Obligatorischer Sexualunterricht ist illegal

Von Dominik Müggler, Arlesheim

Ende Juni 2013 soll das «Kompetenzzentrum für Sexualpädagogik und Schule» an der PHZ in Luzern geschlossen werden. Es war angetreten, für alle Kantone die Grundlagen für die Einführung von obligatorischem Sexualunterricht ab Kindergarten zu schaffen. Doch mit der Schliessung dieses Zentrums ist die Frage des obligatorischen Sexualunterrichts nicht vom Tisch.

 

Im Kanton Basel-Stadt entscheidet demnächst das oberste Gericht über die Weiterführung dieses Sexualunterrichts. Und wenn es nach dem Willen des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) und seinem «Nationalen Programm HIV und andere sexuell übertragbare Krankheiten 2011-2017» geht, soll es in Zukunft nicht mehr zulässig sein, Kinder vom Sexualunterricht zu dispensieren.

Obligatorischer Sexualunterricht ab Kindergarten sieht am Beispiel von Basel-Stadt folgendermassen aus: Kinder ab vier Jahren sollen lernen müssen, a) dass es zur Entstehung eines Kindes Mann und Frau braucht, b) wie die Geschlechtsorgane funktionieren, c) dass Berührungen an Körperstellen angenehm sein können und d) was die Begriffe «heterosexuell», «homosexuell», «lesbisch», «schwul» und «bisexuell» bedeuten. Zwei Jahre später, ab der ersten Primarklasse, sollen Kenntnisse hinzukommen über e) den Zeugungsvorgang, f) Verhütungsmittel und g) die Frage, ob Sexualität nur zur Fortpflanzung oder auch aus Lust und Liebe praktiziert wird.

Protest gegen Sexualunterricht

Der Basler Sexualunterricht stützt sich auf die Vorgaben des nun schliessenden Luzerner Kompetenzzentrums. Im Sommer 2011 hat er zudem mit fragwürdigem Unterrichtsmaterial in sogenannten «Sexboxen» Schlagzeilen gemacht. 22 Eltern haben sich gegen diesen Unterricht zur Wehr gesetzt und Dispensationsgesuche für ihre Kinder im Alter von vier bis acht Jahren eingereicht. Alle diese Gesuche wurden von der Regierung abgelehnt oder sistiert. Zwei Elternpaare haben den Rechtsweg eingeschlagen und stehen nun vor dem obersten Basler Gericht, dem Appellationsgericht. Ihre Chancen auf Erfolg sind gut, denn der Basler Sexualunterricht entbehrt einer formellen gesetzlichen Grundlage und ist somit verfassungs- und rechtswidrig.

Obligatorischer Sexualunterricht verletzt die Grundrechte von Kindern und Eltern:

  • das Recht auf persönliche Freiheit des Kindes (Artikel 10 Absatz 2 BV). Es ist das Recht einer jeden Person, sich nicht mit sexuellen Fragestellungen auseinandersetzen zu müssen.
  • den Schutz des Privat- und Familienlebens des Kindes und der Eltern (Artikel 13 Absatz 1 BV). Die Sexualität gehört dem Intim- und Privatbereich eines jeden Menschen an.

Die Glaubens- und Gewissensfreiheit (Artikel 15 Absatz 1 BV) steht nicht im Vordergrund, wie bei den bekannten Schwimmunterrichts- oder Kruzifixfällen. Hier geht es vielmehr um den Schutz der Kinder sowie des Privat- und Familienlebens.

Einschränkungen von Grundrechten sind unter bestimmten Voraussetzungen zulässig (Artikel 36 BV):

  • Sie bedürfen einer gesetzlichen Grundlage (schwerwiegende Einschränkungen müssen sogar im Gesetz selbst vorgesehen sein).
  • Sie müssen durch ein öffentliches Interesse gerechtfertigt sein.
  • Sie müssen verhältnismässig sein.
  • Sie dürfen den Kerngehalt der Grundrechte nicht antasten.

