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Durch Bilderbuch zum Missbrauch

Ein ideologisch aufgeladenes Bilderbuch für die «Kleinsten» in einer Schweizer Kita zeigt kinderpornografische Abbildungen und fordert zur gegenseitigen Erkundung der Geschlechtsteile auf. Prompt kommt es zu einem sexuellen Übergriff. Die Mutter des Kindes reicht Strafanzeige ein. Und die Erziehungswissenschaftlerin Prof. Karla Etschenberg meint zum Buch: «Freude an solchen Darstellungen hätten insbesondere Pädophile!» 

Das Buch heisst «Wuschelkopf und Pupspopo» und bezeichnet sich im Untertitel ausdrücklich als «Mitmachbuch für die Kleinsten ab 18 Monaten». Mitmachen heisst in diesem Fall: eigene und fremde Körper erkunden, anschauen, anfassen. Das Buch für Kleinkinder ist auch bildlich mehr als explizit: Es zeigt nackte Menschen und allerlei Nahaufnahmen von männlichen und weiblichen Geschlechtsteilen von Kindern und Erwachsenen.

Der Verlag – Achse aus Wien – preist das Buch mit den Sätzen an, nichts fasziniere Kleinkinder mehr als den eigenen Körper. «Simpel und anschaulich» würden «Körperteile und ihre Namen zeitgemäss in Szene gesetzt». Klappen, dicke Pappe und einfache Sprache ergäben «ein tolles erstes Buch für alle, die keine Lust auf veraltete Begriffe und heteronormative Darstellungen» hätten. Als ob Kleinkinder überhaupt eine Vorstellung von Mann und Frau als sexuellen Wesen hätten und wüssten, was «heteronormativ» ist und sich davon verabschieden wollten.

Tatsächlich zeigt das Buch unter anderem ein nacktes schwarzes Mädchen, das mit weit aufgerissenen Augen auf das Geschlechtsteil eines anderen Mädchens schaut – zwischen den gespreizten Beinen hat es einen Penis.

Strafanzeige nach Missbrauch in Kita

Schon an dieser Stelle wird ersichtlich, wie sehr dieses Werk eine Projektion und ein ideologisches Instrument ist: «Nichtheteronormative» Erwachsene wollen Kinder, ja erklärtermassen «Kleinkinder», möglichst früh in eine sexualisierte und Lust orientierte Welt einführen.

Und es wirkt: Das propagierte «Mitmachen» hat ein Knabe in einer Kita in einem Nordwestschweizer Kanton ganz im Sinne der Verfasser derart ernst genommen, dass er einen anderen Jungen missbraucht hat, wie Medien berichten. Die Mutter des Opfers hat in diesem Zusammenhang Strafanzeige bei der zuständigen Staatsanwaltschaft erstattet.

Darin heisst es, die Mutter habe ihren dreijährigen Sohn zu Hause beobachtet, wie er «sexuelle Handlungen mit bzw. an einer männlichen Puppe nachstellte». Sie sei «sehr schockiert» darüber gewesen, habe ihr Sohn «doch noch nie ein solches Verhalten an den Tag gelegt». Im Gespräch habe ihr Sohn dann angegeben, «dass er dies gemacht habe, weil es in der Kita am Vortag zu einer sexuellen Handlung zwischen ihm und einem vierjährigen Jungen gekommen sei». Der ältere Junge soll gemäss Strafanzeige «den Penis des Sohnes der Anzeigestellerin in den Mund genommen und daran gesaugt haben». Anschliessend soll er gesagt haben, dass es ihm «schmecken» würde.

Es müsse, heisst es in der Strafanzeige weiter, davon ausgegangen werden, «dass der Sohn der Anzeigestellerin Opfer des Übergriffs wurde, weil der andere Junge diese Handlung im Buch ‹Wuschelkopf und Pupspopo› gesehen hatte und er dies nachmachen wollte».

Der Fall ist in mehrfacher Hinsicht skandalös: Nicht nur ist ein dreijähriges Kind in einer Kita, der er anvertraut war, Opfer eines sexuellen Übergriffs geworden. Laut der Strafanzeige besteht auch ein Kausalzusammenhang zwischen der Präsentation des «Mitmachbuches» und der anschliessenden, davon inspirierten sexuellen Misshandlung.

Pädophile freut’s

Das ist – insbesondere auch für das Opfer – schon schlimm genug. Das Ganze hat aber noch eine weitere Dimension, jene der Pädophilie und des «Groomings» (Kontaktaufnahme mit Kindern in Missbrauchsabsicht). «Für wen sind diese Bilder?», fragt die Erziehungswissenschaftlerin Prof. Dr. Karla Etschenberg. Ihre Antwort lautet: Eine nicht nur mögliche, sondern sichere Nebenfolge solcher Darstellungen sei es, «dass sie Pädophile und pädosexuell ansprechbare Heranwachsende und Erwachsene» erfreuten.

Weiter schreibt Prof. Etschenberg, das eigentlich Problematische an solchen Bildern sei, dass sie «die unverdächtige Kontaktaufnahme zu Kindern» ermöglichten. «Was eignet sich besser für ein bis zum gewaltfreien Missbrauch steigerungsfähiges Grooming als ein pädagogisch legitimiertes Aufklärungsbuch für Vorschulkinder, das der Freund der Mutter, der spendable Grossonkel, die kinderliebende Nachbarin, der Praktikant als Geschenk mitbringt oder aus dem Bücherregal fischt, um es mit dem Kind gemeinsam anzuschauen und zu besprechen?»

