Schweizerzeit, 26.10.12

Ein Epidemiegesetz sollte den Ausbruch und die Verbreitung übertragbarer Krankheiten verhüten und bekämpfen (Art. 2 EpG). Dass das wichtig ist, ist unbestritten. Das Parlament hat nun aber Änderungen beschlossen, die deutlich über diesen Auftrag hinausschiessen.

Das revidierte Epidemiegesetz schafft die Rechtsgrundlage für den staatlich verordneten Impfzwang, die Fichienmg der Bürger und die obligatorische Sexualerziehung ab vier Jahren. Diese totalitären Ansprüche untergraben unsere freiheitliche Ordnung und sind einer freien Schweiz unwürdig. Es liegt jetzt an uns, die Notbremse zu ziehen. Unterschreiben Sie das Referendum!

Staatlicher Sex-Unterricht im Kindergarten

Unter dem Vorwand, die Kinder über Geschlechtskrankheiten wie AIDS aufklären zu wollen, will das Bundesamt für Gesundheit (BAG) die Schulhoheit der Kantone aushebeln. Mit Art. 19 des revidierten Epidemiegesetzes will der Bund die Grundlage für die flächendeckende Einführung der Sexualerziehung in Kindergarten und Schule schaffen. Ein perfider «Schlungg» mit fragwürdigen Folgen für unsere Kinder. Die treibenden Kräfte dahinter: Funktionäre des BAG und umstrittene Sexualpädagogen.
Wer die bereits vorhandenen «Aufklärungsprogramme» studiert, merkt rasch, wohin die Reise führt. Es wird die Ideologie vermittelt, wonach schon Kinder sexuelle Wesen seien, die wissen müssten, wie man onaniert und beim Geschlechtsverkehr verhütet. Was hat das bitte schön mit Krankheitsprävention zu tun? Sexualaufldärung ist Sache der Eltern und nicht des Staates!
Helfen Sie mit und unterschreiben Sie das Referendum gegen das Epidemiegesetz noch heute. Besten Dank!

Anian Liebrand 

idea spektrum, 07.11.12

Viele Eltern sind heute verunsichert, wie sie angesichts von Internet, zahllosen sexuellen Anspielungen in der Öffentlichkeit (beispielsweise auf den zahllosen Anti-AIDS-Plakaten)
oder des Sexualkundeunterrichts mit dem Thema Sexualität bei ihren Kindern umgehen sollen.
Darüber ist demnächst im Buchhandel ein Buch von Regula Lehmann unter dem Titel Sexualerziehung? Familiensache!“ erhältlich. idea druckt Auszüge.

Die Zeitspanne von 10 bis 12 gehört für mich zu  den faszinierendsten Etappen der Kindererziehung. Es wird immer spannender, mit unserem Nachwuchs über aktuelle Themen zu diskutieren. Humor und Zungenfertigkeit entwickeln sich. Als Eltern sind wir nicht mehr unantastbare Größen, sondern werden zunehmend dem Echtheitstest unterzogen. Glaubwürdige und überzeugende Vorbilder sind gefragter denn je. Die Hirnentwicklung ist laut Forschungsergebnissen mit 10 Jahren auf dem Höhepunkt. Das Kind ist interessiert und lernbereit. Also, nichts wie ran ans Festigen und Verinnerlichen von positiven Einstellungen und Verhaltensweisen. Als Eltern werden Sie während der Pubertät enorm von dem profitieren, was Sie jetzt an Beziehung, Wertevermittlung und Begleitung in Ihr Kind investieren.