Obligatorischer Sexualunterricht ist zulässig, wenn diese Voraussetzungen kumulativ erfüllt sind. Das ist derzeit in keinem Kanton der Schweiz der Fall:

  • In keinem Kanton besteht eine Regelung im Sinne eines formellen Gesetzes. Sogenannte «Leitfäden» oder «Handreichungen» für die Lehrpersonen stellen nur Verwaltungsverordnungen dar und vermögen Grundrechtseingriffe von dieser Tragweite nicht zu legitimieren.
  • Ein öffentliches Interesse wurde bisher nie nachgewiesen. Es wurden keine Nutzen- und Risikoanalysen eines solchen Unterrichts erstellt.
  • Die Verhältnismässigkeit des Sexualunterrichts ist ebenfalls nicht gegeben, da im Alter von vier bis acht Jahren keine Gefahr besteht, Krankheiten sexuell zu übertragen.
  • Obligatorischer Sexualunterricht im Kindergarten und in der Primarschule würde den Kerngehalt der besagten Grundrechte infrage stellen.

Spannung vor Urteil

Man darf also mit Spannung das Urteil des Basler Appellationsgerichts erwarten, welches nach den Sommerferien ergehen wird. Inzwischen empfehlen wir die Unterstützung der Eidgenössischen Volksinitiative «Schutz vor Sexualisierung in Kindergarten und Primarschule». Diese will den obligatorischen Sexualunterricht aus den Schweizer Kindergärten und Primarschulen verbannen und sieht auch für die Oberstufe deutliche Verbesserungen vor.

Dominik Müggler

Der Autor ist Staatswissenschafter (lic.rer.publ.HSG) und Präsident der Schweizerischen Hilfe fiir Mutter und Kind (SHMK) und des Vereins Mamma.

Unterschriftenbogen

Der heutigen Ausgabe der «Schweizerzeit» liegt ein Unterschriftenbogen zur Eidgenössischen Volksinitiative «Schutz gegen Sexualisierung in Kindergarten und Primarschule» vor. Bitte unterschreiben Sie ihn und lassen Sie ihn auch
durch Verwandte und Bekannte unterzeichnen. Herzlichen Dank dafür. Bitte Bogen rasch einsenden. Weitere Bogen sind herunterzuladen unter: www.schutzinitiative.ch. (dm)

Unsere Volksschule – eine Gefahr für unsere Kinder

 

Lehrplan 21 und die Sexualerziehung ohne Eltern

Was aber hat nun der Lehrplan 21 (LP21) mit den Bestrebungen der Sexualpädagogen zu tun? Sehr viel ! Denn der LP21 wird gleichsam das Eintrittstor und die rechtliche Grundlage sein für die obenbeschriebene sexuszentrierte Erziehungsform und Welt- anschauung. Und in der Tat ist auch der Grundlagenbericht des LP21 in derselben Gesinnung geschrieben wie die obenerwähnten Grundlagenpapiere über Sexualpädagogik. Bedeutsam für unsere Überlegungen ist der Hinweis, dass im LP21 neue Fachbereiche geschaffen wurden, vor allem der sog. «Überfachliche Bereich». Hier hinein gehören all jene Themen, die in herkömmlichen Schulfächern nicht richtig eingeordnet werden können. Auf Seite 21 ist folgendes zu lesen: «Überfachliche Kompetenzen und über- fachliche Themen sind für eine erfolgreiche Lebensbewältigung zentral und werden in allen Fachbereichen ausgebildet. Es sind die Bildungsanliegen, die sich keinem einzelnen Fachbereich zu- ordnen lassen: Berufskunde, ICI; (…), Gender und Gleichstellung, Gesundheit, Globale Entwicklung und Frieden usw.» Es werden insgesamt 15 solche Themen aufgelistet, um sicherzustellen, «dass kein zentrales Thema vergessen wird.» Hier muss nun dringlich auf das sog. Gender- und Gleichstellungsproblem hingewiesen werden, denn auf Seite 22 heißt es: «Die Bearbeitung der überfachlichen Themen erfolgt durch Ex- perten im Teilprojekt BNE (Bildung für Nachhaltige Entwicklung). (DJ Die Einarbeitung der Gender- und Gleichstellungsperspektive wird allen Fachbereichteams ins Pflichtenheft geschrieben. Mit einem Expertenauftrag wird die Erfüllung dieses Auftrags gesichert.» (www.lehrplan 21/ grundlagenbericht; S.21/22) Dieser Passus ist entscheidend.