Manche Abbildungen in «Wuschelkopf und Pupspopo» könnten auch den Tatbestand des «Posings» erfüllen. Darunter werden sexualisierte Darstellungen von Kindern und Jugendlichen verstanden, teilweise auch Nacktaufnahmen von Kindern in natürlichen Positionen. Im Strafgesetzbuch sei klargestellt, dass die Abbildung von Kindern in unnatürlicher, geschlechtsbetonter Körperhaltung als Kinderpornografie gelte.

Solche Machwerke aus Kitas und Schulen entfernen!

In Bezug auf «Wuschelkopf und Pupspopo» stellt Etschenberg die Frage: «Zeigen die hier beispielhaft abgebildeten Darstellungen nicht eindeutig die Merkmale des Posings? Oder ist es eine natürliche Körperhaltung, wenn ein Kind mit gespreizten Beinen in die Luft springt, um seine Genitalien im Spiegel zu sehen, die dadurch auch die Leserschaft zu sehen bekommt?»

Der Verein Schutzinitiative ist entsetzt über die Aufmachung und Absicht dieses Skandalbuchs und nimmt Anteil am Fall des mutmasslichen dreijährigen Opfers. Er klärt auf, informiert die Öffentlichkeit und berät und unterstützt betroffene Eltern. In aller Entschiedenheit hält er fest: Solche perversen Machwerke haben an Kitas und Bildungsinstitutionen nichts zu suchen!

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Deutscher Politiker fordert: «Verbieten Sie Sexualpädagogik in den Kitas!»

In einer sehenswerten Rede spricht der Deutsche AfD-Politiker anlässlich eines riesigen Missbrauchsskandals im idyllischen Städtchen Lünen (Nordrhein-Westfalen) über den Zusammenhang von Frühsexualisierung und sexuellem Missbrauch. Der Verein Schutzinitiative wünschte sich, dass diese kritische Haltung zur Frühsexualisierung bald auch in Schweizer Kantonsparlamenten Schule macht.

Am 7. Juli 2025 kündigte der Bürgermeister Kleine-Frauns in der deutschen Stadt Lünen wegen eines Missbrauchsskandals um den stellvertretenden Bürgermeister Daniel Wolski an, nicht erneut zu kandidieren. Sein langjähriger Vize und Vorsitzender der Jungsozialistinnen und Jungsozialisten in der SPD (Jusos) hatte Minderjährige sexuell missbraucht und auch mit Geld dafür bezahlt. Über Chats kommunizierte er manipulativ mit Jugendlichen, um sexuelle Handlungen und Nacktbilder zu erlangen. Auf seinen Datenträgern wurden kinder- und jugendpornografische Fotos und Videos gefunden. Nach einem umfassenden Geständnis wurde Wolski am 14. Mai 2024 zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt.

Frühsexualisierung und sexueller Missbrauch

Der Abgeordnete Zacharias Schalley reagierte auf die Verhaftung des SPD-Vizebürgermeisters mit einer äusserst pointierten Rede1 im Landtag von Nordrhein-Westfalen. Darin wirft er der SPD vor, «seit Jahren eine Politik zu betreiben, die diesen Bestien Vorschub leistet». Und weiter: «Frühsexualisierung ist Staatsdoktrin». Er kritisiert die WHO-Standards, welche Babys als «sexuelle Wesen» bezeichnen und «schon Kleinkinder masturbieren sollen». In Kitas würden «abartige Sexualkonzepte» eingeführt – darunter «Doktorspielräume» wo sogar von «oralen Handlungen an den Geschlechtsorganen» die Rede sei.

Gemäss Schalley seien in Burscheid, Nordrhein-Westfalen, «Anfasstabellen» verteilt worden, in die Kinder eintragen sollen, wo sie sich und von wem sie sich intim befummeln lassen wollen. So konnten die Kinder auch ankreuzen, ob sie sich vom Erzieher oder Onkel an «Penis oder Scheide» berühren lassen wollten. Die Behauptung, Kinder könnten doch «nein» sagen, hält er für realitätsfremd, da sie leicht manipulierbar seien. Er verweist auf ein Zitat des ehemaligen SPD-Bundeskanzlers Olaf Scholz, die «Lufthoheit über den Kinderbetten erobern» zu wollen.

«Stampfen Sie die WHO-Standards ein!»

Scharf kritisiert der Abgeordnete Schalley Trans-Aktivisten, welche Drag Queen-Kinderbuchlesungen organisierten. «Wenn Kinder in einem Gender-Kinderbuch lernen, dass es schön sei, wenn es ‹in der Vulva kribbelt›», könne sich das Kind nur mehr schwer gegen Übergriffe wehren.

«Hören Sie auf, Pedos Vorschub zu leisten!»

Am Schluss seiner Rede fordert Schalley die SPD-Abgeordneten und alle anderen Politikerinnen und Politiker dazu auf, dieses «kranke Treiben zu beenden» und «aufzuhören, Pedos Vorschub zu leisten» und weiter: «Stampfen Sie die WHO-Standards ein, verbieten Sie Sexualpädagogik in den Kitas und stoppen Sie den Trans-Hype!».

1 Rede: Das eindrückliche Video der Rede finden Sie hier: www.schutzinitiative.ch/medien/videos/

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Der Luzerner Grossrat Stephan Dahinden (SVP) bringt Bewegung in die Debatte um die Sexualerziehung an Luzerner Schulen. In einem Postulat (P 447) fordert er zusammen mit 29 Ratskolleginnen und -kollegen, dass externe Anbieter nicht länger in der sexuellen Orientierung eingesetzt werden dürfen. Der Verein Schutzinitiative hat mit Dahinden gesprochen.

Auslöser des Vorstosses, der auch von Mitgliedern der Mitte sowie der FDP unterstützt wird, waren Beschwerden zahlreicher Eltern aus verschiedenen Luzerner Gemeinden. Sie meldeten sich bei politischen Vertretern, weil ihre Kinder nach Sexualkundelektionen verunsichert und teilweise verstört gewesen seien. Insbesondere Themen wie sexuelle Orientierung und Geschlechtsidentität hatten bei einigen Familien zu Irritationen geführt. Der Wunsch: mehr Zurückhaltung und mehr Mitsprache der Eltern.