Weniger Kontrolle, mehr Eigenverantwortung
Wichtig: Schrauben Sie als Eltern Ihre Kontrolle und Einflussnahme stets in dem Maß zurück, wie die Fähigkeit zur Eigenverantwortung bei Ihrem Kind zunimmt. Ein Beispiel dazu: Unser 11-Jähriger hat sich in Bezug auf den Umgang mit PC-Spielen und Internet noch an klar definierte Regeln zu halten. Ihn völlig frei im Internet surfen zu lassen wäre verantwortungslos. Doch in einigen Jahren muss auch er fähig sein, selber die Verantwortung für das, was er am Computer macht, zu übernehmen. Unser Ältester studiert weit entfernt in einer anderen Stadt, und ich habe null Einfluss darauf, was er dort an seinem PC macht. Glücklicherweise hat unser Sohn irgendwann im Zeitraum zwischen 10 und 16 wirklich verstanden, dass er selber dafür verantwortlich ist, seine Innenweltverschmutzung in Grenzen zu halten und sich vor Bildern und Inhalten zu schützen, die beispielsweise ein verzerrtes Bild von Sexualität vermitteln. Die Erziehung zur Eigenverantwortung nimmt in der zweiten Erziehungsetappe – also im Alter  von 10 bis 20 Jahren viel Raum ein und gehört zu den wichtigsten elterlichen Aufgaben. Ihr Kind wächst nun immer mehr zu einer selbstständig denkenden Person heran, die ihre Umgebung auf Herz und Nieren testet, um herauszufinden, welche Einstellungen und Werte sich wirklich bewähren. Früher oder später tauchen rund ums Thema Sexualität neue Fragen und Themen auf. Beobachten Sie, wie Ihr Kind reagiert, wenn Sie das Thema Pubertät oder Sexualität so ganz nebenbei“ mal streifen. Wirkt es interessiert oder eher abwehrend? Sexuelle Aufklärung ist grundsätzlich nur da hilfreich und zielführend, wo sie vom Kind her willkommen ist. Aufklären oder abwarten? Wenn Ihr Kind noch überhaupt nicht bereit ist, sich mit diesen Themen zu befassen, sollten Sie dies respektieren und ganz gelassen, aber aufmerksam auf den richtigen Zeitpunkt warten. Doch auch hier gibt es Ausnahmen: Es kann sein, dass Sie aufgrund äußerer Umstände gezwungen sind, Ihr Kind über ein Thema zu informieren. Wenn beispielsweise im  Schulhaus, das Ihr Kind besucht, sexuelle Übergriffe geschehen und die Täter noch nicht gefasst wurden, können Sie nicht einfach abwarten, bis Ihr Kind sich freiwillig mit dem Thema befassen mag. Dann müssen Sie um der Sicherheit Ihres Kindes willen auf altersgerechte Weise mit ihm darüber reden, wie es sich vor Übergriffen schützen kann. Falls jedoch keine äußere Notwendigkeit besteht und Ihr 10-jähriges Kind Gespräche diesbezüglich abblockt, können Sie mit Aufklärungsgesprächen ruhig noch warten.

 Gute Informationen zur Verfügung stellen
Weichen Sie den Themen rund um die Teenagerjahre deswegen jedoch nicht aus, sondern nutzen Sie natürliche Gelegenheiten für Gespräche unbedingt. Reden Sie mit Ihrem Mann oder Ihrer Frau, mit den älteren Geschwistern oder mit Freunden am Tisch darüber, zu welch wunderschöner junger Frau Ihr Patenkind herangewachsen ist, wie tief die Stimme des Nachbarjungen plötzlich klingt, dass die ältere Tochter heute nicht zum Schwimmen gehen wird, weil sie ihre Tage hat, oder dass Pickel zum Glück auch mal wieder verschwinden … Ihr Sprössling kriegt dadurch so ganz nebenbei immer wieder mal ein Häppchen an Information mit über das, was in der Pubertät auf ihn zukommt. Dies ganz ohne dass Sie ihn, wie es in manchen Sketchen humorvoll dargestellt wird, zu einem aufgesetzt und peinlich wirkenden Aufklärungsgespräch zitieren. Sorgen Sie dafür, dass Ihrem Kind gute Sachinformationen zum Thema Körper, Empfängnis, Schwangerschaft und Geburt zur Verfü- gung stehen. Gesundheitslexika mit Bildern leisteten schon zu meiner eigenen Kinderzeit unschätzbare Dienste. Ich erinnere mich gut daran, dass ich mit 10, 12 Jahren interessiert die auf übereinander liegenden Folien gedruckte Innenansicht des Menschen studierte und mich gelegentlich auch zur Seite mit dem Titel Empfängnis und Geburt“ vorwagte. Mit einem Schmunzeln entdecke ich nun wiederum meine eigenen Kinder dabei, wie sie im entsprechenden Alter in unserem Familiendoktorbuch blättern. Vermutlich nicht, um die Behandlung der Masern zu studieren …

