Pressecommuniqué, 06.07.12

Die Verantwortung für die Teilnahme am Sexualkundeunterricht sollen die Kinder tragen?!

Mit Entscheid vom 3. Juli 2012 hat der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt die Rekurse jener Eltern abgelehnt, welche um Dispensation ihrer Kinder vom obligatorischen Sexualkundeunterricht an den Basler Kindergärten bzw. in der 1. und 2. Primarschulklasse ersucht hatten.

Der Entscheid bestätigt, dass im Lehrplan neu Sexualkundeunterricht zwingend vorgesehen ist und in die Grundrechte der betroffenen Kinder und Eltern eingegriffen wird. Der Regierungsrat wertet die Eingriffe aber nur als leicht und daher hinnehmbar. Die Grenze will er dort ziehen, wo ein Kind gegen seinen ausdrücklichen Willen zur aktiven Teilnahme am Sexualkundeunterricht gezwungen wird. Mit dem Alter der betroffenen Kinder setzt sich der Regierungsrat nicht auseinander.

Die Einschätzungen des Regierungsrates des Kantons Basel-Stadt teilen wir nicht. Aufgrund der höchstpersönlichen Natur des Themas Sexualität und mit Blick auf das Alter der betroffenen Kinder ist von einem schweren Grundrechtseingriff auszugehen. Sodann verkennt der Regierungsrat die Fähigkeit von Kindergärtlern und Primarschülern im Alter zwischen 4 und 9 Jahren, sich der Teilnahme am Sexualkundeunterricht zu entziehen und überträgt ihnen zugleich die Verantwortung für die konkrete Ausgestaltung des Sexualkundeunterrichts. Die Betroffenen sind derzeit daran, die weiteren rechtlichen Schritte zu prüfen.

 

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