Stephan Dahinden
Kantonsrat Kt. Luzern

Das Postulat verlangt vom Regierungsrat, die gesetzlichen und bildungspolitischen Grundlagen so anzupassen, dass externe Organisationen grundsätzlich nicht mehr zum Thema sexuelle Orientierung an Volksschulen eingesetzt werden können. Es bestehe die Gefahr, dass ideologisch gefärbte Inhalte vermittelt würden, die weder dem Lehrplan 21 noch der gesellschaftlichen Breite entsprächen.

Zudem fehle es externen Anbietern oft an pädagogischer und didaktischer Qualifikation, heisst es in der Begründung.

Inhalte rund um Genderidentitäten und LGBTQ+ sollen gemäss Vorstoss explizit ausgeschlossen werden. Die Volksschule hat nicht den Auftrag, Kinder in Bezug auf LGBTQ+-Identitäten zu beeinflussen. Kinder sollen in einem geschützten Rahmen aufwachsen dürfen, ohne gesellschaftlichen Druck, sich frühzeitig über geschlechtli-che oder sexuelle Zugehörigkeiten zu definieren. Solche Entscheidungen gehören in die Privatsphäre.

Ob das Postulat im Kantonsrat angenommen wird, bleibt offen. Sicher ist: Die De batte über Sexualerziehung an Schulen ist im Kanton Luzern neu entfacht – und dürfte Vorbildfunktion für andere haben.

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Lobbying im Parlament zum Schutz der Kinder?

Andrea Geissbühler
Alt-Nationalrätin Bäriswil (BE)

Die vergangene Sommersession hatte es thematisch in sich: Auch wenn ich selbst nicht mehr dem Parlament angehöre, verfolge ich noch immer mit Interesse die vielen Geschäfte, welche meine ehemaligen Kolleginnen und Kollegen innerhalb von drei Wochen durchpauken und verabschieden. Das Lobbying im Parlament spielt dabei seit jeher eine grosse Rolle. Gilt das auch zugunsten des Schutzes von Kindern und Jugendlichen?

Der Nationalrat nahm zum Beispiel die Debatte auf über die SRG-Initiative und damit die Frage, ob die Gebühren für Radio und Fernsehen von heute 335 auf 200 Franken gesenkt werden sollen. Um Geld ging es auch beim Thema Armee und der Armeebotschaft, mit welcher der Bundesrat Rüstungsgüter im Wert von 1,7 Milliarden Franken dem Parlament beantragte. Und auch bei der Umsetzung der 13. AHV-Rente drehte sich alles um deren Finanzierung, unter anderem durch eine
Erhöhung der Mehrwertsteuer, da deren erstmalige Auszahlung auf Dezember 2026 beschlossene Sache ist.

Etwas fernab der grossen Öffentlichkeit, aber nicht minder wichtig, ist die Information der Parlamentarierinnen und Parlamentarier zu laufenden Geschäften und Themen, welche von Interessengruppen vertreten werden. Umgangssprachlich wird hier jeweils von «Lobbyarbeit» gesprochen. Diese gehört zu unserem Milizparlament, zumal die Parlamentarierinnen und Parlamentarier selbst zu den besten «Lobbyisten» gehören, da sie direkt Themen ihrer Wählerschaft im Parlament miteinbringen können. So waren mir persönlich immer auch die Anliegen unseres Vereins Schutzinitiative wichtig, den ich mittlerweile präsidieren darf, und der sich auch an der vergangenen Sommersession engagierte und mit Nationalrätinnen und Nationalräten das Thema «Sexualaufklärung» diskutierte.

Bekanntlich hat der Verein Schutzinitiative nichts gegen eine altersgerechte «Sexualaufklärung» ab dem 11. Altersjahr. Zuvor darf nur biologischer Präventionsunterricht durch Lehrpersonen oder den sprichwörtlichen «Dorfpolizisten» erfolgen. Dass die Eltern immer vorgängig informiert werden, ist ebenfalls ein Grundpfeiler unserer Vorgehensweise. Wogegen wir uns vehement wehren, ist die so genannte «ganzheitliche Sexualerziehung» nach WHO, welche die Kinder und Jugendlichen mit nicht stufengerechter Sexualkunde konfrontiert und diese möglichst früh zu «sexuellen Wesen» machen möchte. Doch kennen meine ehemaligen Kolleginnen und Kollegen hier die Unterschiede so genau?

Um diese aufzuzeigen und ausgewählte Parlamentarierinnen und Parlamentarier für das Thema altersgerechte Sexualaufklärung zu sensibilisieren, verbrachte eine Delegation des Vereins Schutzinitiative während der vergangenen Session einen Tag im Bundeshaus. Ziel war es, mittels direkter Gespräche mit Parlamentarierinnen und Parlamentariern die Arbeit des Vereins Schutzinitiative zum Schutz unserer Kinder aufzuzeigen und anhand von konkreten Beispielen Überzeugungsarbeit zu leisten. Damit eben nicht Themen wie «sexuelle Identität» oder «sexuelle Gesundheit» schon Kindergartenkindern aufgezwungen werden, wo doch diese vor allem noch unbekümmert spielen sollten.

Das Ergebnis kann sich sehen lassen: mit 17 Parlamentarierinnen und Parlamentariern wurden persönliche Gespräche zum Thema Sexualaufklärung geführt, in welchen die Zustimmung zu unseren Standpunkten festgestellt werden konnte. Ein voller Erfolg, den wir bei nächster Gelegenheit wiederholen werden.