Denn damit öffnet der LP21 den Sexualpädagogen Tür und Tor für ihr Wirken. Auffällig an dieser Stelle ist auch die Tatsache, dass kein einziges anderes überfachliches Thema mit derartigen Formulierungen ergänzt wird. Es ist offensichtlich ein zentrales Anliegen, die Gender-Ideologie im Denken unserer Kinder zu verankern. Und die oben beschriebene Auffassung der Sexualpädagogen von Sexualität ist ein wesentli- cher Bestandteil der Gender-Mainstreaming-Ideologie. Dass im Gegenzug das Fach «Religion» im LP21 einfach abgeschafft wurde, lässt ebenfalls aufhorchen. Warum denn nur? Wie kann man gemäß VSG auf christlichen Grundsätzen erziehen, wenn die christliche Religion nicht mehr vermittelt wird ? Ist der Grund vielleicht der, dass man im Religionsunterricht das genaue Gegenteil dessen vermitteln müsste, was in der Gender- Ideologie behauptet wird?

 

Bekannt in diesem Zusammenhang ist ja ebenso, dass auch viele Lehrpersonen christliche Grundsätze aus der Schule verdrängen möchten, allen voran der Präsident des LCH (Verein der Schweiz. Lehrerinnen und Lehrer), welcher vor noch nicht allzu langer Zeit dafür plädierte, die Kreuze aus den Schulzimmern zu entfernen und christliche Schulfeiern zu verbieten.

Lehrplan 21 liefert Kinder an Sexualpädagogen aus

Zu erwähnen ist hierbei auch noch, dass überfachliche Themen in allen Fachbereichen Eingang finden können. Mit der völlig neuen Konzeption von Schulfächern und bedeutsamen Lernzielen im LP21 dürfte nun unschwer zu erkennen sein, dass Vorausset- zungen geschaffen worden sind, die eine allfällige Dispensation vom Sexualunterricht oder eben auch von der Vermittlung der Genderperspektive praktisch gänzlich unmöglich machen.

Die Sexualpädagogen dürfen dann als sog. «Experten» ganz nach ihrem sexistischen Menschbild unsere Kinder erziehen. Und wir müssen schweigen. Müssen wir? Angefangen hat alles mit einem behördlichen Auftrag, in der Schule über die Aids-Problematik aufzuklären. So sind diese Per- sonen anfangs 90-er Jahre in die Schulhäuser gelangt. Sie haben sich mittlerweile etabliert und den Status von Sexualexperten erhalten. Was man genau darunter zu verstehen hat, war schon vor über 15 Jahren zu erahnen, denn die Aufklärungsordner (es waren 3 dicke A4-Ordner!) hätte man ohne weiteres auch als Einführung in pornographische Sexualpraktiken bezeichnen können angeblich zum Schutz unserer Kinder vor Pornographie. Was daraus geworden ist, sehen wir heute. Wer damals aber wagte, Kritik zu üben, wurde mundtot gemacht und in die Ecke der Ewiggestrigen geschoben.

Die Abschaffung der traditionellen Familie

Der neue Lehrplan 21 samt seinem Sexualkonzept und der Abschaffung des Religionsunterrichts gehört in die Reihe jener politischen Bestrebungen, welche die traditionelle Familie von Vater-Mutter-Kind-Beziehung auflösen wollen. Solche Bestrebun- gen sind nicht neu. Drastisch verordnet und durchgeführt hat dies bereits Lenin in seinen Jahren der Machtübernahme nach 1917. Denn er wusste wohl, dass Menschen, die in ungeord- neten Verhältnissen aufwachsen, viel leichter zu manipulieren sind. Man förderte daher die sog. «Panmixie», vereinfachte das Scheidungsverfahren und erreichte in Kürze die Auflösung zahlreicher traditioneller Familienbande. Ebenso schnell leitete aber Lenin selber die Kehrtwendung wieder ein, denn sehr bald stellte sich heraus, dass Promiskuität und Panmixie jegliche staatliche Ordnung untergraben. Dieses Gift wollte er wohl dem Westen verabreichen, denn bekannt sind seine Worte: «Wenn wir eine Nation vernichten wollen, so müssen wir zuerst ihre Moral vernichten. Dann wird uns die Nation als reife Frucht in den Schoß fallen.»

