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Mario Olszinski räkelt sich in einer Kinderrutsche

Die verurteilte Kinderporno-Drag Queen Jurassica Parka, mit bürgerlichem Namen Mario Olszinski, durfte 2025 eine Benefizgala der Berliner Polizei moderieren. Er schminke gerne Kinder und erzähle ihnen «Geschichten». Doch das ist nicht alles…

In der Medien-Elite der Bundeshauptstadt war Marion Olszinski ein gern gesehener Gast. So erklärte er 2023, noch vor seiner Verurteilung, in einer ZDF-Sendung, dass «Drag Queens keine Kinderbücher vorlesen, weil sie Kinder geil finden», sondern sie «möchten einfach nur Geschichten vorlesen» und verwies auf einen geplanten Auftritt in einer Kinderbibliothek. Im Oktober 2023 wurde Mario Olszinski dann wegen dem Verbreiten von Kinderpornografie zu einer Geldstrafe von 11’200 Euro verurteilt. Das ZDF hat in der Zwischenzeit diese Sendung gelöscht.

«Drag Queens lesen keine Kinderbücher vor, weil sie Kinder geil finden», sondern sie «möchten einfach nur Geschichten vorlesen».

Auch das politische Berlin hatte grosse Freude an dieser Drag Queen: 2024 flog der verurteilte Kinderporno-Straftäter Olszinski im Auftrag des Auswärtigen Amts nach Tokio. Dort nahm er an der «Pride-Parade» teil und schminkte Kinder an einem Make-up-Workshop. Die Kosten für den Steuerzahler betrugen 6’000 Euro. Für das Familienministerium wiederum wurde Olszinski Mitte letzten Jahres sogar zum Werbegesicht. Auf einem Video auf X sagte er: «Queere Sichtbarkeit ist immer wichtig. Wir müssen zeigen, dass wir da sind.» Warum es so wichtig ist, für Rechte von LSBTIQ* zu kämpfen.

Der Verein Schutzinitiative hat bereits in «Schutzinitiative aktuell» Nr. 31, März 2020, ausführlich begründet, warum es gefährlich ist, Kinder an Drag Queen-Anlässen (z. B. in Biblio-
theken) teilnehmen zu lassen.

Melden Sie uns Drag Queen-Lesungen mit Kindern – im Voraus, damit wir die Eltern der Umgebung warnen können!

Die USA hat das Bundeskriminalamt informiert, dass ein erneuter Verdacht auf Besitz und Verbreitung von kinderpornografischen Inhalten bestehe.

Anfang Juli 2025 wurde erneut eine Hausdurchsuchung bei Olszinski angeordnet, weil aus den USA das Bundeskriminalamt darüber informiert wurde, dass ein erneuter Verdacht auf Besitz und Verbreitung von kinderpornografischen Inhalten bestehe. Die Ermittlungen laufen noch.

Trotzdem lud die Polizei Berlin den bereits verurteilten Kinderporno-Straftäter Mitte Juli 2025 ein, als Drag Queen eine Benefizveranstaltung zu moderieren. Schirmherrin der Veranstaltung «Gemeinsambunt» vom 14. Juli im Theater des Westens war die Berliner Polizeipräsidentin Barbara Slowik Meisel. Man wolle «ein starkes Zeichen für LSBTIQ-Rechte und gesellschaftliche Vielfalt setzen».

Trotzdem lud die Berliner Polizei den bereits verurteilten Kinderporno-Straftäter Mitte Juli 2025 ein, als Drag Queen eine Benefizveranstaltung zu moderieren.

Aber nicht genug: Auf seinem Instagram-Account veröffentlichte Olszinski, als Drag Queen verkleidet, verstörende Aufnahmen aus einer Kinder-Spielhalle. Mit mehreren Trans-Freunden krabbelte und räkelte sich Olszinski lüstern als Drag Queen mit roten Stöckelschuhen leicht bekleidet durch einen In-door-Spielplatz für Kinder. Dabei verhüllte seine kurze Hose sein Geschlechtsteil nicht immer. «Gekrönt» wurde dieser obszöne Auftritt durch Lautäusserungen, welche an Schamlosigkeit und Primitivität kaum zu überbieten waren.

Mit Ihrer Spende kann der Verein Schutzinitiative mit Briefversänden Eltern, Schulen und Bibliotheken warnen, wenn Drag Queens ihre Gender-Geschichten vorlesen wollen.
KI-generiert (VSI)

Schweizer Bürger sagt Meinung zu LGBTQ und muss dafür ins Gefängnis – im Kanton Bern!

Ein unbescholtener Bürger muss im Kanton Bern hinter Gitter, weil er sagt, es gebe Mann und Frau und man solle die Kinder vor der Gender-Ideologie schützen. Tatsächlich melden sich bei der Schutzinitiative immer mehr Eltern, die Hilfe suchen und genug haben vor solch gefährlicher Beeinflussung in der Schule.

Der Fall sorgte international für Aufsehen. Im Kanton Bern wird ein unbescholtener Bürger, ein einfacher Handwerker, zehn Tage eingesperrt, weil er in den sozialen Medien die Aussage postete, wenn man Transgender-Menschen nach 200 Jahren ausgrabe, werde man anhand der Skelette «nur Mann oder Frau» finden, alles andere sei eine «psychische Krankheit, die durch den Lehrplan hochgezogen wurde».