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Alt-Nationalrätin Andrea Geissbühler,
Präsidentin Verein Schutzinitiative, Bäriswil (BE)

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Die Jahresversammlung 2025

Am Samstag den 28. Juni fand die Jahresversammlung des Vereins Schutzinitative in Olten statt. Mit rund 100 anwesenden Mitgliedern und Interessenten und zahlreichen tollen Begegnungen war der Anlass ein voller Erfolg. Ein Höhepunkt der Versammlung war sicherlich das Referat von Prof. Dr. med. Paul Cullen, aus Münster in Deutschland, mit dem Titel: «Durch Transhumanismus zum ‹perfekten› Menschen oder zur Maschine?».

Transhumanismus

Transhumanismus ist ein Begriff, welcher sich aus den lateinischen Wörtern «trans», auf Deutsch «jenseits, über, hinaus», und «humanus» also «menschlich» zusammensetzt. Diese philosophische Ideologie vertritt die Ansicht, der Mensch könne mit Hilfe des technologischen Fortschrittes seine Defizite ausgleichen, seine Fähigkeiten optimieren und die natürlichen Grenzen des Menschen erweitern und übertreten. Anhänger des Transhumanismus streben ein neues technologisiertes Zeitalter an, in welchem der «neue Mensch» den Tod überwinden und ewig leben könne. Was auf den ersten Blick wie ein Science-Fiction Film mit Arnold Schwarzenegger klingen mag, scheint immer mehr Leute zu überzeugen, eröffnen uns doch moderne Technologien im Bereich der künstlichen Intelligenz, der Robotik, der Nanotechnologie und der Genetik noch nie dagewesene Möglichkeiten.

Transhumanismus und Transgender

In vielerlei Hinsicht ist der Transhumanismus vergleichbar mit der Transgender-Ideologie, versuchen doch beide die gegebene Realität zu verneinen, natürliche Grenzen zu überschreiten und das subjektive Empfinden, bzw. die subjektiven Ziele, als Massstab der objektiven Realität zu setzten. Denn wo der Transhumanist den Tod besiegen will, will der Transgender das biologische Geschlecht überwinden.

Frau Christen nach ihrer Detransition

Begegnung mit Janick Christen

Bei unserer Jahresversammlung durften wir mit Janick Christen einen speziellen Gast begrüssen. Nachdem sie eine der ersten Personen in der Schweiz war, die zunächst eine hormonelle und dann eine chirurgische Transition durchlief, lebte sie einen Grossteil ihres Lebens als Mann. Danach bereute sie diesen Schritt und machte die getätigten Veränderungen soweit als möglich rückgängig. Gegenüber «Schutzinitiative Aktuell» beantwortete Janick Christen folgende Fragen:

Können Sie uns etwas über Ihren Weg der Identitätssuche erzählen?

Janick Christen: Ich hatte eine verzerrte Selbstwahrnehmung, da ich glaubte, ein Junge zu sein. Meine Jugend war sehr schwierig und geprägt von einem Selbstmordversuch, einer Einweisung in eine psychiatrische Klinik und der anschliessenden vierjährigen Unterbringung in einer Pflegefamilie. Als ich mir eine Fernsehsendung ansah, hörte ich zum ersten Mal von Transsexualität. Ich war 17 Jahre alt. Ich versuchte, meine Weiblichkeit zu akzeptieren, aber ohne Erfolg. Mit 21 Jahren begann ich mit der Transition und mit 24 Jahren liess ich mich operieren. Mein neuer Name war Franck. Ich war erleichtert und glücklich, die Frau zu heiraten, die mehr als elf Jahre an meiner Seite sein sollte.

Eines Tages, als wir in Kanada waren, hörte ich tief in meinem Herzen ganz deutlich dieses Versprechen: «Wenn du mir vertraust, werde ich deine ursprüngliche Identität wiederherstellen.» Ich wusste, dass es mein Schöpfer war, der zu mir sprach. Ich hatte gar keine Lust, mein Geschlecht zu ändern, aber ich wusste ohne jeden Zweifel, dass es das Beste für mich war. Zunächst widerwillig machte ich schliesslich weiter und begann nach der Scheidung mit meiner Detransition. Es war eine echte Prüfung, aber heute bin ich mit der Rückkehr zu meiner Identität als Frau völlig im Reinen.

Basel-Stadt verfolgt einen trans-affirmativen Ansatz, das heisst einen Ansatz, den Wunsch von Minderjährigen, ihr Geschlecht zu ändern, bedingungslos zu bejahen. Wie bewerten Sie diese Entwicklung?

Janick Christen: Wir wissen, dass die Jugend oft eine heikle Zeit ist, ganz besonders bei der Identitätsfindung. Eine Transition zu begünstigen und zu erleichtern, bedeutet, die Tür zu einem durch irreversible Schritte zerstörten Leben zu öffnen. Ich sage es nochmals: Wenn eine Person ihr Geschlecht ändert, können die meisten durchgeführten Eingriffe nicht mehr rückgängig gemacht werden. Aus diesem Grund finde ich es schrecklich, dass die heute vorgeschlagenen Schritte so schnell und aufdringlich sind. Oft wird nicht einmal eine ernsthafte psychologische Betreuung angeboten, die darauf abzielt, junge Menschen auf einem Weg zu begleiten, der bedeutet, sich mit seiner Identität zu versöhnen und diese zu akzeptieren. Alles geht in Richtung einer Transition. Wenn dieser Prozess jedoch erst einmal begonnen hat – vor allem auf sozialer Ebene –, kann es für einen besonders verletzli-chen jungen Menschen sehr schwierig sein, sich einzugeste-hen, dass sie oder er sich geirrt hat.

