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Ein aus den USA stammendes Phänomen wird von den Medien unterstützt. Es geht um Drag Queens, also um homosexuelle Männer, die sich als frauenartige Kunstfigur mit oft grotesker Haarpracht Kindern annähern und sie mit Gender-Geschichten in ihrer sexuellen Identität verunsichern.

Ein unter dem Künstlernamen Kitty Demure als Drag Queen kostümierter homosexueller Mann aus San Francisco warnt im Internet immerhin alle Eltern mit eindringlichen Worten davor, Kinder zu Drag Queen Shows vorzulassen:

  • Die Drag Queen-Kultur ist nichts für Kinder. Sie schadet den Kindern und indoktriniert sie.
  • Ich verstehe nicht, wieso Sie wollen, dass diese Kultur Ihr Kind beeinflussten soll.
  • Würden Sie wollen, dass eine Stripperin oder ein Pornostar Ihr Kind beeinflusst? Denn Kinder werden von Drag Queens beeindruckt!
  • Eine Drag Queen tritt in einem Nachtclub für Erwachsene auf. Viel Schmutziges und Sexuelles gehen dort ab! Und hinter der Bühne gibt es viel Nacktes zu sehen, samt Sex und Drogen.
  • Ich glaube nicht, dass dies ein Weg ist, den Ihr Kind erforschen sollte.
  • Die Kinder in die Drag-Kultur zu verwickeln, ist extrem, ja extrem unverantwortlich von Elternseite her.
  • Vielleicht wollen Sie ja nur cool, nicht homophob oder einfach kein Nazi sein!
  • Aber Sie können auch ihr Kind zu einem normalen Kind aufwachsen lassen, ohne es in schwule, sexuelle Dinge miteinzubeziehen.
  • Wenn Sie das Bedürfnis haben, dass Ihr Kind von einem grossen Menschen im Kostüm oder mit Make-Up unterhalten wird, dann bringen Sie es in den Zirkus oder so etwas.
  • Ruinieren Sie also nicht das Leben Ihres Kindes

Zürcher Tanzhaus: Während eines Drag Queen-Anlasses für kleine Kinder im Zürcher Tanzhaus hat am Sonntag, 16. Oktober 2022, eine Gruppe von jungen Männern mit einer lautstarken Aktion vor dem Lokal gegen diese Veranstaltung protestiert. So wurde unter anderem ein Transparent mit der Aufschrift «Familie statt Gender-Ideologie» entrollt.

Im darauffolgenden Medienecho stürzte sich die vereinigte Journalistengilde bloss auf die martialisch auftretenden Störenfriede der Gruppe «Junge Tat», welche extrem rechts stehen soll. Zwar nicht sonderlich überraschend, aber trotzdem irgendwie erschreckend, wurde in den MainstreamMedien keinerlei inhaltliche Kritik an den Drag Queen-«Vorlesestunden» für Kinder laut. Ganz im Gegenteil!

So war in der Neuen Zürcher Zeitung zu lesen, Zitat: «Es hätte ein freudiges Erlebnis sein sollen». Und 20 Minuten titelte: «Kinderveranstaltung gestört…». Thematisiert wurde nur noch ein «drohender Rechtsextremismus».

Nachträglich wurde bekannt, dass Politiker der SVP und der EDU in der Stadt Zürich in Postulaten festhielten, wie «absurd die Idee» ist, Drag Queen Shows für Kinder ab drei Jahren abzuhalten, da damit «bereits Kleinstkinder ihr Geschlecht hinterfragen» und zum Wechseln desselben animiert werden könnten: «Das Programm zielt ja darauf ab, die Vorstellungskraft kleiner Kinder anzuregen und die geschlechtsspezifische Fluidität der Kindheit auszuspielen».

Martigny, Kanton Wallis: Am 29. September 22 hat in der Bibliothek in Martigny Vincent David als Drag Queen «Tralala Lita» vor kleinen Kindern «Gendergeschichten» über Diversität und Toleranz erzählt. Eine Vertrauensperson des Vereins Schutzinitiative war an diesem Abend dabei und sieht darin einen Versuch, Kinder ohne eigene Motivation in die Welt der Erwachsenensexualität zu ziehen, also wieder eine Methode, um Kinder zu sexualisieren. Übrigens: In Martigny sind weitere Anlässe geplant (30.11.2022, 25.3.2023, 26.4.2023 und 7.6.2023). Auch in Vevey (Bibliothek), Fribourg (Memo), Bernex (Bibliothek) und Delémont (Bibliothek) sind solche Anlässe geplant resp. bereits durchgeführt worden. Damit sollen offenbar diese schädlichen Vorstellungen immer salonfähiger gemacht werden

Woher kommt dieses Phänomen?