Schamhaftigkeit gehört zum Menschen

Liest man die obigen Ziele der Sexualerziehung in der Schule, dann fällt sogleich auf, dass offenbar jegliche Art von Schamhaftigkeit überspielt oder wegdressiert werden soll. Diese Tendenz ist ja überhaupt seit einigen Jahren in gewissen Kreisen der Gesellschaft festzustellen. Die Ursprünge gehen auf die 68er- Bewegung zurück und sind ganz klar der Pädagogik der «Neuen Linken» zuzuordnen. Dazu der Naturwissenschaftler Prof. Dr. W. Kuhn: «Schamhaftig- keit ist ein biologisch bedeutsamer Regulator im menschlichen Leben». Und der Biologe Joachim Illies: «Nicht das Schamgefühl ist widernatürlich, sondern das Bestreben, es zu missachten, es zu überspielen oder gar (abzudressieren>. Dass die Schamhaftigkeit auch gesellschaftlich eine bedeutsame Schutzfunktion hat, weiß im Grunde jeder. Mit drastischen Zahlen aber belegen dies z.B. die Polizeiakten aus Paris zur Zeit der Einführung des Minirocks: Als Folge davon stieg die Zahl der Überfälle auf junge Mädchen und Frauen in beängstigendem Masse am.» Ohne Schamgefühl ist ein geregeltes und gefahrloses Zusammenleben unter Men-schen nicht möglich. In diesem Zusammenhang ist es wohl auch einmal erlaubt, zu fragen, ob und in welchem Masse die ohnehin schon so weit propagierte sexuelle Freizügigkeit (auch im bereits bestehenden Sexualunterricht an Schulen) mit der stetigen Zunahme von Gewalt im allgemeinen und an Schulen zusammenhängt.

Was können wir tun?

Es sind viele Eltern und zum Glück auch Politiker auf diese Missstände aufmerksam geworden. Man ist wohl zu Recht empört und beunruhigt. Ich möchte an dieser Stelle aufrufen, die sog. Schutzinitiative «Ja zum Schutz vor Sexualisierung in Kindergarten und Primarschule» zu unterstützen. Fordern Sie Unterschriftenbögen an über Telefon 061 702 01 00 oder auf www.schutzinitiative.ch ! Es fehlen noch 56’000 Unterschriften. Engagierte Eltern und Politiker mögen auch den Lehrplan 21 nicht aus den Augen verlieren! Eine Zentralisierung des Schulwesens ist eine heikle Angelegenheit, zumal wenn Leute am Werk sind, die offensichtlich weder auf die im VSG geforderte Erziehung nach christlichen Grundsätzen achten noch auf Elternrechte Rücksicht zu nehmen scheinen. Ein Lichtblick in dieser Angelegenheit ist aber doch bereits zu vermelden. Denn per Ende März 2013 ist bekannt geworden, dass das Sexualpädagogische Institut an der PHZ Luzern auf Ende Juni 2013 nicht mehr weitergeführt werden soll. Eine gute Erziehung ist eine ernste Sache Die folgenden Zitate mögen uns nachdenklich stimmen und uns vor Augen führen, dass es sich bei der Schulentwicklung um eine sehr ernste Angelegenheit handelt, die uns alle betrifft. Mögen sie uns bestärken und uns veranlassen, konkrete Schritte zu unternehmen, Schritte zum Wohle unserer Kinder und zur Ehre Gottes! «Verdirb die Jugend, entfremde sie der Religion, wecke ihr Interesse für den Sexus. Lasse sie oberflächlich werden, zerstöre ihren jugendlichen Schwung.