Dafür hat ihn die Staatanwaltschaft des Kantons Bern der Diskriminierung und des Aufrufs zu Hass schuldig gesprochen. Er hätte dafür eine bedingt ausgesprochene Geldstrafe von 2500 Franken bezahlen müssen. Sofort zu bezahlen hatte er ausserdem eine sogenannte Verbindungsbusse – einen Denkzettel zur Verstärkung der Strafwirkung – von 500 Franken sowie Gebühren von 800 Franken. Der wenig begüterte Verurteilte entschied sich stattdessen, die Strafe im Gefängnis abzusitzen.

Rassismusartikel führt in die Sackgasse

Seine Meinung hatte er unter einem Facebook-Beitrag von SVP-Nationalrat Andreas Glarner geteilt, der von «LGBTQI, Woke-Wahnsinn, Gendersternchen, Klimachaoten-Klebern» geschrieben und die Frage gestellt hatte, wie lange die schweigende Mehrheit diesen «Irrsinn» noch mitmache.

Der absurde Fall illustriert, in welche Sackgasse sich die Schweiz mit der Ausweitung des ohnehin fragwürdigen Rassismusartikels verrannt hat, der nun auch die (angebliche) Diskriminierung von Ethnie, Religion oder sexueller Orientierung unter Strafe stellt. Offenbar fallen nun auch bereits Aussagen zur Geschlechtsidentität unter den Artikel.

Der verurteilte Bürger liess sich davon nicht einschüchtern und wehrte sich mit rationalen Argumenten. Gegenüber der Polizei betonte er, seine Aussage sei «kein Sexismus und Rassismus». Die Mehrheit der Bevölkerung teile seine Ansichten.

Orchestrierte Aktion der Transgender-Lobby

Wie aus den Ermittlungsakten hervorgeht, die der Schutzinitiative vorliegen, haben mehrere Personen in verschiedenen Kantonen zum selben Zeitpunkt praktisch gleichlautende Anzeigen gegen den Mann erstattet. Dies darf man als eindeutigen Hinweis dafür werten, dass dahinter nicht Einzelpersonen, sondern eine Lobby steckt.

Dabei haben sich nicht alle Staatsanwaltschaften von dieser orchestrierten Kampagne beeinflussen lassen. Mehrere wiesen die Anzeige als unbegründet zurück. Nicht so die Staatsanwaltschaft des Kantons Bern, Region Emmental-Oberaargau, die das Verfahren übernahm. Staatsanwalt Remo Leibundgut verurteilte den Mann schliesslich per Strafbefehl. Darin heisst es, der Beschuldigte habe durch seinen auf Facebook veröffentlichten Kommentar «die Personengruppe der LGBTQ-Personen aufgrund ihrer sexuellen Orientierung öffentlich in einer gegen die Menschenwürde verstossenden Weise herabgesetzt».

Beeinflussung in der Schule stoppen!

Aufschlussreich ist weiter, was der ins Gefängnis gesteckte Schweizer Bürger zuvor in der polizeilichen Einvernahme gesagt hatte. Er hatte dort festgestellt, dass die Gender-Ideologie bereits «in der Schule gelehrt» werde.

Diese Tatsachenfeststellung kann die Schutzinitiative aus der täglichen Praxis nur bestätigen. Wir erhalten immer zahlreicher werdende Zuschriften von Eltern, die sich über die an Schulen und selbst schon in Kitas vermittelte Gender-Ideologie beklagen und Hilfe suchen (siehe dazu die Informationen im folgenden Kasten).

Gender-Ideologie an Schulen: Wir bieten Beratung und Hilfe!

Die Transgender-Ideologie wird an staatlichen Bildungsinstitutionen ungehemmt verbreitet. Wir erhalten immer mehr entsprechende Berichte und Hilferufe von Eltern. Dabei macht die
Transgender-Lobby mit bereitwilliger Unterstützung von Bildungsdirektionen, Schulleitern, Lehrern und Betreuern selbst vor den Kleinsten in Krippen und Kitas nicht Halt. Die Schutzinitiative steht Betroffenen und Hilfesuchenden mit ihrer Expertise beratend zur Seite. Melden Sie sich bei uns, wenn Ihre Kinder solcher Beeinflussung ausgesetzt sind! Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.

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In dieser Ausgabe der «Schutzinitiative aktuell» verleiht der Verein Schutzinitiative symbolisch eine Rose an Personen oder Organisationen, welche durch ihr vorbildliches Verhalten der woken Genderideologie entgegengetreten sind. Einen Kaktus wiederum erhalten die Promotoren der Genderideologie.

Preisträger der Kategorie «Rose» ist ein mutiger Familienvater aus Luzern, der sich vehement und erfolgreich gegen die zunehmende Indoktrinierung seines Kindes mit der LGBTIQ-Ideologie gewehrt hat. Im Sommer 2025 erhielt er ein Schreiben seiner Gemeinde, welches direct an sein 7-jähriges Kind gerichtet war. In der Anschrift wurde das Kind genderneutral angesprochen («Liebe*r»), worauf sich der erzürnte Familienvater sofort schriftlich bei der zuständigen Stelle beschwerte. Der Vater verlangte per E-Mail ultimativ eine erneute Zustellung des Schreibens, aber mit einer korrekten und ideologiefreien Anrede.

Die zuständige Stelle der Gemeinde kam dieser Forderung erfreulicherweise auch sofort nach und sandte erneut den gleichen Brief, aber dieses Mal mit der korrekten Anrede ohne Gender-Sternchen!