Eine Drag Queen mag als komische Figur erscheinen, transportiert aber eine trojanische Botschaft: Die Dekonstruktion des Geschlechts, die Verwirrung der kindlichen Identität und die Umwälzung des bürgerlichen Familienlebens. Die subversive Ideologie, die diese Bewegung antreibt, wurde in der homosexuellen Subkultur in San Francisco geboren und ausgedacht . Heute wird sie bei uns bereits in einer Reihe von öffentlichen Bibliotheken verbreitet.

Seien Sie wachsam und melden Sie dem Verein Schutzinitiative die Auftrittsorte der Drag Queens, damit wir gegebenenfalls juristische Schritte einleiten können.

Sehr geehrte Frau Regierungsrätin

Erlauben Sie, dass wir uns in einer ernsten und wichtigen Angelegenheit direkt an Sie wenden. Wie Ihnen nicht entgangen sein dürfte, hat die Sexualaufklärungsbroschüre «Hey You» für Schlagzeilen in diversen Medien gesorgt. «Bund erklärt 12-Jährigen den Gebrauch von Anal Plugs», titelte «20 Minuten» in einer Coverstory. Manche Parlamentarier fänden dies «viel zu explizit». Auch andere Medien, vom «Blick» bis zur «Neuen Zürcher Zeitung», griffen das Thema kritisch auf. Die NZZ befand, die Broschüre lese sich «wie eine Anleitung zum Porno».

Gewiss sind wir uns einig: Niemand hat etwas gegen eine altersgerechte und respektvolle Sexualaufklärung. Wie die zitierten Medienberichte zeigen, schiesst «Hey You» aber weit über das Ziel hinaus. Eine «Anleitung zum Porno» (NZZ) hat in der Schule nichts verloren. Schon gar nicht bei 12-Jährigen, die noch nicht einmal im Teenager-Alter sind.

Die Medienberichte widerspiegeln leider die Fakten: «Hey You» gibt den Schülerinnen und Schülern ab 12 explizite Tipps für diverse Sexualpraktiken, besonders auch im Analbereich. So ist von «Anal Plugs», «Lecktüchern» und «Umschnall-Dildos» die Rede – und davon, wie die Kinder und Jugendlichen solche Sexspielzeuge verwenden sollen (Beispiele s. Anhang).

Herausgegeben wurde die schändliche und viele Eltern empörende Broschüre von der Stiftung «Sexuelle Gesundheit Schweiz», die zu grossen Teilen durch Steuergelder finanziert wird. Wie die Reaktionen auf die entsprechenden Medienberichte zeigen, stösst dies in der Öffentlichkeit auf wenig Verständnis. Nun geht es aber vor allem darum, die Schülerinnen und Schüler – besonders die ganz jungen – vor solchen deplatzierten und nicht altersgemässen Darstellungen zu schützen. Denn hier werden erwachsene Vorstellungen von Sexualität auf Minderjährige projiziert; und diese werden in eine Sex-Welt gedrängt, die nicht die ihre ist und von der sie noch gar nichts wissen wollten, wie die NZZ schrieb. Dabei wird insbesondere das eklatante Machtgefälle zwischen den Erwachsenen und den Kindern und Jugendlichen ausser Acht gelassen. Diese Machtdifferenz öffnet Tür und Tor für Missbrauch. In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, ob solche expliziten pornografischen Anleitungen juristisch sogar als Anstiftung zu einer strafbaren Handlung zu betrachten sind, was derzeit Gegenstand einer Abklärung ist.

Dies alles zeigt zur Genüge, dass «Hey You» nicht geeignet ist, zu einer angemessenen, alters- und kindesgerechten Sexualaufklärung beizutragen.

