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Ideologie vor Wissenschaft? – Nein zum Verbot von «Konversionstherapien»!

Werden bestimmte Therapien bald kriminalisiert?
Andrea Geissbühler
Alt-Nationalrätin Bäriswil (BE)

Im Sommer vor einem Jahr erreichte meine Kolleginnen und Kollegen im Berner Bundeshaus dicke Post aus Basel-Stadt: «Verbot von Konversionstherapien in der Schweiz» lautete der Titel einer Standesinitiative, welche vom Grossen Rat des Kantons Basel-Stadt angenommen worden war.

Zurück geht diese Initiative auf einen ehemaligen kantonalen Parlamentarier, der sich gemäss eigenen Angaben seit 2005 mit der Plattform Gay- Basel «für die queere Kultur in der Region Basel» engagiere. Oder etwas direkter gesagt: auf einen Lobbyisten der LGBTQ-Gemeinschaft.

Die Standesinitiative aus Basel-Stadt fordert, dass sogenannte «Konversionstherapien» auf nationaler Ebene verboten werden und Therapeuten und Seelsorgerinnen mit einem Berufsverbot belegt werden sollen. Gemäss den Initianten handelt es sich bei «Konversionstherapien» um «psychologische Therapien, die zum Ziel haben, die homosexuelle Veranlagung eines Menschen in eine heterosexuelle Neigung ‹umzupolen› oder die Geschlechtsidentität von betroffenen Personen zu verändern».

Der Begriff «Konversionstherapie» ist ein bewusst gewählter Verwirr-Begriff, der eine sachliche, auf wissenschaftlichen Fakten beruhende Diskussion über diese Thematik verunmöglicht.

Wenn die von der LGBTQ-Lobby propagierte «sexuelle Selbstbestimmung» das Mass aller Dinge sein soll, dann ist ein Verbot von «Konversionstherapien» klar abzulehnen. Denn ein solches steht verfassungsmässigen Grundrechten, wie dem Recht auf persönliche Freiheit (Art. 10), der Glaubens- und Gewissensfreiheit (Art. 15) sowie der Meinungs- und Informationsfreiheit (Art. 16) diametral entgegen. Eine Umsetzung wäre zudem willkürlich, denn wer kontrolliert und wann ist was verboten? Therapeutinnen und Seelsorger müssten aufgrund des schwammigen Begriffs der «Konversionstherapie» ständig ein Berufsverbot befürchten und könnten so Patientinnen und Patienten nicht mehr therapeutisch bzw. seelsorgerisch unterstützen. Konkret könnte die Beratung eines in seiner Sexualität verunsicherten Jugendlichen als «Konversionstherapie» ausgelegt und rechtlich geahndet werden. Wichtig ist natürlich, dass jeder freiwillig eine Therapie beginnen und diese auch jederzeit wieder abbrechen kann.

Basel-Stadt ist längst nicht der einzige Kanton, der ein Verbot der «Konversionstherapien» auf nationaler Ebene fordert. So wurde im Kanton Zürich diesen November eine Motion für ein Verbot im Kantonsrat trotz Gegenstimmen von FDP, SVP und EDU angenommen. Vielmehr wäre es jedoch angezeigt, dass in ihrer geschlechtlichen Identität verunsicherte Menschen weiterhin offen beraten werden können und nicht von Beginn an der rote Teppich zur «Geschlechtsumwandlung» ausgelegt werden muss.

Und hier zeigt sich auch die Widersprüchlichkeit dieser von der LGBTQ-Lobby vertretenen Ideologie, welche die Wissenschaft geflissentlich ignoriert: Weshalb sollen in Zeiten ständig steigender Prämien die Krankenkassen teure Geschlechtsumwandlungen zahlen, die einen massiven Eingriff in die körperliche Unversehrtheit einer Person darstellen, und gleichzeitig die fachliche Beratung von ratsuchenden Menschen durch Therapeutinnen und Seelsorger verboten werden?

Der Ständerat hat während der vergangenen Herbstsession ein wichtiges Signal gesetzt mit seinem Nein zu diesem verfassungswidrigen Verbot sogenannter «Konversionstherapien». Jetzt ist es an meinen Kolleginnen und Kollegen im Nationalrat dem Ständerat zu folgen und diese Standesinitiative klar abzulehnen.

Alt-Nationalrätin Andrea Geissbühler,
Präsidentin Verein Schutzinitiative, Bäriswil (BE)