Keine Sexualkunde vor dem Alter von neun Jahren: Dies ist die zentrale Forderung einer eidgenössischen Volksinitiative, für die ein Komitee nun Unterschriften sammelt. Grund der Initiative ist ein so genannter Sex-Koffer, der nach Meinung der Initianten anstössig ist.
Urheber der Initiative «Schutz vor Sexualisierung in Kindergarten und Primarschule» sind Basler Eltern, die sich in einem «Elternkomitee» organisiert haben. Diese nehmen Anstoss am Sex-Koffer, der Basler Lehrkräften für die Sexualkunde zur Verfügung gestellt worden war. Der Koffer enthält unter anderem Abbildungen von Geschlechtsteilen.
Sexualkunde erst ab zwölf
Gemäss der Initiative, die von einigen bürgerlichen Politikern unterstützt wird, soll Sexualkunde erst ab der dritten Klasse auf freiwilliger Basis möglich sein. Vom Kindergarten bis zur dritten Klasse soll sich der Aufklärungsunterricht auf die Prävention von Kindsmissbrauch konzentrieren. Diese Prävention soll aber keine Sexualkunde beinhalten.
Der Obligatorische Unterricht über die menschliche Fortpflanzung kann von Biologielehrern an Jugendliche ab dem zwölften Altersjahr erteilt werden. Die Kinder sollen nicht gezwungen werden können, weitergehendem Sexualkunde-Unterricht zu folgen.
Nach Ansicht der Initianten ist Sexualkunde im jungen Kindesalter fehl am Platz. Mit der Basler «Sex-Box» etwa würden schon Kindergärtler mit «perversem und pornografischem Material» konfrontiert, kritisierte das «Elternkomitee».
Sexualkunde wiederholt Zankapfel
Ähnliche Kritik wurde auch in der Diskussion über die Stellung der Sexualerziehung im Lernplan 21 laut. Konservative Kreise hatten gegen den neuen Lehrplan eine Petition organisiert und dafür über 91’000 Unterschriften gesammelt.
Die Erziehungsdirektorenkonferenz (EDK) hielt dagegen, dass die Petitionäre dem Lehrplan Dinge unterstellten, die jeglicher Grundlage entbehren würden. Die Auseinandersetzung sei «geprägt von vielen Missverständnissen und Fehlinformationen».
Kein Sexualkundeunterricht im jungen Kindesalter: So lautet die zentrale Forderung der eidgenössischen Volksinitiative „Ja zum Schutz vor Sexualisierung in Kindergarten und Primarschule“, die heute lanciert wird.
Urheber der Initiative sind Basler Eltern, die sich in einem „Elternkomitee“ zusammengeschlossen haben. Diese waren durch den so genannten „Sex-Koffer“ aufgeschreckt worden, der Basler Lehrkräften für den Sexualkundeunterricht zur Verfügung gestellt worden war.
In den Sexualkunde-Materialien sind unter anderem Plüschimitate von Penissen und Vaginas enthalten. Vor solchem „perversem und pornografischem“ Material wollen die Eltern ihre Kinder schützen und dafür sorgen, dass sie „unbekümmert“ aufwachsen können, heisst es seitens des „Basler Elternkomitees“.
Im Einzelnen stellen die Initianten der Volksinitiative folgende Forderungen:
– Vor dem Alter von neun Jahren darf es keinen Sexualkunde-Unterricht geben.
– Erst ab der dritten Klasse soll Sexualkunde auf freiwilliger Basis möglich sein.
– Vom Kindergarten bis zur dritten Klasse soll Prävention von Kindesmissbrauch geleistet werden, was aber keine Sexualkunde beinhalten soll.
– Obligatorischer Sexualkunde-Unterricht soll im Rahmen des Biologieunterrichts erst ab dem vollendeten zwölften Lebensjahr stattfinden. Kinder dürfen aber nicht gezwungen werden, weitergehenden Sexualkunde-Unterricht zu besuchen.
Zustandekommen der Volksinitiative wahrscheinlich
Zwar hat sich noch keine Partei geschlossen hinter die Volksinitiative gestellt. Allerdings unterstützen einzelne Politiker aus den Reihen von SVP, CVP und FDP das Initiativkomitee, das von SVP-Nationalrat Sebastian Frehner (BS) präsidiert wird. Bis 17. Oktober 2014 hat das Komitee Zeit, um die nötigen 100’000 Unterschriften zu sammeln.
Bereits im letzten Jahr hatte ein Petitionskomitee unter dem Titel „Gegen die Sexualisierung der Volksschule“ über 90’000 Unterschriften zusammengebracht. Das Komitee warf der Erziehungsdirektorenkonferenz (EDK) vor, es zuzulassen, dass im Lehrplan 21 flächendeckender und obligatorischer Sexualkunde-Unterricht vom Kindergarten an verankert werde.