Wir ersuchen Sie, sehr geehrte Frau Regierungsrätin, deshalb dringend, sich dafür einzusetzen, dass die Verwendung von «Hey You» im Schulunterricht untersagt wird. Dabei sind wir uns der föderalistischen Struktur des eidgenössischen Bildungswesens bewusst. Gerne erwarten wir von Ihnen, dass Sie Ihrer Verantwortung als EDK-Präsidentin nachkommen und alles in Ihrer Macht Stehende tun, um Ihre Mitglieder entsprechend zu informieren und aufzuklären. Ziel muss es sein, dass «Hey You» aus dem Programm der Lehrmittel gestrichen wird. Es kann nicht Aufgabe der Schule sein, bereits 12-jährigen Kindern Anweisungen zum Gebrauch von Anal- und anderen Sexspielzeugen zu geben.

Dürfen wir Ihre zeitnahe Stellungnahme erwarten, wie Sie im Rahmen Ihres verantwortungsvollen Amtes den Schutz der Schülerinnen und Schüler vor dieser schädlichen Form der Frühsexualisierung gewährleisten wollen?

Wir danken Ihnen für Ihren Einsatz zum Wohl unserer Kinder.

Freundliche Grüsse

Verein Schutzinitiative

Jérôme Schwyzer
Vereinspräsident

Nationalrätin Verena Herzog
Vorstandsmitglied

Die Verfassungs- und somit Rechtswidrigkeit des obligatorischen Sexualkundeunterrichts

Der Zwang zur Teilnahme an Sexualkundeunterricht stellt einen Eingriff namentlich in folgende Grundrechte dar:

  • Das Recht auf persönliche Freiheit des Kindes (Art. 10 BV): Die Sexualität gehört zum Kernbereich der persönlichen Freiheit. Vom Staat erzwungener Sexualkundeunterricht – d.h. die zwangsweise Konfrontation mit sexuellen Themen – greift in dieses Freiheitsrecht ein, so namentlich in das Recht, sich nicht mit einer sexuellen Fragestellung auseinandersetzen zu müssen. Sexualkundeunterricht stellt per se einen Eingriff in das Persönlichkeitsrecht der unterrichteten Kinder dar. Dafür bedarf es keiner spezifisch sexuellen Darstellungen (Bilder, Sprache, Inhalt) und auch keiner Aufforderungen zu Berührungen (Übungen, in denen sich Kinder gegenseitig berühren), wird dort aber besonders augenscheinlich.
  • Der Schutz der Kinder (Art 11 BV): Der Anspruch auf persönliche Freiheit gilt verstärkt für Kinder. Kinder sind besonderes schützenswert. Der Schutz vor Eingriffen in die persönliche Freiheit greift weiter, je jünger ein Kind ist. Der Eingriff in die persönliche Freiheit gemäss Spiegelstrich 1 wiegt in casu somit umso schwerer.
  • Der Schutz des Privat- und Familienlebens des Kindes und der Eltern (Art. 13 BV): Die Sexualität gehört dem Intim- und mithin dem Privatbereich jedes Menschen an. Der Zwang von Kindern zur Teilnahme an Sexualkundeunterricht greift in diesen Schutzbereich und in die damit verbundene Gestaltungsfreiheit der Kinder und der Eltern ein.
  • Die Glaubens- und Gewissensfreiheit der Eltern (Art. 15 BV): Die Glaubens- und Gewissensfreiheit umfasst auch das Recht auf Freiheit in der Weltanschauung. Dies umfasst das Recht der Eltern auf eine Erziehung, die im Kernbereich mit ihren Wertvorstellungen übereinstimmt. Damit umfasst es auch ein Recht der Eltern, ihre Kinder noch nicht bzw. auf individuelle Weise mit sexuellen Fragestellungen zu konfrontieren, sie mithin von staatlichem Sexualkundeunterricht fernzuhalten bzw. dispensieren zu lassen.

Es erscheint bezeichnend, dass die geistigen Väter des neuen Unterrichtskonzepts diese Grundrechtsimplikationen mit keinem Wort erwähnt haben (Grundlagenpapier Sexualpädagogik und Schule, S. 18 ff.). Das im Gegenzug propagierte Recht von Kindern auf altersspezifische Sexualerziehung (S. 30) ist eine Erfindung und findet in der Bundesverfassung keine Stütze. Dies wird auf Stufe Kindergarten besonders offensichtlich.