Den Schulstoff als Trittbrett für Gespräche nutzen
An den meisten Schulen werden Zeugung, Empfängnis und Schwangerschaft in diesem Alter thematisiert. Interessieren Sie sich dafür, fragen Sie beiläufig nach, ob das   schon Thema war und wenn ja, was Ihr Kind davon spannend oder besonders eindrücklich fand. Erzählen Sie Ihren Heranwachsenden, was Sie selber am Thema fasziniert und begeistert. Nehmen Sie Ihren Sohn mit, wenn Sie (Ihrem Kind bekannte) frischgebackene Eltern besuchen, und geben Sie ihm Gelegenheit, über diesen winzigen neuen Menschen zu staunen. Bitten Sie als Vater darum, das kleine Wunder auch mal halten zu dürfen. Sie zeigen Ihrem Jungen dadurch, dass Babys auch Männersache sind und dass an Schwangerschaft und Geburt nichts Komisches oder Peinliches ist. Es ist sinnvoll, darauf zu achten, dass Kinder bis zum Beginn der Pubertät die biologischen Funktionen und die korrekten Bezeichnungen der Geschlechtsorgane kennen und über Empfängnis, Schwangerschaft und Geburt Bescheid wissen.

Den Übergang feiern
Mädchen sollten, sobald sich abzeichnet, dass sie innerhalb einer absehbaren Zeit ihre Periode haben werden, wissen, was bei der monatlichen Blutung in ihrem Körper geschieht und wie sie Binden oder Tampons richtig anwenden. Überlegen Sie sich, wie Sie wichtige körperliche Meilensteine mit Ihren Kindern feiern könnten. Die erste Regelblutung macht Ihre Tochter zur Frau ein guter Grund, finde ich, als Mutter mit der Tochter schick essen zu gehen, ihr Blumen oder Schmuck zu schenken oder was immer zu Ihnen passt und auch der jungen Frau recht ist. Warum nicht etwas Besonderes planen, um zu feiern, dass Ihr Sohn in den Stimmbruch gekommen ist und jetzt zur Männerwelt gehört? Übergangsrituale sind eine wertvolle Möglichkeit, die geschlechtliche Entwicklung positiv zu betonen und dadurch die Identität Ihres heranwachsenden Kindes zu stärken.

Fragen beantworten
Je aufmerksamer Ihre 10- bis 12-Jährigen die Welt, in der sie sich bewegen, beobachten, desto mehr Fragen dazu tauchen auf. Ihr Kind möchte vielleicht wissen, was der Begriff Bordell“ bedeutet und warum auf der Werbung der Aidspräven  tionsfachstelle ein Kondom abgebildet ist. Es fragt, was Sie davon halten, dass einige seiner Schulkameraden jeden Monat den Freund oder die Freundin wechseln, und will wissen, ob Sie es gut finden, wenn gleichgeschlechtliche Paare Kinder adoptieren können. Auch die Frage, warum man heiraten soll, wenn rund die Hälfte aller Paare sich doch nur wieder scheiden lässt, kann auf der Liste Ihres Sprösslings stehen und Sie als Eltern tüchtig ins Schwitzen bringen. Lassen Sie sich nicht stressen. Bitten Sie Ihren Sohn oder Ihre Tochter um Bedenkzeit, wenn Sie noch keine befriedigenden Antworten geben können. Es tut Heranwachsenden gut mitzuerleben, dass auch wir Erwachsenen über Fragen nachdenken und um tragfähige Antworten ringen müssen.

Eindeutig sein
Spätestens jetzt ist es entscheidend, dass Sie als Eltern sich  zu den neu aufkommenden Themen eine klare Meinung bilden und diese auch verständlich begründen können. Sie als Mutter oder Vater sind jetzt gefragt, um Ihrem Kind tragende Werte und wünschenswertes Verhalten in Bezug auf Liebe, Beziehungsgestaltung und Sexualität engagiert zu vermitteln und selber vorzuleben. Je eindeutiger diese Werte sind, desto leichter wird Ihr Kind sie nachvollziehen können. 10- bis 12-Jährige denken noch in deutlichen Kontrasten und wollen erst einmal wissen, was richtig oder falsch ist. (Bevor sie dann später durchaus auch lernen werden, zu differenzieren.) Kinder und Teenager mögen es, wenn Erwachsene klare Überzeugungen vertreten nicht irgendeinen multioptionalen Mischmasch, der keine Orientierung gibt, weil das oberste Ziel darin besteht, sich nur ja nicht festzulegen und niemandem zu nahe zu treten. Einige Fragen dazu:

  • Was wünschen Sie sich in Bezug auf Liebe und Sexualität für Ihr Kind?
  • An welchen Maßstäben orientieren Sie sich?
  • Welche Theorien erscheinen Ihnen stimmig oder kompetent genug, um Ihre Sexualerziehung danach auszurichten?
  • Wäre es Ihnen recht, wenn Ihr Sohn mit 15 die erste Freundin mit nach Hause bringen würde, oder wünschen Sie ihm, dass er seine Teenagerzeit noch ungebunden erlebt?
  • Wann ist für Sie der richtige Zeitpunkt für Liebe und Freundschaft?
  • Was raten Sie Ihrem Kind in Bezug auf das Ausleben seiner Sexualität?
  • Finden Sie es wichtig, dass Jugendliche schon früh sexuelle Erfahrungen sammeln, oder raten Sie Ihrem Sprössling, damit noch zu warten?
  • Und wenn warten: Wie lange, bis zu welchem Zeitpunkt?
  • Würde es Sie stören, wenn Ihr Kind Liebesbeziehungen zu gleichgeschlechtlichen Partnern eingehen würde?
  • Wünschen Sie Ihrem Kind eine lebenslange Beziehung, oder sympathisieren Sie eher mit der Idee von Lebensabschnittspartnerschaften?
  • Freuen Sie sich darauf, möglicherweise eines Tages Großeltern zu werden?
  • Oder empfehlen Sie Ihren Kindern eher, Karriere und Hobbys an die erste Stelle der Lebensplanung zu setzen?

Welche Werte Sie Ihren Kindern in der Vorpubertät und Pubertät mitgeben, hängt stark mit der Beantwortung dieser Fragen rund um Liebe und Sexualität zusammen.

Erziehung kommt von ziehen“
Der Begriff Erziehung beinhaltet das Verb ziehen“. Wir ziehen unsere Kinder mit ganzem Engagement in die Richtung, in der unserer Meinung und Erfahrung nach echtes Glück, liebevolle Beziehungen und ein erfülltes Leben zu finden sind. Das ist unsere Aufgabe als Eltern. Das erwarten unsere Kinder von uns, dafür sind sie uns anvertraut. Als Erwachsene werden sie dann entscheiden, ob sie unsere Werte teilen wollen oder nicht. Ihnen bereits während der Vorpubertät oder der Pubertät alle Optionen einfach offen zu lassen, wäre eine absolute Überforderung und deshalb verantwortungslos. Ein persönliches Beispiel dazu: Meine Mutter war der Meinung, dass Themen wie Freundschaft und Sexualität Pubertierende noch überfordern. Als ich zum Teenager heranwuchs, sagte sie deshalb gelegentlich zu mir: Bevor du 20 bist, musst du gar keinen Freund heimbringen!“ Was so viel bedeutete wie: Es eilt nicht, lass dir Zeit. Du bist noch jung. Werde erst mal eine eigene Persönlichkeit, bevor du dich an eine andere Person bindest.“ Dies war mir als Teenager wirklich eine Hilfe und wirkte auf mich wie ein Entschleuniger“. Als ich dann mit gut 19 Jahren zu Hause meinen ersten und bis heute letzten Partner vorstellte, war das auch für meine Mama völlig okay. Es ging ihr nicht um ein pingeliges Abzählen von Monaten, sondern darum, mich vor überstürzten Entscheidungen zu bewahren. Ihre Offenheit und die Klarheit, mit der sie mir ihre Meinung in Bezug auf solche Themen darlegte, waren für mich ein deutlicher Wegweiser, an dem ich mich auch dann orientierte, wenn ich ausbildungsbedingt weit weg von zu Hause lebte.

Die Verantwortung für die Teilnahme am Sexualkundeunterricht sollen die Kinder tragen?!

