Eine Lobbyistin der Aidshilfe St. Gallen-Appenzell überschritt im Sexualkundeunterricht Grenzen. Ein betroffener Schüler wehrte sich juristisch. Nun bekommt er teilweise recht. Auch die Politik befasst sich mit dem Fall. Er zeigt beispielhaft, was schief läuft – und wie sich Betroffene wehren können.
Liest man die Gerichtsakten, traut man seinen Augen kaum: Zum Vorschein kommt eine regelrechte Anleitung zum Porno für Primarschüler. Eine Lobbyistin der Fachstelle für Aids- und Sexualfragen, die sich selbst als homosexuell vorstellte, besuchte eine fünfte Primarklasse in Bütschwil-Ganterschwil mit zehn- und elfjährigen Kindern und überschritt dort Grenzen – wogegen ein betroffener Schüler klagte. Die «Fachfrau» sprach über Samenspende und die in der Schweiz verbotene Leihmutterschaft. Die Kinder mussten Kärtchen legen von einem heterosexuellen und einem lesbischen Paar, von der ersten Begegnung bis zum Geschlechtsverkehr.
Die Lobbyistin zeigte ihnen einen 3D-Penis sowie eine Scheide aus Stoff, stülpte vor den Zehn- und Elfjährigen ein Kondom über den Penis, welches die Kinder auch anfassen sollten. Sie sagte, Pornos zu schauen sei ab einem gewissen Alter normal, und zeigte ihnen eine Internetseite, wo sie «die richtige Kondomgrösse für ihren Penis» herausfinden könnten, wie es in den Akten heisst.
Einbezug in sexuelle Handlungen
Dies habe die Kinder verwirrt und in ihrer sexuellen Entwicklung nachhaltig gestört, heisst es weiter.
Sie seien im Untericht in sexuelle Handlungen einbezogen worden, die sie «weder gewollt noch gesucht haben».
Eine solcher Missbrauch von minderjährigen Schulkindern zum Zweck einer forcierten Frühsexualisierung und gender – ideologischen Indoktrination ist an Schweizer Schulen leider keine Seltenheit. Besonders aber ist an diesem Fall, dass sich der betroffene Schüler und seine Eltern auch juristisch zur Wehr setzen – und dies mit Erfolg.
Die Staatsanwaltschaft des Kantons St. Gallen nahm zwar eine entsprechende Anzeige nicht anhand und stellte das Verfahren gegen die Lobbyistin ein. Dadurch liessen sich der Junge und seine Eltern aber nicht unterkriegen. Sie reichten Beschwerde bei der Anklagekammer des Kantons St. Gallen ein. Die Rekursinstanz gab dem Schüler mit Entscheid vom 28. Mai 2026 teilweise recht. Der Fall wird nun doch zur Eröffnung eines Strafverfahrens gegen die Mitarbeiterin der Fachstelle an die Vorinstanz zurückgewiesen. Gleichzeitig läuft eine Aufsichtsbeschwerde beim Bildungsdepartement.
Strafrechtlich relevant
Rechtsanwältin Nicole Burger, die den Primarschüler und dessen Eltern juristisch vertritt, zeigt sich erfreut über den Etappensieg.
Dies bestätige, dass sich das Engagement gegen eine Übersexualisierung lohnt.
Schulen, beziehungsweise die in diesem Bereich häufig beigezogenen externen Organisationen, können nicht beliebig und ohne Aufsicht Inhalte vermitteln.
Die Anklagekammer habe unmissverständlich festgehalten, dass das Zeigen pornographischer Inhalte «durchaus strafrechtlich relevant» sein könne. Diese Frage werde nun von der Staatsanwaltschaft vertieft zu prüfen sein.
Schulen müssen Eltern informieren
Der Fall, über den die Weltwoche und andere Medien berichtet hatten, ist inzwischen auch zum Politikum geworden. Die Kantonsräte Heinz Herzog (EDU) und Esther Granitzer (SVP) haben einen Vorstoss eingereicht, der darauf abzielt, dass beim Sexualkundeunterricht immer eine qualifizierte Lehrperson anwesend sein müsse. Zudem seien Eltern vorgängig umfassend zu informieren und einzubeziehen. Externe Organisationen mit ideologischem oder aktivistischem Hintergrund sollen keinen Zugang mehr zu Primarschulen erhalten und kein Kind soll durch unangebrachte Inhalte in seiner Entwicklung gestört werden.
In seiner Antwort vom 19. Mai 2026 bleibt der Regierungsrat formalistisch. Er hält aber fest, dass Schulen und Lehrer verantwortlich für die vermittelten Inhalte bleiben, auch wenn der Unterricht von externen Personen durchgeführt wird. Ausserdem seien die Schulen verpflichtet, die Eltern vorgängig über Art, Durchführung und Ziele des sexualkundlichen Unterrichts zu informieren – schriftlich oder mündlich.
Die Schulleitung einschalten
Rechtsanwältin Burger hofft daher, «dass der Entscheid der Anklagekammer in Verbindung mit der Stellungnahme des Regierungsrates dazu beiträgt, dass Schulen die Eltern künftig rechtzeitig über die zu vermittelnden Inhalte und die einzusetzenden Materialien informieren». Eltern sei zu empfehlen, entsprechende Anlässe zu besuchen und kritische Fragen zu stellen. Bestünden Anhaltspunkte dafür, dass Inhalte wissenschaftsfremd seien oder nicht altersgerecht vermittelt würden, solle unverzüglich über die Schulleitung beziehungsweise den Gemeinderat interveniert werden.
Den Kindern sollte vorgängig klar kommuniziert werden, dass es ihnen freisteht, den Unterricht zu verlassen, sofern sie sich unwohl fühlen.
Und schliesslich gelte: «Wo mit kritischer Prüfung zu rechnen ist, wird erfahrungsgemäss auch zurückhaltender agiert.»
Unentschuldbar: Aids-Hilfe St. Gallen-Appenzell wirbt auf Homepage für die umstrittene Porno-Broschüre „HEY YOU“.
Schutzinitiative als Anlaufstelle
Der Fall Bütschwil zeigt, dass sich Widerstand und das Kämpfen für seine Rechte lohnen. Die Schulen und externen Lobbyisten dürfen sich nicht alles leisten.
Kritisch bleibt anzumerken, dass der St. Galler Regierungsrat der Frage komplett ausweicht, ob er die Auffassung teile, dass Inhalte wie Leihmutterschaft, Pornographiekonsum und Kondomgrössen für zehn- bis elfjährige Kinder lehrplankonform oder altersgerecht seien. Damit bringt die Regierung zum Ausdruck, dass sie die schulische Freiheit nicht einschränken will, lässt aber auch die Fürsorgepflicht für die Schüler vermissen.
Es gilt mithin wachsam zu bleiben und unangemessene Inhalte zu melden. Die Schutzinitiative ist auch dafür eine Anlaufstelle und kann Betroffene unterstützen: Tel. 061 702 01 00, info@schutzinitiative.ch