Entziehe dem Volk das Interesse an seinem Staat durch Fesselung seiner Aufmerksamkeit mit Sport, Sex und Trivialitäten. Verursache mit allen Mitteln den Zusammenbruch aller moralischen Tugenden von Ehrlichkeit, Sauberkeit, Mäßigung und das Vertrauen auf ein gegebenes Wort.» (Anweisung der Kommunistischen Partei in Florida) «Erkennen sie im Westen denn nicht, dass die Kräfte, die uns hier im Osten mit Gewalt unterdrücken, genau dieselben sind, die ihre Jugend im Westen im Namen der Freiheit durch gelenkte Propagierung von Rauschgift, Pornographie, freier Sexualität und Gewalttätigkeit demoralisieren und zur Unterdrückung vorbereiten wollen? Mit anderen Mitteln will man mit ihnen dasselbe erreichen wie mit uns.» (Medizinprofessor in Prag)

Unterrindal, im April 2013 Hans Kaufmann

Internet-Adressen für genauere Informationen:

  1. www.lehrplan.ch
  2. www.phz.ch/grundlagenpapier
  3. www.hivnetahsga.ch/sexualpädagogik
  4. www.lustundfrust.ch
  5. www.arnorix.ch

Pseudo- Pädagogik

«Die Grünen, die 68er und die Pädophilie», Ausgabe vom 16. Mai Mag

ja durchaus sogar sein, dass der junge Cohn-Bendit in seinem 68er- Sex-Revoluzzer-Wahn etwas dahergeschwatzt hat, was heute so rein gar nichts mehr mit ihm zu tun hat. Das ändert jedoch nichts an den Vernetzungen der Pädophilenszene mit der Sexualpädagogik, die in unseren Klassenzimmern Einzug gehalten hat. Diese ist nun mal Fakt und nicht schönzureden. Viele der selbst ernannten «Sexualforscher», die massgeblich an dieser Pseudo-Pädagogik mitgewirkt haben, waren nachweislich pädo- phil oder anders sexuell entartet. Erschwerend kommt hinzu, dass sich hier durch eine verständliche Win-win- Situation mehrere Interessengruppierungen zusammengeschlossen haben. Eine jede Gruppe ist dabei so aufs eigene Ziel fixiert, dass keiner bemerkt, dass sie von anderen für deren Zwecke missbraucht wird. Es wird Zeit, dass die Medien aufhören, sich über diese Zusammenhänge auszuschweigen. Für mich hat sich jede Diskussion zu diesem Thema erübrigt. Meine Kinder werden auf keinen Fall im Klassenzimmer nach dem Gedankengut der Gender-Ideologen erzogen. Claudia Stury, Greifensee

Traditionelle Rollen bewahren

«Kompetenzzentrum Sexualpädagogik: Das ist nicht unsere Aufgabe», Ausgabe vom 22. April

Dass sich die EU dem «Gender Mainstreaming» verpflichtet hat, ist bekannt. Offenbar hat sich auch die Schweiz dieser Ideologie angeschlossen. Die Theorie lautet, dass die Geschlechterrollen nur erlernt sind, und dass das Kind ein auf Erziehung angewiesenes Sexualwesen ist. Gleichstellung und Gleichbehandlung seien somit die Folgen. Gender Mainstreaming will nicht weniger als den neuen Menschen schaffen, und zwar durch die Zerstörung der «traditionellen Geschlechterrollen ». Schon aus diesem Grunde muss das als Zwangsbegriff verneinte «Geschlecht» durch «Gender » ersetzt werden. Möglichst schon in der Krippenerziehung soll mit der geistigen Geschlechtsumwandlung begonnen werden. Das Fach Gender Studies wird an vielen Hochschulen gelehrt. Es soll vor allem den Interessen der Frauen dienen. In den Vordergrund wird das erfundene Problem der Vereinbarkeit von Beruf und Familie gestellt. Die Gender-Ideologie ist im Jahre 2008 auch in die Lehrpläne der Schweizer Schulen und Kindergärten eingedrungen. Ihr sozialrevolutionärer Kern ist die Sexualisierung der Kinder und Jugendlichen durch den staatlichen Sexuallkundeunterricht.
Das Zentrum erhielt bisher 1,3 Millionen Franken Steuergelder. Beiträge der Zentralschweizer Kantone sind dabei nicht eingerechnet. Rechtfertigung der Finanzspritzen ist, dass ein möglichst früher Sexualunterricht die Übertragung von Geschlechtskrankheiten einzudämmen helfe. Wer steht für diese unnützen Kosten gerade?
Ich stelle fest, dass die Abschaffung der Rechte der Eltern über ihre Kinder vorangetrieben werden, ebenfalls sollen möglichst alle Frauen zu möglichst allen Zeiten einer Erwerbsarbeit nachgehen zu Gunsten der Wirtschaft. Eine Quotenregelung für alle Arbeits- und Lebensbereiche ist das Ziel. Unterschiedliche Begabungen sollen als Geschlechterstereotype gebrandmarkt werden. Der Versuch des Staates, über Erziehung und Ausbildung die Geschlechtsidentität der Kinder zu verändern, ist aber ein illegitimer Missbrauch staatlicher Macht. Gender Mainstreaming zielt auf die Zerstörung der traditionellen Familie, die die Keimzelle einer Gesellschaft ist.

