Die Verantwortung für die Teilnahme am Sexualkundeunterricht sollen die Kinder tragen?!

Mit Entscheid vom 3. Juli 2012 hat der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt die Rekurse jener Eltern abgelehnt, welche um Dispensation ihrer Kinder vom obligatorischen Sexualkundeunterricht an den Basler Kindergärten bzw. in der 1. und 2. Primarschulklasse ersucht hatten.

Der Entscheid bestätigt, dass im Lehrplan neu Sexualkundeunterricht zwingend vorgesehen ist und in die Grundrechte der betroffenen Kinder und Eltern eingegriffen wird. Der Regierungsrat wertet die Eingriffe aber nur als leicht und daher hinnehmbar. Die Grenze will er dort ziehen, wo ein Kind gegen seinen ausdrücklichen Willen zur aktiven Teilnahme am Sexualkundeunterricht gezwungen wird. Mit dem Alter der betroffenen Kinder setzt sich der Regierungsrat nicht auseinander.

Die Einschätzungen des Regierungsrates des Kantons Basel-Stadt teilen wir nicht. Aufgrund der höchstpersönlichen Natur des Themas Sexualität und mit Blick auf das Alter der betroffenen Kinder ist von einem schweren Grundrechtseingriff auszugehen. Sodann verkennt der Regierungsrat die Fähigkeit von Kindergärtlern und Primarschülern im Alter zwischen 4 und 9 Jahren, sich der Teilnahme am Sexualkundeunterricht zu entziehen und überträgt ihnen zugleich die Verantwortung für die konkrete Ausgestaltung des Sexualkundeunterrichts. Die Betroffenen sind derzeit daran, die weiteren rechtlichen Schritte zu prüfen.

 

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Soll Sexualkundeunterricht erst nach dem neunten Altersjahr erfolgen und freiwillig bleiben?

Eine Volksinitiative macht sich stark für den «Schutz vor Sexualisierung in Kindergarten und Primarschule». Unter anderem soll Sexualkundeunterricht vor dem neunten Altersjahr untersagt sein. Der Rücktritt eines wegen Kindsmissbrauch verurteilten Initiativkomitee-Mitglieds machte kurzfristig einen Neustart des Volksbegehrens nötig. 

Sexualerziehung soll Sache der Eltern bleiben

Presseberichten über die «Sexboxen», die in Basel ab August 2011 in Kindergärten und Schulen eingeführt werden sollten, wollten besorgte Eltern wissen, was dahintersteckt. Aufgrund des in einer dieser «Sexboxen» vorgefundenen pornografischen Materials unterstützten die Eltern eine Petition gegen die Sexualisierung der Volksschule und wollten einen Bogen samt Bildern aus einem zur «Sexbox» gehörenden Buch an die Bevölkerung verschicken. Die Post verweigerte den Versand jedoch mit dem Hinweis, die für die Sexualaufklärung gedachten Bilder seien pornografisch! Gleichzeitig stellten die Eltern fest, dass es neu einen Leitfaden mit Lernzielen für den Sexualkundeunterricht gibt. Es sollte zwar kein Fach geben, das so heisst, aber der Unterricht sollte fächerübergreifend stattfinden und zwingend sein. Dispensationsgesuche besorgter Eltern lehnte das Basler Erziehungsdepartement ab. Mit Unterstützung von Politikern haben sich die Eltern darauf entschlossen, eine Initiative zu lancieren. Der obligatorische Sexualkundeunterricht in der Schule ist gegen die Grundrechte der persönlichen Freiheit, des Schutzes der Unversehrtheit der Kinder und der Glaubens- und Gewissensfreiheit. Ein Gesetz, das diese Grundrechtsverletzung legitimiert, gibt es in der Schweiz nicht. Deshalb ist der obligatorische Sexualkundeunterricht illegal. Die Grundrechte sind in der Bundesverfassung im Hinblick auf den Sexualkundeunterricht wenig explizit geregelt. Sie könnten durch ein Gesetz eingeschränkt werden.