Mit Entscheid vom 3. Juli 2012 hat der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt die Rekurse jener Eltern abgelehnt, welche um Dispensation ihrer Kinder vom obligatorischen Sexualkundeunterricht an den Basler Kindergärten bzw. in der 1. und 2. Primarschulklasse ersucht hatten.

Der Entscheid bestätigt, dass im Lehrplan neu Sexualkundeunterricht zwingend vorgesehen ist und in die Grundrechte der betroffenen Kinder und Eltern eingegriffen wird. Der Regierungsrat wertet die Eingriffe aber nur als leicht und daher hinnehmbar. Die Grenze will er dort ziehen, wo ein Kind gegen seinen ausdrücklichen Willen zur aktiven Teilnahme am Sexualkundeunterricht gezwungen wird. Mit dem Alter der betroffenen Kinder setzt sich der Regierungsrat nicht auseinander.

Die Einschätzungen des Regierungsrates des Kantons Basel-Stadt teilen wir nicht. Aufgrund der höchstpersönlichen Natur des Themas Sexualität und mit Blick auf das Alter der betroffenen Kinder ist von einem schweren Grundrechtseingriff auszugehen. Sodann verkennt der Regierungsrat die Fähigkeit von Kindergärtlern und Primarschülern im Alter zwischen 4 und 9 Jahren, sich der Teilnahme am Sexualkundeunterricht zu entziehen und überträgt ihnen zugleich die Verantwortung für die konkrete Ausgestaltung des Sexualkundeunterrichts. Die Betroffenen sind derzeit daran, die weiteren rechtlichen Schritte zu prüfen.

 

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Soll Sexualkundeunterricht erst nach dem neunten Altersjahr erfolgen und freiwillig bleiben?

Eine Volksinitiative macht sich stark für den «Schutz vor Sexualisierung in Kindergarten und Primarschule». Unter anderem soll Sexualkundeunterricht vor dem neunten Altersjahr untersagt sein. Der Rücktritt eines wegen Kindsmissbrauch verurteilten Initiativkomitee-Mitglieds machte kurzfristig einen Neustart des Volksbegehrens nötig. 

Sexualerziehung soll Sache der Eltern bleiben

Presseberichten über die «Sexboxen», die in Basel ab August 2011 in Kindergärten und Schulen eingeführt werden sollten, wollten besorgte Eltern wissen, was dahintersteckt. Aufgrund des in einer dieser «Sexboxen» vorgefundenen pornografischen Materials unterstützten die Eltern eine Petition gegen die Sexualisierung der Volksschule und wollten einen Bogen samt Bildern aus einem zur «Sexbox» gehörenden Buch an die Bevölkerung verschicken. Die Post verweigerte den Versand jedoch mit dem Hinweis, die für die Sexualaufklärung gedachten Bilder seien pornografisch! Gleichzeitig stellten die Eltern fest, dass es neu einen Leitfaden mit Lernzielen für den Sexualkundeunterricht gibt. Es sollte zwar kein Fach geben, das so heisst, aber der Unterricht sollte fächerübergreifend stattfinden und zwingend sein. Dispensationsgesuche besorgter Eltern lehnte das Basler Erziehungsdepartement ab. Mit Unterstützung von Politikern haben sich die Eltern darauf entschlossen, eine Initiative zu lancieren. Der obligatorische Sexualkundeunterricht in der Schule ist gegen die Grundrechte der persönlichen Freiheit, des Schutzes der Unversehrtheit der Kinder und der Glaubens- und Gewissensfreiheit. Ein Gesetz, das diese Grundrechtsverletzung legitimiert, gibt es in der Schweiz nicht. Deshalb ist der obligatorische Sexualkundeunterricht illegal. Die Grundrechte sind in der Bundesverfassung im Hinblick auf den Sexualkundeunterricht wenig explizit geregelt. Sie könnten durch ein Gesetz eingeschränkt werden.

