. Gallen

Frösche haben mehr Rechte als Kinder!

Oder: Weshalb der Verein Schutzinitiative ans Bundesgericht geht.

Andrea Geissbühler
Alt-Nationalrätin Bäriswil (BE)

Die vom Bund finanzierte Aufklärungsbroschüre HEY YOU sorgt seit Monaten für Schlagzeilen. Kritiker werfen ihr vor, Kinder mit pornografisch anmutenden Inhalten zu konfrontieren. Jetzt hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden: Der Verein Schutzinitiative hat kein Recht, die Millionen-Subventionen an die Stiftung «Sexuelle Gesundheit Schweiz» anzufechten.

Das Gericht argumentierte, der Verein sei nicht direkt betroffen – es gehe ja nicht um seine eigenen Rechte, sondern um staatliche Gelder für eine andere Organisation. Damit schiebt das Bundesverwaltungsgericht die Verantwortung wie eine heisse Kartoffel ab. Für den Kinderschutz bleibt das ein Schlag ins Gesicht. Kinder und Jugendliche bleiben auf der Strecke.

Der Verein Schutzinitiative kündigt an, den Entscheid nicht zu akzeptieren. Der Weg führt nun vors Bundesgericht. Dort will der Verein klären lassen, ob ihm wirklich die Legitimation abzusprechen ist. Warum sollen Umweltverbände seit Jahren die Möglichkeit von Verbandsbeschwerden haben – und damit praktisch jedes Bauprojekt stoppen können –, während der Schutz von Kindern gegen staatlich finanzierte Sexualbroschüren im luftleeren Raum hängen bleibt?

HEY YOU – Aufklärung oder Porno?

Die Diskrepanz ist offensichtlich: Jeder noch so kleine Naturoder Tierschutzverein darf Einsprachen erheben und Grossprojekte über Jahre blockieren. Doch wenn es um die seelische und körperliche Unversehrtheit von Kindern geht, bleibt alles beim Staat und seinen Günstlingen.

Für die Kritiker ist klar: HEY YOU verharmlost riskantes Verhalten, unterläuft die Elternrolle und überschreitet jede Grenze von seriöser Aufklärung. Dass das Bundesverwaltungsgericht dem Verein Schutzinitiative nun die Türe vor der Nase zuschlägt, macht die Sache noch brisanter.

Politischer Sprengstoff

Im Bundeshaus dürfte der Fall weiter Wellen schlagen. Schon jetzt fordern Parlamentarier, dass Kinderschutzorganisationen denselben Rechtsschutz erhalten wie Umweltverbände. Es ist grotesk, dass man Bäume und Frösche besser schützen kann als Kinder. Wir werden diesen Entscheid nicht einfach hinnehmen und kämpfen bis vor Bundesgericht.

Die Fronten sind damit klar: Während der Bund an seiner Broschüre festhält, will die Schutzinitiative den Kampf vor dem Bundesgericht weiterführen. Ob die Richter in Lausanne den Kinderschutz stärker gewichten als die Kollegen in St. Gallen, bleibt offen. Sicher ist nur: Der Streit um HEY YOU ist längst mehr als eine Detailfrage der Aufklärung – er wird zum Politikum. Bitte helfen Sie mit!

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Alt-Nationalrätin Andrea Geissbühler, Kindergärtnerin,
Polizistin, Präsidentin Verein Schutzinitiative, Bäriswil (BE)