Basel-Stadt verfolgt einen trans-affirmativen Ansatz, das heisst einen Ansatz, den Wunsch von Minderjährigen, ihr Geschlecht zu ändern, bedingungslos zu bejahen. Wie bewerten Sie diese Entwicklung?

Janick Christen: Erstens stellt er sich als Schutzmassnahme gegenüber Jugendlichen dar, die unter ihrer Identität leiden. Mich macht es betroffen, dass Hormontherapien und chirurgische Eingriffe, die zu Verstümmelungen führen, als Schutzmassnahmen dargestellt werden. Dieser Leitfaden erklärt, dass die Geschlechtsidentität ein Prozess ist, der zu sehr unterschiedlichen Zeitpunkten im Leben auftreten kann. Dies zeigt, dass man Entscheidungen mit unumkehrbaren Folgen nicht überstürzen sollte. Das Schulpersonal wird aufgefordert, sich Fragen zu stellen wie z. B.: «Wie reagiere ich, wenn ein Junge mit einem Kleid in die Schule kommt, und warum?». Sollte ein Lehrer nicht eher seine Unterrichtskompetenzen und mögliche Strategien hinterfragen, das Lernen zu fördern? Ich denke auch an all die Kinder, die nicht von Identitätsproblemen betroffen sind und die im schulischen Rahmen damit konfrontiert werden. Sie werden aufgefordert, einen Mitschüler mit einem anderen Geschlecht zu identifizieren, obwohl die biologische Wahrheit unveränderlich ist. Sie müssen sich an ein verlogenes Denksystem halten. Wie könnte das nicht auch bei ihnen zu Verwirrung führen? Ist dies nicht ein Missbrauch? Bei Umkleidekabinen und Duschen wird vorgeschlagen, dass die betroffenen Kinder sich in der Umkleidekabine des identifizierten Geschlechts umziehen bzw. dort duschen können. Dies erscheint mir als Gewalt gegenüber den anderen anwesenden Kindern.

Eine Empfehlung in diesem Basler Leitfaden lautet, den sozialen Transitionsprozess in der Schule so schnell wie möglich einzuleiten, ohne zwangsläufig die Eltern einzubeziehen. Ein anderer Rat lautet, sich an die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) zu wenden, wenn sich die Eltern gegen eine solche soziale Transition ihrer Kinder in der Schule wehren. Was denken Sie über diese zunehmende Bevormundung der Eltern durch den Staat?

Janick Christen: Ich sehe dies als eine äusserst gefährliche und besorgniserregende Fehlentwicklung. Viele Identitätsprobleme sind auf Herausforderungen zurückzuführen, die innerhalb der Familie entstehen. Hier sollte angesetzt werden, um den Eltern zu helfen, sich in ihren Kompetenzen und Rollen zu behaupten, damit sie selbst inspirierende und starke Vorbilder für ihre Kinder sein können. Indem der Staat sich dafür entscheidet, Kinder vor ihrem familiären Umfeld zu «schützen», stellt er die elterliche Kompetenz infrage. Wie können diese ihre Rolle ausüben, wenn sich der Staat in die Entwicklung des Kindes einmischt?

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Das Hissen der Regenbogenfahne an öffentlichen Gebäuden sei keine Marginalie, sondern treffe den Rechtsstaat vielmehr «bis ins Mark», betont der ehemalige deutsche Verfassungsschutzpräsident Hans Georg Maassen. Es drohe ein neuer «woker» Sozialismus. Dagegen regt sich nun internationaler Widerstand. Der Verein Schutzinitiative ruft die Leser und Mitglieder auf, staatliches Hissen dieser Flagge zu dokumentieren und ihm zu melden.

Es war eine der letzten Amtshandlugen der damaligen deutschen Innenministerin Nancy Faeser: Seit Mitte April 2025 darf an Gebäuden der Bundesrepublik Deutschland neben der Bundes- auch die Regenbogenflagge gehisst werden. Darüber ist eine heftige Diskussion entbrannt, die auch auf die Schweiz überschwappte. Dabei formulierte der ehemalige Verfassungsschutzpräsident in der «Weltwoche» eine scharfe und grundsätzliche Kritik am Vorgehen des deutschen Staats. Der Flaggenerlass von Faeser sei keine Nebensächlichkeit, die man mit einem schulterzuckenden «Na und?» abtun könne, betont Maassen. Er treffe vielmehr «den demokratischen Rechtsstaat bis ins Mark». Denn staatliches Handeln müsse «unparteiisch und rechtsstaatlich» sein.

«Die Regenbogenflagge ist keineswegs eine ‹politisch unschuldige Fahne›.
Sie ist zum Symbol für die fanatische ‹Woke›-Ideologie geworden.»

Symbol für fanatische Woke-Ideologie

Doch genau hier liegt das Problem. «Das Hissen von Fahnen oder Abzeichen von Parteien, Gewerkschaften oder privaten Bewegungen ist mit der Neutralitätspflicht des Staates unvereinbar, denn dadurch wird der berechtigte Eindruck vermittelt, dass der Staat die Interessen einer Partei oder Ideologie vertritt, und dass er Menschen ausgrenzt, die ihr nicht angehören», schreibt Maassen.

Die Regenbogenflagge sei keineswegs eine «politisch unschuldige Fahne». Sie sei zum Symbol für die fanatische «Woke»-Ideologie geworden (siehe Kasten), die darauf abziele, die freiheitliche Demokratie in einen neuen Sozialismus umzuwandeln, in dem die politisch Erleuchteten den noch nicht «woken» Bürgern vorschreiben, wie sie zu leben haben.

«Diese gefährliche Gender- und Transgender-Ideologie wird auch von der Europäischen Union gefördert. Zum Beispiel von Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen.»

