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Immer wieder fragen Eltern den Verein Schutzinitiative, ob das Präventionsprogramm «Mein Körper gehört mir!» für Schulkinder empfohlen werden kann. Wissenschaftliche Experten haben diesbezüglich Zweifel und ziehen eine andere Form von Missbrauchsprävention vor.
Neben dem gleichnamigen Theaterprojekt «Mein Körper gehört mir!», welches im deutschsprachigen Raum von lokalen Theatergruppen angeboten wird, existiert auch ein gleichnamiger interaktiver Parcours. Dieser wird von der Stiftung Kinderschutz Schweiz für Kitas, Kindergärten und Primarschulen angeboten. Die Durchführung vor Ort liegt jedoch meist bei kantonalen Präventionsfachstellen.
Der Parcours arbeitet mit der Unterscheidung von «Ja-und-Nein-Gefühlen» oder «angenehmen und unangenehmen Berührungen». Der zentrale Massstab für eine Grenzverletzung ist somit das subjektive Empfinden des Kindes. Damit soll die Autonomie des Kindes gestärkt werden.
Subjektive Missbrauchsprävention
Diese subjektive Missbrauchsprävention hat über die Jahre alle Bildungseinrichtungen durchdrungen. Kinder sollen lernen, sich zu wehren. Dabei stellt sich aber sogleich die Frage, wie und ab wann sie sich wehren sollen. Soll man das dem subjektiven Empfinden der Kinder überlassen oder soll man hierfür objektive Regeln aufstellen?
Es zeichnet sich bereits ab, dass die subjektive Missbrauchs-Prävention bei Kindern keinen wirksamen Schutz bietet.
So wundert es nicht, dass es bisher noch keine empirischen Studien oder Belege dafür gibt, dass Programme subjektiver Missbrauchsprävention bei Kindern wirksam sind.
Der erfahrene niederländische Tätertherapeut Ruud Bullens weist darauf hin, dass in der Anbahnungsphase, dem sogenannten Grooming, Kinder praktisch keine Chance haben sich gegen Erwachsene abzugrenzen. Aus kriminologischer Sicht biete Subjektivität allein keinen verlässlichen Schutz (Dr. med. Christian Spaemann, Psychiater).
Der deutsche Sexualwissenschaftler Prof. Dr. Jakob Pastötter beschreibt Grooming wie folgt: «Man will das Vertrauen von Kindern gewinnen und sagt ihnen, was sie zu tun haben – auch mit ihren Genitalien.
Dann sagt man ihnen: Das ist eine gute Sache, das ist eine feine Sache. Um dann im letzten Schritt zu sagen: Ich helfe dir dabei!»
Und das sei keine reine Behauptung, sondern die Forderung in modernen sexualpädagogischen Konzepten. Sie gehe ja tatsächlich dahin, so Pastötter, dass Eltern und Erziehungsbeauftragte bereits kleine Kinder dabei manuell unterstützen sollen, ihre Sexualität zu entdecken.
Die deutsche Erziehungswissenschafterin Prof. Dr. Karla Etschenberg kritisiert diesen subjektiven Ansatz scharf: «Ich teile die Meinung der Kritiker, dass es für die Prävention von sexuellem Missbrauch ein gefährlich falscher Ansatz ist, Kinder zu ermuntern, ‹nein› zu subjektiv unangenehmen Gefühlen und ‹ja› zu subjektiv angenehmen Gefühlen zu sagen.» Es ist äusserst riskant, so Etschenberg, «die immanente Ermunterung ‹ja› zu angenehmen intimen Handlungen zu sagen, die von Erwachsenen oder anderen Kindern oder auch vom Kind selbst initiiert werden, da das sexuellen Übergriffen Tür und Tor öffnet.»
Etschenberg hält fest: «Die Botschaft, dass jedes Kind das Recht hat, ‹nein› zu unangenehmen Handgreiflichkeiten zu sagen, bürdet den betroffenen Kindern, deren ‹nein› nicht respektiert wird, die Mitschuld an Übergriffen auf». Insbesondere dann, «wenn diese von Fachkräften als wertvolle ‹Doktorspiele› (z. B. in Kitas oder Kindergärten) verharmlost werden». Dies sei «eine ideale Ausgangssituation für Missbraucher, die gerne behaupten, das Kind habe es selber gewollt, sonst hätte es sich ja gewehrt.»
Objektive Missbrauchsprävention
Der Kern der objektiven Herangehensweise besagt, dass die Verantwortung für den Schutz vor sexuellem Missbrauch bei den Erwachsenen (Eltern und Pädagogen) liegt und durch klare, äussere und objektive Regeln und eine permanente Überwachung umgesetzt werden muss, anstatt die Schutzkompetenz auf das Kind zu delegieren.
Nicht das subjektive Empfinden des Kindes darf die Barriere sein, sondern nur vordefinierte Schutzregeln, welche tatsächlich Schutz vor Missbrauch bieten: Was ist in der Kita erlaubt und was ist verboten?
Eine banale, aber wichtige Grundregel lautet: «Die Hosen bleiben oben».
Weiter darf es keine unbeaufsichtigten Rückzugsräume geben. So sollten Kinder in Institutionen keine Gelegenheiten haben, unbeobachtet und völlig abgetrennt von anderen oder Erwachsenen Räume aufzusuchen, zum Beispiel «Kuschelzelte » für «Doktorspiele» oder zu zweit auf die Toilette zu gehen.