Es braucht einen Grundrechtsartikel, der explizit zum Ausdruck bringt, dass es für Kindergarten und die ersten zwei Klassen keinen Sexualkundeunterricht geben darf. Wenn dies festgeschrieben steht, kann dieser Verfassungsartikel nicht mehr eingeschränkt werden. So verfolgt die Initiative denn auch folgende fünf Hauptziele: Sie will in der Verfassung festschreiben, dass Sexualerziehung Sache der Eltern ist, es vor dem vollendeten neunten Altersjahr keinen Sexualkundeunterricht geben darf, ab dem vollendeten neunten Altersjahr freiwilliger Sexualkundeunterricht möglich ist, ab dem vollendeten zwölften Altersjahr ein obligatorischer Biologieunterricht (nicht Sexualkundeunterricht) über die menschliche Fortpflanzung und Entwicklung erteilt werden soll, ab dem Kindergarten hingegen schon Präventionsunterricht gegen Kindsmissbrauch erteilt wird. Es geht nicht darum, dass Kinder keine präventive Aufldärung erhalten sollen, sondern darum, dass die Kinder vor nicht stufengerechtem Sexualunterricht verschont werden. Die Sexualität ist Sache des Einzelnen. Der Zwang zur Teilnahme greift in den Schutzbereich ein. Die Eltern können alters- und entwicklungsgerecht auf Themen der Sexualität eingehen. Sexualerziehung durch die Schule verletzt das Recht der Eltern auf Erziehung, behandelt alle Kinder gleich, obwohl gerade in dieser höchst persönlichen Frage kein Kind gleich ist. Sexualerziehung mit ihren Normen und Werthaltungen gehört weiterhin in den Verantwortungsbereich der Eltern.

 

Unterschriftensammlung gestartet!  

Mit der Veröffentlichung des unveränderten Initiativtextes im Bundesblatt von heute, 19. Juni 2012,  startet das Initiativkomitee per sofort mit der Unterschriftensammlung für die eidgenössische  Volksinitiative «Schutz vor Sexualisierung in Kindergarten und Primarschule».

Das Initiativkomitee wird getragen von 25 Persönlichkeiten aus CVP, FDP, EDU, EVP, Lega dei  Ticinesi sowie SVP und von betroffenen Eltern, die aus allen Landesteilen stammen. Präsidiert wird  das Komitee von SVP-Nationalrat Dr. iur. Sebastian Frehner, CVP Alt-Nationalrat Pius Segmüller  sowie Frau Ulrike Walker, parteilose Familienfrau.

Das Initiativkomitee ist stolz darauf, dass das Komitee trotz der Anfangsschwierigkeiten bis auf ein  Mitglied unverändert zusammengeblieben ist, um die Volksinitiative vor Volk und Stände zu bringen.  Aufgrund der grossen Unterstützung aus der Bevölkerung ist das Komitee zuversichtlich, die  benötigten Unterschriften rasch sammeln und einreichen zu können.

Ziel der Volksinitiative ist es, Kinder vor der Sexualisierung in Kindergarten und Primarschule zu  schützen. Dies soll durch drei Massnahmen erreicht werden: Erstens legt die Volksinitiative fest,  dass Sexualerziehung Sache der Eltern ist, zweitens untersagt sie schulischen Sexualkundeunterricht  vor dem neunten Altersjahr, und drittens unterstützt sie Präventionsunterricht bereits ab  Kindergarten zum Schutz vor Kindsmissbrauch. Kinder sollen ihre Kindheit unbeschwert erleben  dürfen! So lautet das Ziel der Volksinitiative.

Für weitere Fragen stehen Ihnen zur Verfügung:

  • NR Dr. iur. Sebastian Frehner, Tel. 079 620 71 04
  • a.NR Pius Segmüller, Tel. 079 352 92 19
  • Frau Ulrike Walker, Tel. 061 274 08 68
  • Initiativbüro: Tel. 061 702 01 00, info@schutzinitiative.ch

 

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Zum Rückzug der Sexualkunde-Initiative

Neustart ohne Altlasten

Einen schlechteren Start hätte die Initiative «Schutz vor Sexualisierung in Kindergarten und Volksschule» nicht erwischen können: Schon drei Tage nach der Lancierung redete niemand mehr von den Anliegen der Initianten. Schlagzeilen machte stattdessen ein verurteilter Kinderschänder – der CoPräsident des Initiativkomitees. Auch wenn sich die Initianten sofort vom pädophilen Vater distanzierten, blieb sein Name offiziell mit dem Anliegen verknüpft: Ist eine Initiative lanciert, können im Bundesblatt nachträglich keine Änderungen mehr angebracht werden.