RUTH FISCHER, LUZERN

Am Volk vorbei installiert

«Das Zentrum für Sexualpädagogik wird geschlossen», Ausgabe vom 11. April

Das Kompetenzzentrum wurde vor Jahren am Volk und den Kantonen vorbeiinstalliert und durch das Bundesamt für Gesundheit finanziert – ohne Gesetzesgrundlage!
Schliessung begrüsst
Unter dem Deckmantel der Aids- Prävention proklamierte das Zentrum auf offensive Art und Weise den schweizweiten obligatorischen Sexuallcundeunterricht bereits für Vierjährige, was zu Recht bei vielen Bürgern auf grossen Widerstand gestossen ist. Ich begrüsse die Schliessung des überflüssigen Sexualkompetenzzentrums sehr.

ANIAN LIEBRAND, VIZEPRÄSIDENT JUNGE SVP SCHWEIZ, BEROMUNSTER

von D. Pomper – Das umstrittene Kompetenzzentrum für Sexualpädagogik muss schliessen. Die SVP sieht sich in ihrem Kampf gegen «grenzüberschreitenden Aufklärungsunterricht» bestätigt.

Freiwillige bringen im Namen eines überparteilichen Komitees Plakate für die Volksinitiative «Schutz vor Sexualisierung in Kindergarten und Primarschule» im April 2012 in Bern an.


Holzpenis, Plüschvagina und Aufklärungsbüchlein – der Sexkoffer, mit dem Basler Schüler aufgeklärt werden sollen, sorgte vor knapp zwei Jahren für grosse Aufregung. Der Kanton Basel-Stadt gehörte zu den ersten, die die Empfehlungen des Kompetenzzentrum für Sexualpädagogik amorix in Luzern umsetzten – und sorgte damit für grosse Aufregung. Kurz darauf rührten Ulrich Schlüer und sein Komitee die Trommel für die «Petition gegen die Sexualisierung der Volksschule». Auch die Junge SVP des Kantons Luzern machte mobil und reichte eine Petition gegen den Sexualunterricht im Kindergarten ein. Schliesslich lancierte ein Komitee aus rechtsbürgerlichen Kreisen eine eidgenössische Volksinitiative zum «Schutz vor Sexualisierung in Kindergarten und Primarschule».

Nun wird das amorix aufgelöst. Die öffentliche Hand hat ihre finanzielle Unterstützung eingestellt. «Die Arbeit des Kompetenzzentrums war gut», schreibt das Bundesamt für Gesundheit (BAG). Der Bund hätte aber nur neue Mittel gesprochen, wenn auch die Kantone das Kompetenzzentrum Sexualpädagogik finanziell unterstützten. Weil aber kein kantonales Geld beigetragen wurde, habe das BAG keine neue Periode mehr geprüft. Denn: «Bildungsinhalte sind in der Hoheit der Kantone.» Der Bund habe finanziell zum Aufbau des Kompetenzzentrums beigetragen, mit dem Ziel der HIV-Prävention. Hier seien die wesentlichen Etappen aus Sicht des Bundes erreicht.

«Ein Eingeständnis des Bundes»

Alt Nationalrat Ulrich Schlüer interpretiert den Entscheid als «Eingeständnis des Bundes»: «Das Kompetenzzentrum hat Lehrmittel empfohlen, bei denen die Grenze zur Pornographie überschritten und die Eltern übergangen wurden.» Zudem habe ein ungerechtfertigter Übergriff in die Bildungshoheit der Kantone über die Köpfe der Bildungsdirektoren hinweg stattgefunden. Auch Anian Liebrand, Vizepräsident der Jungen SVP Schweiz, nimmt die Auflösung des Zentrums «mit Befriedigung» zur Kennntis. Das BAG habe unter dem Deckmantel der Aidsprävention fragwürdige Aufklärungspublikationen finanziert.