Und nun zum Preisträger der Kategorie «Kaktus», welcher dem Übersetzungsbüro «24translate» in St. Gallen verliehen wird. Im Rahmen der Pressearbeit hat der Verein Schutzinitiative 24translate mit der Übersetzung eines Kontaktschreibens und eines Informationsdossiers beauftragt. Die Antwort kam jedoch postwendend: Aussagen im Text und auf der Website des Vereins Schutzinitiative würden sich nicht mit ihren Ansichten vereinbaren lassen, weshalb der Auftrag nicht entgegengenommen werde. Gemäss 24translate würden Texte des Vereins Schutzinitiative künftig nicht mehr übersetzt.

Der Verein Schutzinitiative lässt sich dadurch nicht beeindrucken und wird sich weiterhin unerschrocken zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor ideologischer Sexualisierung in allen gesellschaftlichen Bereichen einsetzen.

Aufruf: Wehren Sie sich gegen die Verwendung der Gender-Sprache in Gemeinden und Schulen. Ein Anruf oder eine Mail signalisiert die Ablehnung dieser woken Gendersprache durch die Bevölkerung. Der Verein Schutzinitiative hilft Ihnen gerne bei der Formulierung solcher Beschwerden

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Das Bundesverwaltungsgericht in St. Gallen

Frösche haben mehr Rechte als Kinder!

Oder: Weshalb der Verein Schutzinitiative ans Bundesgericht geht.

Andrea Geissbühler
Alt-Nationalrätin Bäriswil (BE)

Die vom Bund finanzierte Aufklärungsbroschüre HEY YOU sorgt seit Monaten für Schlagzeilen. Kritiker werfen ihr vor, Kinder mit pornografisch anmutenden Inhalten zu konfrontieren. Jetzt hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden: Der Verein Schutzinitiative hat kein Recht, die Millionen-Subventionen an die Stiftung «Sexuelle Gesundheit Schweiz» anzufechten.

Das Gericht argumentierte, der Verein sei nicht direkt betroffen – es gehe ja nicht um seine eigenen Rechte, sondern um staatliche Gelder für eine andere Organisation. Damit schiebt das Bundesverwaltungsgericht die Verantwortung wie eine heisse Kartoffel ab. Für den Kinderschutz bleibt das ein Schlag ins Gesicht. Kinder und Jugendliche bleiben auf der Strecke.

Der Verein Schutzinitiative kündigt an, den Entscheid nicht zu akzeptieren. Der Weg führt nun vors Bundesgericht. Dort will der Verein klären lassen, ob ihm wirklich die Legitimation abzusprechen ist. Warum sollen Umweltverbände seit Jahren die Möglichkeit von Verbandsbeschwerden haben – und damit praktisch jedes Bauprojekt stoppen können –, während der Schutz von Kindern gegen staatlich finanzierte Sexualbroschüren im luftleeren Raum hängen bleibt?

HEY YOU – Aufklärung oder Porno?

Die Diskrepanz ist offensichtlich: Jeder noch so kleine Naturoder Tierschutzverein darf Einsprachen erheben und Grossprojekte über Jahre blockieren. Doch wenn es um die seelische und körperliche Unversehrtheit von Kindern geht, bleibt alles beim Staat und seinen Günstlingen.

Für die Kritiker ist klar: HEY YOU verharmlost riskantes Verhalten, unterläuft die Elternrolle und überschreitet jede Grenze von seriöser Aufklärung. Dass das Bundesverwaltungsgericht dem Verein Schutzinitiative nun die Türe vor der Nase zuschlägt, macht die Sache noch brisanter.

Politischer Sprengstoff

Im Bundeshaus dürfte der Fall weiter Wellen schlagen. Schon jetzt fordern Parlamentarier, dass Kinderschutzorganisationen denselben Rechtsschutz erhalten wie Umweltverbände. Es ist grotesk, dass man Bäume und Frösche besser schützen kann als Kinder. Wir werden diesen Entscheid nicht einfach hinnehmen und kämpfen bis vor Bundesgericht.

Die Fronten sind damit klar: Während der Bund an seiner Broschüre festhält, will die Schutzinitiative den Kampf vor dem Bundesgericht weiterführen. Ob die Richter in Lausanne den Kinderschutz stärker gewichten als die Kollegen in St. Gallen, bleibt offen. Sicher ist nur: Der Streit um HEY YOU ist längst mehr als eine Detailfrage der Aufklärung – er wird zum Politikum. Bitte helfen Sie mit!

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Alt-Nationalrätin Andrea Geissbühler, Kindergärtnerin,
Polizistin, Präsidentin Verein Schutzinitiative, Bäriswil (BE)
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Von Prof. Dr. Karla Etschenberg, Köln

Menschen, die an gewaltfreien «einvernehmlichen» sexuellen Handlungen von und mit Kindern in der Familie, in der Kita, im Sportverein oder sonst wo interessiert sind, brauchen unauffällige Zugänge («Türöffner») zum Kind, durch die sie seine Ansprechbarkeit testen können. Mit pornografischem Material könnten sie sich strafbar und sowohl bei Kindern als auch bei unbeteiligten Erwachsenen, die das bemerken, verdächtig machen.

Ideal «geeignet» sind Abbildungen von «sexuell» aktiven Kindern mit unverhüllter Präsentation ihrer Geschlechtsorgane in sexualfreundlichen Kinderbüchern. Diese kann man – pädagogisch legitimiert – gemeinsam mit einem Kind anschauen und besprechen. Wenn das Kind das mag, helfen sie, die Intimität des Umgangs zu steigern bis hin zum «einvernehmlichen» Missbrauch (der hier wohl nicht näher beschrieben werden muss).

