Bild: Symbolbild (KI generiert)
Häufung von Missbrauch und Übergriffen: Augen auf und Frühsexualisierung stoppen!
Immer mehr Kinder werden Opfer sexueller Übergriffe in Kitas und Kindergärten. Eine fehlgeleitete Sexualpädagogik fördert dies zusätzlich – statt Kinder zu schützen. Die gefährliche Frühsexualisierung muss gestoppt werden.
In Kitas, Kindergärten und Primarschulen nehmen Missbrauchsfälle an Kindern durch Erwachsene und intime Übergriffe von Kindern untereinander deutlich zu. Der Tages-Anzeiger berichtet von einer Neunjährigen, die von einem älteren Knaben über Monate missbraucht worden ist. Das sei «kein Einzelfall». Fälle von Sexualdelikten bei Minderjährigen würden sich häufen.
Auch aus Deutschland werden vermehrt Übergriffe gemeldet. Allein im Bundesland Nordrhein-Westfalen wurden den Jugendämtern im Jahr 2024 75 Fälle sexualisierter Gewalt in Kitas an Kindern durch Erwachsene gemeldet und 323 von Kindern untereinander. Ein Jahr später, 2025, waren es bereits 162 Fälle, bei denen sich Erwachsene an Kindern vergriffen haben, und 501 Fälle, wo Kinder Sexualdelikte an anderen Kindern verübten. Ein dramatischer Anstieg, der zeigt: Wir haben es mit einem Massenphänomen zu tun.
Wie gross die Dunkelziffer ist, weiss dabei keiner. Die Vermutung liegt nahe, dass die intimen Übergriffe der Kinder nicht nur durch sexualisierte Bilder in den Medien, sondern auch durch die in letzter Zeit propagierte und praktizierte Betonung der Geschlechts- und Ausscheidungsorgane in Spielen und Darstellungen und durch die Förderung sogenannter Doktorspiele beeinflusst sind.
Vieles geht weit über die wünschenswerte Aufklärung der Kinder hinaus und ignoriert Missbrauch und Übergriffe fördernde Nebeneffekte.
Der Fall Baunatal
In einem Aufsehen erregenden Fall im deutschen Baunatal bei Kassel haben sich die Eltern Hans und Kübra Hoti entschieden, an die Öffentlichkeit zu gehen und zu schildern, was ihrem Kind widerfahren ist. Im April wurde ihr vierjähriger Junge in einem Nebenraum der Turnhalle Opfer eines mutmasslichen Sexualdelikts beziehungsweise einer Nötigung unter Kindern. Die Eltern des betroffenen Kindes werfen der Kita-Leitung einen schweren Vertrauensbruch und eine Verletzung der Aufsichtspflicht vor.
Die betroffene Familie geht auch juristisch gegen die Einrichtungsleitung vor und hat Strafanzeige wegen Nötigung im Amt sowie Verletzung der Fürsorge- und Aufsichtspflicht erstattet. Zudem wurden Anzeigen gegen die mutmasslich übergriffigen Kinder eingereicht, um den Vorfall polizeilich lückenlos zu dokumentieren. Ausserdem wurde eine Fach- und Dienstaufsichtsbeschwerde beim hessischen Sozialministerium wegen Behördenversagens deponiert. Die Diskussion entzündete sich insbesondere am Gewaltschutzkonzept der Kita. Dieses tolerierte und förderte eine einvernehmliche «Körpererkundung» unter Kindern (sogenannte Doktorspiele).
Einfallstor für Täter
Genau hier liegt der skandalöse Kern des Problems, das sich genauso in Schweizer Kitas und Kindergärten präsentiert.
Unter dem Etikett der «Missbrauchsprävention» wird eine ideologisierte Sexualerziehung betrieben,
die eben gerade nicht vor Missbrauch schützt, sondern Missbrauch begünstigt. Aus Gewaltschutz wird (sexuelle) Gewalt.
Diese ideologische Sexualpädagogik erhöht auch die Grooming-Gefahr, also die Annäherung von Erwachsenen an Minderjährige in Missbrauchsabsicht: Wenn Schamgrenzen im Kita-Alltag gezielt abgebaut werden, verlieren Kinder ihr natürliches Warnsystem. Ein gefundenes Fressen und ein Einfallstor für potenzielle Täter.
Doch wie können Eltern ihre Kinder konkret schützen? Die Schutzinitiative rät, ganz genau hinzuschauen, welche Bücher und Lehrmittel vorliegen. Oft enthalten diese Anleitungen zum Erkunden eigener und fremder Geschlechtsteile (wie etwa die queer-ideologische Fibel «Wuschelkopf und Pupspopo», ein «Mitmachbuch für die Kleinsten ab 18 Monaten»). Weiter sollten Eltern fragen, wie das Gewaltschutz- und Präventionskonzept aussieht und dieses herausverlangen. Werden ideologische Workshops und Unterrichtseinheiten abgehalten, kann man das Kind auch dispensieren lassen.
Es muss gelten: keine Doktorspiele, keine Experimente und ein sofortiger Stopp einer ideologischen Frühsexualisierung!
Für den letzten Willen ist es nie zu früh
Im Herbst erinnern sich Menschen öfter an ihre eigene Vergänglichkeit. «Was geschieht mit meinem Hab und Gut, wenn ich sterbe?» Klären und regeln Sie diese Frage rechtzeitig. Es ist eine Erleichterung für Sie selbst, aber auch für die zukünftigen Hinterbliebenen.
Neben einer Spende an den Verein Schutzinitiative besteht auch die Möglichkeit, ihn testamentarisch zu berücksichtigen, sei es mittels eines Legats oder einer Erbeinsetzung. Bei Interesse melden Sie sich bei unserem Sekretariat unter Tel. 061 702 01 00 oder per E-Mail: info@schutzinitiative.ch.