Auch für den Präsidenten der Deutschschweizer Erziehungsdirektorenkonferenz Christian Amsler ist es «offensichtlich», dass die SVP-Propaganda im Entscheid des BAG mit eine Rolle gespielt haben dürfte. Grundsätzlich begrüsst er, dass die Kantone die Kompetenz über die Sexualaufklärung an den Schulen haben. Allerdings sei es bedauerlich, dass eine «Fachstelle mit kompetenten Personal» nun schliessen müsse. «Nun gilt es rasch die entstandene Lücke zu füllen», sagt Amsler. Etwa mit lokalen Ärzten und Jugendpsychologen.

«BAG befand sich unter politischem Druck»

Bedauerlich findet die Schliessung des Kompetenzzentrums auch Rainer Kamber von der Organisation Sexuelle Gesundheit Schweiz: «Es wurde gute fachliche Arbeit geleistet, für die nun eine wichtige Lücke entsteht.» Dass der Bund sich von der SVP aber hat in die Knie zwingen lassen, glaubt Kamber nicht: «Das BAG befand sich unter politischem Druck, weil es sich für eine Sache engagiert hat, die in der Verantwortung der Kantone läge.» Wäre das Kompetenzzentrum kantonal getragen worden, wäre es wohl nicht soweit gekommen.

Zentrumsleiter Titus Bürgisser zeigte sich gegenüber der «Nordwestschweiz» ebenfalls enttäuscht: «Mit der Schliessung des Zentrums gibt es keine Institutionen mehr, die schweizweit die Qualität des Themas Sexualerziehung und Sexualpädagogik in Schule und Lehrerbildung hütet und weiterentwickelt.»

 

20 Minuten online:
http://www.20min.ch/schweiz/news/story/12403469

«Sexualkunde erregt die Gemüter», Ausgabe vom 9. März

Es wäre schön, wenn nicht immer nur die selbst ernannten (S-)Experten zu Wort kämen, sondern zur Abwechslung auch mal die wahren Experten, wenn es um Kindererziehung geht: die Eltern. In einem demokratischen Staat kann es nicht angehen, dass die Anti- diskriminierungskampagne gegen Minderheiten darin mündet, dass allen Familien gleich welcher Weltan- schauung, Kultur oder Glaubensrichtung, egal, nach welchem Familien- modell sie lebt eine einzig gültige Ideologie übergestülpt wird. Laut einer sozialmedizinischen Studie der Uni- versität Lausanne sind 95 Prozent der Schweizer Jugendlichen heterosexuell veranlagt. Wegen der restlichen fünf Prozent sollen sich also die anderen detailliert mit deren Sexpraktiken aus- einandersetzen? Was soll das? Gleichzeitig scheut man sich aber nicht, die Anliegen einiger Eltern als nicht zu thematisierende «Partikularinteressen» zu bezeichnen und damit ohne Diskussion vom Tisch zu wischen. Wo bleibt eigentlich die Mütter-Lobby neben all diesen regen- bogenbunten Interessengruppen? Nur weil ein paar Mütter freiwillig die Verantwortung für ihre Kinder aus den Händen geben, müssen doch nicht alle Kinder von den gleichen «externen Fachstellen» mit staatlichen Gütesiegeln erzogen werden. Ein bisschen mehr Respekt vor dem Anderssein seiner Mitmenschen würde offensichtlich vielen guttun. Weder Feministinnen noch die anderen Frauen sind besser wir sind einfach nur anders!

Claudia Stury, Greifensee

Zürcher Oberländer

«Keine Yoga-Dispens für jungen Christen», Ausgabe vom 8. März

Nun sind wir schon so weit gekommen, dass der Bund entscheidet, was für unser Kind das Beste ist. Der kleine Kindergartenschüler muss gegen den Wunsch seiner Eltern am Yoga-Unter- richt teilnehmen. Auf die Gefühle und Bedürfnisse seiner Eltern wird keine Rücksicht genommen. Es bestehe sogar ein öffentliches Interesse daran, dass der Knabe sozial integriert werde.