Mit dieser Altlast wollten die Initianten nicht weiter auf den Strassen Unterschriften sammeln. Es ist daher folgerichtig, dass sie ihre Initiative selbst zum Absturz brachten, indem sie nur eine einzige Unterschrift einreichten. Nach diesem Befreiungsschlag steht der Weg frei für die Neulancierung der Initiative mit neu besetztem Komitee.

Der Sexualkunde-Initiative bläst ein frostiger Wind entgegen. Alle grossen Parteien ausser der SVP haben ihre Ablehnung deutlich gemacht. Doch das Thema Sexualkunde liegt zumindest gewissen Kreisen der Bevölkerung auf dem Magen. Ein Brief «gegen die Sexualisierung der Volksschule», den Ulrich Schlüer vergangenes Jahr an die Konferenz der Erziehungsdirektoren schickte, dokumentiert das grosse Unbehagen: Der Brief hatte 90 000 Unterschriften. Es wäre daher verfrüht, den Tod der Sexualkunde-Initiative herbeizureden.

karen.schaerer@azmedien.ch

Bern, 5. Juni 2012

PRESSECOMMUNIQUÉ

Volksinitiative wird noch im Juni neu lanciert

Am 17. April 2012 wurde die Volksinitiative «Schutz vor Sexualisierung in Kindergarten und Primarschule » lanciert. Mittels dreier Massnahmen will sie die Kinder vor der Sexualisierung in Kindergarten und Primarschule schützen: Erstens erklärt sie, dass Sexualerziehung Sache der Eltern ist, zweitens untersagt sie schulischen Sexualkundeunterricht vor dem neunten Altersjahr, und drittens unterstützt sie Präventionsunterricht bereits ab Kindergarten zum Schutz vor Kindsmissbrauch. Kinder sollen ihre Kindheit unbeschwert erleben dürfen! So lautet das Ziel der Volksinitiative.

Kurz nach dem Start der Volksinitiative wurde bekannt, dass ein Mitglied des Initiativkomitees in weit zurückliegender Vergangenheit eine gerichtliche Verurteilung aufwies, die er dem Initiativkomitee gegenüber verschwiegen hatte. Der Betreffende wurde zum unverzüglichen Rücktritt aus dem Initiativkomitee aufgefordert.

Das Initiativkomitee hat beschlossen, die Volksinitiative mit einem bereinigten Komitee neu zu lancieren. Mit der heutigen Bekanntgabe im Bundesblatt, wonach die Unterschriftensammlung für die Volksinitiative vom 17. April 2012 abgeschlossen ist, wurde ein formeller Zwischenschritt auf dem Weg zur Neulancierung erreicht. Das Initiativkomitee teilt mit, dass es denselben Initiativtext und mit dem gleichen Titel, «Schutz vor Sexualisierung in Kindergarten und Primarschule», bereits wieder bei der Bundeskanzlei eingereicht hat. Die Bundeskanzlei wird keine nochmalige Vorprüfung vornehmen und die Volksinitiative in den nächsten Wochen, d.h. noch in der zweiten Hälfte des Monats Juni, zur Unterschriftensammlung freigeben.

Das Initiativkomitee ist sich der grossen Bedeutung der Volksinitiative im Hinblick auf den Schutz der Kinder und Jugendlichen bewusst und will deshalb das entsprechende Grundrecht, Artikel 11 der Bundesverfassung, um Bestimmungen zur Sexualerziehung ergänzen. Das Initiativkomitee betrachtet es als einen Erfolg für das Anliegen der Volksinitiative, dass es ihm gelungen ist, die Volksinitiative mit 25, meist national bekannten Persönlichkeiten unverzüglich neu zu lancieren. Von Gesetzes wegen wären nur sieben Komiteemitglieder erforderlich gewesen.

Weitere Angaben erfolgen am Tag der Neulancierung der Volksinitiative.

 

Überparteiliches Komitee «Schutz vor Sexualisierung in Kindergarten und Primarschule», Postfach, 4011 Basel, Tel. 061 702 01 00, Fax 061 702 01 04, www.schutzinitiative.ch, info@schutzinitiative.ch , PC 70-80 80 80-1

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