Es braucht einen Grundrechtsartikel, der explizit zum Ausdruck bringt, dass es für Kindergarten und die ersten zwei Klassen keinen Sexualkundeunterricht geben darf. Wenn dies festgeschrieben steht, kann dieser Verfassungsartikel nicht mehr eingeschränkt werden. So verfolgt die Initiative denn auch folgende fünf Hauptziele: Sie will in der Verfassung festschreiben, dass Sexualerziehung Sache der Eltern ist, es vor dem vollendeten neunten Altersjahr keinen Sexualkundeunterricht geben darf, ab dem vollendeten neunten Altersjahr freiwilliger Sexualkundeunterricht möglich ist, ab dem vollendeten zwölften Altersjahr ein obligatorischer Biologieunterricht (nicht Sexualkundeunterricht) über die menschliche Fortpflanzung und Entwicklung erteilt werden soll, ab dem Kindergarten hingegen schon Präventionsunterricht gegen Kindsmissbrauch erteilt wird. Es geht nicht darum, dass Kinder keine präventive Aufldärung erhalten sollen, sondern darum, dass die Kinder vor nicht stufengerechtem Sexualunterricht verschont werden. Die Sexualität ist Sache des Einzelnen. Der Zwang zur Teilnahme greift in den Schutzbereich ein. Die Eltern können alters- und entwicklungsgerecht auf Themen der Sexualität eingehen. Sexualerziehung durch die Schule verletzt das Recht der Eltern auf Erziehung, behandelt alle Kinder gleich, obwohl gerade in dieser höchst persönlichen Frage kein Kind gleich ist. Sexualerziehung mit ihren Normen und Werthaltungen gehört weiterhin in den Verantwortungsbereich der Eltern.

 

Unterschriftensammlung gestartet!  

Mit der Veröffentlichung des unveränderten Initiativtextes im Bundesblatt von heute, 19. Juni 2012,  startet das Initiativkomitee per sofort mit der Unterschriftensammlung für die eidgenössische  Volksinitiative «Schutz vor Sexualisierung in Kindergarten und Primarschule».

Das Initiativkomitee wird getragen von 25 Persönlichkeiten aus CVP, FDP, EDU, EVP, Lega dei  Ticinesi sowie SVP und von betroffenen Eltern, die aus allen Landesteilen stammen. Präsidiert wird  das Komitee von SVP-Nationalrat Dr. iur. Sebastian Frehner, CVP Alt-Nationalrat Pius Segmüller  sowie Frau Ulrike Walker, parteilose Familienfrau.

Das Initiativkomitee ist stolz darauf, dass das Komitee trotz der Anfangsschwierigkeiten bis auf ein  Mitglied unverändert zusammengeblieben ist, um die Volksinitiative vor Volk und Stände zu bringen.  Aufgrund der grossen Unterstützung aus der Bevölkerung ist das Komitee zuversichtlich, die  benötigten Unterschriften rasch sammeln und einreichen zu können.

Ziel der Volksinitiative ist es, Kinder vor der Sexualisierung in Kindergarten und Primarschule zu  schützen. Dies soll durch drei Massnahmen erreicht werden: Erstens legt die Volksinitiative fest,  dass Sexualerziehung Sache der Eltern ist, zweitens untersagt sie schulischen Sexualkundeunterricht  vor dem neunten Altersjahr, und drittens unterstützt sie Präventionsunterricht bereits ab  Kindergarten zum Schutz vor Kindsmissbrauch. Kinder sollen ihre Kindheit unbeschwert erleben  dürfen! So lautet das Ziel der Volksinitiative.

Für weitere Fragen stehen Ihnen zur Verfügung:

  • NR Dr. iur. Sebastian Frehner, Tel. 079 620 71 04
  • a.NR Pius Segmüller, Tel. 079 352 92 19
  • Frau Ulrike Walker, Tel. 061 274 08 68
  • Initiativbüro: Tel. 061 702 01 00, info@schutzinitiative.ch

 

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Die Verfassungs- und somit Rechtswidrigkeit des obligatorischen Sexualkundeunterrichts

Der Zwang zur Teilnahme an Sexualkundeunterricht stellt einen Eingriff namentlich in folgende Grundrechte dar:

  • Das Recht auf persönliche Freiheit des Kindes (Art. 10 BV): Die Sexualität gehört zum Kernbereich der persönlichen Freiheit. Vom Staat erzwungener Sexualkundeunterricht – d.h. die zwangsweise Konfrontation mit sexuellen Themen – greift in dieses Freiheitsrecht ein, so namentlich in das Recht, sich nicht mit einer sexuellen Fragestellung auseinandersetzen zu müssen. Sexualkundeunterricht stellt per se einen Eingriff in das Persönlichkeitsrecht der unterrichteten Kinder dar. Dafür bedarf es keiner spezifisch sexuellen Darstellungen (Bilder, Sprache, Inhalt) und auch keiner Aufforderungen zu Berührungen (Übungen, in denen sich Kinder gegenseitig berühren), wird dort aber besonders augenscheinlich.
  • Der Schutz der Kinder (Art 11 BV): Der Anspruch auf persönliche Freiheit gilt verstärkt für Kinder. Kinder sind besonderes schützenswert. Der Schutz vor Eingriffen in die persönliche Freiheit greift weiter, je jünger ein Kind ist. Der Eingriff in die persönliche Freiheit gemäss Spiegelstrich 1 wiegt in casu somit umso schwerer.
  • Der Schutz des Privat- und Familienlebens des Kindes und der Eltern (Art. 13 BV): Die Sexualität gehört dem Intim- und mithin dem Privatbereich jedes Menschen an. Der Zwang von Kindern zur Teilnahme an Sexualkundeunterricht greift in diesen Schutzbereich und in die damit verbundene Gestaltungsfreiheit der Kinder und der Eltern ein.
  • Die Glaubens- und Gewissensfreiheit der Eltern (Art. 15 BV): Die Glaubens- und Gewissensfreiheit umfasst auch das Recht auf Freiheit in der Weltanschauung. Dies umfasst das Recht der Eltern auf eine Erziehung, die im Kernbereich mit ihren Wertvorstellungen übereinstimmt. Damit umfasst es auch ein Recht der Eltern, ihre Kinder noch nicht bzw. auf individuelle Weise mit sexuellen Fragestellungen zu konfrontieren, sie mithin von staatlichem Sexualkundeunterricht fernzuhalten bzw. dispensieren zu lassen.

Es erscheint bezeichnend, dass die geistigen Väter des neuen Unterrichtskonzepts diese Grundrechtsimplikationen mit keinem Wort erwähnt haben (Grundlagenpapier Sexualpädagogik und Schule, S. 18 ff.). Das im Gegenzug propagierte Recht von Kindern auf altersspezifische Sexualerziehung (S. 30) ist eine Erfindung und findet in der Bundesverfassung keine Stütze. Dies wird auf Stufe Kindergarten besonders offensichtlich.

Eingriffe in Grundrechte können im Einzelfall gerechtfertigt sein. Sie bedürfen aber in jedem Fall einer gesetzlichen Grundlage. An einer solchen mangelt es in casu. Das Schulgesetz enthält keinen Hinweis auf den Sexualkundeunterricht an Kindergärten und Primarschulen. Entsprechend kann die neue Regelung nicht auf einen demokratischen Prozess zurückblicken bzw. ist nicht demokratisch legitimiert. Die Regelung erfolgt normativ vielmehr auf unterster Regelungsstufe (interne Rundschreiben, Verwaltungsverordnung) – Leitfaden zum Lehrplan, Handreichung –, was mit Blick auf die hier zur Diskussion stehenden Grundrechtseingriffe nicht ausreichen kann (auch nicht im sog. Sonderstatusverhältnis Schule).

Selbst wenn es eine gesetzliche Grundlage gäbe, wäre weiter kein nachweisbares, legitimes öffentliches Interesse an Sexualkundeunterricht auf Stufe Kindergarten erkennbar. Der – sodann – zwingend erforderliche Nachweis der Erforderlichkeit, Geeignetheit oder Verhältnismässigkeit der neuen Unterrichtsmethoden fehlt vollständig. Die diesbezügliche Nachweislast obläge einzig und allein den Behörden.