Deshalb bilanziert Maassen: «Ein Staat, der die Flagge einer Ideologie an seinen Amtsgebäuden hisst, grenzt die Staatsbürger aus, die diese Ideologie ablehnen, und macht deutlich, dass er sich parteiisch im Sinne der Ideologie verhält.»

Diese gefährliche Gender- und Transgender-Ideologie wird nicht nur vom deutschen Staat, sondern auch von der EU gefördert, so zum Beispiel von Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen.

Woke-Ideologie

Die Woke-Ideologie ist eine doktrinäre Strömung, welche den öffentlichen Diskurs kontrollieren will. Konkret werden allgemein gebräuchliche Begriffe ideologisch umgedeutet, wozu auch Sprachverbote gehören. Woke Menschen folgen einer Moralideologie mit kommunistischen Zügen, welche soziale Zusammenhänge auf eine simple Formel aus Unterdrückern und Unterdrückten reduziert. Ein Einfallstor für woke Indoktrinierung sind z. B. Themen wie Antirassismus oder Gender. Wer sich der woken Kulturrevolution entgegenstellt, verteidigt das hohe demokratische Gut der Glaubens- und Meinungsfreiheit (Gerfried Ambrosch, NZZ).

Das Ziel: Unter dem Deckmantel von «Antidiskriminierung» und der Forderung nach «sozialer Gerechtigkeit» soll unsere freiheitliche, auf christlich-abendländischen Werten beruhende gesellschaftliche Ordnung auf allen Ebenen bekämpft und durch eine sozialistische Utopie ersetzt werden.

Hans-Georg Maassen,
ehemaliger Verfassungsschutzpräsident

Woke Menschen folgen einer Moralideologie mit kommunistischen Zügen.

Rückkehr zu Rechtsstaat und Vernunft

Doch ausgerechnet von der Leyens CDU-Parteikollegin Julia Klöckner, die neue Bundestagspräsidentin, untersagte das Hissen der Regenbogenflagge am Reichstagsgebäude während des Christopher Street Day. Der Staat müsse «politisch neutral bleiben», schreibt in diesem Zusammenhang auch die «Neue Zürcher Zeitung». Nur so sei Freiheit möglich.

Aufruf an unsere Leser!

Haben Sie eine Regenbogenfahne an Amtsgebäuden gesehen, sei es in der Gemeinde, im Kanton oder beim Bund? Bitte machen Sie eine Fotografie und senden Sie uns diese mit Angabe von Ort und Datum. Der Verein Schutzinitiative sammelt und dokumentiert diese Bilder und behält sich rechtliche Schritte vor, um die Rechtsstaatlichkeit und besonders Kinder zu schützen.

Bilder: iStock & Shutterstock

Das Erziehungsdepartement des Kantons Basel-Stadt übernimmt gemäss Homepage «Aufgaben zur Förderung von Kindern, Jugendlichen und Familien sowie Aufgaben im Kinder- und Jugendschutz». Von Kindeswohlgefährdung und Manipulation durch dieses Departement spricht hingegen Prof. Dr. Karla Etschenberg, Köln, in ihrer Analyse der Basler Handreichung «Trans macht Schule». Sie warnt Pädagogen und Eltern vor der «sozialen Transition»1 und voreilig eingesetzten Pubertätsblockern.

Wer sich vertieft mit der Basler Handreichung mit dem Titel «Trans macht Schule» befasst, stellt fest, dass hier der weltweit vernetzten LGBTIQ+-Lobby mit ihrer Trans-Propaganda ein einseitiger, ideologischer und umfassender Zugriff auf Basler Kinder in Kitas, Kindergärten und Schulen gewährt wird.

«Schutzinitiative aktuell» hat die liberale Erziehungswissenschaftlerin Prof. Dr. Karla Etschenberg um eine Expertise im Sinne einer Begutachtung der Basler Handreichung «Trans macht Schule» gebeten.2

Eine Warnung an Pädagogen und Eltern
Prof. Etschenberg kommt zum Ergebnis, dass die Basler Handreichung auf Lehrpersonen und Eltern manipulierend wirkt. Die Handreichung stelle sich unkritisch auf die Seite derjenigen Personen, die fraglos einen transaffirmativen Umgang mit Kindern fordern. Dieser Ansatz ende zwangsläufig beim Thema Pubertätsblocker, obwohl deren Einsatz sachlich wohlbegründet strittig sei. Das blende die Handreichung völlig aus und mache es der Leserschaft, auch durch die extrem einseitige Auswahl der Literatur und Filme, unmöglich, sich eine eigene fundierte Meinung zu bilden.

Für die Erziehungswissenschaftlerin Etschenberg steht der «kompromisslos transaffirmative», also der bestätigende Ansatz, im Zentrum der Kritik. Ein affirmativer Behandlungsansatz bedeutet, dass die «Selbsteinschätzung des Kindes, im falschen Körper zu stecken, nicht hinterfragt warden soll. Somit erfahren Lehrer und Lehrerinnen aus der Handreichung nicht, dass sie hier zu einer in Fachkreisen umstrittenen Vorgehensweise verpflichtet werden». Auch fehlten «fachliche Informationen über den möglichen Ablauf und die gesundheitlichen Konsequenzen einer endgültigen Transition». Ebenso mangelt es an Informationen über die Folgen einer «jahrelangen unhinterfragten Unterstützung eines kindlichen Trans-Verhaltens». Im Quellenverzeichnis seien «mehrheitlich nur Ratgeber der Trans-Befürworter aufgeführt – alle mit der Tendenz zum transaffirmativen Vorgehen bei Kindern», so Etschenberg.