Helmut Kentler war als Mitverantwortlicher für das Buch «Zeig Mal!» (1974) der Erste, der solches Bildmaterial geboten hat. Während nun allerorts von Pädagogen und Behörden Schutzkonzepte zur Missbrauchsprävention erarbeitet werden, erscheinen unhinterfragt Kinderbücher mit geeignetem «Türöffner» – Bildmaterial u. a. vom Achse Verlag in Wien («Gefördert von der Stadt Wien Kultur»). Drei Bände präsentieren Kinder als aktive «Sexualwesen»: «Wuschelkopf und Pupspopo» (3. Aufl. 2024), «Bruno will hoch hinaus» (3. Aufl. 2024) und «Lina die Entdeckerin» (6. Aufl. 2024, siehe Abbildung).

Schon 1991 dokumentierte das Buch «Lisa und Jan» (U. Sielert1 & F. Herrath) mit realistischen Zeichnungen die für Kinder riskante Tendenz, sie als aktive «Sexualwesen» zur Schau zu stellen. Die hier zitierten aktuellen Bücher zeigen die Weiterentwicklung. Es ist m. E. unverantwortlich, Kinder bei intimen Handlungen zur Schau zu stellen und durch solche Bilder pädosexuell lnteressierten zu Hause oder in der Kita Material für Anbahnungsgespräche zu liefern.

Ausführlichere Informationen:
www.schutzinitiative.ch/medien/downloads/

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Durch Bilderbuch zum Missbrauch

Ein ideologisch aufgeladenes Bilderbuch für die «Kleinsten» in einer Schweizer Kita zeigt kinderpornografische Abbildungen und fordert zur gegenseitigen Erkundung der Geschlechtsteile auf. Prompt kommt es zu einem sexuellen Übergriff. Die Mutter des Kindes reicht Strafanzeige ein. Und die Erziehungswissenschaftlerin Prof. Karla Etschenberg meint zum Buch: «Freude an solchen Darstellungen hätten insbesondere Pädophile!» 

Das Buch heisst «Wuschelkopf und Pupspopo» und bezeichnet sich im Untertitel ausdrücklich als «Mitmachbuch für die Kleinsten ab 18 Monaten». Mitmachen heisst in diesem Fall: eigene und fremde Körper erkunden, anschauen, anfassen. Das Buch für Kleinkinder ist auch bildlich mehr als explizit: Es zeigt nackte Menschen und allerlei Nahaufnahmen von männlichen und weiblichen Geschlechtsteilen von Kindern und Erwachsenen.

Der Verlag – Achse aus Wien – preist das Buch mit den Sätzen an, nichts fasziniere Kleinkinder mehr als den eigenen Körper. «Simpel und anschaulich» würden «Körperteile und ihre Namen zeitgemäss in Szene gesetzt». Klappen, dicke Pappe und einfache Sprache ergäben «ein tolles erstes Buch für alle, die keine Lust auf veraltete Begriffe und heteronormative Darstellungen» hätten. Als ob Kleinkinder überhaupt eine Vorstellung von Mann und Frau als sexuellen Wesen hätten und wüssten, was «heteronormativ» ist und sich davon verabschieden wollten.

Tatsächlich zeigt das Buch unter anderem ein nacktes schwarzes Mädchen, das mit weit aufgerissenen Augen auf das Geschlechtsteil eines anderen Mädchens schaut – zwischen den gespreizten Beinen hat es einen Penis.

Strafanzeige nach Missbrauch in Kita

Schon an dieser Stelle wird ersichtlich, wie sehr dieses Werk eine Projektion und ein ideologisches Instrument ist: «Nichtheteronormative» Erwachsene wollen Kinder, ja erklärtermassen «Kleinkinder», möglichst früh in eine sexualisierte und Lust orientierte Welt einführen.

Und es wirkt: Das propagierte «Mitmachen» hat ein Knabe in einer Kita in einem Nordwestschweizer Kanton ganz im Sinne der Verfasser derart ernst genommen, dass er einen anderen Jungen missbraucht hat, wie Medien berichten. Die Mutter des Opfers hat in diesem Zusammenhang Strafanzeige bei der zuständigen Staatsanwaltschaft erstattet.

Darin heisst es, die Mutter habe ihren dreijährigen Sohn zu Hause beobachtet, wie er «sexuelle Handlungen mit bzw. an einer männlichen Puppe nachstellte». Sie sei «sehr schockiert» darüber gewesen, habe ihr Sohn «doch noch nie ein solches Verhalten an den Tag gelegt». Im Gespräch habe ihr Sohn dann angegeben, «dass er dies gemacht habe, weil es in der Kita am Vortag zu einer sexuellen Handlung zwischen ihm und einem vierjährigen Jungen gekommen sei». Der ältere Junge soll gemäss Strafanzeige «den Penis des Sohnes der Anzeigestellerin in den Mund genommen und daran gesaugt haben». Anschliessend soll er gesagt haben, dass es ihm «schmecken» würde.

Es müsse, heisst es in der Strafanzeige weiter, davon ausgegangen werden, «dass der Sohn der Anzeigestellerin Opfer des Übergriffs wurde, weil der andere Junge diese Handlung im Buch ‹Wuschelkopf und Pupspopo› gesehen hatte und er dies nachmachen wollte».

Der Fall ist in mehrfacher Hinsicht skandalös: Nicht nur ist ein dreijähriges Kind in einer Kita, der er anvertraut war, Opfer eines sexuellen Übergriffs geworden. Laut der Strafanzeige besteht auch ein Kausalzusammenhang zwischen der Präsentation des «Mitmachbuches» und der anschliessenden, davon inspirierten sexuellen Misshandlung.