Sexualkundeunterricht am Kindergarten und an der Primarschule nach Massgabe der neuen rechtlichen Grundlagen des Kantons Basel-Stadt ist nach dem Gesagten verfassungswidrig und damit rechtswidrig.

Basler Sexualaufklärungs-«Leitfaden» mit Hilfe eines fragwürdigen Luzerner «Kompetenzzentrums» erstellt
Basel-Stadt orientiert sich mit seinem «Leidfaden Lernziel Sexuelle Gesundheit»

http://www.educationetsante.ch/dyn/bin/87478-90182-1-87478-90164-1-leitfaden_lernziel_sexuelle_gesundheit.pdf

an den Vorgaben des «Kompetenzzentrums Sexualpädagogik und Schule» an der PHZ Luzern. Entsprechend hat man die «Sex-Boxen» denn auch mit Materialien bestückt, die das «Kompetenzzentrum» empfiehlt: So zum Beispiel mit einem «Aufklärungsbuch für Kinder ab 5», das auf mehreren Seiten eindeutig pornografische Illustrationen und Texte enthält. Das «Kompetenzzentrum» empfiehlt es sogar bereits ab dem 4. Lebensjahr!

Das «Kompetenzzentrum» will Sexualisierung pur!
Die Pädagogische Hochschule Zentralschweiz führt in Zusammen­arbeit mit der Hochschule Luzern ein nationales «Kompetenzzentrum Sexualpädagogik und Schule»; dies im zweifelhaften Auftrag des Bundesamtes für Gesundheit – und damit unter verdeckter finanzieller Beteiligung des Steuerzahlers. Das «Kompetenzzentrum» arbeitet darauf hin, dass Sexualerziehung in den neuen, kantonsübergreifenden «Lehrplan 21» integriert und in der ganzen Schweiz auf allen Schulstufen obligatorisch wird, und zwar auf der Basis seines stark ideologisch geprägten Verständnisses von Sexualerziehung (u. a. «Gleichwertigkeit verschiedener sexueller Orientierungen und Identitäten»).

 

Veröffentlicht am 

 

Die Basler Sexboxen haben bereits hohe Wellen geschlagen. Der Sonntags-BLICK berichtete im Mai 2011 darüber, dass Basler Kinder ab vier Jahren im Schuljahr 2011/12 mittels der umstrittenen Boxen Aufklärungsunterricht erhalten sollen. Inzwischen hat sich der Kampf zwischen dem Basler Bildungsdirektor und vielen Eltern, die Widerstand leisten gegen solch rüde „Sexualkunde“ im Schulunterricht,  verschärft. Bisheriger Höhepunkt der Auseinandersetzung  war die versuchte Verhinderung der flächendeckenden Verteilung der „Petition gegen die Sexualisierung der Volksschule“ in Basel- Stadt.