In einer Stellungsnahme von heute begrüsst das Petitionskomitee „ohne jeden Vorbehalt“ die Lancierung der Volksinitative, da diese das Anliegen der Petition fortsetze. Unter anderem heisst es darin:
„Diese Initiative ist nötig, weil sich die Schweizerische Erziehungsdirektorenkonferenz (EDK) nach wie vor der Verpflichtung entzieht, wirksame Vorkehrungen zu treffen gegen laufende Versuche, Kindergarten und Volksschule einer viel zu frühen Sexualisierung mit ,Sexkoffer’ und andern dubiosen Lernprogrammen unter bewusster Umgehung der Eltern auszusetzen.“
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Referate über die Eidgenössische Volksinitiative können Sie hier nachlesen. Die Referate stehen momentan nur in der jeweiligen Landessprache der sprechenden Personen zur Verfügung.
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Einleitung, Inhalt und Ziele der Volksinitiative
Referent: Dr. iur. Sebastian Frehner, Nationalrat
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Weshalb Sexualerziehung Sache der Eltern ist
Referent: Nationalrat Jakob Büchler
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Arguments juridiques
par Suzette Sandoz, anc. Conseillère nationale, Professeur en droit
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Vorstellung des Initiativkomitees
Referentin: Ulrike Walker, Familienfrau
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Eidg. Volksinitiative «Schutz vor Sexualisierung in Kindergarten und Primarschule» lanciert
Immer häufiger werden unsere Kinder in Kindergärten und Primarschulen mit Pornografie und Sexualkundeunterricht belästigt. Im Kanton Basel beispielsweise wurden für unsere Kinder «Sexboxen» mit pornografischem Inhalt bereitgestellt. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) will mit Millionen von Steuergeldern in allen Kindergärten und Primarschulen der Schweiz obligatorischen Sexualkundeunterricht einführen. Diese staatlich geförderte Sexualisierung unserer Kinder müssen wir stoppen! Unsere Jüngsten haben ein Recht darauf, unbeschwert und ohne Pornographie aufzuwachsen. Deshalb fordert die Volksinitiative «Schutz vor Sexualisierung in Kindergarten und Primarschule»:
1. Kein Sexualkundeunterricht vor 9 Jahren. Sexboxen oder Ähnliches in Kindergarten und den ersten zwei Primarklassen müssen eingezogen werden.
2. Ab 9 Jahren freiwilliger Sexualkundeunterricht. Mit dem Einverständnis der Eltern können Klassenlehrpersonen freiwilligen Sexualkundeunterricht erteilen.
3. Ab 12 Jahren obligatorischer Biologieunterricht. Biologielehrpersonen können Unterricht über die menschliche Fortpflanzung und Entwicklung erteilen.
So schützen wir unsere Kleinsten vor Pornographie und Sexualisierung. Sexualerziehung bleibt Sache der Eltern. Das Recht der Kinder auf ein altersgerechtes Grundwissen über die menschliche Fortpflanzung und Entwicklung sowie der Schutz vor sexuellem Missbrauch bleiben gewahrt.
Dieser Schutz muss als Grundrecht der Eltern und ihrer Kinder und Jugendlichen in der Schweizerischen Bundesverfassung verankert werden. Um dies zu erreichen, hat das überparteiliche Komitee am 17. April 2012 in Bern die Eidgenössische Volksinitiative «Schutz vor Sexualisierung in Kindergarten und Primarschule» lanciert.
Dem Blick vom 24. Mai 2011 war zu entnehmen, dass der Kanton Basel-Stadt eine offensive Sexualaufklärung an den Basler Schulen und Kindergärten starten wird. Hierzu werden auch ein Koffer und eine Box verwendet, welche mit verschiedenen „Aufklärungsgegenständen“ ausgestattet sind. Der „Sex-Koffer“ und die „Sex-Box“ enthalten u.a. auch Filmmaterial zur Aufklärung, Holzpenisse in allen Längen und Dicken sowie eine künstliche Vagina. Diese Hilfsmittel sollen dem Aufklärungsunterricht dienen und werden Bestandteil des neuen Fachs „Sexualkunde“, welches für alle Kinder obligatorisch ist. Laut Blick soll der Aufklärungsunterricht in der Praxis dann beispielsweise so aussehen: „Die Kinder massieren einander gegenseitig – oder berühren sich mit warmen Sandsäcken. Dazu läuft leise Musik.“ Der Konrektor der Kindergärten Basel-Stadt, Daniel Schneider, sagt im Blick ‚ dass die „Kinder dabei unterstützt werden sollen, ihre Sexualität lustvoll zu entwickeln und zu erleben. Wichtig sei es, dass die Kinder lernen Nein zu sagen, wenn sie an einer Stelle nicht berührt werden wollen“. In den oberen Klassen sollen dann Aufklärungsvideos und Vaginas aus Plüsch sowie hölzerne Penisse zum Ausbildungsprogramm gehören. Da aus Sicht des Interpellanten diese Form der Aufklärung weit über das Ziel hinaus schiesst, bittet er den Regierungsrat um Beantwortung der folgenden Fragen: