Es ist äusserst bedauerlich, dass Markus Melzl den Inhalt der Volksinitiative «Schutz vor Sexualisierung in Kinder- garten und Primarschule» nicht richtig gelesen hat und damit den Eindruck vermittelt, die Initiative verbiete die Sexualaufldärung vor dem 9. Schuljahr («Sexualkundeunterricht bitte mehr Gelassenheit», BaZ 19. 6. 2014). Auch wenn das nur ein Verschreiber des ehemaligen Kriminalkommissärs und Sprechers der Staatsanwaltschaft Basel-Stadt ist richtig heisst es «ab dem vollendeten 9. Altersjahr» kann freiwillige Sexualkunde erteilt werden, wenn Eltern diese lieber an die Schule delegieren wollen.

Ab vollendetem 12. Altersjahr ist obligatorischer biologischer Auf- klärungsunterricht vorgesehen. Kinder müssen ganz im Gegensatz zu den Behauptungen Melzls nicht «in jedem Alter» und «auf allen Stufen» wissen, dass «man sich beim Sex mit vielen Krankheiten anstecken kann». Das dazu nötige Wissen würde viele Kindergartenkinder und Schüler der 1. und 2. Primarklassen schlicht überfordern. Es ist viel besser, bei entsprechenden Fragen individuell zu ant- worten. Kindergartenkinder haben nun mal ganz andere Bedürfnisse als pubertierende Jugendliche! Nicht nur wir vom Initiativkomitee, sondern auch renommierte Fachleute vertreten diese Ansicht. Die Scheinargumente liegen also bei den Erwachsenen, die Sex unter allen Umständen schon bei den Kleinsten thematisieren möchten!

In Markus Melzls Kolumne wird zudem das Einmaleins mit Sexualität gleichgesetzt. Erfahrungsgemäss fin- den Kinder Sexualität «grusig», wenn sie dem Thema emotional noch nicht gewachsen sind, aber Ekelgefühle beim Rechnen? Wohl kaum? Prävention vor sexuellem Missbrauch lässt sich über- dies bei kleinen Kindern auch ohne Bilderbücher mit erigiertem Penis und ohne Wissen, wie der Geschlechtsakt funktioniert vermitteln. Für einen effizienten Schutz vor sexuellem Missbrauch braucht es also keinen flächendeckenden, lehrplanmässigen Sexualunterricht ab Kindergarten!

Ein besonders unangenehmes Gefühl für mich als Mutter beschleicht mich insbesondere, wenn ich daran denke, dass die neu propagierte Sexualerziehung auch auf den deutschen Professor und bekennenden Das Wissen über Sex und Sexualkrankheiten überfordert Kinder im Kindergarten und in der 1. und 2. Primarklasse. Pädophilen Helmut Kentler zurückzu- führen ist, und genau diese Lobbyisten auf die Gefühle der Kinder setzen, indem sie sagen: «Vertraue deinen eigenen Gefühlen» oder «Du hast das Recht zu wollen oder nicht zu wollen.»

Wieso sollen Kinder im Kindergarten überhaupt zwischen angenehmen (lustvollen) und unangenehmen Berührungen beziehungsweise zwischen Ja- und Nein-Gefühlen unterscheiden lernen? Wie soll ein Missbrauch noch erkannt werden, wenn die Berührung an der Intimzone vielleicht angenehme Gefühle auslöst? Für uns als Initiativkomitee gilt zum Schutz der Kinder: An den Intimzonen des Kindes hat niemand etwas zu suchen! Da gilt ein klares Nein! Einig sind wir mit Markus Melzl darin, dass der Besuch der «externen Sextante» nicht nur in Binningen, sondern auch an anderen Orten der Schweiz zu Exzessen geführt hat. Anweisungen zu Masturbation und zu «gutem Sex» gehören nicht in den obligatorischen Schulunterricht für Zwölfjährige. Deshalb kämpfen wir für eine kindgerechte Aufklärung! Ulrike Walker, Basel, Co-Präsidentin der Eidgenössischen Volksinitiative «Schutz vor Sexualisierung in Kindergarten und Primarschule».

Von Ulrike Walker, Baslerzeitung

SRF-Club: Sexualaufklärung auch für Kindergärtler vom 03.06.2014

Eine Volksinitiative will Sexualkunde im «Chindsgi» verbieten. Aufklärung sei Elternsache, intim und individuell. Verwirrung stiften Gerüchte über Sexkoffer mit Holzpenis und Plüschvagina. Sexualerziehung in der Volksschule scheidet die Geister: Schadet oder nützt sie den Kindern?