Die von vier bürgerlichen Nationalräten Mitte Juni 2011 lancierte Petition wurde Ende August auch in 116‘000 Haushalte in ländlichen Gebieten der Zentralschweiz verteilt. Auf Grund der guten Resonanz wurde entschieden, die Verteilung der Petitionsbogen auch im stark betroffenen Kanton Basel-Stadt durchzuführen. Druck und Verteilung der Petitions-Broschüren wurden schnellstens vorbereitet. Bereits lag eine unterzeichnete Auftrags-Bestätigung der Direct Mail Company (DMC) für die Verteilung an 114‘000 Basler Haushaltungen vor.
Wer dann hinten herum Einfluss genommen hat, um die Verteilung in letzter Minute  zu verunmöglichen, ist noch unbekannt. Die Petenten vermuten, dass die Bremswirkung von höchster Stelle ausging. Der Vertreter der DMC liess verlauten, eine Person, die nicht genannt werden dürfe, hätte die Verteilung gestoppt.
Regierungsrat Christoph Eymann, LDP, wird in der Broschüre für sein manipulatives Vorgehen scharf angegriffen. Auch werden im Begleittext zur Petition die deftigsten Bilder aus den Aufklärungsbüchlein für die Basler Kindergärtler wiedergegeben. Es ist sehr wohl möglich, dass Eymann, der sich zurzeit im Wahlkampf befindet, die Veröffentlichung der brisanten Tatsachen mit jedem Mittel zu verhindern suchte.
DMC teilte den Petenten also mit, die Petition könne nicht verteilt werden, da ihr Inhalt nach Rücksprache mit dem Rechtsdienst der Schweizerischen Post als ‚pornografisch‘ und ‚anstössig‘ einzustufen sei. Oho!! In Schweizer Briefkästen haben also Abbildungen nichts zu suchen, die 4-jährigen Knirpsen im Kindergarten vorgesetzt werden dürfen!!?
Nur das entschiedene Vorgehen der Petenten ermöglichte, dass die Petition durch eine andere Organisation doch noch in alle Haushaltungen von Basel-Stadt verteilt werden konnte. Nun ist noch mehr Feuer im Dach bei vielen Basler Eltern. Zahlreiche von ihnen haben sich in einem Elternkomitee organisiert. Sie verlangen von Regierungsrat Eymann das Dispensationsrecht vom Sexunterricht für Kinder aus Kindergarten und Unterstufe. Dieser windet sich und laviert bei öffentlichen Befragungen. Gesuchstellende Eltern warten seit Wochen vergebens auf eine rechtsgültige Antwort von den Schulbehörden. Die Eltern des Eltern-Komitees haben sich bereits einen Anwalt genommen, weil sie sich nicht austricksen lassen wollen.
Zwischen einzelnen Eltern und dem Lehrpersonal haben sich zudem Konflikte aufgebaut. So hält z.B. eine mit einer Lebenspartnerin liierte 1.-Klass-Lehrerin unbedingt an ihrem Recht fest, trotz hängigem Dispensationsgesuch mit der Sexbox zu arbeiten. Schliesslich würden Lehrpläne und Lernziele vorliegen, welche einen solchen Unterricht erlauben.
Die Basler Eltern fahren hartes Geschütz auf gegen Bildungsdirektor Eymann. Sie werfen ihm vor, dass der geplante Sexualkundeunterricht verfassungsmässige Rechte von Eltern und Kindern verletze (Artikel 10, 11, 13, 15 BV). Da für diese Grundrechtseinschränkungen die gesetzliche Grundlage fehle, sei der Basel-Städtische Sexualkundeunterricht verfassungswidrig und somit rechtswidrig. Er müsse gestoppt werden und der verantwortliche Regierungsrat solle die politische Verantwortung für das Desaster übernehmen und sofort zurücktreten.
Mehrere zehntausend Unterschriften wurden bisher in der ganzen Schweiz für die „Petition gegen die Sexualisierung der Volksschule“ gesammelt. Nun erwartet das Petitions-Komitee weitere Tausende von Unterschriften aus Basel, Riehen und Bettingen. Am 4. Oktober wird die Petition der Präsidentin der Schweizerischen Erziehungsdirektoren-Konferenz in Bern übergeben. Aus dem Umfeld der Petenten sind auch bereits Absichten laut geworden, im Anschluss an die Petition eine Eidgenössische Volksinitiative zu lancieren.

Weitere Informationen:
Petitionskomitee «Gegen die Sexualisierung der Volksschule»
Postfach 23
8416 Flaach
Tel.    052 301 31 00
Fax.    051 301 31 03


Zum Rückzug der Sexualkunde-Initiative

Neustart ohne Altlasten

Einen schlechteren Start hätte die Initiative «Schutz vor Sexualisierung in Kindergarten und Volksschule» nicht erwischen können: Schon drei Tage nach der Lancierung redete niemand mehr von den Anliegen der Initianten. Schlagzeilen machte stattdessen ein verurteilter Kinderschänder – der CoPräsident des Initiativkomitees. Auch wenn sich die Initianten sofort vom pädophilen Vater distanzierten, blieb sein Name offiziell mit dem Anliegen verknüpft: Ist eine Initiative lanciert, können im Bundesblatt nachträglich keine Änderungen mehr angebracht werden.

