Unverständlich: Basler Appellationsgericht heisst obligatorischen Sexualkundeunterricht ab 4- bis 5-Jährige gut!

Im Sommer 2011 hatte das Erziehungsdepartement des Kantons Basel-Stadt obligatorischen Sexualkundeunterricht ab Kindergarten, d.h. für vier- bis fünfjährige Kinder, angeordnet. Dazu wurden Sex-Boxen geschaffen und Lernziele erstellt. 22 Basler Eltern reichten daraufhin Dispen­sationsgesuche ein, die allesamt vom Erziehungsdepartement und vom Gesamtregierungsrat abgelehnt wurden. Dagegen rekurrierten zwei Eltern an das Appella­tionsgericht. Mit der Abweisung ihres Rekurses schränkt das Gericht den Grundrechtsschutz der Eltern und der Kinder im Bereich der Erziehung ein. Damit sind die Eltern nicht einverstanden und erwägen den Weiterzug ans Bundesgericht. Das Initiativkomitee «Schutz vor Sexualisierung in Kindergarten und Primarschule» ist enttäuscht über den Gerichtsentscheid und empfiehlt nun umso mehr die Unterstützung seiner eidgenössischen Volksinitiative.

 

Die Basler Eltern, welche vor zwei Jahren gegen die Einführung des obligatorischen Sexual­kundeunterrichts mit Sex-Boxen an den Basler Kindergärten und Primarschulen protestierten und für ihre Kinder Dispensationsgesuche einreichten, müssen sich noch weiter gedulden, bis sie Recht bekommen. Das Basler Appellationsgericht hat in einem für den Kanton höchstrichterlichen Entscheid dem Basler Erziehungsdepartement Recht gegeben, welches alle Dispensationsgesuche abgelehnt und somit den Zwang zum Sexualkundeunterricht einführen will (Obligatorium).

 

Die beschwerdeführenden Eltern, akademisch gebildete Schweizer Staatsbürger, Mitglieder der katholischen und reformierten Landeskirche, haben nie religiöse Argumente ins Feld geführt. Vielmehr machten sie die Grundrechte der Persönlichen Freiheit und des Schutzes der Kinder und des Familienlebens gemäss Artikel 10, 11 und 13 der Bundesverfassung geltend. Demnach haben ihre Kinder das Recht, sich nicht mit sexuellen Fragestellungen im Unterricht befassen und auch nicht an einschlägigen Übungen teilnehmen zu müssen. Es ist unverständlich, dass das Appellationsgericht diese Grundrechtsverletzungen gutheisst, obwohl dazu keine ausreichende gesetzliche Grundlage besteht.

 

Das Basler Erziehungsdepartement steht mit seinem obligatorischen Sexualkundeunterricht in der Schweiz weitgehend alleine da: In keinem anderen Kanton gibt es derzeit obligatorischen Sexualkundeunterricht in Kindergarten oder Unterstufe. Zudem wurde kürzlich das ‚Kompetenz­zentrum Sexualpädagogik und Schule‘ an der PHZ in Luzern geschlossen und auch der von der Deutschschweizer Erziehungsdirektoren-Konferenz vorgestellte Lehrplan 21 sieht einen solchen Sexualkundeunterricht nur für Kinder im Alter von 11 bis 13 Jahren vor.

 

Umso mehr empfehlen wir nun die Unterstützung unserer Volksinitiative «Schutz vor Sexualisierung in Kindergarten und Primarschule». Dafür wurden in den letzten Monaten bereits 75’000 Unterschriften gesammelt. Diese Volksinitiative wird Kinder im Alter von vier bis neun Jahren – auch im Kanton Basel-Stadt! – vor obligatorischem Sexualkundeunterricht schützen.

 

Die Verantwortung für die Teilnahme am Sexualkundeunterricht sollen die Kinder tragen?!

Mit Entscheid vom 3. Juli 2012 hat der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt die Rekurse jener Eltern abgelehnt, welche um Dispensation ihrer Kinder vom obligatorischen Sexualkundeunterricht an den Basler Kindergärten bzw. in der 1. und 2. Primarschulklasse ersucht hatten.