Aus der Basler Zeitung vom 14.5.14

Sextante D. unterrichtet weiter – Basel passt Leistungsauftrag an

Von Nadine A. Brügger

Basel. Im Februar berichtete die BaZ über den Schulbesuch der Sextante D. in Binningen. Im Auftrag der Aidshilfe beider Basel (AHbB) sollte sie die Schüler über sexuell übertragbare Infektionen informieren, gab den Zwölfjährigen aber Tipps zu Selbstbefriedigung und Sexualstellungen. Laut Geschäftsleiter Daniel Stolz ist die betroffene Sozialpädagogin noch immer «erfolgreich in beiden Kantonen im Einsatz».

Regierungsrat Carlo Conti hat sich den Bericht zu Herzen genommen: «Was wären wir denn für ein Gesundheitsdepartement, wenn wir solche Meldungen nicht ernst nehmen und in unsere Planung einbeziehen würden?»

Eine Gratwanderung

Auch Stolz hat nach dem Bericht sofort das Gespräch mit der Sexualpädagogin gesucht. Sie habe den Tag anders erlebt, als im Bericht zu lesen war und vertrete die Grundsätze der AHbB, wie «man darf lachen, aber nicht auslachen» und «niemand muss über ein Thema sprechen», sagt Stolz. Aber «auf die teilweise weit auseinandergehenden Bedürfnisse aller Schüler einzugehen ist eine Gratwanderung». Die AHbB biete «Aufklärung zu sexuell übertragbaren Infektionen, keine Sexualkunde». Die meisten Übertragungswege von Viren wie HIV haben aber mit Sexualität zu tun, weshalb stets beides thematisiert werden müsse. Daran werde sich auch zukünftig nichts ändern: «Wer nicht will, dass wir Sexualität thematisieren, soll uns gar nicht erst holen.

» Selbstbefriedigung wird laut Stolz aber nur dann zum Thema, wenn die Schüler danach fragen. Ob das in Binningen der Fall war, bleibt unklar. Noch hat die AHbB auch in ihrem Aufklärungsprogramm «keine konkrete Änderung» vorgenommen, da «neue Ideen schon länger geprüft werden».

Bedarfsgerechte Anpassungen

Conti betont, die Zusammenarbeit mit der AHbB sei für beide Seiten zufriedenstellend. Er möchte diese Partnerschaft nicht belasten. Dass der Leistungsauftrag des Kantons gegenüber der AHbB überarbeitet werde, liege daran, dass der Subventionsvertrag der AHbB angepasst und das Schulangebot seit 2014 in einer separaten Vereinbarung geregelt wird, so Philipp Waibel, Leiter Gesundheitsdienste.

Inhalte und Abläufe der Schuleinsätze sollen so «bedarfsgerechter» gesteuert werden. Was «bedarfsgerecht» genau bedeutet, erklärt Markus Ledergerber, Leiter Kinder- und Jugendgesundheitsdienst: «Jugendliche suchen ehrliche und kompetente Antworten.» Damit die Jugendlichen aber nicht mehr hören, als sie wissen wollen, wird ab sofort eine «halbjährliche Berichterstattung über die stattgefundenen Klassenbesuche» abgehalten. So bestehe die Möglichkeit «bei Bedarf Veränderungen an den Schulbesuchen vorzunehmen». Wichtig sei ein «wertfreier und möglichst nicht beurteilender Umgang mit Sexualität». Was sich in der Leistungsvereinbarung des Kantons mit der Aidshilfe definitiv ändern wird und ob die Pädagogin weiterhin praktizieren darf, steht bald fest.

 

«Viele finden das einen Skandal»
Dominik Lusser von Zukunft CH hofft auf politisches Nachspiel

BaZ: Was stört Sie an der neuen «Love-Life»-Kampagne des BAG?

Dominik Lusser: Sie ist, wie der Ex- Benetton-Fotograf Oliviero Toscani gegenüber 20 Minuten sagt, «nur Pornografie ». Unser Augenmerk gilt den Kindern, deren Sensibilität übergangen wird. Da ist es lächerlich, auf die theoretische Unterscheidungen zwischen Pornografie und Nicht-Pornografie zu verweisen, wie dies die Aids-Hilfe und das BAG tun.

Sexualität ist im Internet und im Fernsehen omnipräsent. Warum überschreitet genau diese Kampagne Ihre Grenzen?