Eingriffe in Grundrechte können im Einzelfall gerechtfertigt sein. Sie bedürfen aber in jedem Fall einer gesetzlichen Grundlage. An einer solchen mangelt es in casu. Das Schulgesetz enthält keinen Hinweis auf den Sexualkundeunterricht an Kindergärten und Primarschulen. Entsprechend kann die neue Regelung nicht auf einen demokratischen Prozess zurückblicken bzw. ist nicht demokratisch legitimiert. Die Regelung erfolgt normativ vielmehr auf unterster Regelungsstufe (interne Rundschreiben, Verwaltungsverordnung) – Leitfaden zum Lehrplan, Handreichung –, was mit Blick auf die hier zur Diskussion stehenden Grundrechtseingriffe nicht ausreichen kann (auch nicht im sog. Sonderstatusverhältnis Schule).

Selbst wenn es eine gesetzliche Grundlage gäbe, wäre weiter kein nachweisbares, legitimes öffentliches Interesse an Sexualkundeunterricht auf Stufe Kindergarten erkennbar. Der – sodann – zwingend erforderliche Nachweis der Erforderlichkeit, Geeignetheit oder Verhältnismässigkeit der neuen Unterrichtsmethoden fehlt vollständig. Die diesbezügliche Nachweislast obläge einzig und allein den Behörden.

Sexualkundeunterricht am Kindergarten und an der Primarschule nach Massgabe der neuen rechtlichen Grundlagen des Kantons Basel-Stadt ist nach dem Gesagten verfassungswidrig und damit rechtswidrig.

Basler Sexualaufklärungs-«Leitfaden» mit Hilfe eines fragwürdigen Luzerner «Kompetenzzentrums» erstellt
Basel-Stadt orientiert sich mit seinem «Leidfaden Lernziel Sexuelle Gesundheit»

http://www.educationetsante.ch/dyn/bin/87478-90182-1-87478-90164-1-leitfaden_lernziel_sexuelle_gesundheit.pdf

an den Vorgaben des «Kompetenzzentrums Sexualpädagogik und Schule» an der PHZ Luzern. Entsprechend hat man die «Sex-Boxen» denn auch mit Materialien bestückt, die das «Kompetenzzentrum» empfiehlt: So zum Beispiel mit einem «Aufklärungsbuch für Kinder ab 5», das auf mehreren Seiten eindeutig pornografische Illustrationen und Texte enthält. Das «Kompetenzzentrum» empfiehlt es sogar bereits ab dem 4. Lebensjahr!

Das «Kompetenzzentrum» will Sexualisierung pur!
Die Pädagogische Hochschule Zentralschweiz führt in Zusammen­arbeit mit der Hochschule Luzern ein nationales «Kompetenzzentrum Sexualpädagogik und Schule»; dies im zweifelhaften Auftrag des Bundesamtes für Gesundheit – und damit unter verdeckter finanzieller Beteiligung des Steuerzahlers. Das «Kompetenzzentrum» arbeitet darauf hin, dass Sexualerziehung in den neuen, kantonsübergreifenden «Lehrplan 21» integriert und in der ganzen Schweiz auf allen Schulstufen obligatorisch wird, und zwar auf der Basis seines stark ideologisch geprägten Verständnisses von Sexualerziehung (u. a. «Gleichwertigkeit verschiedener sexueller Orientierungen und Identitäten»).

 

Veröffentlicht am 

 

Die Basler Sexboxen haben bereits hohe Wellen geschlagen. Der Sonntags-BLICK berichtete im Mai 2011 darüber, dass Basler Kinder ab vier Jahren im Schuljahr 2011/12 mittels der umstrittenen Boxen Aufklärungsunterricht erhalten sollen. Inzwischen hat sich der Kampf zwischen dem Basler Bildungsdirektor und vielen Eltern, die Widerstand leisten gegen solch rüde „Sexualkunde“ im Schulunterricht,  verschärft. Bisheriger Höhepunkt der Auseinandersetzung  war die versuchte Verhinderung der flächendeckenden Verteilung der „Petition gegen die Sexualisierung der Volksschule“ in Basel- Stadt.