Der Entscheid bestätigt, dass im Lehrplan neu Sexualkundeunterricht zwingend vorgesehen ist und in die Grundrechte der betroffenen Kinder und Eltern eingegriffen wird. Der Regierungsrat wertet die Eingriffe aber nur als leicht und daher hinnehmbar. Die Grenze will er dort ziehen, wo ein Kind gegen seinen ausdrücklichen Willen zur aktiven Teilnahme am Sexualkundeunterricht gezwungen wird. Mit dem Alter der betroffenen Kinder setzt sich der Regierungsrat nicht auseinander.

Die Einschätzungen des Regierungsrates des Kantons Basel-Stadt teilen wir nicht. Aufgrund der höchstpersönlichen Natur des Themas Sexualität und mit Blick auf das Alter der betroffenen Kinder ist von einem schweren Grundrechtseingriff auszugehen. Sodann verkennt der Regierungsrat die Fähigkeit von Kindergärtlern und Primarschülern im Alter zwischen 4 und 9 Jahren, sich der Teilnahme am Sexualkundeunterricht zu entziehen und überträgt ihnen zugleich die Verantwortung für die konkrete Ausgestaltung des Sexualkundeunterrichts. Die Betroffenen sind derzeit daran, die weiteren rechtlichen Schritte zu prüfen.

 

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Unterschriftensammlung gestartet!  

Mit der Veröffentlichung des unveränderten Initiativtextes im Bundesblatt von heute, 19. Juni 2012,  startet das Initiativkomitee per sofort mit der Unterschriftensammlung für die eidgenössische  Volksinitiative «Schutz vor Sexualisierung in Kindergarten und Primarschule».

Das Initiativkomitee wird getragen von 25 Persönlichkeiten aus CVP, FDP, EDU, EVP, Lega dei  Ticinesi sowie SVP und von betroffenen Eltern, die aus allen Landesteilen stammen. Präsidiert wird  das Komitee von SVP-Nationalrat Dr. iur. Sebastian Frehner, CVP Alt-Nationalrat Pius Segmüller  sowie Frau Ulrike Walker, parteilose Familienfrau.

Das Initiativkomitee ist stolz darauf, dass das Komitee trotz der Anfangsschwierigkeiten bis auf ein  Mitglied unverändert zusammengeblieben ist, um die Volksinitiative vor Volk und Stände zu bringen.  Aufgrund der grossen Unterstützung aus der Bevölkerung ist das Komitee zuversichtlich, die  benötigten Unterschriften rasch sammeln und einreichen zu können.

Ziel der Volksinitiative ist es, Kinder vor der Sexualisierung in Kindergarten und Primarschule zu  schützen. Dies soll durch drei Massnahmen erreicht werden: Erstens legt die Volksinitiative fest,  dass Sexualerziehung Sache der Eltern ist, zweitens untersagt sie schulischen Sexualkundeunterricht  vor dem neunten Altersjahr, und drittens unterstützt sie Präventionsunterricht bereits ab  Kindergarten zum Schutz vor Kindsmissbrauch. Kinder sollen ihre Kindheit unbeschwert erleben  dürfen! So lautet das Ziel der Volksinitiative.

Für weitere Fragen stehen Ihnen zur Verfügung:

  • NR Dr. iur. Sebastian Frehner, Tel. 079 620 71 04
  • a.NR Pius Segmüller, Tel. 079 352 92 19
  • Frau Ulrike Walker, Tel. 061 274 08 68
  • Initiativbüro: Tel. 061 702 01 00, info@schutzinitiative.ch

 

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Bern, 5. Juni 2012

PRESSECOMMUNIQUÉ

Volksinitiative wird noch im Juni neu lanciert

Am 17. April 2012 wurde die Volksinitiative «Schutz vor Sexualisierung in Kindergarten und Primarschule » lanciert. Mittels dreier Massnahmen will sie die Kinder vor der Sexualisierung in Kindergarten und Primarschule schützen: Erstens erklärt sie, dass Sexualerziehung Sache der Eltern ist, zweitens untersagt sie schulischen Sexualkundeunterricht vor dem neunten Altersjahr, und drittens unterstützt sie Präventionsunterricht bereits ab Kindergarten zum Schutz vor Kindsmissbrauch. Kinder sollen ihre Kindheit unbeschwert erleben dürfen! So lautet das Ziel der Volksinitiative.