Das Grundproblem liegt darin, dass das BAG, die Aids-Hilfe und Sexuelle Gesundheit Schweiz neben der Prävention noch andere Interessen verfolgen. Das BAG ist Promotor einer sexuellen Freiheit ohne Grenzen und Tabus. Sexuelle Gesundheit hat aber nicht nur mit Lust und Schutz vor Krankheiten, sondern auch mit langfristigen und echt beglückenden Beziehungen zu tun.

Sie rufen die Bevölkerung auf, das Bundesamt für Gesundheit zu verklagen. Erwarten Sie wirklich eine Anzeigenflut?

Viele Menschen haben uns gefragt, was man gegen diese Kampagne tun könne. Eine Anzeige ist eine Möglichkeit. Es wird sich zeigen, was diese bewirkt. Es ist auf alle Fälle wichtig, dass eine Diskussion angestossen wird, was im öffentlichen Raum sein darf und was nicht. Nur weil das SRF und die Gratiszeitungen laufend freizügiger werden, heisst das nicht, dass alle Leute begeistert davon sind. Viele Leute finden die aktuelle Kampagne einen Skandal.

Heute ist internationaler Tag gegen Homophobie. Wie prüde sind Sie?

Wir hätten die Kampagne auch kritisiert, wenn nur Hetero-Pärchen dargestellt worden wären. Wenn der Staat Bürger dazu aufruft, sich beim Sex filmen zu lassen, dann bringt er damit das Fass zum Überlaufen. Wir hoffen, dass diese Geschichte ein politisches Nachspiel haben wird.

Aus der Basler Zeitung vom 15.5.14

Eine Stiftung ärgert sich an der neuen «Love-Life»-Kampagne des Bundes und droht mit einer Anzeigenflut

Die neue Aids-Präventionskampagne des Bundesamts für Gesundheit (BAG) erhitzt die Gemüter. Der provokative Werbespot bringt die Stiftung Zukunft CH derart in Rage, dass sie die Bevölkerung der Schweiz aufruft, das BAG «mit einer Flut von Strafanzeigen» einzudecken. Die Stiftung Zukunft CH, die sich eigentlich gegen die schleichende Einführung der Scharia einsetzt, dehnt ihren Handlungsradius aus. Sie stört sich daran, dass die Kampagne unverblümt Bilder von homo- und heterosexuellen Paaren beim Sex zeigt.

Für die Stiftung ist klar, dass sich die neue Kampagne mit dem Strafgesetzbuch nicht vereinbaren lässt. Laut diesem ist es verboten, Pornografie unter 16-jährigen zugänglich zu machen. Dominik Lusser, Mitarbeiter der Stiftung Zukunft CH, schritt gestern auch zur Tat und erstattete in Luzern Anzeige. Lusser, der die Anzeige als Mitarbeiter der Stiftung im Namen seiner Mitgliedschaft in der Interessensgemeinschaft Sexualerziehung erhob, stiess bei der Luzerner Polizei aber auf taube Ohren. Der Straftatbestand sei nicht erfüllt, wurde ihm mitgeteilt. Ober er die Anzeige weiterzieht, wird derzeit noch abgeklärt.

Unterstützung erhält die Stiftung von der EVP. Laut Medienmitteilung will die Partei Kindern in der Öffentlichkeit vor solchen Sexszenen bewahren. Obwohl der Clip keine Geschlechtsteile zeige, würden die Bilder und Clips von vielen Betrachtern als pornografisch empfunden, sagt die EVP. Es stelle sich auch die Frage, welche «Porno-Dampfwalze» bei der nächsten Kampagne komme. Die EVP prüft nun ebenfalls eine Anklage. Das BAG reagiert laut Luzerner Zeitung gelassen.

Bei der Kampagne handle es sich nicht um Pornografie. Man habe das juristisch abklären lassen, zitiert die Zeitung den Sprecher. «Viele finden das einen Skandal» Dominik Lusser von Zukunft CH hofft auf politisches Nachspiel BaZ: Was stört Sie an der neuen «Love-Life»-Kampagne des BAG? Dominik Lusser: Sie ist, wie der Ex-Benetton-Fotograf Oliviero Toscani gegenüber 20 Minuten sagt, «nur Pornografie». Unser Augenmerk gilt den Kindern, deren Sensibilität übergangen wird. Da ist es lächerlich, auf die theoretische Unterscheidungen zwischen Pornografie und Nicht-Pornografie zu verweisen, wie dies die Aids-Hilfe und das BAG tun. Sexualität ist im Internet und im Fernsehen omnipräsent.