Pädophile freut’s

Das ist – insbesondere auch für das Opfer – schon schlimm genug. Das Ganze hat aber noch eine weitere Dimension, jene der Pädophilie und des «Groomings» (Kontaktaufnahme mit Kindern in Missbrauchsabsicht). «Für wen sind diese Bilder?», fragt die Erziehungswissenschaftlerin Prof. Dr. Karla Etschenberg. Ihre Antwort lautet: Eine nicht nur mögliche, sondern sichere Nebenfolge solcher Darstellungen sei es, «dass sie Pädophile und pädosexuell ansprechbare Heranwachsende und Erwachsene» erfreuten.

Weiter schreibt Prof. Etschenberg, das eigentlich Problematische an solchen Bildern sei, dass sie «die unverdächtige Kontaktaufnahme zu Kindern» ermöglichten. «Was eignet sich besser für ein bis zum gewaltfreien Missbrauch steigerungsfähiges Grooming als ein pädagogisch legitimiertes Aufklärungsbuch für Vorschulkinder, das der Freund der Mutter, der spendable Grossonkel, die kinderliebende Nachbarin, der Praktikant als Geschenk mitbringt oder aus dem Bücherregal fischt, um es mit dem Kind gemeinsam anzuschauen und zu besprechen?»

Manche Abbildungen in «Wuschelkopf und Pupspopo» könnten auch den Tatbestand des «Posings» erfüllen. Darunter werden sexualisierte Darstellungen von Kindern und Jugendlichen verstanden, teilweise auch Nacktaufnahmen von Kindern in natürlichen Positionen. Im Strafgesetzbuch sei klargestellt, dass die Abbildung von Kindern in unnatürlicher, geschlechtsbetonter Körperhaltung als Kinderpornografie gelte.

Solche Machwerke aus Kitas und Schulen entfernen!

In Bezug auf «Wuschelkopf und Pupspopo» stellt Etschenberg die Frage: «Zeigen die hier beispielhaft abgebildeten Darstellungen nicht eindeutig die Merkmale des Posings? Oder ist es eine natürliche Körperhaltung, wenn ein Kind mit gespreizten Beinen in die Luft springt, um seine Genitalien im Spiegel zu sehen, die dadurch auch die Leserschaft zu sehen bekommt?»

Der Verein Schutzinitiative ist entsetzt über die Aufmachung und Absicht dieses Skandalbuchs und nimmt Anteil am Fall des mutmasslichen dreijährigen Opfers. Er klärt auf, informiert die Öffentlichkeit und berät und unterstützt betroffene Eltern. In aller Entschiedenheit hält er fest: Solche perversen Machwerke haben an Kitas und Bildungsinstitutionen nichts zu suchen!

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Deutscher Politiker fordert: «Verbieten Sie Sexualpädagogik in den Kitas!»

In einer sehenswerten Rede spricht der Deutsche AfD-Politiker anlässlich eines riesigen Missbrauchsskandals im idyllischen Städtchen Lünen (Nordrhein-Westfalen) über den Zusammenhang von Frühsexualisierung und sexuellem Missbrauch. Der Verein Schutzinitiative wünschte sich, dass diese kritische Haltung zur Frühsexualisierung bald auch in Schweizer Kantonsparlamenten Schule macht.

Am 7. Juli 2025 kündigte der Bürgermeister Kleine-Frauns in der deutschen Stadt Lünen wegen eines Missbrauchsskandals um den stellvertretenden Bürgermeister Daniel Wolski an, nicht erneut zu kandidieren. Sein langjähriger Vize und Vorsitzender der Jungsozialistinnen und Jungsozialisten in der SPD (Jusos) hatte Minderjährige sexuell missbraucht und auch mit Geld dafür bezahlt. Über Chats kommunizierte er manipulativ mit Jugendlichen, um sexuelle Handlungen und Nacktbilder zu erlangen. Auf seinen Datenträgern wurden kinder- und jugendpornografische Fotos und Videos gefunden. Nach einem umfassenden Geständnis wurde Wolski am 14. Mai 2024 zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt.

Frühsexualisierung und sexueller Missbrauch

Der Abgeordnete Zacharias Schalley reagierte auf die Verhaftung des SPD-Vizebürgermeisters mit einer äusserst pointierten Rede1 im Landtag von Nordrhein-Westfalen. Darin wirft er der SPD vor, «seit Jahren eine Politik zu betreiben, die diesen Bestien Vorschub leistet». Und weiter: «Frühsexualisierung ist Staatsdoktrin». Er kritisiert die WHO-Standards, welche Babys als «sexuelle Wesen» bezeichnen und «schon Kleinkinder masturbieren sollen». In Kitas würden «abartige Sexualkonzepte» eingeführt – darunter «Doktorspielräume» wo sogar von «oralen Handlungen an den Geschlechtsorganen» die Rede sei.

Gemäss Schalley seien in Burscheid, Nordrhein-Westfalen, «Anfasstabellen» verteilt worden, in die Kinder eintragen sollen, wo sie sich und von wem sie sich intim befummeln lassen wollen. So konnten die Kinder auch ankreuzen, ob sie sich vom Erzieher oder Onkel an «Penis oder Scheide» berühren lassen wollten. Die Behauptung, Kinder könnten doch «nein» sagen, hält er für realitätsfremd, da sie leicht manipulierbar seien. Er verweist auf ein Zitat des ehemaligen SPD-Bundeskanzlers Olaf Scholz, die «Lufthoheit über den Kinderbetten erobern» zu wollen.