Kurz nach dem Start der Volksinitiative wurde bekannt, dass ein Mitglied des Initiativkomitees in weit zurückliegender Vergangenheit eine gerichtliche Verurteilung aufwies, die er dem Initiativkomitee gegenüber verschwiegen hatte. Der Betreffende wurde zum unverzüglichen Rücktritt aus dem Initiativkomitee aufgefordert.

Das Initiativkomitee hat beschlossen, die Volksinitiative mit einem bereinigten Komitee neu zu lancieren. Mit der heutigen Bekanntgabe im Bundesblatt, wonach die Unterschriftensammlung für die Volksinitiative vom 17. April 2012 abgeschlossen ist, wurde ein formeller Zwischenschritt auf dem Weg zur Neulancierung erreicht. Das Initiativkomitee teilt mit, dass es denselben Initiativtext und mit dem gleichen Titel, «Schutz vor Sexualisierung in Kindergarten und Primarschule», bereits wieder bei der Bundeskanzlei eingereicht hat. Die Bundeskanzlei wird keine nochmalige Vorprüfung vornehmen und die Volksinitiative in den nächsten Wochen, d.h. noch in der zweiten Hälfte des Monats Juni, zur Unterschriftensammlung freigeben.

Das Initiativkomitee ist sich der grossen Bedeutung der Volksinitiative im Hinblick auf den Schutz der Kinder und Jugendlichen bewusst und will deshalb das entsprechende Grundrecht, Artikel 11 der Bundesverfassung, um Bestimmungen zur Sexualerziehung ergänzen. Das Initiativkomitee betrachtet es als einen Erfolg für das Anliegen der Volksinitiative, dass es ihm gelungen ist, die Volksinitiative mit 25, meist national bekannten Persönlichkeiten unverzüglich neu zu lancieren. Von Gesetzes wegen wären nur sieben Komiteemitglieder erforderlich gewesen.

Weitere Angaben erfolgen am Tag der Neulancierung der Volksinitiative.

 

Überparteiliches Komitee «Schutz vor Sexualisierung in Kindergarten und Primarschule», Postfach, 4011 Basel, Tel. 061 702 01 00, Fax 061 702 01 04, www.schutzinitiative.ch, info@schutzinitiative.ch , PC 70-80 80 80-1

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Eidg. Volksinitiative «Schutz vor Sexualisierung in Kindergarten und Primarschule» lanciert

Immer häufiger werden unsere Kinder in Kindergärten und Primarschulen mit Pornografie und  Sexualkundeunterricht belästigt. Im Kanton Basel beispielsweise wurden für unsere Kinder  «Sexboxen» mit pornografischem Inhalt bereitgestellt. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) will mit Millionen von Steuergeldern in allen Kindergärten und Primarschulen der Schweiz obligatorischen Sexualkundeunterricht einführen. Diese staatlich geförderte Sexualisierung unserer  Kinder müssen wir stoppen! Unsere Jüngsten haben ein Recht darauf, unbeschwert und ohne  Pornographie aufzuwachsen.  Deshalb fordert die Volksinitiative «Schutz vor Sexualisierung in Kindergarten und Primarschule»:

1. Kein Sexualkundeunterricht vor 9 Jahren. Sexboxen oder Ähnliches in Kindergarten und den  ersten zwei Primarklassen müssen eingezogen werden.

2. Ab 9 Jahren freiwilliger Sexualkundeunterricht. Mit dem Einverständnis der Eltern können  Klassenlehrpersonen freiwilligen Sexualkundeunterricht erteilen.

3. Ab 12 Jahren obligatorischer Biologieunterricht. Biologielehrpersonen können Unterricht  über die menschliche Fortpflanzung und Entwicklung erteilen.

So schützen wir unsere Kleinsten vor Pornographie und Sexualisierung. Sexualerziehung bleibt  Sache der Eltern. Das Recht der Kinder auf ein altersgerechtes Grundwissen über die menschliche  Fortpflanzung und Entwicklung sowie der Schutz vor sexuellem Missbrauch bleiben gewahrt.
Dieser Schutz muss als Grundrecht der Eltern und ihrer Kinder und Jugendlichen in der Schweizerischen  Bundesverfassung verankert werden. Um dies zu erreichen, hat das überparteiliche  Komitee am 17. April 2012 in Bern die Eidgenössische Volksinitiative «Schutz vor Sexualisierung in  Kindergarten und Primarschule» lanciert.

 

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