Mit dieser Altlast wollten die Initianten nicht weiter auf den Strassen Unterschriften sammeln. Es ist daher folgerichtig, dass sie ihre Initiative selbst zum Absturz brachten, indem sie nur eine einzige Unterschrift einreichten. Nach diesem Befreiungsschlag steht der Weg frei für die Neulancierung der Initiative mit neu besetztem Komitee.

Der Sexualkunde-Initiative bläst ein frostiger Wind entgegen. Alle grossen Parteien ausser der SVP haben ihre Ablehnung deutlich gemacht. Doch das Thema Sexualkunde liegt zumindest gewissen Kreisen der Bevölkerung auf dem Magen. Ein Brief «gegen die Sexualisierung der Volksschule», den Ulrich Schlüer vergangenes Jahr an die Konferenz der Erziehungsdirektoren schickte, dokumentiert das grosse Unbehagen: Der Brief hatte 90 000 Unterschriften. Es wäre daher verfrüht, den Tod der Sexualkunde-Initiative herbeizureden.

karen.schaerer@azmedien.ch

Bern, 5. Juni 2012

PRESSECOMMUNIQUÉ

Volksinitiative wird noch im Juni neu lanciert

Am 17. April 2012 wurde die Volksinitiative «Schutz vor Sexualisierung in Kindergarten und Primarschule » lanciert. Mittels dreier Massnahmen will sie die Kinder vor der Sexualisierung in Kindergarten und Primarschule schützen: Erstens erklärt sie, dass Sexualerziehung Sache der Eltern ist, zweitens untersagt sie schulischen Sexualkundeunterricht vor dem neunten Altersjahr, und drittens unterstützt sie Präventionsunterricht bereits ab Kindergarten zum Schutz vor Kindsmissbrauch. Kinder sollen ihre Kindheit unbeschwert erleben dürfen! So lautet das Ziel der Volksinitiative.

Kurz nach dem Start der Volksinitiative wurde bekannt, dass ein Mitglied des Initiativkomitees in weit zurückliegender Vergangenheit eine gerichtliche Verurteilung aufwies, die er dem Initiativkomitee gegenüber verschwiegen hatte. Der Betreffende wurde zum unverzüglichen Rücktritt aus dem Initiativkomitee aufgefordert.

Das Initiativkomitee hat beschlossen, die Volksinitiative mit einem bereinigten Komitee neu zu lancieren. Mit der heutigen Bekanntgabe im Bundesblatt, wonach die Unterschriftensammlung für die Volksinitiative vom 17. April 2012 abgeschlossen ist, wurde ein formeller Zwischenschritt auf dem Weg zur Neulancierung erreicht. Das Initiativkomitee teilt mit, dass es denselben Initiativtext und mit dem gleichen Titel, «Schutz vor Sexualisierung in Kindergarten und Primarschule», bereits wieder bei der Bundeskanzlei eingereicht hat. Die Bundeskanzlei wird keine nochmalige Vorprüfung vornehmen und die Volksinitiative in den nächsten Wochen, d.h. noch in der zweiten Hälfte des Monats Juni, zur Unterschriftensammlung freigeben.

Das Initiativkomitee ist sich der grossen Bedeutung der Volksinitiative im Hinblick auf den Schutz der Kinder und Jugendlichen bewusst und will deshalb das entsprechende Grundrecht, Artikel 11 der Bundesverfassung, um Bestimmungen zur Sexualerziehung ergänzen. Das Initiativkomitee betrachtet es als einen Erfolg für das Anliegen der Volksinitiative, dass es ihm gelungen ist, die Volksinitiative mit 25, meist national bekannten Persönlichkeiten unverzüglich neu zu lancieren. Von Gesetzes wegen wären nur sieben Komiteemitglieder erforderlich gewesen.

Weitere Angaben erfolgen am Tag der Neulancierung der Volksinitiative.

 

Überparteiliches Komitee «Schutz vor Sexualisierung in Kindergarten und Primarschule», Postfach, 4011 Basel, Tel. 061 702 01 00, Fax 061 702 01 04, www.schutzinitiative.ch, info@schutzinitiative.ch , PC 70-80 80 80-1

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