Entfremdung wird gefördert
Ich frage mich nur, in wessen Interesse es ist, die Familiensphäre zunehmend zu untergraben und die Kinder den Eltern zu entfremden? Wo bleibt da der Respekt gegenüber der persönlichen Überzeugung. Ich dachte immer, wir leben in einem freien, demokratischen Land (das heisst Garantie der Grundrechte jedes Einzelnen gegenüber dem Staat, gegenüber gesellschaftlichen Gruppen, insbesondere religiösen Ge- meinschaften, und gegenüber anderen Einzelpersonen). Wo sind diese Grundrechte im besagten Fall geblieben? Zudem will nun das Bundesamt für Gesundheit (BAG) schweizweit die obligatorische «Sexualerziehung» ab dem Kindergarten einführen und dies mit Sexbox und pornografischem Material. Die Eltern haben keine Möglichkeit zur Intervention. Bei Abwesenheit des Kinds droht eine Busse. In Basel ist das schon am Laufen. Wo führt das alles noch hin?

Falsche Richtung
Wollen wir wirklich, dass der Staat immer mehr Gesetze schafft, welche die Grundrechte von Eltern und Kin- dern untergraben? Gesetze, die eine gesunde Entwicklung unserer Kinder von klein auf in eine falsche Richtung lenken und zur Auflösung jeder eigenen Persönlichkeit führen?

Cecile Schmutz, Wildberg

Leserbrief

Meine Tochter geht bald in den Kindergarten. Sie würde dann anhand einer «Sexbox» unterrichtet. Die Post, die dieses Lehrmaterial versenden sollte, hat diese Sexbox als «pornografisch» deklariert. Kinder werden somit Aktivitäten zugemutet, welche Erwachsene zu Recht als pornografisch betiteln. Meine Tochter würde also dann, ob sie will oder nicht (Unterricht ist nämlich Zwang), mit diesem «Geschenk» spielen, dessen Inhalt Spielzeuge wie Penis und Vagina sind. Von Spezialisten würde sie gelehrt bekommen, wie man damit lustvoll umgeht. Will ich das wirklich? Ich habe mich entschieden, das nicht zu wollen.

Das alles wird aber im Zuge der Einführung der Sexualerziehung ab Kindergarten im Lehrplan Wirklichkeit. Das Thema ist so wichtig, dass alle Stimmbürger mitentscheiden sollten. Deshalb unterstütze und unterschreibe ich die Initiative «Schutz vor Sexualisierung in Kindergarten und Primarschule», die demnächst in allen Romanshorner Briefkästen zu finden ist. Ich hoffe, dass uns eine verfehlte und verfrühte Sexualisierung in Romanshorn, im Thurgau und in der ganzen Schweiz erspart bleibt.

Markus Altwegg

AZ Zeitungen

Ein riesen Aufschrei geht durch die Bevölkerung wegen sexueller Belästigung. Was aber ist mit all den Kindern, welche zukünftig nach dem Lehrplan 21 schon im Kindergarten durch Sexualpädagogen «belästigt», «genötigt» oder gar «missbraucht» werden? Dies unter dem Vorwand der Sozialerziehung respektive der Sexualpädagogik? Ebenso wird das Kind mit dem Vorwand der Gesamterziehung und auch zum Schutz vor Übergriffen zum Sehen, Hören und Tasten (Tun) von sexuellen Handlungen am Gegenüber genötigt. Die Eltern haben kein Recht auf Dispensation, auch nicht aus religiösen Gründen. Wer hält diese «Pädagogen» und «Pädagoginnen» unter Kontrolle? Warum wird hier kaum aufgeschrien oder massiv reagiert? Bisher galt die Sexualerziehung als Aufgabe der Eltern. Das ist auch richtig so und soll weiterhin so bleiben. Vor der Pubertät machen Anatomie wie auch Biologie bezüglich Gefühlen, der Sexualität und Verhütung Sinn Aber auch dort gibt es Grenzen. Es darf nicht sein, dass Kinder und Jugendliche zum Mitmachen unter dem Begriff der sexuellen Sozialisation genötigt werden. Es braucht hierfür also kein neues Fach, sondern kann wie heute unter Einhaltung der Gesetze zum Schutze des Kindes und dessen sexueller Integrität durchgeführt werden.

LUZIA MOSER-MEIER, HAUSEN