«Stampfen Sie die WHO-Standards ein!»

Scharf kritisiert der Abgeordnete Schalley Trans-Aktivisten, welche Drag Queen-Kinderbuchlesungen organisierten. «Wenn Kinder in einem Gender-Kinderbuch lernen, dass es schön sei, wenn es ‹in der Vulva kribbelt›», könne sich das Kind nur mehr schwer gegen Übergriffe wehren.

«Hören Sie auf, Pedos Vorschub zu leisten!»

Am Schluss seiner Rede fordert Schalley die SPD-Abgeordneten und alle anderen Politikerinnen und Politiker dazu auf, dieses «kranke Treiben zu beenden» und «aufzuhören, Pedos Vorschub zu leisten» und weiter: «Stampfen Sie die WHO-Standards ein, verbieten Sie Sexualpädagogik in den Kitas und stoppen Sie den Trans-Hype!».

1 Rede: Das eindrückliche Video der Rede finden Sie hier: www.schutzinitiative.ch/medien/videos/

Bild: iStock

Der Luzerner Grossrat Stephan Dahinden (SVP) bringt Bewegung in die Debatte um die Sexualerziehung an Luzerner Schulen. In einem Postulat (P 447) fordert er zusammen mit 29 Ratskolleginnen und -kollegen, dass externe Anbieter nicht länger in der sexuellen Orientierung eingesetzt werden dürfen. Der Verein Schutzinitiative hat mit Dahinden gesprochen.

Auslöser des Vorstosses, der auch von Mitgliedern der Mitte sowie der FDP unterstützt wird, waren Beschwerden zahlreicher Eltern aus verschiedenen Luzerner Gemeinden. Sie meldeten sich bei politischen Vertretern, weil ihre Kinder nach Sexualkundelektionen verunsichert und teilweise verstört gewesen seien. Insbesondere Themen wie sexuelle Orientierung und Geschlechtsidentität hatten bei einigen Familien zu Irritationen geführt. Der Wunsch: mehr Zurückhaltung und mehr Mitsprache der Eltern.

Stephan Dahinden
Kantonsrat Kt. Luzern

Das Postulat verlangt vom Regierungsrat, die gesetzlichen und bildungspolitischen Grundlagen so anzupassen, dass externe Organisationen grundsätzlich nicht mehr zum Thema sexuelle Orientierung an Volksschulen eingesetzt werden können. Es bestehe die Gefahr, dass ideologisch gefärbte Inhalte vermittelt würden, die weder dem Lehrplan 21 noch der gesellschaftlichen Breite entsprächen.

Zudem fehle es externen Anbietern oft an pädagogischer und didaktischer Qualifikation, heisst es in der Begründung.

Inhalte rund um Genderidentitäten und LGBTQ+ sollen gemäss Vorstoss explizit ausgeschlossen werden. Die Volksschule hat nicht den Auftrag, Kinder in Bezug auf LGBTQ+-Identitäten zu beeinflussen. Kinder sollen in einem geschützten Rahmen aufwachsen dürfen, ohne gesellschaftlichen Druck, sich frühzeitig über geschlechtli-che oder sexuelle Zugehörigkeiten zu definieren. Solche Entscheidungen gehören in die Privatsphäre.

Ob das Postulat im Kantonsrat angenommen wird, bleibt offen. Sicher ist: Die De batte über Sexualerziehung an Schulen ist im Kanton Luzern neu entfacht – und dürfte Vorbildfunktion für andere haben.

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Lobbying im Parlament zum Schutz der Kinder?

Andrea Geissbühler
Alt-Nationalrätin Bäriswil (BE)

Die vergangene Sommersession hatte es thematisch in sich: Auch wenn ich selbst nicht mehr dem Parlament angehöre, verfolge ich noch immer mit Interesse die vielen Geschäfte, welche meine ehemaligen Kolleginnen und Kollegen innerhalb von drei Wochen durchpauken und verabschieden. Das Lobbying im Parlament spielt dabei seit jeher eine grosse Rolle. Gilt das auch zugunsten des Schutzes von Kindern und Jugendlichen?

Der Nationalrat nahm zum Beispiel die Debatte auf über die SRG-Initiative und damit die Frage, ob die Gebühren für Radio und Fernsehen von heute 335 auf 200 Franken gesenkt werden sollen. Um Geld ging es auch beim Thema Armee und der Armeebotschaft, mit welcher der Bundesrat Rüstungsgüter im Wert von 1,7 Milliarden Franken dem Parlament beantragte. Und auch bei der Umsetzung der 13. AHV-Rente drehte sich alles um deren Finanzierung, unter anderem durch eine
Erhöhung der Mehrwertsteuer, da deren erstmalige Auszahlung auf Dezember 2026 beschlossene Sache ist.

Etwas fernab der grossen Öffentlichkeit, aber nicht minder wichtig, ist die Information der Parlamentarierinnen und Parlamentarier zu laufenden Geschäften und Themen, welche von Interessengruppen vertreten werden. Umgangssprachlich wird hier jeweils von «Lobbyarbeit» gesprochen. Diese gehört zu unserem Milizparlament, zumal die Parlamentarierinnen und Parlamentarier selbst zu den besten «Lobbyisten» gehören, da sie direkt Themen ihrer Wählerschaft im Parlament miteinbringen können. So waren mir persönlich immer auch die Anliegen unseres Vereins Schutzinitiative wichtig, den ich mittlerweile präsidieren darf, und der sich auch an der vergangenen Sommersession engagierte und mit Nationalrätinnen und Nationalräten das Thema «Sexualaufklärung» diskutierte.