Warum überschreitet genau diese Kampagne Ihre Grenzen? Das Grundproblem liegt darin, dass das BAG, die Aids-Hilfe und Sexuelle Gesundheit Schweiz neben der Prävention noch andere Interessen verfolgen. Das BAG ist Promotor einer sexuellen Freiheit ohne Grenzen und Tabus. Sexuelle Gesundheit hat aber nicht nur mit Lust und Schutz vor Krankheiten, sondern auch mit langfristigen und echt beglückenden Beziehungen zu tun. Sie rufen die Bevölkerung auf, das Bundesamt für Gesundheit zu verklagen. Erwarten Sie wirklich eine Anzeigenflut? Viele Menschen haben uns gefragt, was man gegen diese Kampagne tun könne. Eine Anzeige ist eine Möglichkeit.

Es wird sich zeigen, was diese bewirkt. Es ist auf alle Fälle wichtig, dass eine Diskussion angestossen wird, was im öffentlichen Raum sein darf und was nicht. Nur weil das SRF und die Gratiszeitungen laufend freizügiger werden, heisst das nicht, dass alle Leute begeistert davon sind. Viele Leute finden die aktuelle Kampagne einen Skandal. Heute ist internationaler Tag gegen Homophobie. Wie prüde sind Sie? Wir hätten die Kampagne auch kritisiert, wenn nur Hetero-Pärchen dargestellt worden wären.

Wenn der Staat Bürger dazu aufruft, sich beim Sex filmen zu lassen, dann bringt er damit das Fass zum Überlaufen. Wir hoffen, dass diese Geschichte ein politisches Nachspiel haben wird.

Aussagen des Bundesrates sind vierfach falsch

Mit Empörung hat das Initiativkomitee die irreführenden Aussagen des Bundesrates zur Initiative «Schutz vor Sexualisierung in Kindergarten und Primarschule» zur Kenntnis genommen. Die Initiative sieht eine moderate Regelung der schulischen Sexualaufklärung vor, die die Erziehungshoheit der Eltern sicherstellt: Unterricht zur Prävention vor Kindsmissbrauch soll ab dem Kindergarten möglich sein, freiwilliger Sexualkundeunterricht ab dem 9. Altersjahr und obligatorischer Biologieunterricht ab dem 12. Altersjahr. Die Aussagen des Bundesrates sind vierfach falsch:

1. Die Initiative richtet sich nicht gegen die heute gültige Praxis in den Primarschulen. Obligatorischer Sexualkundeunterricht ist heute keine gültige Praxis in Schweizer Primarschulen. Mit Ausnahme von Basel-Stadt sind heute durchwegs Dispensationen möglich. Die Basler Regelung ist derzeit Gegenstand einer bundesgerichtlichen Überprüfung.

2. Absurd und zynisch ist die Aussage des Bundesrats, die Befürchtungen der Initianten seien unbegründet. Die Volksinitiative ist eine direkte Folge der Bemühungen des Bundesamtes für Gesundheit (BAG), mit Millionen von Steuergeldern ein Kompetenzzentrum Sexualpädagogik und Schule in Luzern aufzubauen und schweizweit obligatorischen Sexualkundeunterricht ab Kindergarten einzuführen. Das Kompetenzzentrum musste inzwischen wieder geschlossen werden, an den Plänen eines staatlich verordneten Sexualkundeunterrichts ab Kindergarten im Sinne des Gender-Mainstreamings will das BAG aber festhalten.

3. Irreführend ist die Aussage, die Initiative greife in die verfassungsmässige Kompetenzverteilung zwischen Bund, Kantonen und Gemeinden ein. Die Initiative sieht keine Kompetenzverschiebung vor. Die Initiative erinnert einzig daran, dass auch die Kantone sich an die verfassungsmässigen Grundrechte zu halten haben: Obligatorischer Sexualkundeunterricht im Kindergarten und in der Primarschule verletzt die Grundrechte der Kinder auf persönliche Freiheit und Unversehrtheit und auf Schutz der Privatsphäre.

4. Unwahr ist schliesslich die Aussage des Bundesrates, durch die Annahme der Volksinitiative würde die Prävention vor sexuellen Übergriffen behindert. Der Initiativtext sieht ausdrücklich die Prävention von Kindsmissbrauch bereits ab Kindergartenstufe vor.

