Aaron
Beitrag von Vorstandsmitglied Nationalrätin Verena Herzog in Weltwoche Daily vom 28. Juni 2022
Eine vom Bund finanzierte Broschüre erklärt 12-Jährigen «Anal Plugs» und «Umschnall-Dildos». Geht’s noch?
Vermutlich wussten bis vor kurzem auch viele Erwachsene nicht, was «Anal Plugs», «Umschnall-Dildos» und «Lecktücher» sind. Nun diskutiert die halbe Schweiz darüber.
Der Grund: Die bundesfinanzierte Sexualaufklärungs-Broschüre «Hey You» für Kinder und Jugendliche ab 12 Jahren wimmelt nur so von diesen und ähnlichen Begriffen.
Seit ich vor zehn Tagen in einer Interpellation kritische Fragen dazu an den Bundesrat gestellt habe, sind – unterstützt vom Verein Schutzinitiative – diverse Medienartikel zum Thema erschienen.
Ich wehre mich dagegen, dass Steuergelder für Anal- und andere Sex-Tipps an 12-Jährige verschwendet werden.
Ausserdem muss die Verwendung der Broschüre an den Schulen verboten werden: Eine altersgerechte Aufklärung ist wichtig und nötig. Aber es ist völlig daneben, 12-jährige Kinder zum Gebrauch von Sexspielzeugen zu animieren.
Die Broschüre negiert den gewaltigen Entwicklungs-Unterschied von 12- und 18-Jährigen. Sie projiziert erwachsene Vorstellungen von Sexualität – oder Vorstellungen von Gruppen mit bestimmten sexuellen Vorlieben – unterschiedslos auf Schülerinnen und Schüler ab der 6. Klasse.
Das muss gestoppt werden – zum Wohl unserer Kinder.
Sehr geehrte Frau Regierungsrätin
Erlauben Sie, dass wir uns in einer ernsten und wichtigen Angelegenheit direkt an Sie wenden. Wie Ihnen nicht entgangen sein dürfte, hat die Sexualaufklärungsbroschüre «Hey You» für Schlagzeilen in diversen Medien gesorgt. «Bund erklärt 12-Jährigen den Gebrauch von Anal Plugs», titelte «20 Minuten» in einer Coverstory. Manche Parlamentarier fänden dies «viel zu explizit». Auch andere Medien, vom «Blick» bis zur «Neuen Zürcher Zeitung», griffen das Thema kritisch auf. Die NZZ befand, die Broschüre lese sich «wie eine Anleitung zum Porno».
Gewiss sind wir uns einig: Niemand hat etwas gegen eine altersgerechte und respektvolle Sexualaufklärung. Wie die zitierten Medienberichte zeigen, schiesst «Hey You» aber weit über das Ziel hinaus. Eine «Anleitung zum Porno» (NZZ) hat in der Schule nichts verloren. Schon gar nicht bei 12-Jährigen, die noch nicht einmal im Teenager-Alter sind.
Die Medienberichte widerspiegeln leider die Fakten: «Hey You» gibt den Schülerinnen und Schülern ab 12 explizite Tipps für diverse Sexualpraktiken, besonders auch im Analbereich. So ist von «Anal Plugs», «Lecktüchern» und «Umschnall-Dildos» die Rede – und davon, wie die Kinder und Jugendlichen solche Sexspielzeuge verwenden sollen (Beispiele s. Anhang).
Herausgegeben wurde die schändliche und viele Eltern empörende Broschüre von der Stiftung «Sexuelle Gesundheit Schweiz», die zu grossen Teilen durch Steuergelder finanziert wird. Wie die Reaktionen auf die entsprechenden Medienberichte zeigen, stösst dies in der Öffentlichkeit auf wenig Verständnis. Nun geht es aber vor allem darum, die Schülerinnen und Schüler – besonders die ganz jungen – vor solchen deplatzierten und nicht altersgemässen Darstellungen zu schützen. Denn hier werden erwachsene Vorstellungen von Sexualität auf Minderjährige projiziert; und diese werden in eine Sex-Welt gedrängt, die nicht die ihre ist und von der sie noch gar nichts wissen wollten, wie die NZZ schrieb. Dabei wird insbesondere das eklatante Machtgefälle zwischen den Erwachsenen und den Kindern und Jugendlichen ausser Acht gelassen. Diese Machtdifferenz öffnet Tür und Tor für Missbrauch. In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, ob solche expliziten pornografischen Anleitungen juristisch sogar als Anstiftung zu einer strafbaren Handlung zu betrachten sind, was derzeit Gegenstand einer Abklärung ist.
Dies alles zeigt zur Genüge, dass «Hey You» nicht geeignet ist, zu einer angemessenen, alters- und kindesgerechten Sexualaufklärung beizutragen.
Wir ersuchen Sie, sehr geehrte Frau Regierungsrätin, deshalb dringend, sich dafür einzusetzen, dass die Verwendung von «Hey You» im Schulunterricht untersagt wird. Dabei sind wir uns der föderalistischen Struktur des eidgenössischen Bildungswesens bewusst. Gerne erwarten wir von Ihnen, dass Sie Ihrer Verantwortung als EDK-Präsidentin nachkommen und alles in Ihrer Macht Stehende tun, um Ihre Mitglieder entsprechend zu informieren und aufzuklären. Ziel muss es sein, dass «Hey You» aus dem Programm der Lehrmittel gestrichen wird. Es kann nicht Aufgabe der Schule sein, bereits 12-jährigen Kindern Anweisungen zum Gebrauch von Anal- und anderen Sexspielzeugen zu geben.