Auch werde gemäss Etschenberg in der Basler Handreichung «eine psychotherapeutische und ergebnisoffene Begleitung nicht in Erwägung gezogen, sondern nur eine fast manipulativ wirkende Einflussnahme in Richtung Pubertätsblocker». Dabei gäbe es verschiedene Gründe für den Wunsch von Kindern nach einem Geschlechtswechsel. Diese wiesen relativ häufig ein auf das Geschlecht bezogenes Identitätsproblem auf wie z.B. «psychische Vorbelastungen, Autismus, ADHS, Angststörungen oder Traumatisierungen».

Transition (sozial, medikamentös, operativ)
Zu Beginn steht jeweils die soziale Transition. Der Schüler oder die Schülerin wird mit einem gegengeschlechtlichen Namen angesprochen und von der Schule entsprechend seinem Wunschgeschlecht unterstützt und behandelt – auch ohne dass die Eltern informiert warden müssen. Hier zitiert Prof. Etschenberg aus dem Buch «Hinter dem Regenbogen» des Jugendpsychiaters Dr. med. Alexander Korte3: «Aus Erfahrung steigt mit einmal vollzogener Personenstands– und Vornamensänderung (Anmerkung: = soziale Transition) die Wahrscheinlichkeit, dass der oder die Betroffene sich gedrängt fühlen wird, in der Folge auch medizinische Massnahmen zur ‹Geschlechtsangleichung› einzufordern».

Gemeint ist die Verabreichung von Pubertätsblockern, Sexualhormonen und schliesslich die operative Entfernung bzw. Nachbildung von Geschlechtsorganen. Prof. Etschenberg fragt: «Sollen oder dürfen in der Schule Kinder in diesem Sinne gedrängt werden?».

«Unabhängig von dem grundsätzlich ethisch bedenklichen irreversiblen medizinischen Eingriff in einen gesunden Körper», so Prof. Etschenberg, «sind durch Pubertätsblocker potentiell nachteilige Nebenwirkungen zu befürchten» und «belastbare wissenschaftliche Langzeitstudien fehlen.»

Wissenschaftlich nicht abgesichertes Vorgehen
Etschenberg hält fest, dass angezweifelt werde, «ob Kinder überhaupt beurteilen können, ob sie eine radikale Veränderung mit den damit verbundenen Risiken wollen und auch abschätzen können (negativer Einfluss auf die Knochendichte, Abhängigkeit von jahrelanger medizinischer Begleitung, Unfruchtbarkeit, Anorgasmie). Diese Bedenken haben dazu geführt, dass in einigen Staaten (u.a. Schweden, Grossbritannien, Irland, Frankreich) der Einsatz von Pubertätsblockern stark eingeschränkt worden ist bzw. in klinische Studien eingebunden sein muss».

Weiter fragt sich die Erziehungswissenschaftlerin Etschenberg, ob eine «Behörde berechtigt ist, zu einem wissenschaftlich nicht abgesicherten Vorgehen von grösster individueller und gesellschaftlicher Tragweite eine Handreichung herauszugeben, die deutlich den Rahmen pädagogisch-didaktischer und organisatorischer Fragen in der Schule überschreitet». Und sie weist darauf hin, dass diese «Herangehensweisen an das Thema Transkinder ein Dilemma für Lehrer und Eltern bedeuten, wenn sie denn die Sachlage und die Konsequenzen durchschauen, vielleicht sogar einen Gewissenskonflikt, wie er im Schulalltag selten in dieser Schärfe auftritt.»

Akzeptieren Eltern den Wunsch ihres Kindes nicht, das Geschlecht wechseln zu wollen, droht die Handreichung zu allem hin damit, die KESB (Kinder- und Erwachsenenschutzbehörde) einzuschalten und den Entzug des Sorgerechts anzudrohen. Das heisst: Der Staat droht den nicht gefügigen Eltern damit, ihr Kind wegzunehmen.

1 Unter «Sozialer Transition» versteht man den gesellschaftlichen oder sozialen Teil des Geschlechtswechsels, z. B. die Vornamensänderung – besonders bei trans*, nicht-binären oder gender-diversen Menschen. Sie geht in der Regel den operativen Maßnahmen der Geschlechtsänderung voraus.

2 Kommentar zur Handreichung «Trans macht Schule» von Prof. Dr. Karla Etschenberg, Erziehungswissenschaftlerin (Didaktik der Biologie, Humanbiologie, Gesundheitserziehung), Köln, 15. April 2025: www.schutzinitiative.ch/medien/downloads

3 Dr. med. Alexander Korte, leitender Oberarzt an der Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie der Ludwig-Maximilians-Universität München

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Nicht mit uns! Keine «umfassende Sexualaufklärung» für unsere Kinder!

Immer wieder fordern Politiker und Aktivisten aus dem linken Lager, dass in den Schulen aller Kantone die sogenannte «ganzheitliche» oder «umfassende» Sexualaufklärung eingeführt werden soll. Begründung: Die Sexualaufklärung sei völlig ungenügend und nicht professionell. Was steckt dahinter?

Die Tageszeitungen berichten jeweils ausführlich über solche politischen Vorstösse. So haben z. B. anfangs April 2025 die Baselbieter Jungsozialisten (JUSO) eine Initiative für eine «ganzheitliche und schamfreie Sexualkunde» lanciert. Der Aufklärungsunterricht müsse von externen, «geschulten Fachpersonen und -stellen» durchgeführt werden, welche «die Klasse sonst nicht unterrichten». Auch solle der Kanton sicherstellen, dass die Akzeptanz bezüglich «geschlechtli-
cher, sexueller und romantischer Vielfalt» gefördert werde. Es dürfe nicht «vom Elternhaus abhängen», ob «Schüler*innen ganzheitlich aufgeklärt sind».