Bekanntlich hat der Verein Schutzinitiative nichts gegen eine altersgerechte «Sexualaufklärung» ab dem 11. Altersjahr. Zuvor darf nur biologischer Präventionsunterricht durch Lehrpersonen oder den sprichwörtlichen «Dorfpolizisten» erfolgen. Dass die Eltern immer vorgängig informiert werden, ist ebenfalls ein Grundpfeiler unserer Vorgehensweise. Wogegen wir uns vehement wehren, ist die so genannte «ganzheitliche Sexualerziehung» nach WHO, welche die Kinder und Jugendlichen mit nicht stufengerechter Sexualkunde konfrontiert und diese möglichst früh zu «sexuellen Wesen» machen möchte. Doch kennen meine ehemaligen Kolleginnen und Kollegen hier die Unterschiede so genau?

Um diese aufzuzeigen und ausgewählte Parlamentarierinnen und Parlamentarier für das Thema altersgerechte Sexualaufklärung zu sensibilisieren, verbrachte eine Delegation des Vereins Schutzinitiative während der vergangenen Session einen Tag im Bundeshaus. Ziel war es, mittels direkter Gespräche mit Parlamentarierinnen und Parlamentariern die Arbeit des Vereins Schutzinitiative zum Schutz unserer Kinder aufzuzeigen und anhand von konkreten Beispielen Überzeugungsarbeit zu leisten. Damit eben nicht Themen wie «sexuelle Identität» oder «sexuelle Gesundheit» schon Kindergartenkindern aufgezwungen werden, wo doch diese vor allem noch unbekümmert spielen sollten.

Das Ergebnis kann sich sehen lassen: mit 17 Parlamentarierinnen und Parlamentariern wurden persönliche Gespräche zum Thema Sexualaufklärung geführt, in welchen die Zustimmung zu unseren Standpunkten festgestellt werden konnte. Ein voller Erfolg, den wir bei nächster Gelegenheit wiederholen werden.

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Alt-Nationalrätin Andrea Geissbühler,
Präsidentin Verein Schutzinitiative, Bäriswil (BE)

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Die Jahresversammlung 2025

Am Samstag den 28. Juni fand die Jahresversammlung des Vereins Schutzinitative in Olten statt. Mit rund 100 anwesenden Mitgliedern und Interessenten und zahlreichen tollen Begegnungen war der Anlass ein voller Erfolg. Ein Höhepunkt der Versammlung war sicherlich das Referat von Prof. Dr. med. Paul Cullen, aus Münster in Deutschland, mit dem Titel: «Durch Transhumanismus zum ‹perfekten› Menschen oder zur Maschine?».

Transhumanismus

Transhumanismus ist ein Begriff, welcher sich aus den lateinischen Wörtern «trans», auf Deutsch «jenseits, über, hinaus», und «humanus» also «menschlich» zusammensetzt. Diese philosophische Ideologie vertritt die Ansicht, der Mensch könne mit Hilfe des technologischen Fortschrittes seine Defizite ausgleichen, seine Fähigkeiten optimieren und die natürlichen Grenzen des Menschen erweitern und übertreten. Anhänger des Transhumanismus streben ein neues technologisiertes Zeitalter an, in welchem der «neue Mensch» den Tod überwinden und ewig leben könne. Was auf den ersten Blick wie ein Science-Fiction Film mit Arnold Schwarzenegger klingen mag, scheint immer mehr Leute zu überzeugen, eröffnen uns doch moderne Technologien im Bereich der künstlichen Intelligenz, der Robotik, der Nanotechnologie und der Genetik noch nie dagewesene Möglichkeiten.

Transhumanismus und Transgender

In vielerlei Hinsicht ist der Transhumanismus vergleichbar mit der Transgender-Ideologie, versuchen doch beide die gegebene Realität zu verneinen, natürliche Grenzen zu überschreiten und das subjektive Empfinden, bzw. die subjektiven Ziele, als Massstab der objektiven Realität zu setzten. Denn wo der Transhumanist den Tod besiegen will, will der Transgender das biologische Geschlecht überwinden.

Frau Christen nach ihrer Detransition

Begegnung mit Janick Christen

Bei unserer Jahresversammlung durften wir mit Janick Christen einen speziellen Gast begrüssen. Nachdem sie eine der ersten Personen in der Schweiz war, die zunächst eine hormonelle und dann eine chirurgische Transition durchlief, lebte sie einen Grossteil ihres Lebens als Mann. Danach bereute sie diesen Schritt und machte die getätigten Veränderungen soweit als möglich rückgängig. Gegenüber «Schutzinitiative Aktuell» beantwortete Janick Christen folgende Fragen:

Können Sie uns etwas über Ihren Weg der Identitätssuche erzählen?

Janick Christen: Ich hatte eine verzerrte Selbstwahrnehmung, da ich glaubte, ein Junge zu sein. Meine Jugend war sehr schwierig und geprägt von einem Selbstmordversuch, einer Einweisung in eine psychiatrische Klinik und der anschliessenden vierjährigen Unterbringung in einer Pflegefamilie. Als ich mir eine Fernsehsendung ansah, hörte ich zum ersten Mal von Transsexualität. Ich war 17 Jahre alt. Ich versuchte, meine Weiblichkeit zu akzeptieren, aber ohne Erfolg. Mit 21 Jahren begann ich mit der Transition und mit 24 Jahren liess ich mich operieren. Mein neuer Name war Franck. Ich war erleichtert und glücklich, die Frau zu heiraten, die mehr als elf Jahre an meiner Seite sein sollte.