Die von vier bürgerlichen Nationalräten Mitte Juni 2011 lancierte Petition wurde Ende August auch in 116‘000 Haushalte in ländlichen Gebieten der Zentralschweiz verteilt. Auf Grund der guten Resonanz wurde entschieden, die Verteilung der Petitionsbogen auch im stark betroffenen Kanton Basel-Stadt durchzuführen. Druck und Verteilung der Petitions-Broschüren wurden schnellstens vorbereitet. Bereits lag eine unterzeichnete Auftrags-Bestätigung der Direct Mail Company (DMC) für die Verteilung an 114‘000 Basler Haushaltungen vor.
Wer dann hinten herum Einfluss genommen hat, um die Verteilung in letzter Minute  zu verunmöglichen, ist noch unbekannt. Die Petenten vermuten, dass die Bremswirkung von höchster Stelle ausging. Der Vertreter der DMC liess verlauten, eine Person, die nicht genannt werden dürfe, hätte die Verteilung gestoppt.
Regierungsrat Christoph Eymann, LDP, wird in der Broschüre für sein manipulatives Vorgehen scharf angegriffen. Auch werden im Begleittext zur Petition die deftigsten Bilder aus den Aufklärungsbüchlein für die Basler Kindergärtler wiedergegeben. Es ist sehr wohl möglich, dass Eymann, der sich zurzeit im Wahlkampf befindet, die Veröffentlichung der brisanten Tatsachen mit jedem Mittel zu verhindern suchte.
DMC teilte den Petenten also mit, die Petition könne nicht verteilt werden, da ihr Inhalt nach Rücksprache mit dem Rechtsdienst der Schweizerischen Post als ‚pornografisch‘ und ‚anstössig‘ einzustufen sei. Oho!! In Schweizer Briefkästen haben also Abbildungen nichts zu suchen, die 4-jährigen Knirpsen im Kindergarten vorgesetzt werden dürfen!!?
Nur das entschiedene Vorgehen der Petenten ermöglichte, dass die Petition durch eine andere Organisation doch noch in alle Haushaltungen von Basel-Stadt verteilt werden konnte. Nun ist noch mehr Feuer im Dach bei vielen Basler Eltern. Zahlreiche von ihnen haben sich in einem Elternkomitee organisiert. Sie verlangen von Regierungsrat Eymann das Dispensationsrecht vom Sexunterricht für Kinder aus Kindergarten und Unterstufe. Dieser windet sich und laviert bei öffentlichen Befragungen. Gesuchstellende Eltern warten seit Wochen vergebens auf eine rechtsgültige Antwort von den Schulbehörden. Die Eltern des Eltern-Komitees haben sich bereits einen Anwalt genommen, weil sie sich nicht austricksen lassen wollen.
Zwischen einzelnen Eltern und dem Lehrpersonal haben sich zudem Konflikte aufgebaut. So hält z.B. eine mit einer Lebenspartnerin liierte 1.-Klass-Lehrerin unbedingt an ihrem Recht fest, trotz hängigem Dispensationsgesuch mit der Sexbox zu arbeiten. Schliesslich würden Lehrpläne und Lernziele vorliegen, welche einen solchen Unterricht erlauben.
Die Basler Eltern fahren hartes Geschütz auf gegen Bildungsdirektor Eymann. Sie werfen ihm vor, dass der geplante Sexualkundeunterricht verfassungsmässige Rechte von Eltern und Kindern verletze (Artikel 10, 11, 13, 15 BV). Da für diese Grundrechtseinschränkungen die gesetzliche Grundlage fehle, sei der Basel-Städtische Sexualkundeunterricht verfassungswidrig und somit rechtswidrig. Er müsse gestoppt werden und der verantwortliche Regierungsrat solle die politische Verantwortung für das Desaster übernehmen und sofort zurücktreten.
Mehrere zehntausend Unterschriften wurden bisher in der ganzen Schweiz für die „Petition gegen die Sexualisierung der Volksschule“ gesammelt. Nun erwartet das Petitions-Komitee weitere Tausende von Unterschriften aus Basel, Riehen und Bettingen. Am 4. Oktober wird die Petition der Präsidentin der Schweizerischen Erziehungsdirektoren-Konferenz in Bern übergeben. Aus dem Umfeld der Petenten sind auch bereits Absichten laut geworden, im Anschluss an die Petition eine Eidgenössische Volksinitiative zu lancieren.

Weitere Informationen:
Petitionskomitee «Gegen die Sexualisierung der Volksschule»
Postfach 23
8416 Flaach
Tel.    052 301 31 00
Fax.    051 301 31 03