Dürfen wir Ihre zeitnahe Stellungnahme erwarten, wie Sie im Rahmen Ihres verantwortungsvollen Amtes den Schutz der Schülerinnen und Schüler vor dieser schädlichen Form der Frühsexualisierung gewährleisten wollen?
Wir danken Ihnen für Ihren Einsatz zum Wohl unserer Kinder.
Freundliche Grüsse
Verein Schutzinitiative
Jérôme Schwyzer
Vereinspräsident
Nationalrätin Verena Herzog
Vorstandsmitglied
Befremdendes Interview mit Sexualpädagogin Tina Reigel
Sehr geehrte Frau Schärer
Mit diesem Schreiben nehmen wir Bezug auf das in Ihrer Zeitschrift erschienene Interview «Beim Wickeln sollte man alles benennen» mit der Sozial- und Sexualpädagogin Tina Reigel, (1. April 2022). Dabei geht es um Themen wie «Klitoris aus Knete, wertschätzende Begriffe für Genitalien und Masturbationszimmer in Kitas», wie die Redaktion im einleitenden Lead schreibt. Diese Ankündigung wird dann auch wahrgemacht. Bereits auf die erste, suggestive Frage von Journalistin Ellen Girod, warum es «gut» sei, «mit Erstklässler*innen eine Klitoris aus Knete zu basteln», darf Sexualpädagogin Reigel vorschwärmen: «So eine Klitoris ist höchst faszinierend: Der sichtbare und uns allen gut bekannte «Hügel» ist nur der Anfang. Die ganze Klitoris samt den Schwellkörpern und den Schenkeln ist rund zehn Zentimeter lang. Dank Knete können Kinder das spielerisch lernen.»
In diesem Stil geht es weiter. So sagt Reigel: «Ganz besonders Mädchen müssen wir lehren, dass ihre Vulvas toll sind.» Zum Thema «Wickeln» fordert sie, dass man im Umgang mit den Kleinkindern Begriffe wie «Vulva» oder «Hoden» verwendet. Reigel plädiert für Masturbationsräume in den Kitas und ein entsprechend «sexualfreundliches Konzept». Dasselbe gelte auch für die «Dökterle-Spiele»,
also das gegenseitige Betasten der Genitalien.
Der Verein Schutzinitiative ist befremdet über diesen schamlosen Umgang mit der Psyche und dem Körper der Kinder. «Wir Eltern» macht sich mit diesem unkritischen Interview zum Sprachrohr einer unwissenschaftlichen Sexualpädagogik, «die weder etwas von Sexualität noch von Pädagogik versteht», wie Prof. Jakob Pastötter im beigelegten Interview in unserem Vereinsmagazin sagt. Dabei projizieren die enthemmten Sozialpädagogen ihre eigene Sexualität auf die Kinder – was höchst problematisch ist.
Die Aussagen von Tina Reigel offenbaren ein mechanisches Verständnis von Sexualität und negieren das gefährliche Machtgefälle zwischen Erwachsenen und Kindern. Statt schon in der ersten Klasse Vulvas und Penisse zu kneten, sollten wir unsere Kinder für Gefühle und den Wert der Liebe für gelingende Beziehungen sensibilisieren.
Dass das Interview mit Tina Reigel kein Einzelfall oder Ausrutscher ist, belegt die Tatsache, dass Sie bereits vor einem Jahr ein ähnlich gelagertes Interview mit dem Sexologen Ben Kneubühler gebracht haben, in dem er dazu aufforderte, die Geschlechtsteile von Säuglingen zu berühren und gar zu massieren (Ausgabe Nr. 6/21). Das lässt auf eine redaktionelle Agenda schliessen, die aus den genannten Gründen höchst problematisch ist und juristisch als Anstiftung zu einer Straftat betrachtet werden könnte.
Im Sinne eines ausgewogenen Journalismus fordern wir Sie auf, in einer der nächsten Ausgabe von «Wir Eltern» eine kritische Gegenstimme zur Frühsexualisierung zu publizieren. Gerne unterstützen wir Sie dabei und erwarten Ihr Feedback.
Ausserdem bitten wir Sie um die zeitnahe Beantwortung folgender Fragen:
- Wie kommen Sie dazu, ungefiltert zu verbreiten, dass in Kitas Masturbationszimmer eingerichtet werden und dass Eltern die Geschlechtsteile von Säuglingen berühren sollten?
- Ist Ihnen bewusst, dass dies als Anstiftung zu einer strafbaren Handlung taxiert werden könnte (Art. 187 StGB)?
- Was unternehmen Sie, um ein ausgewogenes journalistisches Gegengewicht zu dieser einseitigen und fragwürdigen Berichterstattung herzustellen?
- Ist die Verbreitung solch kruder und unhaltbarer Theorien und Forderungen (Masturbieren in Kitas, Berühren der Geschlechtsteile von Säuglingen durch Erwachsene etc.) durch die Verleger und Aktionäre gedeckt?
- Ist ein nächster Artikel geplant, der diese Sexualpädagogik der Frühsexualisierung fördert?
- An welchen Bildungseinrichtungen (Kitas, Kindergarten, Primarschulen) und an welche anderen Zielgruppen (Eltern, Pädagogische Hochschulen usw.) wird «Wir Eltern» verteilt?
Besten Dank für Ihre geschätzte Antwort.
Freundliche Grüsse
Jérôme Schwyzer
Eidg. Dipl. Sekundarlehrer (FH)
Vereinspräsident
Andrea Geissbühler
Nationalrätin
Vorstandsmitglied