Gemäss Janine Oberli, JUSO Baselland, sei der bisherige Unterricht «patriarchal, binär und rein biologisch geprägt». Die neue Initiative fordert, so Oberli, dass der Sexualkundeunterricht von «Fachpersonen» durchgeführt wird, «die keinen Bezug zur Klasse haben» (Regionaljournal Radio SRF). Auch Mitglieder der SP finden sich im Komitee dieser kantonalen Initiative.

Gefährliche Propaganda
Analysiert man die Forderungen der Initiative und die Aussagen der Polit-Aktivisten, steht jetzt schon fest, dass diese Form der Sexualaufklärung die Gesundheit von Kindern und Teenagern massiv gefährden kann. Der Begriff der «umfassenden» Sexualaufklärung kommt aus der Propagandaküche von «Sexuelle Gesundheit Schweiz», welche sich bekanntermassen zum Ziel gesetzt hat, die stark umstrittenen «WHO-Standards für die Sexualaufklärung in Europa» in der ganzen Schweiz einzuführen.

Diese Standards gehen direkt auf Instanzen zurück, bei denen die Geschichte eine Verbindung zur Pädophilie zeigt. Schon Kleinkinder von 0-4 Jahren sollen sich schnell für Sexualität interessieren bzw. «informiert» werden.

«Schamfrei» oder «schamlos»?
Das Ausleben von sexueller Lust ab Geburt steht im Zentrum und nicht biologische Fakten oder der Schutz vor Missbrauch. Damit die «umfassende Sexualaufklärung» auch tatsächlich «schamfrei» den Kindern übergestülpt werden kann, legen die Initianten unverhohlen den allergrössten Wert darauf, dass nur externe Personen diesen Unterricht anbieten sollen. Lehrer müssen jeweils das Klassenzimmer verlassen. Die Türe geht zu und der «Sexualpädagoge» bleibt alleine mit den Kindern
zurück. Jetzt kann die externe «Fachperson» ungestört den Schülern eine strittige, pädophil verseuchte Sexualideologie überstülpen. Erwachsene Zeugen gibt es keine, und die Kinder oder deren Eltern können nachträglich oft nicht mehr genau die Übergriffe im Unterricht benennen.

Der Verein Schutzinitiative weiss von vielen erzürnten Eltern, welche nach einem «schamfreien» Unterricht ihre verstörten Kinder wieder beruhigen mussten. Der Lehrer oder die Schulleitung verweisen bei kritischen Nachfragen der Eltern jeweils auf die «Sexualexperten». Diese haben jedoch das Schulgelände bereits verlassen.

Aber genau das gehört zum gezielten Vorgehen der Verfechter einer «umfassenden Sexualaufklärung»: Die sogenannten Fachpersonen sollen keinen Bezug zur Klasse haben!

Externen «Sexualpädagogen» soll der Zugang zum Klassenzimmer während des Sexualkundeunterrichts ohne Anwesenheit eines Lehrers untersagt werden.

Brief an Erziehungsdirektoren in der Schweiz
Der Verein Schutzinitiative hat den Erziehungsdirektionen aller Kantone ein Schreiben übermittelt, welches auf die Kinder gefährdende und auf pädophilen Hintergründen beruhende «umfassende» oder «ganzheitliche» Sexualaufklärung aufmerksam macht.

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In Zukunft: Künstliche externe Gebärmutter?

An der nächsten Jahresversammlung des Vereins Schutzinitiative vom Samstag, 28. Juni 2025, wird Prof. Dr. med. Paul Cullen in Olten ein packendes Referat über «Transhumanismus» halten. Der Referent ist Facharzt für Laboratoriumsmedizin und Molekularbiologe. Er leitet ein medizinisches Labor in Münster und unterrichtet an der dortigen Universität.

Der Transhumanismus ist eine Bewegung, die darauf abzielt, die natürlichen physischen und psychischen Grenzen des Menschen durch technologische Verbesserungen zu überwinden. Bei den Schlüsseltechnologien, die zum Einsatz kommen sollen, handelt es sich um Gentechnologie, Robotik, künstliche Intelligenz und Nanotechnologie. So soll z.B. die Lebenserwartung drastisch steigen und die Intelligenz erhöht werden. Der Begriff stammt aus dem Lateinischen und setzt sich aus «trans» (jenseits, über, hinaus) und «humanus» (menschlich) zusammen. Langfristig wird überlegt, wie Mensch und Maschine verschmolzen werden können, und in welcher Form eine Art «Übermenschlichkeit» und «Unsterblichkeit» angestrebt werden kann.

Der Transhumanismus ist im Bereich der Pseudo-Religionen und nicht im Bereich der Wissenschaft anzusiedeln. Weitere solche «Wissenschaftsreligionen» sind zum Beispiel der Ökologismus (Veganismus, Klima-Hysterie, Tierschutz-Extremismus und Überbevölkerungsmythos) und die (Trans-)Gender-Theorie.

Transhumanismus und Transgenderismus weisen Gemeinsamkeiten auf. Sie wollen die Identität des Menschen verändern.

Die Transhumanisten streben danach, die menschliche Natur durch technologische (körperliche, geistige und genetische) Modifikationen zu verändern. Durch die Überwindung natürlicher biologischer und kognitiver Grenzen, wollen sie ein höheres Mass an Fähigkeiten und Lebensqualität erreichen.

Menschen, die sich als Transgender identifizieren, wollen das Geschlecht durch soziale, medizinische (Pubertätsblocker, Gegenhormone, chirurgische Eingriffe) und rechtliche Massnahmen verändern, um in eine subjektiv empfundene, andere und vermeintlich bessere Identität zu «wechseln».

Verpassen Sie diesen fesselnden und informativen Vortrag nicht und notieren Sie sich dieses Datum.

Bitte Datum vormerken:
28. Juni 2025, 11 Uhr:
Referat mit Apéro

Referent
Prof. Dr. med. Paul Cullen