 

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BERN. Die Initiative «Schutz vor Sexualisierung in Kindergarten und Primarschule» ist mit 110000 Unterschriften eingereicht worden. Die Initianten wollen Regeln zum Sexualkundeunterricht in der Bundesverfassung verankern. (sda)

St.Galler Tagblatt

Die Initiative «Schutz vor Sexualisierung in Kindergarten und Primarschule» dürfte vors Volk kommen. Am Dienstag haben die Initianten die Unterschriften eingereicht. Es seien über 110 000 beglaubigte Unterschriften abgegeben worden, teilte das Initiativkomitee mit. Die Initianten wollen Regeln zum Sexualkundeunterricht in der Bundesverfassung verankern. Schulen sollen Sexualkundeunterricht nur Kindern anbieten dürfen, die das neunte Altersjahr vollendet haben. Zwischen dem neunten und dem zwölften Altersjahr soll dieser Unterricht freiwillig sein.

NZZ

Bern. Die Initiative «Schutz vor Sexualisierung in Kindergarten und Primarschule» dürfte vors Volk kommen. Gestern haben die Initianten nach eigenen Angaben über 110000 beglaubigte Unterschriften eingereicht. Sie wollen, dass Schulen Sexualkundeunterricht nur Kindern anbieten dürfen, die das neunte Altersiahr vollendet haben. SDA

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 Das Initiativkomitee «Schutz vor Sexualisierung in Kindergarten und Primarschule» hat am Dienstag, 17. Dezember 2013, der Bundeskanzlei in Bern nach eigenen Angaben über 110’000 beglaubigte Unterschriften abgegeben. Das Volksbegehren richtet sich in erster Linie gegen die Pläne des Bundesamtes für Gesundheit (BAG), in der ganzen Schweiz ab Kindergartenstufe obligatorischen Sexualkundeunterricht einzuführen. Die gesammelten Unterschriften stammen aus der ganzen Schweiz. Ein besonders gutes Ergebnis wurde im Kanton Basel-Stadt erzielt.

Die Volksinitiative will in der Bundesverfassung festschreiben, dass Sexualerziehung Sache der Eltern ist, und dass die Schulen ab dem neunten Altersjahr des Kindes ergänzend Sexualkunde- unterricht anbieten können. Darüber hinaus sollen ein Unterricht zur Prävention von Kindsmiss- brauch bereits ab Kindergarten und ein Biologieunterricht zur Vermittlung von Wissen über die menschliche Fortpflanzung und Entwicklung ab dem zwölften Alterjahr möglich sein. Die Volks- initiative verfolgt mit diesem Konzept der Sexualaufklärung eine Stärkung der verfassungs- mässigen Grundrechte der persönlichen Freiheit des Kindes und der Eltern, des Schutzes der Unversehrtheit der Kinder und der Achtung des Privat- und Familienlebens.

Die Volksinitiative richtet sich in erster Linie gegen die Pläne des Bundesamtes für Gesundheit (BAG), welches klammheimlich unter dem Vorwand der Aidsprävention schweizweit obligatori- schen Sexualkundeunterricht ab Kindergarten einführen will. Dieses Programm hat das BAG in seiner Planung „NPHS 2011-2017“ und im „Grundlagenpapier Sexualpädagogik und Schule“ festgeschrieben. Letzteres wurde vom inzwischen wieder geschlossenen „Kompetenzzentrum Sexualpädagogik und Schule“ an der PHZ Luzern im Auftrag des BAG verfasst. Die provokativen „Sexboxen“ für Basler Kindergärten kamen zustande, nachdem die Leitung der Basler Volksschu- len das Programm des Luzerner Kompetenzzentrums umzusetzen begonnen hatte.

110’000 Unterschriften aus allen Landesteilen der Schweiz

Innerhalb der gesetzlichen Frist haben nun über 110’000 Stimmberechtigte zum Ausdruck ge- bracht, dass sie einen obligatorischen Sexualkundeunterricht ab Kindergarten ablehnen. Absolut am meisten zur Unterschriftensammlung beigetragen haben die Kantone Bern und Zürich mit je über 18’000 Unterschriften, gefolgt von St. Gallen mit über 13’000. Im Verhältnis zur stimmberech- tigten Bevölkerung steht aber an erster Stelle der Kanton Appenzell-Innerrhoden, wo fast 5% der Stimmbürgerinnen und -bürger die Initiative unterzeichnet haben. Bereits an zweiter Stelle aller Kantone folgt Basel-Stadt mit fast 5’000 Unterschriften bzw. über 4,4% aller Stimmberechtigten. Der Kanton St. Gallen folgt auch bei dieser Betrachtungsweise mit fast 4,4 % auf Platz 3.

Medienmitteilung, 17.12.2013 herunterladen