Eines Tages, als wir in Kanada waren, hörte ich tief in meinem Herzen ganz deutlich dieses Versprechen: «Wenn du mir vertraust, werde ich deine ursprüngliche Identität wiederherstellen.» Ich wusste, dass es mein Schöpfer war, der zu mir sprach. Ich hatte gar keine Lust, mein Geschlecht zu ändern, aber ich wusste ohne jeden Zweifel, dass es das Beste für mich war. Zunächst widerwillig machte ich schliesslich weiter und begann nach der Scheidung mit meiner Detransition. Es war eine echte Prüfung, aber heute bin ich mit der Rückkehr zu meiner Identität als Frau völlig im Reinen.

Basel-Stadt verfolgt einen trans-affirmativen Ansatz, das heisst einen Ansatz, den Wunsch von Minderjährigen, ihr Geschlecht zu ändern, bedingungslos zu bejahen. Wie bewerten Sie diese Entwicklung?

Janick Christen: Wir wissen, dass die Jugend oft eine heikle Zeit ist, ganz besonders bei der Identitätsfindung. Eine Transition zu begünstigen und zu erleichtern, bedeutet, die Tür zu einem durch irreversible Schritte zerstörten Leben zu öffnen. Ich sage es nochmals: Wenn eine Person ihr Geschlecht ändert, können die meisten durchgeführten Eingriffe nicht mehr rückgängig gemacht werden. Aus diesem Grund finde ich es schrecklich, dass die heute vorgeschlagenen Schritte so schnell und aufdringlich sind. Oft wird nicht einmal eine ernsthafte psychologische Betreuung angeboten, die darauf abzielt, junge Menschen auf einem Weg zu begleiten, der bedeutet, sich mit seiner Identität zu versöhnen und diese zu akzeptieren. Alles geht in Richtung einer Transition. Wenn dieser Prozess jedoch erst einmal begonnen hat – vor allem auf sozialer Ebene –, kann es für einen besonders verletzli-chen jungen Menschen sehr schwierig sein, sich einzugeste-hen, dass sie oder er sich geirrt hat.

Basel-Stadt verfolgt einen trans-affirmativen Ansatz, das heisst einen Ansatz, den Wunsch von Minderjährigen, ihr Geschlecht zu ändern, bedingungslos zu bejahen. Wie bewerten Sie diese Entwicklung?

Janick Christen: Erstens stellt er sich als Schutzmassnahme gegenüber Jugendlichen dar, die unter ihrer Identität leiden. Mich macht es betroffen, dass Hormontherapien und chirurgische Eingriffe, die zu Verstümmelungen führen, als Schutzmassnahmen dargestellt werden. Dieser Leitfaden erklärt, dass die Geschlechtsidentität ein Prozess ist, der zu sehr unterschiedlichen Zeitpunkten im Leben auftreten kann. Dies zeigt, dass man Entscheidungen mit unumkehrbaren Folgen nicht überstürzen sollte. Das Schulpersonal wird aufgefordert, sich Fragen zu stellen wie z. B.: «Wie reagiere ich, wenn ein Junge mit einem Kleid in die Schule kommt, und warum?». Sollte ein Lehrer nicht eher seine Unterrichtskompetenzen und mögliche Strategien hinterfragen, das Lernen zu fördern? Ich denke auch an all die Kinder, die nicht von Identitätsproblemen betroffen sind und die im schulischen Rahmen damit konfrontiert werden. Sie werden aufgefordert, einen Mitschüler mit einem anderen Geschlecht zu identifizieren, obwohl die biologische Wahrheit unveränderlich ist. Sie müssen sich an ein verlogenes Denksystem halten. Wie könnte das nicht auch bei ihnen zu Verwirrung führen? Ist dies nicht ein Missbrauch? Bei Umkleidekabinen und Duschen wird vorgeschlagen, dass die betroffenen Kinder sich in der Umkleidekabine des identifizierten Geschlechts umziehen bzw. dort duschen können. Dies erscheint mir als Gewalt gegenüber den anderen anwesenden Kindern.

Eine Empfehlung in diesem Basler Leitfaden lautet, den sozialen Transitionsprozess in der Schule so schnell wie möglich einzuleiten, ohne zwangsläufig die Eltern einzubeziehen. Ein anderer Rat lautet, sich an die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) zu wenden, wenn sich die Eltern gegen eine solche soziale Transition ihrer Kinder in der Schule wehren. Was denken Sie über diese zunehmende Bevormundung der Eltern durch den Staat?

Janick Christen: Ich sehe dies als eine äusserst gefährliche und besorgniserregende Fehlentwicklung. Viele Identitätsprobleme sind auf Herausforderungen zurückzuführen, die innerhalb der Familie entstehen. Hier sollte angesetzt werden, um den Eltern zu helfen, sich in ihren Kompetenzen und Rollen zu behaupten, damit sie selbst inspirierende und starke Vorbilder für ihre Kinder sein können. Indem der Staat sich dafür entscheidet, Kinder vor ihrem familiären Umfeld zu «schützen», stellt er die elterliche Kompetenz infrage. Wie können diese ihre Rolle ausüben, wenn sich der Staat in die Entwicklung des Kindes einmischt?